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   OLG Karlsruhe, 15.01.1990 - 1 AK 26/89   

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OLG Karlsruhe, 15.01.1990 - 1 AK 26/89 (https://dejure.org/1990,3480)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.01.1990 - 1 AK 26/89 (https://dejure.org/1990,3480)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. Januar 1990 - 1 AK 26/89 (https://dejure.org/1990,3480)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 1431
  • NStZ 1990, 241
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Karlsruhe, 23.11.2004 - 1 AK 20/04

    Europäischer Haftbefehl: Einstellung des Ermittlungsverfahrens in Deutschland als

    Auch nach neuem Recht begründet die Einstellung eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts kein Auslieferungshindernis (vgl. allgemein hierzu Senat NStZ 1990, 241; StV 1997, 360 f.).
  • OLG Karlsruhe, 22.01.2013 - 1 AK 76/12

    Auslieferungsverfahren: Auslieferung eines Verdächtigen aufgrund eines

    Solche besonderen Umstände vermag der Senat hier nicht zu erkennen(vgl. § 10 Abs. 2 IRG; Senat NStZ 1990, 241; Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, § 10 IRG Rn. 32, 36 ff. m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 03.04.2006 - 1 AK 3/06

    Auslieferung nach Polen: Zeitliche Befristung der Dauer des Haftbefehls

    Die vom Verfolgten behauptete Nichteinleitung eines Ermittlungsverfahrens in dieser Sache durch deutsche Strafverfolgungsbehörden reicht hierfür ebenso wenig wie die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens nach § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichenden Tatverdachts aus (vgl. Senat NStZ 1990, 241; Schomburg/Lagodny, Internationale Rechtshilfe, 3. Aufl. IRG § 9 Rdn. 13 a).
  • OLG Karlsruhe, 30.01.1996 - 1 AK 4/96
    Sie haben aus den entsprechenden Gründen auch im Gestaltungsrahmen des Artikel 9 Satz 2 EuA1Übk keine Relevanz (zu den Fällen des § 170 Abs. 2 StPO s. Senatsbeschluß NStZ 1990, 241 ).
  • OLG Brandenburg, 25.09.2003 - 2 Ausl (A) 19/03

    Zulässigkeit der Auslieferung eines Verfolgten an die Vereinigten Staaten von

    Ein im Ergebnis gleiches Rechtsverständnis des Art. 14 Abs. 3 Buchst. a) US-AuslV liegt auch den Entscheidungen des OLG Frankfurt vom 17. Januar 2001, NStZ-RR 2001, 156, und OLG Karlsruhe vom 20.11.1990, NJW 1991, 2225, vom 15. Januar 1990, NJW 1990, 1431, sowie vom 27.12.1985, MDR 1986, 521, zu Grunde.
  • OLG Karlsruhe, 22.04.1997 - 1 AK 1/97
    Eine vorliegend einschlägige Vertragsregelung, daß eine rechtskräftige verfahrensabschließende Sachentscheidung in einem Drittstaat (Schweiz) einer neuerlichen Verfolgung oder Bestrafung in dem ersuchenden Staat (Portugal) wegen derselben Tat entgegensteht, enthält weder das EuAlÜbk noch das zweite Zusatzprotokoll zum EuAlÜbk (vgl. hierzu Senatsbeschluß vom 09.03.1984, 1 AK 4/84); eine solche Regel läßt sich auch dem allgemeinen Völkerrecht nicht entnehmen (vgl. v. Bubnoff Auslieferung S. 75 f m.N.).Im übrigen würde auch in einem bilateralen Verhältnis eine bloße staatsanwaltschaftliche Einstellungsverfügung mangels hinreichenden Tatverdachts im ersuchten Staat (§ 170 Abs. 2 StPO ) nach der maßgeblichen Vertragsregelung (Art. 9 Satz 1 EuAlÜbk) die Zulässigkeit der Auslieferung nicht berühren (vgl. hierzu die Senatsentscheidungen NStZ 1990, 241 u. Die Justiz 1996, 108).
  • OLG Brandenburg, 25.09.2003 - 2 AuslA 19/03

    Auslieferung eines Verfolgten polnischer Staatsangehörigkeit an die Vereinigten

    Ein im Ergebnis gleiches Rechtsverständnis des Art. 14 Abs. 3 Buchst. a) US-AuslV liegt auch den Entscheidungen des OLG Frankfurt vom 17. Januar 2001, NStZ-RR 2001, 156 , und OLG Karlsruhe vom 20.11.1990, NJW 1991, 2225 , vom 15. Januar 1990, NJW 1990, 1431 , sowie vom 27.12.1985, MDR 1986, 521, zu Grunde.
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