Weitere Entscheidung unten: BGH, 04.04.1990

Rechtsprechung
   BGH, 09.01.1990 - 5 StR 601/89   

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https://dejure.org/1990,1430
BGH, 09.01.1990 - 5 StR 601/89 (https://dejure.org/1990,1430)
BGH, Entscheidung vom 09.01.1990 - 5 StR 601/89 (https://dejure.org/1990,1430)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 1990 - 5 StR 601/89 (https://dejure.org/1990,1430)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Tatrichter - Anklage - Eröffnungsbeschluß - Betäubungsmittel - Verjährung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 36, 340
  • NJW 1990, 2073
  • MDR 1990, 356
  • NStZ 1990, 240
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.03.1955 - 5 StR 53/55
    Auszug aus BGH, 09.01.1990 - 5 StR 601/89
    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, daß auf Freispruch und nicht auf Einstellung des Verfahrens zu erkennen ist, wenn bei rechtlichem Zusammentreffen eines schwereren und eines leichteren Vorwurfs der schwerere nicht nachweisbar, der leichtere aber wegen eines Prozeßhindernisses nicht verfolgbar ist (BGHSt 1, 231, 235 [BGH 12.06.1951 - 1 StR 102/51]; 7, 256, 261; BGH GA 1959, 17; GA 1978, 371; BGH Beschluß vom 19. Februar 1985 - 5 StR 36/85, mitgeteilt bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1985, 495).
  • BGH, 12.06.1951 - 1 StR 102/51
    Auszug aus BGH, 09.01.1990 - 5 StR 601/89
    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, daß auf Freispruch und nicht auf Einstellung des Verfahrens zu erkennen ist, wenn bei rechtlichem Zusammentreffen eines schwereren und eines leichteren Vorwurfs der schwerere nicht nachweisbar, der leichtere aber wegen eines Prozeßhindernisses nicht verfolgbar ist (BGHSt 1, 231, 235 [BGH 12.06.1951 - 1 StR 102/51]; 7, 256, 261; BGH GA 1959, 17; GA 1978, 371; BGH Beschluß vom 19. Februar 1985 - 5 StR 36/85, mitgeteilt bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1985, 495).
  • BGH, 19.02.1985 - 5 StR 36/85

    Voraussetzungen des Gebotenseins einer Freisprechung bei einem nicht

    Auszug aus BGH, 09.01.1990 - 5 StR 601/89
    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, daß auf Freispruch und nicht auf Einstellung des Verfahrens zu erkennen ist, wenn bei rechtlichem Zusammentreffen eines schwereren und eines leichteren Vorwurfs der schwerere nicht nachweisbar, der leichtere aber wegen eines Prozeßhindernisses nicht verfolgbar ist (BGHSt 1, 231, 235 [BGH 12.06.1951 - 1 StR 102/51]; 7, 256, 261; BGH GA 1959, 17; GA 1978, 371; BGH Beschluß vom 19. Februar 1985 - 5 StR 36/85, mitgeteilt bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1985, 495).
  • BGH, 09.12.1987 - 3 StR 104/87

    5 Jahre verzögerte Zuleitung an den BGH - § 347 StPO, willkürliche und

    Auszug aus BGH, 09.01.1990 - 5 StR 601/89
    Art und Umfang der entschädigungspflichtigen Maßnahmen sind ohne Anhörung der Beteiligten allein aus den dem Senat vorliegenden Akten nicht feststellbar (BGHR StrEG § 8 Zuständigkeit 1).
  • BGH, 31.08.1995 - 4 StR 283/95

    BGH hebt Verurteilung des "Straßengehers von München" auf

    Nach den Grundsätzen der Entscheidung BGHSt 36, 340 führt die Verjährung nicht zur Einstellung des Verfahrens, sondern zum Freispruch (ebenso BGHR StPO § 260 Abs. 3 Freispruch 3).
  • BGH, 03.12.1991 - 1 StR 120/90

    Abbruch der Schwangerschaft, Straflosigkeit, Begriff der ärztlichen Erkenntnis

    Das geschieht, da der angeklagte schwerere Tatvorwurf des § 218 StGB nicht nachweisbar, der leichtere aber wegen eines Verfahrenshindernisses nicht verfolgbar ist, durch Freisprechung (vgl. BGHSt 36, 340 m.w.Nachw.).
  • BGH, 17.06.2004 - 5 StR 115/03

    Massenerschießungen am Turchino-Paß im Jahre 1944

    Gleichwohl ist nicht etwa auf die Revision des Angeklagten - und zugleich nach § 301 StPO auf diejenige der Staatsanwaltschaft - die Freisprechung des Angeklagten vom Anklagevorwurf des Mordes (vgl. BGHSt 36, 340 f. m.w.N.) durch das Revisionsgericht auszusprechen.
  • BGH, 08.05.2019 - 1 StR 76/19

    Versuchte Anstiftung zu einem Verbrechen (Versuchsbeginn: Konkretisierung der

    Der Senat hat die Entscheidung über die Entschädigung für erlittene Untersuchungshaft und andere Eingriffsmaßnahmen (§§ 8, 2 StrEG) dem Tatgericht überlassen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Januar 1990 - 5 StR 601/89 Rn. 4 und vom 8. Dezember 1983 - 1 StR 274/83 und 1 StR 275/83 Rn. 19).
  • BayObLG, 16.06.1999 - 2 ObOWi 270/99

    Verjährung der fahrlässig begangenen Ordnungswidrigkeit gemäß § 24 a Abs. 1 Nr. 1

    Bedenken dagegen, aus § 78 Abs. 4 StGB einen allgemeinen Rechtsgedanken abzuleiten mit dem Ergebnis, daß ein geringerer Strafrahmen für fahrlässige Begehung wie die in § 78 Abs. 4 StGB genannten Schärfungen und Milderungen bzw. schwereren oder minderen Fälle unberücksichtigt bleiben soll, bestehen schon deshalb, weil eine derartige Auslegung für das allgemeine Strafrecht - soweit ersichtlich - weder in Rechtsprechung noch Literatur vertreten wird (vgl. BGHSt 36, 340 und die Beispielsfälle bei Roxin Strafrecht AT Bd. I S. 679 sowie NK-StGB/Lemke § 12 Rn. 5 für die gleichgelagerte Problematik des § 12 StGB).
  • BGH, 07.10.2020 - 2 StR 454/19

    Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen (Anvertrautsein:

    Denn auf Freispruch und nicht auf Einstellung des Verfahrens wäre zu erkennen gewesen, wenn bei rechtlichem Zusammentreffen eines schwereren und eines leichteren Vorwurfs der schwerere nicht nachweisbar, der leichtere aber wegen eines Prozesshindernisses nicht verfolgbar ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. April 2008 - 5 StR 529/07, juris Rn. 2, und vom 9. Januar 1990 - 5 StR 601/89, BGHSt 36, 340 f.; Löwe/Rosenberg/Stuckenberg, StPO, 26. Aufl. § 260 Rn. 38 mwN).
  • BGH, 26.05.2015 - 3 StR 437/12

    Strafverfolgungsentschädigung: Zuständigkeit nach Freispruch in der

    Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn - wie im vorliegenden Fall - für die Beurteilung des Vorliegens einer Entschädigungspflicht noch eine Prüfung von weiteren Umständen durch das Tatgericht erforderlich ist (BGH, Urteil vom 16. Januar 1991 - 2 StR 527/90, juris; BGH, Beschluss vom 9. Januar 1990 - 5 StR 601/89, juris; BGH, Beschluss vom 08. Dezember 1983 - 1 StR 274/83, 1 StR 275/83, juris).
  • BGH, 09.10.1998 - 2 StR 443/98

    Entschuldigender Notwehrexzess; Mildestes Verteidigungsmittel (Messereinsatz);

    Die Entscheidung über die Verpflichtung zur Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (§ 8 StrEG) ist vom Landgericht zu treffen, weil Art und Umfang der entschädigungspflichtigen Maßnahmen ohne weitere Feststellungen und ohne weitere Anhörung der Beteiligten nicht zu bestimmen sind (vgl. BGH StrEG § 8 Zuständigkeit 1; BGH NJW 1990, 2073).
  • BGH, 23.10.1991 - 3 StR 321/91

    Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch

    Wie in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt ist, muß auf Freispruch und nicht auf Verfahrenseinstellung erkannt werden, wenn der mit Anklage und Eröffnungsbeschluß erhobene schwerere Vorwurf keine Bestätigung gefunden hat und eine Ahndung des verbleibenden, dieselbe Tat betreffenden leichteren Vorwurfs auf Grund eines Verfahrenshindernisses ausgeschlossen ist (vgl. BGHSt 36, 340, 341; 7, 256, 261; 1, 231, 235).
  • LG Regensburg, 17.06.2020 - 5 KLs 152 Js 168/17

    Baugenehmigung, Bebauungsplan, Angeklagte, Bebauung, Hauptverhandlung, Vorhaben,

    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes anerkannt, dass auf Freispruch und nicht auf Einstellung des Verfahrens zu erkennen ist, wenn bei rechtlichem Zusammentreffen eines schwereren und eines leichteren Tatvorwurfs der schwerere nicht nachweisbar, der leichtere aber wegen eines Prozesshindernisses nicht verfolgbar ist (BGHSt 36, 340).
  • BGH, 07.02.1995 - 1 StR 681/94

    Geldfälschung - Verwechslungsgefahr - Beidseitiger Werbeaufdruck

  • BGH, 23.09.2003 - 5 StR 374/03

    Verjährungsunterbrechung (unzulässige Analogie; vorläufige Einstellung);

  • BGH, 06.11.2001 - 5 StR 363/01

    Verfolgungsverjährung; Ruhen der Verjährung (Verneinung eines quasigesetzlichen

  • BGH, 12.09.2012 - 5 StR 401/12

    Beweiswürdigung (Anforderungen in Aussage-gegen-Aussage-Konstellation;

  • BGH, 02.04.2008 - 5 StR 529/07

    Vorrang von Freispruch vor Einstellung

  • BGH, 22.01.2004 - 5 StR 582/03

    Verfolgungsverjährung (Bedrohung; gefährliche Körperverletzung; Vorrang des

  • BGH, 16.10.1991 - 5 StR 445/91

    Betäubungsmittel - Fahrlässigkeit - Unbefugte Abgabe von Betäubungsmitteln -

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Rechtsprechung
   BGH, 04.04.1990 - 2 StR 466/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,3632
BGH, 04.04.1990 - 2 StR 466/89 (https://dejure.org/1990,3632)
BGH, Entscheidung vom 04.04.1990 - 2 StR 466/89 (https://dejure.org/1990,3632)
BGH, Entscheidung vom 04. April 1990 - 2 StR 466/89 (https://dejure.org/1990,3632)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Hohe Unwahrscheinlichkeit der Übereinstimmung zwischen Zeugenaussage und tatsächlichem Geschehen - Rechtsfehlerhafte Grundlage der Veurteilung mangels ausreichender richterlicher Abwägung der, für den Angeklagten sprechenden, Umstände - Konstanz der Zeugenaussage als ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 2073
  • NStZ 1990, 353 (Ls.)
  • StV 1990, 439
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.01.1988 - 2 StR 551/87

    Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Bekundungen einer Zeugin in einem

    Auszug aus BGH, 04.04.1990 - 2 StR 466/89
    Der Angeklagte darf nicht verurteilt werden, wenn Umstände vorliegen oder (als nicht widerlegbar) zu seinen Gunsten angenommen werden müssen, die aus rationalen Gründen nicht den Schluß gestatten, daß die Übereinstimmung zwischen Zeugenaussage und tatsächlichem Geschehen in hohem Maße wahrscheinlich ist (BGH NStZ 1988, 236 = BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 7; Herdegen NStZ 1987, 193, 198).
  • BGH, 27.07.1990 - 2 StR 324/90

    Wahrscheinlichkeit der Übereinstimmung einer Zeugenaussage und dem tatsächlichen

    Der "vernünftige Zweifel" hat seine Grundlage in rationaler Argumentation, welche die Indizien, die zugunsten des Angeklagten sprechen, vollständig und in ihren sachverhaltsbedeutsamen Aspekten erfaßt (vgl. BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 7; Beweiswürdigung 1; BGHR StGB § 177 Beweiswürdigung 5; BGH, Urt. v. 4. April 1990 - 2 StR 466/89; Beschl. v. 6. April 1990 - 2 StR 627/89 und vom 18. April 1990 - 2 StR 99/90).

    Erweist sich, daß ein Zeuge, auf dessen Aussage die Verurteilung eines Angeklagten gestützt werden soll, den Angeklagten jedenfalls teilweise zu Unrecht belastet hat, dann ist das in der Regel zunächst ein gewichtiges Indiz gegen die Glaubwürdigkeit des Zeugen (vgl. auch BGH, Urt. v. 4. April 1990 - 2 StR 466/89).

    Bedeutsam sind in diesem Zusammenhang die Modalitäten beim Zustandekommen der falschen Aussage und der Umfang der bisherigen Falschbelastung, die erwiesenen oder zugunsten des Angeklagten anzunehmenden Gründe des Zeugen (Mitangeklagten) hierfür, insbesondere die Frage, ob die Falschbelastung vorsätzlich oder nur fahrlässig geschah, sowie die Umstände, unter denen eine Berichtigung der Aussage erfolgte (vgl. auch BGH, Beschl. v. 18. April 1990 - 2 StR 99/90; Urt. v. 4. April 1990 - 2 StR 466/89).

  • BGH, 28.09.2004 - 1 StR 317/04

    Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit (Affekt und gegenindizierende

    Bei diesen in den Urteilsgründen enthaltenen Aufzählungen handelt es sich um das Prüfschema nach Prof. Saß (sog. "Saß-Kriterien", im Wortlaut wiedergegeben z.B. bei Theune NStZ 1999, 273, 274 und bei Tondorf in Anwaltshandbuch Strafrecht Kap. D, Rz. 44), auf das die Rechtsprechung schon vielfach hingewiesen hat (vgl. z.B. BGH StV 1990, 439; BGHR StGB § 20 Affekt 3; BGH NStZ-RR 1997, 296 jew. m.w.Nachw.).
  • BGH, 15.08.1990 - 2 StR 202/90

    Vortäuschen eines Einbruchs mit umfangreichen Zerstörungen an Gebäude und

    Wo er Platz greift, ist das für eine Verurteilung erforderliche Beweismaß der hohen Wahrscheinlichkeit nicht zu erreichen (BGH NJW 1990, 2073).

    Im übrigen ist in der Rechtsprechung unbestritten, daß die subjektive Überzeugung des Tatrichters nur dann eine rechtsfehlerfreie Grundlage für die Verurteilung des Angeklagten bilden kann, wenn sich der Tatrichter mit allen wesentlichen für und gegen den Angeklagten sprechenden Umständen auseinandergesetzt hat (BGH NJW 1990, 2073).

  • BGH, 01.04.1998 - 2 StR 682/97

    Rechtsfehlerhafte Verneinung eines Rücktritts vom Versuch des Totschlags -

    Die zur richterlichen Überzeugungsbildung erforderliche Gewißheit des Tatrichters setzt zwar objektive Grundlagen voraus, die aus rationalen Gründen den Schluß erlauben, daß das festgestellte Geschehen mit der Wirklichkeit übereinstimmt (vgl. BGH, Urt. v. 4. April 1990 - 2 StR 466/89 = StV 1990, 439; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 7; siehe auch BGHR StPO § 261 Vermutung 1, 4, 7 bis 11; BGHR StGB § 242 Abs. 1 Beweiswürdigung 1).
  • BGH, 25.10.1990 - 4 StR 341/90

    Revision wegen widersprüchlicher Beweiswürdigung - Verfahrensrüge gegen Ablehnung

    Liegen Umstände vor, die aus nachvollziehbaren, rational vermittelbaren Gründen Zweifel an der Schuld eines Angeklagten begründen, ist eine für eine Verurteilung ausreichende Überzeugungsbildung aus Rechtsgründen ausgeschlossen (vgl. BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 7; BGH, Urteil vom 4. April 1990 - 2 StR 466/89; Herdegen NStZ 1987, 193, 198).
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