Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 04.10.1989

Rechtsprechung
   BayObLG, 27.07.1989 - RReg. 2 St 119/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,2407
BayObLG, 27.07.1989 - RReg. 2 St 119/89 (https://dejure.org/1989,2407)
BayObLG, Entscheidung vom 27.07.1989 - RReg. 2 St 119/89 (https://dejure.org/1989,2407)
BayObLG, Entscheidung vom 27. Juli 1989 - RReg. 2 St 119/89 (https://dejure.org/1989,2407)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 197
  • MDR 1990, 269
  • NStZ 1990, 101
  • StV 1989, 522
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Karlsruhe, 25.02.2000 - 10 U 221/99

    Zivilprozessrecht: Verwertungsverbot von unter Verletzung des

    Ein prozessuales Verwertungsverbot greift insbesondere ein, wenn ein Beweismittel unter Verletzung des Persönlichkeitsrechts Dritter gewonnen wurde (BVerfGE 34, 238; BGH NJW 1982, 277; vgl. auch BayObLG NJW 1990, 197; Rosenberg/Schwab/Gottwald, ZPO, 15. Aufl., § 112 1112 b), Dies ist bei einem unberechtigten Abhören oder Aufzeichnen eines Telefongesprächs der Fall.

    Dürfte die heimliche Aufzeichnung eines Gesprächs nicht als Beweismittel verwertet werden, kann auch nicht über ihren Inhalt durch Vernehmung eines Dritten (oder gar des belauschten Gesprächspartners) Beweis erhoben werden (BayObLG NJW 1990, 197: Stein/Jonas/Leipold. ZPO, § 284 Rdnr. 58).

  • FG München, 11.12.2012 - 10 K 2168/09

    Zurechnung von Einkünften aus Gewerbebetrieb - Feststellungslast

    Im Vorspielen dieses Tondokumentes liegt nämlich keine Beweiserhebung in Form eines Beweises durch Augenschein über akustische Sinneswahrnehmung (§ 82 FGO i.V.m. §§ 371 ff. ZPO; Bach in Vorwerk/Wolf, OK-ZPO, § 371 Rz. 1 m.w.N.; BayObLG-Beschluss vom 27. Juli 1989 RReg 2 St 119/89, NJW 1990, 197).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2006 - 11 Sa 604/05

    Verhaltensbedingte Kündigung bei Verstoß gegen Wettbewerbsverbot -

    Entsprechendes gelte für die mittelbare Verwertung eines Tonbandes durch Verlesung von Niederschriften oder für die Vernehmung von Zeugen, die am Gespräch nicht teilgenommen haben und Kenntnis von seinem Inhalt durch Abspielen des heimlich aufgenommenen Tonbandes erlangt haben (BVerfG, a.a.O., mit Hinweis auf BayObLG, NJW 1990, 197).
  • BayObLG, 20.01.1994 - 5St RR 143/93

    Telefongespräche; Mitschnitt; Dritte; Wiedergabe; Verwertung; Inhalt;

    Nur hinsichtlich dieser Teile wäre die Abwägung vorzunehmen gewesen, inwieweit die Interessen der Allgemeinheit im Verhältnis zu den grundrechtlich geschützten Belangen der Gesprächspartner so überwiegen, daß eine Verwertung der Tonbandaufnahmen als zulässig angesehen werden kann (BVerfGE 34, 238 = NJW 1973, 891/893; BVerfGE 80, 367 - NJW 1990, 563/564, BGHSt 19, 325/332 ff.; BayObLG NJW 1990, 197 f.).
  • OLG Köln, 19.09.1995 - 9 U 6/95

    Rechtsschutzversicherung Vorrat Deckungsprozeß Kfz-Diebstahl Beweis Vorbehalt

    Insoweit besteht kein Verwertungsverbot, weil der Kläger und Frau Sch. den Inhalt ihrer Gespräche sowohl vor der Polizei in Aachen als auch vor dem Landgericht Aachen in dem Rechtsstreit - 9 O 527/91 - nach ordnungsgemäßer Belehrung über ihr Aussageverweigerungsrecht selbst offenbart und sich freiwillig des Schutzes ihres Rechts am eigenen Wort begeben haben (vgl. BayOLG NJW 1990, 197 f; OLG Köln NJW-RR 1994, 720).
  • LG Karlsruhe, 15.07.2011 - 6 O 250/09

    Anwaltshaftung: Beweisverwertung eines mitgehörten Telefongesprächs;

    Das Mithören von Telefongesprächen durch Dritte ohne Bekanntgabe dieses Umstandes an den Gesprächspartner verletzt dessen Persönlichkeitsrecht, sofern nicht höherrangige Interessen bestehen oder von einer konkludenten Einwilligung ausgegangen werden kann (vgl. BGH, NJW 2003, 1727; OLG Karlsruhe, NJW 2000, 1577 unter Hinweis auf BVerfGE 34, 238; BGH NJW 1982, 277; BayObLG NJW 1990, 197; BayObLG NJW 1990, 197).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 04.10.1989 - 3 Ws 190/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,3516
OLG Stuttgart, 04.10.1989 - 3 Ws 190/89 (https://dejure.org/1989,3516)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04.10.1989 - 3 Ws 190/89 (https://dejure.org/1989,3516)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04. Oktober 1989 - 3 Ws 190/89 (https://dejure.org/1989,3516)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Anerkennung von Verurteilungen durch DDR-Gerichte wegen Straftaten gegen das Zollgesetz und das Devisengesetz der DDR im Lichte des Rechtsstaatsprinzips und des "ordre public" der Bundesrepublik Deutschland; Rechtsstaatsmäßigkeit einer Verurteilung ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 197
  • MDR 1990, 361
  • NStZ 1990, 41
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.06.1985 - 3 StR 133/85

    Hinweis auf Verstöße gegen das Devisengesetz der DDR

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.10.1989 - 3 Ws 190/89
    Daß das Zollgesetz der DDR sich in den Rahmen eines Wirtschaftssystems einfügt, das dem System der sozialen Marktwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland widerspricht, ohne als solches Ausdruck rechtsstaatswidriger Verhältnisse zu sein, führt nicht zu einer Charakterisierung darauf gestützter Strafverfolgungsmaßnahmen als auf politischen Gründen beruhende und im Widerspruch zu rechtsstaatlichen Grundsätzen stehende Gewalt- oder Willkürmaßnahmen (so zutreffend BGHSt 33, 238, 239).
  • BVerfG, 31.07.1973 - 2 BvF 1/73

    Grundlagenvertrag

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.10.1989 - 3 Ws 190/89
    Das Bundesverfassungsgericht selbst hat das Gesetz zu diesem Vertrag vom 6. Juni 1973 (BGBl II, S. 421), durch das die gesetzgebenden Körperschaften der Bundesrepublik Deutschland dem Vertrag zustimmten, für mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt (Urteil vom 31. Juli 1973, BVerfGE 36, 1).
  • BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvR 234/60

    Verfassungswidrigkeit der Vollstreckung von Entscheidungen sowjetzonaler Gerichte

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.10.1989 - 3 Ws 190/89
    Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Mai 1960 (BVerfGE 11, 150) und vom 24. Januar 1961 (BVerfGE 12, 99) stehen der Rechtsansicht des Senats nicht entgegen.
  • BVerfG, 24.01.1961 - 2 BvR 168/60

    Verfassungswidrigkeit der Vollstreckung von Urteilen sowjetzonaler Gerichte

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.10.1989 - 3 Ws 190/89
    Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Mai 1960 (BVerfGE 11, 150) und vom 24. Januar 1961 (BVerfGE 12, 99) stehen der Rechtsansicht des Senats nicht entgegen.
  • OLG Hamm, 09.01.2001 - 1 Ws 354/00

    Gebührenrahmen; Verweisung; Übernahme; Vorverfahrensgebühr

    Die Wirkung einer Übernahme bzw. Verweisung in gerichtlichen Verfahren erstreckt sich nach der herrschenden Meinung aber nicht auf die Vorverfahrensgebühr, weil die Tätigkeit im Verfahrensabschnitt "Vorverfahren" bereits vor der Übernahme abgeschlossen war und eine Wiederholung vor dem Schöffengericht nicht stattfinden konnte (vgl. Hansens, BRAGO, 8. Aufl., § 14 Rdnr. 8; Göttlich/Mümmler, BRAGO, 19. Aufl., "Strafsachen" 4.3 m.w.N.; Gerold/Schmidt-Madert, BRAGO, 14. Aufl., § 14 Rdnr. 6 b m.w.N.; Hans OLG JurBüro 1990, 478 mit Anmerkungen von Mümmler = MDR 1990, 361).
  • OLG Düsseldorf, 21.08.1990 - 3 Ws 695/90

    Strafaussetzung zur Bewährung: Besondere Umstände bei Halbstrafenaussetzung

    Daß dies zur Anwendung von § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB ausreicht, ist allgemein anerkannt und entspricht der st. Rspr. des Senats (vgl. Senatsbeschl. v. 10.01.1989 - 3 Ws 929 - 930/88 - und 28.02.1989 - 3 Ws 190/89 - jeweils m.w.N.).
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