Rechtsprechung
   BVerwG, 02.02.1990 - 9 B 222.89   

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BVerwG, 02.02.1990 - 9 B 222.89 (https://dejure.org/1990,2793)
BVerwG, Entscheidung vom 02.02.1990 - 9 B 222.89 (https://dejure.org/1990,2793)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Februar 1990 - 9 B 222.89 (https://dejure.org/1990,2793)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzungsgrund - Postzustellung - Beschwerdeschrift - Unzulängliche Adressierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 60; ZPO § 85 Abs. 2
    Versagung der Widereinsetzung in den vorigen Stand bei unzulänglicher Adressierung eines Schreibens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 1747
  • MDR 1990, 593
  • DÖV 1990, 1073
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 13.09.1988 - 6 C 1.88

    Verspäteter Eingang eines Widerspruchs - Gewissensentscheidung gegen den

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1990 - 9 B 222.89
    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt von dem dem Urteil vom 13. September 1988 - BVerwG 6 C 1.88 - (Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 159) zugrundeliegenden, in dem die Widerspruchsfrist trotz vollständiger Bezeichnung der Widerspruchsbehörde und richtiger Angabe des Postzustellbezirks wegen einer unrichtigen Straßenangabe (Rheinland- statt Rheinstahlstr.) versäumt worden war.
  • BVerwG, 24.11.1981 - 9 C 488.81

    Berufungsausschluß - Verspätete Verpflichtungsklage - Asylbewerber

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1990 - 9 B 222.89
    Der Kläger war nicht ohne Verschulden verhindert, die Beschwerdefrist einzuhalten, denn sein Prozeßbevollmächtigter hat nicht in ausreichendem Maße für den rechtzeitigen Eingang der Beschwerdeschrift Sorge getragen, und der Kläger muß sich das Verschulden seines Prozeßbevollmächtigten gemäß § 173 VwGO i.V.m. § 85 Abs. 2 ZPO - auch in Asylstreitsachen - zurechnen lassen (Urteil vom 24. November 1981 - BVerwG 9 C 488.81 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 120; BVerfGE 60, 253 [BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81]).
  • BVerwG, 27.02.1976 - IV C 74.74

    Anlaufen der Widerspruchsfrist - Rechtsbehelfsbelehrung - Form des Widerspruchs -

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1990 - 9 B 222.89
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist zu versagen, wenn dem Betroffenen nach den gesamten Umständen ein Vorwurf daraus zu machen ist, daß er die Frist versäumt hat, wenn ihm deren Einhaltung also zumutbar war (Urteil vom 27. Februar 1976 - BVerwG 4 C 74.74 - BVerwGE 50, 248 [BVerwG 27.02.1976 - IV C 74/74]; Beschluß vom 2. Juli 1982 - BVerwG 1 CB 14.82 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 125).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1990 - 9 B 222.89
    Der Kläger war nicht ohne Verschulden verhindert, die Beschwerdefrist einzuhalten, denn sein Prozeßbevollmächtigter hat nicht in ausreichendem Maße für den rechtzeitigen Eingang der Beschwerdeschrift Sorge getragen, und der Kläger muß sich das Verschulden seines Prozeßbevollmächtigten gemäß § 173 VwGO i.V.m. § 85 Abs. 2 ZPO - auch in Asylstreitsachen - zurechnen lassen (Urteil vom 24. November 1981 - BVerwG 9 C 488.81 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 120; BVerfGE 60, 253 [BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81]).
  • BGH, 30.09.1968 - II ZB 1/68

    Bezeichnung der Schiffahrtsgerichte im Postverkehr

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1990 - 9 B 222.89
    Unter den hier vorliegenden Umständen kann auch unter Berücksichtigung der Bedeutung der Gerichte für das soziale Leben und ihrer dieser Bedeutung entsprechenden Bekanntheit jedenfalls in einer Großstadt wie München nicht davon ausgegangen werden, daß auch unvollständig an sie adressierte Sendungen innerhalb der normalen Postlaufzeit zugehen (vgl. dazu BGH, Beschluß vom 30. September 1968 - II ZB 1/68 - BGHZ 51, 1 [BGH 30.09.1968 - II ZB 1/68]).
  • BAG, 02.06.1987 - 3 AZR 692/85

    Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Schuldhafte

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1990 - 9 B 222.89
    Vielmehr rechtfertigen auf derart unzureichender Adressierung beruhende Postverzögerungen nur dann die Wiedereinsetzung, wenn sie unverhältnismäßig lang sind oder auf dem (Mit)Verschulden Dritter etwa im Bereich der Post oder der Gerichtsbarkeit beruhen, denn grundsätzlich kann derjenige, der das Risiko falscher oder unvollständiger Adressierung schuldhaft übernimmt, sich nicht darauf berufen, ein späteres Verhalten eines Dritten sei für die Fristversäumnis ebenfalls kausal gewesen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Juni 1983 - BVerwG 6 C 162.81 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 132, BAG, Urteil vom 2. Juni 1987 - 3 AZR 692/85 - NJW 1987, 3278, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 14.06.1983 - 6 C 162.81

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Vorliegen der

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1990 - 9 B 222.89
    Vielmehr rechtfertigen auf derart unzureichender Adressierung beruhende Postverzögerungen nur dann die Wiedereinsetzung, wenn sie unverhältnismäßig lang sind oder auf dem (Mit)Verschulden Dritter etwa im Bereich der Post oder der Gerichtsbarkeit beruhen, denn grundsätzlich kann derjenige, der das Risiko falscher oder unvollständiger Adressierung schuldhaft übernimmt, sich nicht darauf berufen, ein späteres Verhalten eines Dritten sei für die Fristversäumnis ebenfalls kausal gewesen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Juni 1983 - BVerwG 6 C 162.81 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 132, BAG, Urteil vom 2. Juni 1987 - 3 AZR 692/85 - NJW 1987, 3278, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 02.07.1982 - 1 CB 14.82

    Anwaltsverschulden bei Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde gegenüber dem

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1990 - 9 B 222.89
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist zu versagen, wenn dem Betroffenen nach den gesamten Umständen ein Vorwurf daraus zu machen ist, daß er die Frist versäumt hat, wenn ihm deren Einhaltung also zumutbar war (Urteil vom 27. Februar 1976 - BVerwG 4 C 74.74 - BVerwGE 50, 248 [BVerwG 27.02.1976 - IV C 74/74]; Beschluß vom 2. Juli 1982 - BVerwG 1 CB 14.82 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 125).
  • BVerwG, 27.04.1990 - 4 C 10.87

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung durch unvollständige

    Wer geltend macht, daß er bei dem üblichen Betriebsablauf die gesetzliche Frist gewahrt hätte, muß dies in Rechnung stellen (kritisch gegenüber der Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs auch Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 2. Juni 1987 - 3 AZR 692/85, NJW 1987, 3278; vgl. ferner die Entscheidungen des Bundesfinanzhofs vom 21. Dezember 1983 - VIII R 111-114/83 sowie den Beschluß des 9. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Februar 1990 - BVerwG 9 B 222.89 -).
  • VGH Bayern, 23.06.2014 - 14 ZB 12.2323

    Fristversäumnis wegen Unanbringlichkeit des Briefes gegenüber Empfänger und

    Das Bundesverwaltungsgericht ist unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 30. September 1968 - II ZB 1/68 - (BGHZ 51, 1) davon ausgegangen, dass die im zu entscheidenden Fall verwendete abgekürzte Adressierung "An den BayVGH, Abholfach, 8000 München" nicht geeignet sei, den postalischen Bedürfnissen gerecht zu werden, die die Voraussetzung für eine zeitgerechte Beförderung bildeten (BVerwG, B.v. 2.2.1990 - 9 B 222.89 - BayVBl 1990, 378).
  • VGH Bayern, 22.07.2003 - 12 ZB 02.3283

    Sozialhilfe - Antrag auf Zulassung der Berufung - Antrag auf Zulassung der

    Dieses Verschulden ihrer Prozessbevollmächtigten musste sich die Klägerin gemäß § 173 VwGO i.V.m. § 85 Abs. 2 ZPO zurechnen lassen (BVerwG vom 2.2.1990 Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 167 = BayVBl 1990, 378 f. = NJW 1990, 1747).
  • BVerwG, 19.02.1996 - 8 C 46.95

    Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumung der

    Es kann insbesondere offenbleiben, ob die Prozeßbevollmächtigten des Klägers aufgrund ihrer gesteigerten Sorgfaltspflicht im Revisionsrecht gehalten gewesen wären, die Adressierung der Revisionsbegründung durch ihre Anwaltsgehilfin eigenverantwortlich zu überprüfen (vgl. dazu Beschluß vom 2. Februar 1990 - BVerwG 9 B 222.89 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 167 S. 26 ).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 31.01.1990 - 9 B 222.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,8488
BVerwG, 31.01.1990 - 9 B 222.89 (https://dejure.org/1990,8488)
BVerwG, Entscheidung vom 31.01.1990 - 9 B 222.89 (https://dejure.org/1990,8488)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Januar 1990 - 9 B 222.89 (https://dejure.org/1990,8488)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 1747
  • NVwZ 1990, 753 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 13.05.2004 - V ZB 62/03

    Verschulden des Prozessbevollmächtigten bei Versäumung von Fristen durch

    In seinem Verantwortungsbereich liegt es allein, das Schriftstück so rechtzeitig und ordnungsgemäß (BAG, NJW 2000, 1669, 1670; BVerwG, NJW 1990, 1747) aufzugeben, daß es nach den organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen der Deutsche Post AG den Empfänger fristgerecht erreichen kann (BVerfG, NJW 2001, 1566, 1567; BGH, Beschl. v. 19. Dezember 1995, III ZR 226/95, veröff. bisher nur bei juris).
  • BVerwG, 24.06.2003 - 1 WB 18.03

    Voraussetzungen für die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes

    Seine besondere Sorgfaltspflicht in Fristensachen verlangt, dass er insoweit die zutreffende Adressierung einer Antrags- oder Klageschrift überwacht und dadurch sicherstellt, dass von seiner Seite das Erforderliche für deren rechtzeitigen Zugang geschieht (stRspr.: z.B. Urteil vom 25. November 1977 - BVerwG 5 C 12.77 - <BVerwGE 55, 61 [65]>, Beschluss vom 31. Januar 1990 - BVerwG 9 B 222.89 - <NJW 1990, 1747> und Urteil vom 31. Oktober 2001 - BVerwG 2 C 37.00 - ).
  • BVerwG, 22.06.1994 - 1 WB 41.94

    Fristwahrung eines Antrags nur durch Einlegen bei einer dafür zuständigen Stelle

    Die fehlerhafte Zuleitung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung unmittelbar an das Bundesverwaltungsgericht wäre im übrigen selbst dann kein unabwendbarer Zufall für den Bevollmächtigten des Antragstellers gewesen, wenn dieser die Adressierung Hilfskräften überlassen haben sollte; denn die Bestimmung darüber, an welche Stelle eine anwaltliche Rechtsbehelfsschrift zu richten ist, darf Hilfskräften nicht überlassen werden, sondern ist einzig und allein Sache des Rechtsanwalts, der die richtige Bestimmung des Adressaten spätestens bei der Unterzeichnung des Schreibens abschließend zu kontrollieren hat (vgl. Beschluß vom 31. Januar 1990 - BVerwG 9 B 222.89 - <NJW 1990, 1747>; BGH, NJW 1989, 2396; 1990, 990).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 05.12.1989 - 6 C 41.87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,2981
BVerwG, 05.12.1989 - 6 C 41.87 (https://dejure.org/1989,2981)
BVerwG, Entscheidung vom 05.12.1989 - 6 C 41.87 (https://dejure.org/1989,2981)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Dezember 1989 - 6 C 41.87 (https://dejure.org/1989,2981)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gewissensfreiheit - Sittliche Wertung - Tötung eines Menschen - Notwehr - Nothilfe - Kriegsdienstverweigerung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 84, 191
  • NJW 1990, 1747 (Ls.)
  • MDR 1990, 501
  • NVwZ 1990, 371
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 12.02.1982 - 6 CB 86.81

    Kriegsdienstverweigerung - Teilnahme - Straßenverkehr - Konfliktsituation

    Auszug aus BVerwG, 05.12.1989 - 6 C 41.87
    Unter sittlichen Gesichtspunkten wiegt die schuldlose Tötung eines unschuldigen Menschen im Straßenverkehr jedenfalls nicht schwerer als die Tötung eines Angreifers in Notwehr - oder Nothilfesituationen (im Anschluß an den Beschluß vom 12. Februar 1982 - BVerwG 6 CB 86.81 - <BVerwGE 65, 57 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 125>).

    Seine Darstellung stehe im Einklang mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Februar 1982 - BVerwG 6 CB 86.81 -, was bei der Entscheidung des Verwaltungsgerichts nicht der Fall sei.

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats zu den Anforderungen an eine Gewissensentscheidung im Sinne von Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG speziell in seinem Beschluß vom 12. Februar 1982 - BVerwG 6 CB 86.81 - (BVerwGE 65, 57 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 125) wiegt unter sittlichen Gesichtspunkten die schuldlose Tötung eines unschuldigen Menschen im Straßenverkehr jedenfalls nicht schwerer als die Tötung eines Angreifers in Notwehr- oder Nothilfesituationen.

  • BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 49.84

    Überzeugungsmaßstab - Beweisanforderungen - Altverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 05.12.1989 - 6 C 41.87
    Das Verwaltungsgericht wird bei der erneuten Verhandlung unter Beachtung der vom Senat in seinen Beschlüssen vom 6. Februar 1978 - BVerwG 6 B 36.77 - (BVerwGE 55, 217 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 107) und vom 25. Mai 1984 - BVerwG 6 B 40.84 - (Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 1 = NVwZ 1984, 447) sowie in seinem Urteil vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 49.84 - (BVerwGE 70, 216 = Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 4) für Alt-Antragsteller niedergelegten materiellrechtlichen und verfahrensrechtlichen Grundsätze zu prüfen haben, ob der Kläger die geltend gemachte Gewissensentscheidung zum maßgeblichen Zeitpunkt der erneuten mündlichen Verhandlung getroffen hat.
  • BVerwG, 25.05.1984 - 6 B 40.84

    Kriegsdienstverweigerung - Neuordnungsgesetz - Anwendbarkeit - Alt-Verfahren

    Auszug aus BVerwG, 05.12.1989 - 6 C 41.87
    Das Verwaltungsgericht wird bei der erneuten Verhandlung unter Beachtung der vom Senat in seinen Beschlüssen vom 6. Februar 1978 - BVerwG 6 B 36.77 - (BVerwGE 55, 217 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 107) und vom 25. Mai 1984 - BVerwG 6 B 40.84 - (Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 1 = NVwZ 1984, 447) sowie in seinem Urteil vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 49.84 - (BVerwGE 70, 216 = Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 4) für Alt-Antragsteller niedergelegten materiellrechtlichen und verfahrensrechtlichen Grundsätze zu prüfen haben, ob der Kläger die geltend gemachte Gewissensentscheidung zum maßgeblichen Zeitpunkt der erneuten mündlichen Verhandlung getroffen hat.
  • BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77

    Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den

    Auszug aus BVerwG, 05.12.1989 - 6 C 41.87
    Das Verwaltungsgericht wird bei der erneuten Verhandlung unter Beachtung der vom Senat in seinen Beschlüssen vom 6. Februar 1978 - BVerwG 6 B 36.77 - (BVerwGE 55, 217 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 107) und vom 25. Mai 1984 - BVerwG 6 B 40.84 - (Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 1 = NVwZ 1984, 447) sowie in seinem Urteil vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 49.84 - (BVerwGE 70, 216 = Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 4) für Alt-Antragsteller niedergelegten materiellrechtlichen und verfahrensrechtlichen Grundsätze zu prüfen haben, ob der Kläger die geltend gemachte Gewissensentscheidung zum maßgeblichen Zeitpunkt der erneuten mündlichen Verhandlung getroffen hat.
  • BVerwG, 19.06.1987 - 6 B 47.86

    Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision

    Auszug aus BVerwG, 05.12.1989 - 6 C 41.87
    Der Kläger hat gegen das Urteil die durch Beschluß des Senats vom 19. Juni 1987 - BVerwG 6 B 47.86 - zugelassene Revision eingelegt, mit der er die Verletzung von Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG rügt.
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Rechtsprechung
   OVG Berlin, 26.06.1989 - 2 B 48.87   

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https://dejure.org/1989,6976
OVG Berlin, 26.06.1989 - 2 B 48.87 (https://dejure.org/1989,6976)
OVG Berlin, Entscheidung vom 26.06.1989 - 2 B 48.87 (https://dejure.org/1989,6976)
OVG Berlin, Entscheidung vom 26. Juni 1989 - 2 B 48.87 (https://dejure.org/1989,6976)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit; Vermessungsgesetz; Berlin; Beleuchtung; Grundstücksnummer

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BauGB § 126

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 1747
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Rechtsprechung
   OVG Berlin, 26.06.1989 - 2 B 47.87   

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https://dejure.org/1989,7563
OVG Berlin, 26.06.1989 - 2 B 47.87 (https://dejure.org/1989,7563)
OVG Berlin, Entscheidung vom 26.06.1989 - 2 B 47.87 (https://dejure.org/1989,7563)
OVG Berlin, Entscheidung vom 26. Juni 1989 - 2 B 47.87 (https://dejure.org/1989,7563)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beleuchtung:Grundstücksnummernbeleuchtung; Hausnummernbeleuchtung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 1747
  • NVwZ 1990, 789 (Ls.)
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