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   BGH, 14.12.1989 - I ARZ 700/89   

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https://dejure.org/1989,2615
BGH, 14.12.1989 - I ARZ 700/89 (https://dejure.org/1989,2615)
BGH, Entscheidung vom 14.12.1989 - I ARZ 700/89 (https://dejure.org/1989,2615)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 1989 - I ARZ 700/89 (https://dejure.org/1989,2615)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Bestimmung eines zuständigen Gerichts wegen allgemeinen Gerichtsstands bei an sich verschiedenen Zuständigkeiten - Bedeutung eines Anspruchsübergangs für besonderen Gerichtsstand der unerlaubten Handlung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 32; AMG § 84; AMG § 94 a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 1533
  • VersR 1990, 500
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BGH, 25.11.1993 - IX ZR 32/93

    Vollstreckbarkeit eines ausländischen Urteils

    Danach liegt der Tatort einer unerlaubten Handlung überall, wo auch nur eines der wesentlichen Tatbestandsmerkmale verwirklicht wurde (RGZ 72, 41, 44; MünchKomm-ZPO/Patzina, § 32 Rdn. 17; Zöller/Vollkommer aaO § 32 Rdn. 16), bis hin zu dem Ort, an dem in das geschützte Rechtsgut eingegriffen wurde (Ort des Verletzungserfolgs: BGHZ 52, 108, 111; BGH, Beschl. v. 14. Dezember 1989 - I ARZ 700/89, NJW 1990, 1533; vgl. BGH, Urt. v. 3. Mai 1977 - VI ZR 24/75, NJW 1977, 1590 [BGH 03.05.1977 - VI ZR 24/75]).
  • LG Karlsruhe, 28.03.2024 - 10 O 208/23

    Zum Gerichtsstand der unerlaubten Handlung bei Amtshaftungsklagen

    - Setzt der Tatbestand der unerlaubten Handlung - wie im Regelfall und namentlich im Falle des § 823 Abs. 1 BGB - einen Erfolg in Form einer Rechtsgutsverletzung voraus, ist die unerlaubte Handlung auch dort begangen, wo der Verletzungserfolg in Form des Eingriffes in das geschützte Rechtsgut eingetreten ist (sog. "Erfolgsort", s. nur BGH, Beschl. v. 14.12.1989 - I ARZ 700/89, Rn. 3 bei juris; OLG Karlsruhe, Urt. v. 18.06.2003 - 7 U 180/02, Rn. 3 bei juris).
  • OLG Karlsruhe, 18.06.2003 - 7 U 180/02

    Arzthaftung: Örtlich zuständiges Gericht bei Behandlungsfehler durch falsche

    Für den Eintritt des Erfolges ist dabei nicht auf die Schadensfolgen abzustellen, sondern auf den Verletzungserfolg, also die Verletzung des Rechtsguts, ohne die die unerlaubte Handlung nicht vollendet wäre (BGHZ 52, 108, 111; BGH NJW 1977, 1590; NJW 1990, 1533).

    Nach dem für die Zuständigkeitsbestimmung zugrunde zu legenden Vortrag der Klägerin ist durch die angeblich falsche telefonische Beratung ein (weiterer) Verletzungserfolg am Wohnsitz der Klägerin eingetreten (vgl. auch BGH NJW 1990, 1533).

    Denn der Erfolg der Körperverletzung tritt nicht unbedingt am Ort des Telefonats ein, sondern am Wohnsitz des Patienten (vgl. dazu BGH NJW 1990, 1533).

  • OLG Celle, 08.06.2010 - 16 W 43/10

    Festlegung des Gerichtstands der unerlaubten Handlung bei Amtspflichtverletzung

    Soweit das Landgericht in seiner Entscheidung angeblich abweichende Rechtsprechung zitiert (Bl 23: BGH VersR 1990, 500 ; KG NJW 2006, 2336; OLG Karlsruhe OLGR 2003, 438), ergibt sich daraus auch nichts Anderes.
  • KG, 01.06.2006 - 28 AR 28/06

    Arzthaftungsklage: Örtliche Zuständigkeit des Wohnsitzgerichts des Verletzten;

    Der Verletzungserfolg wäre in diesem Fall - wie generell bei Gesundheitsbeschädigungen und Körperverletzungen (vgl. BGH, NJW 1990, 1533) - dort eingetreten, wo die Antragstellerin als Verletzte ihren Lebensmittelpunkt und Wohnsitz hatte, mithin ebenfalls im Bezirk des Landgerichts Potsdam.
  • OLG Saarbrücken, 07.09.2020 - 5 Sa 1/20

    1. Aus Sinn und Zweck des § 36 ZPO, jedem langwierigen Streit der Gerichte

    Bei Begehungsdelikten ist dies sowohl der Ort, an dem der Täter gehandelt hat, als auch der Ort, an dem der Verletzungserfolg eingetreten ist (BGH, Beschluss vom 14. Dezember 1989 - I ARZ 700/89, NJW 1990, 1533; Senat, Beschluss vom 8. Oktober 2007 - 5 W 256/07-87, OLGR 2008, 164; Schultzky, in: Zöller, a.a.O., § 32 Rn. 19).

    Bei einer - wie hier - mutmaßlich fehlerhaften Heilbehandlung ist deshalb der Wohnort des Verletzten jedenfalls auch dann Erfolgsort, wenn dort selbständige Gesundheitsschäden oder schwere Nebenwirkungen eintreten (BGH, Urteil vom 27. Mai 2008 - VI ZR 69/07, BGHZ 176, 342, 346; vgl. auch BGH, Beschluss vom 14. Dezember 1989 - I ARZ 700/89, NJW 1990, 1533; Senat, Beschluss vom 8. Oktober 2007 - 5 W 256/07-87, OLGR 2008, 164; OLG Koblenz, VersR 2011, 647; OLG Köln, MedR 2018, 633; Schultzky, in: Zöller, ZPO 33. Aufl., § 32 Rn. 19).

  • OLG Stuttgart, 07.12.2005 - 5 U 71/05

    Internationale und örtliche Zuständigkeit: Ersatz von Aufwendungen wegen

    Der hier geltend gemachte Ausgleichsanspruch bleibt als übergehender Anspruch "Anspruch aus unerlaubter Handlung" und kann ebenso wie der im Außenverhältnis durch einen Geschädigten gegen einen Schädiger erhobene Schadensersatzanspruch im Deliktsgerichtsstand erhoben werden (s. zur deliktsrechtlichen Einordnung, ungeachtet des Anspruchsübergangs, BGH NJW 1990, 1533).
  • OLG Köln, 16.06.2008 - 5 U 238/07

    Arztrecht - Gerichtsstand der unerlaubten Handlung bei ärztlichem

    Aus dem von den Parteien angeführten Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 14.12.1989 - I ARZ 700/89 (NJW 1990, 1533), der die Klage eines Versicherers aus übergegangenem Recht ihres mit HIV-verseuchten Präparaten behandelten Versicherten gegen mehrere Arzneimittelhersteller betrifft, ergeben sich keine anderen Maßstäbe.
  • OLG Köln, 26.05.2008 - 5 U 238/07

    Örtliche Gerichtszuständigkeit bei Ansprüchen aus unerlaubter Handlung im Rahmen

    Aus dem von den Parteien angeführten Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 14.12.1989 - I ARZ 700/89 (NJW 1990, 1533), der die Klage eines Versicherers aus übergegangenem Recht ihres mit HIV-verseuchten Präparaten behandelten Versicherten gegen mehrere Arzneimittelhersteller betrifft, ergeben sich keine anderen Maßstäbe.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.1993 - 9 S 1386/91

    Widerruf der Approbation als Arzt wegen Unwürdigkeit; Vorrang des BÄO § 5 Abs 2 S

    Im Hinblick auf die dargelegten zahlreichen schwerwiegenden Verstöße des Klägers gegen die Rechtsordnung und seine offenbar gewordenen Charaktermängel steht der Senat mit der Beurteilung des vorliegenden Sachverhalts in Einklang mit seiner bisherigen Rechtsprechung und der anderer Oberverwaltungsgerichte zu gleich gelagerten Fällen (vgl. VGH Kassel, Beschluß vom 4.3.1985, NJW 1986, 2390; OVG Münster, Beschluß vom 16.2.1987, NJW 1988, 785; OVG Koblenz, Urteil vom 9.5.1989, NJW 1990, 1533).
  • OLG Brandenburg, 22.07.2009 - 4 U 2/09

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte gemäß Verordnung (EG) Nr. 44/2001

  • BGH, 01.02.1990 - I ARZ 882/89

    Gerichtsstand bei Inanspruchnahme eines pharmazeutischen Unternehmens aus

  • LG Köln, 12.08.2008 - 22 O 507/07

    Annahme von Ansprüchen aus dem Erwerb einer Kapitalanlage wegen Verletzung von

  • OLG Saarbrücken, 08.10.2007 - 5 W 256/07

    Gerichtsstand: Gerichtsstandsbestimmung trotz eines gemeinschaftlichen besonderen

  • OLG Düsseldorf, 15.07.2010 - 5 Sa 46/10
  • OLG Frankfurt, 22.12.1994 - 26 U 86/93

    Voraussetzungen für den Gerichtsstand des Begehungsortes bei

  • LG Nürnberg-Fürth, 25.06.2008 - 3 O 4316/08

    Gerichtsstandsbestimmung: Schadenersatzklage nach Sturzunfall des Teilnehmers

  • LG Rottweil, 29.09.2005 - 2 O 354/05

    Wohnsitz des Verletzten als Gerichtsstand

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