Rechtsprechung
   BGH, 20.02.1990 - VI ZR 124/89   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Jurion
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Rechtsfahrgebots durch einen Motorradfahrer, der sich der Fahrbahnmitte auf weniger als 1 m nähert

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1990, 1850
  • MDR 1990, 812
  • NZV 1990, 229
  • VersR 1990, 537



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Wird zitiert von ... (14)  

  • BGH, 12.12.2006 - VI ZR 75/06  

    Verkehrsrecht - Sorgfaltspflichten des Fahrzeugführers beim Abbiegen

    Außerdem ist der rechts eingeordnete Fahrzeugführer durch das Rechtsfahrgebot in § 2 Abs. 2 Satz 1 StVO gehalten, beim Abbiegen die ihm mögliche rechte Position einzunehmen (zum Rechtsfahrgebot vgl. Senatsurteil vom 20. Februar 1990 - VI ZR 124/89 - VersR 1990, 537 und vom 20. März 1979 - VI ZR 152/78 - VersR 1979, 528, 529 m. w. N.).
  • BGH, 18.11.1993 - III ZR 178/92  

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einer Eisenbahn an einem

    Es hat nicht verkannt, daß ein Verstoß gegen die Wartepflicht nach § 19 StVO bei Überquerung eines Bahnübergangs regelmäßig grob leichtfertig ist und bei einem Unfall die alleinige Haftung des verbotswidrig handelnden Kraftfahrers begründen kann (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 23. Juni 1964, aaO; Beschluß vom 14. Januar 1986 - VI ZR 148/85 - VersR 1986, 707 [708]; BAG, Urteil vom 10. März 1961 - 1 AZR 448/59 - VRS 21, 156; siehe auch Filthaut, aaO § 4 Rn. 29, und Jagusch/Hentschel, aaO § 17 StVG , Rn. 34, jeweils m.w.N.; BGH, Urteil vom 20. Februar 1990 - VI ZR 124/89 - NZV 1990, 229; BGHZ 20, 262).
  • BGH, 09.07.1996 - VI ZR 299/95  

    Tragweite des Rechtsfahrgebots

    Dabei hat der Kraftfahrer einen gewissen Beurteilungsfreiraum, solange er sich so weit rechts hält, wie es im konkreten Fall im Straßenverkehr "vernünftig" ist (vgl. Senatsurteil v. 20. Februar 1990 - VI ZR 124/89 - VersR 1990, 537 m.w.N.).
mehr
  • OLG Köln, 11.10.2002 - 3 U 26/02  

    Schneller als 40 km/h = Verstoß gegen das Sichtfahrgebot bei Nacht;

    Bei Dunkelheit kann es insbesondere geboten erscheinen, zum rechten Fahrbahnrand einen größeren Sicherheitsabstand einzuhalten, weil dort mit Fußgängerverkehr gerechnet werden muss (vgl. Jagusch a. a. O. Rnr. 33, 35; BGH VersR 96, 1249 f.; BGH NZV 90, 229; BGH VRS 27, 335 ff.; OLG Karlsruhe VRS 47, 18; OLG Düsseldorf VRS 48, 133 f.).
  • OLG Brandenburg, 01.03.2007 - 12 U 160/06  

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Nutzungsausfallschaden bei Vorhandensein eines

    Anerkanntermaßen kann es der Billigkeit entsprechen, gegenüber einem groben Pflichtenverstoß eine nicht erheblich ins Gewicht fallende mitursächliche Betriebsgefahr bei der Abwägung außer Betracht zu lassen (vgl. BGH, NZV 1996, 272 (273); BGH, NZV 1990, 229 (230)).
  • OLG Saarbrücken, 01.03.2011 - 4 U 355/10  

    Haftungsverteilung bei Kollision eines aus einer Grundstücksausfahrt ausfahrenden

    Ihre Anwendung setzt in der Regel neben einer nicht erheblich ins Gewicht fallenden mitursächlichen Betriebsgefahr des einen, ein bezogen auf den Unfallablauf (objektiv und subjektiv) grobes Verschulden des anderen Beteiligten voraus (BGH NZV 90, 229; Hentschel a.a.O. Rn. 16 zu § 17 StVG mwNw).
  • OLG Düsseldorf, 27.02.1997 - 5 Ss OWi 19/97  

    StVO § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 3, § 5 Abs. 4 S. 3, 4

    Ob es verletzt ist, läßt sich nicht abstrakt, sondern nur nach der konkreten und im Urteil darzustellenden Verkehrssituation beurteilen (vgl. BGH NZV 1990, 229; Jagusch/Hentschel Straßenverkehrsrecht, 33. Aufl. 1995, Rdrn. 35 zu § 2 StVO ; Mülhaus/Janiszewski, StVO , 14. Aufl. 1995, Rdnr. 31 zu § 2 jeweils m.w.N.).
  • OLG Köln, 22.06.1999 - 15 U 67/98  
    Aufgrund des am 20.02.1990 verkündeten Urteils des Bundesgerichtshofs - VI ZR 124/89 - steht fest, dass die Beklagten dem Grunde nach in voller Höhe - die Beklagte zu 2) im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme von 7, 5 Mio. DM - für die Folgen des Verkehrsunfalls einzustehen haben, soweit nicht der Anspruch auf Sozialversicherungsträger oder andere Dritte übergegangen ist.
  • OLG Jena, 15.04.2009 - 7 U 744/08  
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  • LG Bonn, 13.02.2007 - 8 S 187/06  

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Baustellenfahrzeuge haben keine "Vorfahrt"

    Es kann anerkanntermaßen auch der Billigkeit entsprechen, eine nicht erheblich ins Gewicht fallende mitursächliche Betriebsgefahr bei der Abwägung außer Betracht zu lassen; dies namentlich dann, wenn die einfache Betriebsgefahr durch eine - etwa aufgrund eines grob leichtfertigen Handelns des Schädigers - in besonderem Maße erhöhte Betriebsgefahr völlig in den Hintergrund gedrängt wird (vgl. BGH, Urt. v. 20.02.1990 - VI ZR 124/89 -, NJW 1990, 1850, 1851; Palandt- Heinrichs , aaO., § 254 Rz. 66, 69).
  • OLG Düsseldorf, 22.09.2003 - 1 U 230/02  
  • OLG Hamm, 04.02.1998 - 3 Ss OWi 14/98  

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Fahren mit nicht angepasster Geschwindigkeit,

  • LG Bonn, 04.03.2009 - 5 S 289/08  
  • OLG Düsseldorf, 11.05.1992 - 1 U 121/91  

    Umfang des Rechtsfahrgebots; Hatungsverteilung bei Verkehrsunfall im

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