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   BGH, 30.01.1990 - XI ZR 63/89   

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https://dejure.org/1990,476
BGH, 30.01.1990 - XI ZR 63/89 (https://dejure.org/1990,476)
BGH, Entscheidung vom 30.01.1990 - XI ZR 63/89 (https://dejure.org/1990,476)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 1990 - XI ZR 63/89 (https://dejure.org/1990,476)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzpflicht eines Steuerberaters wegen fehlerhafter steuerlicher Beratung - Erwerb von Erbanteilen im Rahmen einer Erbauseinandersetzung als unentgeltlicher Erwerb - Unterlassen eines Hinweises auf das Risiko der Verweigerung von Steuervorteilen als ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249; BGB § 242

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 254
    Begrenzung des Haftungsumfangs durch den Schutzzweck der verletzten Norm

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Pflichten des Steuerberaters bei Anlageempfehlung (IBR 1990, 387)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 2057
  • NJW-RR 1990, 1270 (Ls.)
  • ZIP 1990, 593
  • MDR 1990, 715
  • VersR 1990, 534
  • WM 1990, 808
  • BB 1990, 586
  • DB 1990, 1232
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 22.09.1987 - IX R 15/84

    Spekulationsgewinn bei Erbauseinandersetzung (Grundstücksrealteilung) mit

    Auszug aus BGH, 30.01.1990 - XI ZR 63/89
    Da die vom Beklagten zugrunde gelegten Steuervorteile der tatsächlichen, vom Bundesfinanzhof inzwischen in seinem Urteil vom 9. Juli 1985 (BFHE 144, 366 = BStBl 1985, 722; ebenso Urteil vom 22. September 1987 - IX R 15/84, FR 1988, 359, 360) klargestellten Rechtslage entsprachen, könnte ihm eine Pflichtverletzung nur dann zur Last fallen, wenn die Lage sich im Mai 1980 so dargestellt hätte, daß ein gewissenhafter Steuerberater die Gewährung der in Aussicht genommenen Steuervorteile für unsicher halten und seinen Mandanten darauf hinweisen mußte.
  • BFH, 09.07.1985 - IX R 49/83

    Einkommensteuerliche Behandlung der Erbauseinandersetzung über Privatvermögen

    Auszug aus BGH, 30.01.1990 - XI ZR 63/89
    Da die vom Beklagten zugrunde gelegten Steuervorteile der tatsächlichen, vom Bundesfinanzhof inzwischen in seinem Urteil vom 9. Juli 1985 (BFHE 144, 366 = BStBl 1985, 722; ebenso Urteil vom 22. September 1987 - IX R 15/84, FR 1988, 359, 360) klargestellten Rechtslage entsprachen, könnte ihm eine Pflichtverletzung nur dann zur Last fallen, wenn die Lage sich im Mai 1980 so dargestellt hätte, daß ein gewissenhafter Steuerberater die Gewährung der in Aussicht genommenen Steuervorteile für unsicher halten und seinen Mandanten darauf hinweisen mußte.
  • BGH, 10.10.1989 - XI ZR 130/88

    Kosten der Rechtsverfolgung im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs wegen

    Auszug aus BGH, 30.01.1990 - XI ZR 63/89
    Notwendig ist ein innerer Zusammenhang mit der durch den Schädiger geschaffenen Gefahrenlage, nicht nur eine bloß zufällige äußere Verbindung (Senatsurteil vom 10. Oktober 1989 - XI ZR 130/88, WM 1989, 1799 m.w.Nachw.).
  • BGH, 13.12.2011 - XI ZR 51/10

    Zur Haftung für unterbliebene Adhoc-Mitteilungen aus § 37b WpHG

    Allerdings führt der Verstoß gegen eine Rechtspflicht nur zum Ersatz desjenigen Schadens, dessen Eintritt die Einhaltung der Pflicht verhindern soll (vgl. Senatsurteile vom 30. Januar 1990 - XI ZR 63/89, NJW 1990, 2057, 2058, vom 3. Dezember 1991 - XI ZR 300/90, BGHZ 116, 209, 212 und vom 20. März 2007 - XI ZR 414/04, WM 2007, 876 Rn. 21 f., 28, 42).
  • BGH, 16.06.2005 - IX ZR 27/04

    Haftungsausfüllende Kausalität im Anwaltshaftungsprozess

    aa) Demjenigen, der durch eine Pflichtverletzung eine ursächliche Bedingung gesetzt hat, darf der Schaden nur zugerechnet werden, wenn sich dieser innerhalb des Schutzbereichs der verletzten Pflicht verwirklicht hat (BGHZ 37, 311, 315; 57, 137, 142; BGH, Urt. v. 20. Januar 1990 - XI ZR 63/89, NJW 1990, 2057, 2058).
  • BGH, 09.12.2020 - VIII ZR 238/18

    Zu Ansprüchen des Mieters auf Schadensersatz nach einem Auszug aus der

    Der Schädiger hat nur für die Einbußen einzustehen, die die durch den Vertrag geschützten Interessen betreffen (vgl. BGH, Urteile vom 30. Januar 1990 - XI ZR 63/89, NJW 1990, 2057 unter I 2 b; vom 22. September 2016 - VII ZR 14/16, BGHZ 211, 375 Rn. 14; Lange/Schiemann, Schadensersatz, 3. Aufl., S. 104).
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