Rechtsprechung
   LG Berlin, 01.03.1989 - 520 Qs 22/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,4544
LG Berlin, 01.03.1989 - 520 Qs 22/89 (https://dejure.org/1989,4544)
LG Berlin, Entscheidung vom 01.03.1989 - 520 Qs 22/89 (https://dejure.org/1989,4544)
LG Berlin, Entscheidung vom 01. März 1989 - 520 Qs 22/89 (https://dejure.org/1989,4544)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Betruges im Zusammenhang mit einem Hausverkauf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 1058
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Köln, 06.11.2012 - 15 U 97/12

    Jörg Kachelmann obsiegt im Rechtsstreit gegen seine ehemalige Lebensgefährtin

    Ist eine äußerungsrelevante Tatsache nicht erwiesen unwahr, sei in der Abwägung nach den Rechtsprechungsgrundsätzen aus den Entscheidungen BVerfG, NJW 1990, 1058 (1060) - Wünschelrute und BVerfG, NJW 1999, 1322 (1324) - Helnwein grundsätzlich zugunsten des in Anspruch Genommenen davon auszugehen, dass die seiner Meinungsäußerung zugrundeliegenden bzw. explizit behaupteten Tatsachen wahr sind und von dieser Unterstellung aus sodann zu fragen, ob die Behauptung zur Wahrnehmung berechtigter Interessen (vgl. § 193 StGB) erfolgt ist.
  • LG Köln, 30.05.2012 - 28 O 1065/11

    Unterlassungsanspruch von Äußerungen über einen Moderator als Vergewaltiger in

    Ist eine äußerungsrelevante Tatsache nicht erwiesen unwahr, ist in der Abwägung nach den Rechtsprechungsgrundsätzen aus den Entscheidungen BVerfG, NJW 1990, 1058 (1060) - Wünschelrute und BVerfG, NJW 1999, 1322 (1324) - Helnwein grundsätzlich zugunsten des in Anspruch genommenen davon auszugehen, dass die seiner Meinungsäußerung zugrundeliegenden bzw. explizit behaupteten Tatsachen wahr sind und von dieser Unterstellung aus sodann zu fragen, ob die Behauptung zur Wahrnehmung berechtigter Interessen (vgl. § 193 StGB) erfolgt ist.
  • BGH, 18.05.1999 - X ZR 105/96

    Zumutbarkeit von prozeßleitenden Maßnahmen zur Verhinderung drohender Verzögerung

    Eine Verzögerung hätte allerdings möglicherweise vermieden werden können, wenn das Berufungsgericht nach Eingang der Berufungsbegründungsschrift prozeßleitende Maßnahmen im Sinne der §§ 523, 273 Abs. 2 ZPO zum Ausgleich der Verspätung ergriffen hätte (vgl. u.a. BGH, Beschl. v. 17. September 1987 - III ZR 218/86, BGHR ZPO § 528 Abs. 2 Verzögerung 3 m.w.N.; Urt. v. 28. November 1989 - VI ZR 63/89, NJW 1990, 1058 f. = BGHR ZPO § 528 Abs. 2 Verzögerung 5; Urt. v. 8. Januar 1991 - VI ZR 109/90, NJW-RR 1991, 728 ff. = BGHR ZPO § 528 Abs. 2 Verzögerung 7; Urt. v. 21. März 1991 - III ZR 118/89, NJW 1991, 2759 ff. = BGHR ZPO § 528 Abs. 2 Verzögerung 8).
  • LG Köln, 28.10.2011 - 28 O 557/11

    Vergewaltigungsvorwürfe gegen einen bekannten Moderator dürfen wegen Verletzung

    Ist eine äußerungsrelevante Tatsache nicht erwiesen unwahr, ist in der Abwägung nach den Rechtsprechungsgrundsätzen aus den Entscheidungen BVerfG, NJW 1990, 1058 (1060) - Wünschelrute und BVerfG, NJW 1999, 1322 (1324) - Helnwein grundsätzlich zugunsten des Inanspruchgenommenen davon auszugehen, dass die ihrer Meinungsäußerung zugrundeliegenden bzw. explizit behaupteten Tatsachen wahr sind und von dieser Unterstellung aus sodann zu fragen, ob die Behauptung zur Wahrnehmung berechtigter Interessen (vgl. § 193 StGB) erfolgt ist.
  • LG Köln, 26.11.2014 - 22 O 347/14

    Tatbestandsvoraussetzung der Begehungsgefahr für einen Unterlassungsanspruch;

    Ist eine äußerungsrelevante Tatsache nicht erwiesen unwahr, ist in der Abwägung nach den Rechtsprechungsgrundsätzen aus den Entscheidungen BVerfG, NJW 1990, 1058 (1060) - Wünschelrute und BVerfG, NJW 1999, 1322 (1324) - Helnwein grundsätzlich zugunsten des Inanspruchgenommenen davon auszugehen, dass die der Meinungsäußerung zugrundeliegenden bzw. explizit behaupteten Tatsachen wahr sind und von dieser Unterstellung aus sodann zu fragen, ob die Behauptung zur Wahrnehmung berechtigter Interessen (vgl. § 193 StGB) erfolgt ist.
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