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   BGH, 19.10.1989 - V ZB 13/89   

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https://dejure.org/1989,572
BGH, 19.10.1989 - V ZB 13/89 (https://dejure.org/1989,572)
BGH, Entscheidung vom 19.10.1989 - V ZB 13/89 (https://dejure.org/1989,572)
BGH, Entscheidung vom 19. Oktober 1989 - V ZB 13/89 (https://dejure.org/1989,572)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 16
    Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen die Anordnung von Abschiebehaft nach Ablauf der Haftdauer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausländer - Abschiebungshaft - Haftanordnung - Ablauf der Haftdauer

Papierfundstellen

  • BGHZ 109, 108
  • NJW 1990, 1418
  • MDR 1990, 230
  • AnwBl 1990, 279
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 23.03.2004 - 15 W 75/04

    Unerlaubte Beschränkung der Testamentsvollstreckung in einem

    Dieser Grundsatz schließt es aus, den Verfahrensgegenstand durch einen neuen Antrag zu verändern, der die Angelegenheit zu einer anderen macht als diejenige, über die das Gericht erster Instanz entschieden hat (BGHZ 75, 375, 378 = NJW 1980, 891; 109, 108, 109 = NJW 1990, 1418; Keidel/Sternal, a.a.O., § 23, Rdnr. 6).
  • BayObLG, 25.09.1997 - 3Z BR 382/97

    Keine Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Haftanordnung nach Erledigung der

    Hauptsacheerledigung war dadurch eingetreten, daß der Zeitraum, für den das Amtsgericht Sicherungshaft angeordnet hatte, mit dem 6.9.1997 abgelaufen war (§ 188 Abs. 2 , § 187 Abs. 1 BGB vgl. Palandt/Heinrichs BGB 56.Aufl. § 186 Rn. 2; vgl. ferner BGHZ 109, 108/109; BayObLGZ 1993, 377).

    Ein nach Erledigung der Hauptsache eingelegtes Rechtsmittel ist grundsätzlich unzulässig, da eine Sachentscheidung in der Regel - so auch hier - nicht mehr ergehen kann (vgl. BGHZ 109, 108 /110), insbesondere für eine Feststellung der Rechtswidrigkeit der angegriffenen richterlichen Verfügungen kein Raum ist (vgl. BayObLGZ 1993, 82; BayObLG FamRZ 1996, 558 ; KG FamRZ 1997, 442 ; SchlHOLG FamRZ 1996, 1344 ; vgl. auch Bürgle FamRZ 1996, 1453 und Pentz FamRZ 1996, 1455 gegen Smid FamRZ 1996, 559).

    c) Schließlich erfordert auch der Umstand, daß die Abschiebungshaft offenbar - aufgrund einer vom Amtsgericht beschlossenen Verlängerung - fortdauert, keine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der vorangegangenen Haftanordnung vom 6.6.1997 (vgl. hierzu BayObLGZ 1989, 227; BGHZ 109, 108 /110).

  • BVerfG, 26.06.1997 - 2 BvR 126/91

    Weitere Entscheidungen zur Zulässigkeit von Beschwerden gegen richterliche

    Zum "einfachen Recht" verweist der Senat auf seine Entscheidung BGHZ 109, 108 ff., wonach ein nach Ablauf der Haftdauer eingelegtes Rechtsmittel selbst dann unzulässig sei, wenn durch eine neue Anordnung die Haft erneut verhängt werden könne.
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