Rechtsprechung
| BGH, 26.10.1989 - VII ZR 75/89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Verjährungshemmung infolge Schiedsgutachtervereinbarung: Wegfall wegen Verzögerung des schiedsgutachterlichen Verfahrens
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Schiedsgutachten - Hemmung der Verjährung
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wie wirkt die Schiedsgutachterabrede auf die Verjährung? (IBR 1990, 140)
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1990, 1231
- MDR 1990, 427
- WM 1990, 399
- DB 1990, 833
- BauR 1990, 86
- IBR 1990, 140
- ZfBR 1990, 64
Wird zitiert von ... (16)
- BGH, 01.04.2004 - IX ZR 305/00
Insolvenzrecht - Gläubigerbenachteiligungsabsicht einer GmbH
Deshalb ist davon auszugehen, daß hinsichtlich der Ermittlung der Grundstücksverkehrswerte zwischen den Parteien ein pactum de non petendo geschlossen ist (BGH, Urt. v. 26. Oktober 1989 - VII ZR 75/89, NJW 1990, 1231, 1232). - BGH, 27.01.1999 - XII ZR 113/97
Verfahrensrecht - Verjährungshemmung durch "Stillhalteabkommen"
Denn anders als bei einer Schiedsgutachtensabrede, die zusammen mit der Absprache über die Verbindlichkeit der Wertfeststellung in der Regel zugleich die stillschweigende Vereinbarung enthält, daß der Gläubiger für die Dauer der Erstellung des Gutachtens trotz Fälligkeit seiner Forderung gegen den Schuldner nicht gerichtlich vorgehen werde (BGH Urteil vom 26. Oktober 1989 - VII ZR 75/89 - NJW 1990, 1231, 1232 m.N.), handelte es sich hier um unverbindliche Gutachten, die den Parteien im Rahmen der Berechnung des Zugewinnausgleichs lediglich Anhaltspunkte für den Wert der Grundstücke liefern sollten. - BGH, 06.06.1994 - II ZR 100/92
Gerichtliche Bestimmung der Leistung bei fehlerhaftem Schiedsgutachten
Der Inhalt einer Schiedsgutachtenabrede kann allgemein dahin gehen, Abrechnungsdifferenzen bindend auszuräumen (BGH, Urt. v. 26. Oktober 1989 - VII ZR 75/89, NJW 1990, 1231 f.).Der Zweck der Sonderprüfung, die Geschäftsverbindung der Beteiligten mit Rücksicht auf etwaige Ausgleichsforderungen von Gesellschaften der K.-Gruppe zu bereinigen (vgl. dazu auch BGH, Urt. v. 26. Oktober 1989 aaO S. 1232; RGZ 97, 57, 60), verdeutlicht den übereinstimmenden Willen der Vertragsparteien, eine Schiedsgutachtenabrede zu treffen.
- BGH, 06.11.1997 - III ZR 177/96
Wirksamkeit einer Vereinbarung über die Bestimmung der angemessenen Vergütung …
Dabei ist "Verzögerung" nicht mit Verzug gleichzusetzen; ausreichend ist vielmehr, daß die Handlung nicht innerhalb objektiv angemessener Zeit vorgenommen wird (BGH, Urteil vom 26. Oktober 1989 - VII ZR 75/89 - NJW 1990, 1231, 1232).Halbs. BGB geboten; der säumige Teil kann sich nicht mehr mit Erfolg auf die Schiedsgutachterklausel - und ihre Wirkungen - berufen, was im übrigen auch treuwidrig wäre (BGH, Urteil vom 26. Oktober 1989 aaO.).
- BGH, 26.10.1994 - IV ZR 310/93
Klagbarkeit von Ansprüchen aus der KZVKS
b) Rechtlich stellt dies ein Stillhalteabkommen (pactum de non petendo) dar (…vgl. Senatsurteil vom 14. Juni 1989 - IVa ZR 180/88 - BGHR ZPO vor § 1 Vereinbarung, Stillhalteabkommen 1 = NJW-RR 1989, 1048, 1049; BGH, Urteil vom 26. Oktober 1989 - VII ZR 75/89 - BGHR BGB § 202 Abs. 1 Schiedsgutachten 1, pactum de non petendo = NJW 1990, 1231, 1232).Es entfaltet nicht nur materiell-rechtliche Wirkung, indem es dem Schuldner ein vorübergehendes Leistungsverweigerungsrecht gibt (vgl. BGH, Urteil vom 26. Oktober 1989, aaO.; Urteil vom 26. Mai 1970 - VI ZR 4/69 - VersR 1970, 837, 839), sondern schließt auch zeitweilig die Klagbarkeit aus und führt deshalb dazu, daß eine abredewidrig erhobene Klage als unzulässig abzuweisen ist (…Senatsurteil vom 14. Juni 1989, aaO.; BGH, Urteil vom 23. November 1983 - VIII ZR 197/82 - NJW 1984, 669, 670).
- OLG Düsseldorf, 05.02.2004 - 10 U 120/03
Rechtsfolgen einer bei Auszug nicht ausgeführten Renovierung durch …
(a.) Zwar enthält ein Schiedsgutachtervertrag regelmäßig die Abrede, dass der Gläubiger für die Dauer der Erstattung des Gutachtens trotz der Fälligkeit der Forderung gegen den Schuldner nicht vorgehen werde (pactum de non petendo), so dass der Schuldner berechtigt ist, die Leistung jedenfalls vorübergehend zu verweigern, und die Verjährung deshalb nach § 202 Abs. 1 a. F. BGB gehemmt ist (BGH, NJW 1999, 1101; NJW 1990, 1231, 1232).(b) Die Hemmung der Verjährung ist hier jedoch mit der Klageerhebung vom 16. August 2001 analog § 319 Abs. 1 Satz 2 BGB entfallen, weil die Klägerin das schiedsgutachterliche Verfahren i.S. dieser Bestimmung jedenfalls verzögert hat, ohne dass es insoweit auf Verzug oder Verschulden ankommt (BGH NJW 1990, 1231).
- OLG Hamm, 23.08.1994 - 26 U 60/94
Bauvertrag - Zweijährige Verjährungsfrist des Werklohnanspruchs
Eine stillschweigende Vereinbarung eines Stillhalteabkommens kann z.B. in einem Schiedsgutachtervertrag enthalten sein (BGH, NJW 1990, 1231 (1232) = LM § 202 BGB Nr. 25), kann ferner beispielsweise aus einer Abrede folgen, eine Schadensentwicklung abzuwarten, um ein aussagekräftiges Stadium der Schadensentwicklung zu erreichen (BGH, NJW 1986, 1337 (1338) = LM § 852 BGB Nr. 87).Die Einwendung unzulässiger Rechtsausübung ist begründet, wenn der Verpflichtete den anderen durch sein Verhalten von der rechtzeitigen Klageerhebung abgehalten hat oder ihn nach objektiven Maßstäben zu der Annahme veranlaßt hat, es werde auch ohne Rechtsstreit eine vollständige Befriedigung seiner Ansprüche zu erzielen sein (BGH, NJW 1988, 2245 (2247) = LM § 51 BRAO Nr. 13; NJW 1990, 1231 (1232) = LM § 202 BGB Nr. 25).
- OLG Düsseldorf, 09.07.2002 - 23 U 183/01
Gefahr der verdeckten Gewinnausschüttung und Warnpflichten des Steuerberaters
Bloßes Ausweichen, Ablenken oder Schweigen rechtfertigt das Unwerturteil einer unzulässigen Rechtsausübung ebenfalls nicht (BGH NJW 1988, 2245, 2247; NJW 1990, 1231, 1232); es genügt daher auch nicht, wenn der Berater seinem Mandanten Name und Anschrift seiner Berufshaftpflichtversicherung bekannt gibt oder dieser dessen Schadensmeldung weiterleitet (BGH NJW 1988, 265, 266; NJW 2001, 3543, 3545; Zugehör, NJW-Beilage zu Heft 21/1995, 1, 21). - OLG München, 27.10.1999 - 7 U 3147/99
Zulässigkeit der Klage trotz Schiedsgutachtervereinbarung
Im vorliegenden Fall jedoch kann eine rechtserhebliche Verzögerung (noch) nicht festgestellt werden, zumal an eine solche Feststellung strengste Anforderungen zu stellen sind, weil ansonsten der von den Parteien mit der Schiedsgutachterabrede verfolgte Zweck in Frage gestellt würde (vgl. BGH NJW 90, 1231/2). - LAG Sachsen, 30.12.1994 - 6 Sa 6440/93
2. BesÜVOBesÜVO Anl. I; BAT-O § 11 S. 2; BGB § 315 Abs. 2
Sofern der mit dem Leistungsbestimmungsrecht von den Parteien verfolgte Zweck in Frage gestellt würde, sind strengere Anforderungen an das Vorliegen einer Verzögerung zu stellen (vgl. auch: BGH Urteil vom 26.10.1989 - VII ZR 75/89 - NJW 1990, S. 1231). - LAG Sachsen, 30.12.1994 - 6 Sa 406/93
2. BesÜVOBesÜVO Anl. I; BAT-O § 11 S. 2; BGB § 315 Abs. 2
- LAG Sachsen, 30.12.1994 - 6 Sa 407/93
2. BesÜVOBesÜVO Anl. I; BAT-O § 11 S. 2; BGB § 315 Abs. 2
- KG, 24.09.2004 - 7 U 228/03
Bauvertrag - Fehlendes Schiedsgutachten: Klage derzeit nicht fällig!
- ArbG Mannheim, 04.08.2009 - 6 Ca 113/09
Unbegründetheit einer auf eine höhere Eingruppierung gestützten Zahlungsklage, …
- OLG Köln, 25.04.1997 - 19 U 111/93
Schiedsgutachtenvereinbarung Zwischenvergleich
- OLG Frankfurt, 30.04.2010 - 25 U 6/09
Leasingvertrag: Ausgleich des Minderwerts eines geleasten Fahrzeugs nach …
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