Rechtsprechung
   AG Hamburg, 22.09.1988 - 206 C 1226/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,8408
AG Hamburg, 22.09.1988 - 206 C 1226/88 (https://dejure.org/1988,8408)
AG Hamburg, Entscheidung vom 22.09.1988 - 206 C 1226/88 (https://dejure.org/1988,8408)
AG Hamburg, Entscheidung vom 22. September 1988 - 206 C 1226/88 (https://dejure.org/1988,8408)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,8408) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 125
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamburg, 04.09.2003 - 3 U 27/03

    Zum Ersatz für Verlust von Vorteilen gem. § 945 ZPO bei Verpflichtung zur

    Wer durch eine mit der einstweiligen Verfügung untersagte Wettbewerbsmaßnahme gegen Wettbewerbsbestimmungen verstoßen hat, die jedenfalls auch den Schutz des Wettbewerbers bezwecken, kann nicht von diesem mit der Begründung Schadensersatz verlangen, er sei durch das vorläufige Verbot an der Fortsetzung eines unlauteren Verhaltens gehindert gewesen (BGH GRUR 1955, 346 ff., NJW 1990, 125; Melullis, a. a. O., Rz. 298 m. w. Nw.).
  • LG Köln, 03.12.2008 - 28 O 483/06

    Ausschließliche Vermarktungsrechte einer Spielvorrichtung sowie die Einräumung

    Ein Schaden i.S.d. § 945 ZPO ist jedoch dann nicht anzunehmen, wenn und soweit der Schuldner materiell-rechtlich ohnehin zur Unterlassung verpflichtet war (BGH, NJW 1994, 2767; NJW 1990, 125 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht