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   BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83, 1 BvL 9/84, 1 BvL 10/84, 1 BvL 3/85, 1 BvR 764/86, [u.a.]   

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https://dejure.org/1990,28
BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83, 1 BvL 9/84, 1 BvL 10/84, 1 BvL 3/85, 1 BvR 764/86, [u.a.] (https://dejure.org/1990,28)
BVerfG, Entscheidung vom 30.05.1990 - 1 BvL 2/83, 1 BvL 9/84, 1 BvL 10/84, 1 BvL 3/85, 1 BvR 764/86, [u.a.] (https://dejure.org/1990,28)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Mai 1990 - 1 BvL 2/83, 1 BvL 9/84, 1 BvL 10/84, 1 BvL 3/85, 1 BvR 764/86, [u.a.] (https://dejure.org/1990,28)
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Kündigungsfristen für Arbeiter

Art. 3 Abs. 1 GG, Verfassungswidrigkeit von § 622 Abs. 2 BGB aF (unterschiedliche Fristen für Arbeiter und Angestellte)

Volltextveröffentlichungen (11)

  • DFR

    Kündigungsfristen für Arbeiter

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Verfassungswidrigkeit der Kündigungsfrist für Arbeiter gem. § 622 Abs. 2 BGB: Ungleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 622 Abs. 2; GG Art. 3 Abs. 1

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unvereinbarkeit der unterschiedlichen Kündigungsfristen für Arbeiter und Angestellte mit dem Gleichheitssatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitsrecht - Kündigungsfristen - Ungleichbehandlung - Unterscheidung Arbeiter - Angestellte

  • zeit.de (Pressebericht, 27.07.1990)

    Weg mit den alten Zöpfen

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 82, 126
  • NJW 1990, 2246
  • ZIP 1990, 1015
  • MDR 1990, 976
  • NZA 1990, 721
  • NJ 1990, 461
  • WM 1990, 1334
  • DVBl 1990, 982
  • BB 1990, Beilage Nr. 
  • DB 1990, 1565
 
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Wird zitiert von ... (512)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 16.11.1982 - 1 BvL 16/75

    Arbeiter/Angestellte

    Auszug aus BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83
    Diese Regelung ist vom Bundesverfassungsgericht durch Beschluß vom 16. November 1982 (BVerfGE 62, 256 ) für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt worden und soll inzwischen - wie bereits erwähnt - geändert werden.

    Zur Begründung bezieht er sich insbesondere auf die Vorlage im Verfahren 1 BvL 2/83. Auch das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Beschluß vom 16. November 1982 (BVerfGE 62, 256 ff.) für eine Reihe von Unterscheidungsmerkmalen zwischen Arbeitern und Angestellten dargelegt, daß sie unterschiedliche Kündigungsfristen nicht zu rechtfertigen vermöchten.

    Der Bundesminister vertritt die Auffassung, die Begründungselemente des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 16. November 1982 (BVerfGE 62, 256 ) stimmten in wesentlichen Teilen mit der Begründung der Vorlagebeschlüsse überein.

    Die vom Bundesverfassungsgericht mit seinem Beschluß vom 16. November 1982 (BVerfGE 62, 256 ff.) entschiedene Frage dürfe mit der vorliegenden Problematik nicht gleichgestellt werden.

    Ungleichbehandlung und rechtfertigender Grund müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen (vgl. BVerfGE 55, 72 [88]; 58, 369 [373 f.]; 60, 123 [133 f.]; 60, 329 [346]; 62, 256 [274]; 72, 141[150]).

    Dabei fällt insbesondere ins Gewicht, ob eine Ungleichbehandlung Auswirkungen auf grundrechtlich gesicherte Freiheiten hat (vgl. BVerfGE 62, 256 [274]).

    Das Bundesverfassungsgericht ist dem in seinem Beschluß vom 16. November 1982 (BVerfGE 62, 256 [275]) nicht gefolgt.

    Das hat der Senat bereits in seinem Beschluß vom 16. November 1982 ausgesprochen (BVerfGE 62, 256 [276]).

    Dazu kann auf den Senatsbeschluß vom 16. November 1982 (BVerfGE 62, 256 [281 ff.]) verwiesen werden.

    Das BVerfG setzt insoweit eine Rechtsprechung fort, die erstmalig mit Beschluß vom 16.11.1982 begonnen wurde (BVerfGE 62, 256 ff. [hier: VI (610) 164 a]).

  • BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 420/89

    Betriebsbedingte Änderungsankündigung; ordnungsgemäße BR-Anhörung

    Auszug aus BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83
    Insoweit hat der 2. Senat des BAG mit Urteil vom 29.3.1990 (DB 1990, 2124) eine Klarstellung getroffen.
  • BAG, 05.08.1987 - 5 AZR 189/86

    LFG: Vereinbarkeit mit dem GG und dem EWG -Vertrag

    Auszug aus BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83
    Dies gilt im übrigen nicht nur für den Bereich der Kündigungsfristen, sondern hat auch Konsequenzen im Hinblick auf die Lohn- und Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall (siehe hierzu den Vorlagebeschluß des BAG zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 1 Abs. 3 Nr. 2 LohnFG , der für Angestellte keine Entsprechung hat, in AP Nr. 72 zu § 1 LohnFG [hier: VI (608) 190 c]) sowie im Bereich der Sozialversicherung und der Betriebsverfassung.
  • BAG, 19.12.2018 - 7 AZR 70/17

    Altersgrenze - Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts

    Ungleichbehandlung und rechtfertigender Grund müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen (BVerfG 7. Juli 2009 - 1 BvR 1164/07 - Rn. 86 mwN, BVerfGE 124, 199; 30. Mai 1990 - 1 BvL 2/83 ua. - zu C I 1 der Gründe, BVerfGE 82, 126; BAG 21. September 2017 - 2 AZR 865/16 - Rn. 33) .
  • BAG, 18.09.2014 - 6 AZR 636/13

    Verlängerte Kündigungsfristen - Altersdiskriminierung?

    Mit diesem Gesetz wollte der Gesetzgeber lediglich den verfassungsrechtlichen Vorgaben (vgl. BVerfG 16. November 1982 - 1 BvL 16/75, 1 BvL 36/79 - BVerfGE 62, 256; 30. Mai 1990 - 1 BvL 2/83 - BVerfGE 82, 126) zur erforderlichen Einheitlichkeit der Kündigungsfristen der Arbeiter und Angestellten nachkommen.

    Das erhöht zugleich seine Chance, ein neues Arbeitsverhältnis mit vergleichbarem Verdienst und Arbeitsbedingungen zu begründen und so seinen Lebensstandard zu wahren (BVerfG 30. Mai 1990 - 1 BvL 2/83 - zu C I 3 der Gründe, BVerfGE 82,126) .

  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Dafür kommt es wesentlich auch darauf an, in welchem Maß sich die Ungleichbehandlung von Personen oder Sachverhalten auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten nachteilig auswirken kann (BVerfGE 82, 126 ); 88, 87 ; 95, 267 ).
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