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Rechtsprechung
   OLG Köln, 04.10.1989 - 27 U 110/89   

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https://dejure.org/1989,2356
OLG Köln, 04.10.1989 - 27 U 110/89 (https://dejure.org/1989,2356)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.10.1989 - 27 U 110/89 (https://dejure.org/1989,2356)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. Oktober 1989 - 27 U 110/89 (https://dejure.org/1989,2356)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme der Kosten einer Krankenhausbehandlung bei fehlender Kostenübernahmeerklärung und anschließender Weigerung der Krankenkasse zur Kostenübernahme; Trennung von Abrechnungsverhältnis und Behandlungsbeziehung bei einem Kassenpatienten

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 611; BGB § 276; BGB § 278; AGBG § 3; AGBG § 9; RVO § 371; RVO § 372
    Kein Zahlungsanspruch des Krankenhausträgers gegen Kassenpatienten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 1537
  • VersR 1991, 339
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.01.1984 - VI ZR 297/81

    Rechtsweg für Rechtsstreitigkeiten im Abrechnungsverhältnis zwischen

    Auszug aus OLG Köln, 04.10.1989 - 27 U 110/89
    Es ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt (vgl. BGHZ 89, 250 ff; ferner Nachweise bei Steffen, Neue Entwicklungslinien der BGH-Rechtsprechung zum Arzthaftungsrecht, 3. Aufl., S. 13/14), daß im Falle der stationären Krankenhauspflege eines Kassenpatienten grundsätzlich das Abrechnungsverhältnis von den Behandlungsbeziehungen abgekoppelt ist.
  • BSG, 09.10.2001 - B 1 KR 6/01 R

    Stationäre Notfallbehandlung - nicht zugelassenes Krankenhaus - Sachleistung -

    Auch ein etwaiger Bereicherungsausgleich müßte sich deshalb nicht zwischen Krankenhaus und Kläger, sondern zwischen Krankenhaus und Beklagter vollziehen (vgl zu alledem: OLG Köln VersR 1991, 339; OLG Köln VersR 1995, 1102; OLG Karlsruhe NJW-RR 1998, 1346).
  • BSG, 24.09.1996 - 1 RK 33/95

    Grenzen des Kostenerstattungsanspruchs bei selbst beschafften Leistungen

    Die Ablehnung muß zur Inanspruchnahme eines bestimmten Behandlers geführt haben, dem daraus ein Vergütungsanspruch gegen den Versicherten erwachsen sein muß (zum Ausschluß dieses Anspruchs, wenn das Vertragskrankenhaus auf die fehlende Eintrittspflicht der Krankenkasse (KK) nicht hinweist, vgl Oberlandesgericht (OLG) Köln NJW 1990, 1537).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.04.2012 - L 11 KR 3057/10

    Krankenversicherung - notfallmäßige Krankenhausbehandlung eines mittellosen

    Im Fall der stationären Behandlung eines in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Patienten, der eine Behandlung als Sachleistung in Anspruch nimmt, ist das Abrechnungsverhältnis von den Behandlungsbeziehungen abgekoppelt (BGH 10.01.1984 NJW 1984, 1820; OLG Köln 04.10.1989 NJW 1990, 1537).
  • OLG Köln, 21.03.2003 - 5 W 72/01

    AGB-Recht

    Lehnt etwa eine Krankenkasse eine Behandlung im Nachhinein ab, weil sie sie als nicht notwendig, unzweckmäßig oder unwirtschaftlich ansieht, so geht dies nicht zu Lasten des Patienten, selbst wenn er zu Behandlungsbeginn keine Übernahmeerklärung vorgelegt hat; etwas anderes gilt nur dann, wenn der Krankenhausträger den Patienten vor der Behandlung ausdrücklich auf insoweit etwa bestehende Risiken hinweist (OLG Köln, NJW 1990, 1537, 1538).

    Jedenfalls aber dürfte die Kostenübernahmeklausel einer Inhaltskontrolle nach § 9 AGBG nicht standhalten (in diese Richtung bereits OLG Köln, NJW 1990, 1537, 1538).

  • BSG, 23.04.1996 - 1 RK 20/95

    Krankenhausbehandlung als Sachleistung in der Krankenversicherung

    Der Schutz des gutgläubigen Leistungsempfängers ist nicht auf die Beziehung zur Krankenkasse (KK) beschränkt: Auch der Krankenhausträger wird auf das Innenverhältnis zur Krankenkasse (KK) verwiesen, wenn er Leistungen erbringt, von denen der Versicherte annehmen darf, daß sie nach Maßgabe der entsprechenden Rahmenverträge mit der Krankenkasse (KK) abgerechnet werden (OLG Köln NJW 1990, 1537 [OLG Köln 04.10.1989 - 27 U 110/89] unter Berufung auf BGHZ 89, 250, 261 f).
  • OLG Saarbrücken, 12.04.2000 - 1 U 771/99

    Rechtsnatur des Honoraranspruchs des Krankenhauses bei Kassenpatienten;

    b) Nach diesen Grundsätzen hat die Rechtsprechung Direktansprüche eines Krankenhausträgers gegen den krankenversicherten Patienten abgelehnt, wenn dessen Kasse aus sozialversicherungsrechtlichen Gründen die Kostenübernahme verweigert (OLG Köln NJW 1990, 1537 f. LG Bremen NJW 1991, 2353).
  • OVG Niedersachsen, 26.06.2001 - 11 LB 1374/01

    Allgemeine Krankenhausleistung; Begleitung; Entgeltvereinbarung;

    In dem Dreiecksverhältnis Krankenkasse - Krankenhaus - Kassenpatient sind die Behandlungsbeziehungen, die auf dem privatrechtlichen Verhältnis zwischen dem Krankenhaus und dem Kassenpatienten beruhen, stets abgekoppelt von dem öffentlich-rechtlichen Abrechnungsverhältnis über die Kosten der Behandlung, das zwischen der Krankenkasse und dem Krankenhaus besteht (vgl. dazu: BGH, Urt. v. 10.1.1984 - VI ZR 297/81 -, NJW 1984, 1820 ff.; Urt. v. 25.3.1986 - VI ZR 10/85 -, NJW 1986, 2364; Urt. v. 26.11.1998, a.a.O., 860; OLG Saarbrücken, Urt. v. 12.4.2000 - 1 U 771/99 bis 191 -, NJW 2001, 1798 f.; OLG Köln, Urt. v. 4.10.1989 - 27 U 110/89 -, NJW 1990, 1537).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 06.02.2003 - L 5 KR 51/02

    Krankenversicherung - Ablehnung der Kostenübernahme in einem zugelassenen

    Solchen Anforderungen genügen bloße Hinweise in Vordruckschreiben, wie sie der Klägerin hier vor und während der Krankenhausbehandlung in erheblichem Umfang zur Unterschrift vorgelegt worden sind, nicht (OLG Köln, 04.10.1989 -27 U 110/89, NJW 1990, S. 1537 f.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2000 - L 5 KR 5/00

    Krankenversicherung

    Die Klinik hätte ihn vielmehr ausdrücklich darauf hinweisen müssen, dass aus ihrer Sicht die medizinische Notwendigkeit der Mitaufnahme nicht gegeben und eine Kostentragung durch die Beklagte zweifelhaft sei (vgl. zur Frage der Behandlungskosten in einem Krankenhaus OLG Köln NJW 1990, 1537).
  • OLG Köln, 22.08.1994 - 5 U 145/94

    Asylbewerber ist im Krankenhaus nicht selbstzahlender Privatpatien - Arzthaftung;

    Nach der Rechtsprechung des Senats darf ein Patient, wenn ein zur Versorgung von Kassenpatienten zugelassener Krankenhausträger die durch einen Kassenarzt verordnete Krankenhausbehandlung ohne Vorlage einer Übernahmeerklärung durch den Patienten durchführt, davon ausgehen, daß der Krankenhausträger nach Maßgabe von Rahmenverträgen mit seiner Kasse abrechnet; eine Verweigerung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse etwa mit der Begründung, die Behandlung sei nicht notwenig, unzweckmäßig oder unwirtschaftlich, geht allenfalls dann zu Lasten des Patienten, wenn der Krankenhausträger den Patienten unter gehöriger Aufklärung über die Rechtslage vor oder bei der Aufnahme ausdrücklich darauf hingewiesen hat, daß die Kostenübernahme durch die Krankenkasse zweifelhaft sei und der Patient damit rechnen müsse, im Weigerungsfall wie ein Selbstzahler persönlich wegen der Kosten in Anspruch genommen zu werden (OLG Köln NJW 1990, 1537).
  • SG Wiesbaden, 06.03.2009 - S 17 KR 16/09

    Vergütung für eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung - kein Anspruch

  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.10.2008 - L 9 KR 132/08

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Kostenerstattungsanspruch -

  • OLG Hamburg, 20.03.2002 - 1 U 62/01

    Honoraranspruch des Krankenhausträgers gegenüber einem Kassenpatienten für

  • OLG Koblenz, 21.11.1996 - 5 U 473/96

    Anspruch auf Zahlung von Transportkosten für die Verlegung in ein anderes

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.12.1997 - L 5 KR 102/96

    Krankenversicherung

  • OLG Köln, 17.06.1992 - 27 U 146/91

    Krankenversicherung Sachleistung Behandlungspflege

  • LG Bonn, 20.07.1995 - 5 S 101/95

    Vergütungsanspruch des Krankenhausträgers gegen den gesetzlichen

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Rechtsprechung
   AG Landshut, 10.05.1989 - 1 C 279/89   

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AG Landshut, 10.05.1989 - 1 C 279/89 (https://dejure.org/1989,23701)
AG Landshut, Entscheidung vom 10.05.1989 - 1 C 279/89 (https://dejure.org/1989,23701)
AG Landshut, Entscheidung vom 10. Mai 1989 - 1 C 279/89 (https://dejure.org/1989,23701)
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Papierfundstellen

  • NJW 1990, 1537
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   AG Landshut, 10.05.1989 - 1 C 278/89   

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https://dejure.org/1989,10176
AG Landshut, 10.05.1989 - 1 C 278/89 (https://dejure.org/1989,10176)
AG Landshut, Entscheidung vom 10.05.1989 - 1 C 278/89 (https://dejure.org/1989,10176)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 1537
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG München, 22.12.2011 - 10 U 4147/11

    Beweiserhebung im Verkehrsunfallprozess: Nichteinholung eines

    - Insbesondere bei Gegenständen, auf die der Geschädigte angewiesen ist und die er am Körper tragen muß (z.B. Prothesen und notwendige Kleidung), ist der Abzug grds. unberechtigt (OLG Schleswig MDR 1952, 747; LG Hanau DAR 1999, 365; AG Landshut NJW 1990, 1537).
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