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   BGH, 29.06.1989 - 4 StR 238/89   

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https://dejure.org/1989,3185
BGH, 29.06.1989 - 4 StR 238/89 (https://dejure.org/1989,3185)
BGH, Entscheidung vom 29.06.1989 - 4 StR 238/89 (https://dejure.org/1989,3185)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 1989 - 4 StR 238/89 (https://dejure.org/1989,3185)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung eines Schuldspruchs wegen versuchter Förderung der Prostitution - Begriff der Einwirkung zur Veranlassung der Aufnahme der Prostitution - Erfordernis einer gewissen Hartnäckigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 196
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.11.1988 - 3 StR 380/88

    Voraussetzungen des Begriffs "Einwirken" im Zusammenhang mit dem Bestimmen einer

    Auszug aus BGH, 29.06.1989 - 4 StR 238/89
    Sie erfaßt alle Formen der intellektuellen Beeinflussung, verlangt aber, wovon das Landgericht bei der rechtlichen Würdigung auch ausgeht, eine gewisse Hartnäckigkeit (BGH NJW 1989, 1044, 1045 m.Nachw.).
  • BGH, 21.10.1999 - 4 StR 376/99

    (Schwerer) Menschenhandel; Beweiswürdigung; In dubio pro reo; Zweifelsgrundsatz;

    Als Mittel kommen wiederholtes Drängen, Überreden, Versprechungen, Wecken von Neugier, Einsatz von Autorität, Täuschung, Einschüchterung, Drohung und auch Gewalteinwirkung in Betracht (BGH NJW 1990, 196).

    Selbst wenn es danach mangels Entgeltlichkeit dieser sexuellen Handlungen im Ergebnis nicht zur Ausübung der Prostitution gekommen ist, steht dies der Annahme vollendeten Menschenhandels nicht entgegen, weil § 180b StGB den Erfolg der Einwirkung nicht voraussetzt (BGH NJW 1990, 196).

  • BGH, 28.07.1999 - 3 StR 206/99

    Menschenhandel; Einwirkung zur Fortsetzung der Prostitutionsausübung;

    Einschüchterung, Drohung, aber auch Gewaltanwendung in Betracht (BGHR StGB § 180 a IV Einwirken 1 und 2; BGH NJW 1985, 924 - jeweils zu § 180 a Abs. 4 2. Alternative StGB a.F.).
  • BGH, 07.04.2005 - 2 StR 524/04

    Intertemporales Strafrecht (Änderung des persönlichen Anwendungsbereichs einer

    Als Mittel kommen wiederholtes Drängen, Überreden, Versprechungen, Wecken von Neugier, Einsatz der Autorität, Täuschung, Einschüchterung, Drohung oder auch Gewaltanwendung in Betracht (BGHSt 45, 158, 161 f.; BGHR StGB § 180 a Abs. 4 Einwirken 1 und 2).
  • BGH, 03.03.1999 - 2 StR 608/98

    Förderung der Prostitution; Zuhälterei; Ausbeuten; Menschenhandel

    Der neue Tatrichter wird unter Beachtung vorstehender Grundsätze für jeden Fall die Voraussetzungen der "auslandsspezifischen Hilflosigkeit" neu zu prüfen und nähere Feststellungen zum "Einwirken" (vgl. hierzu auch BGHR StGB § 180 a Abs. 4 Einwirken 1 und 2; BGHSt 42, 179 ff.) bzw. zum "Dazubringen" im Sinne des § 180 b Abs. 2 StGB zu treffen haben, wobei auch die Verwirklichung der zuletzt genannten Tatbestandsmerkmale sich jedenfalls in den Fällen II. 2 bis II. 5 der Urteilsgründe aufdrängt.
  • BGH, 11.02.2000 - 3 StR 499/99

    Förderung der Prostitution

    Aus ihm ergibt sich zwar, daß die Angeklagte jeweils auf die zu den Tatzeiten noch nicht 21 Jahre alte Zeugin eingewirkt hat, weil dazu wiederholtes Drängen und Überreden ausreicht (BGHR StGB § 180 a Abs. 4 Einwirken 1 und 2; BGH NJW 1985, 924 - jeweils zu § 180 a Abs. 4 2. Alternative StGB F.: 10.3.1987).
  • BGH, 18.09.1990 - 5 StR 184/90

    Untersuchung eines Zeugen zur Prüfung der Glaubwürdigkeit seiner Aussage -

    Zumindest in dieser Gewaltanwendung liegt die von der Rechtsprechung geforderte intensive Einflußnahme (BGH NJW 1989, 1044; 1990, 196).
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