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   BVerwG, 27.04.1990 - 1 B 180.89   

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https://dejure.org/1990,4462
BVerwG, 27.04.1990 - 1 B 180.89 (https://dejure.org/1990,4462)
BVerwG, Entscheidung vom 27.04.1990 - 1 B 180.89 (https://dejure.org/1990,4462)
BVerwG, Entscheidung vom 27. April 1990 - 1 B 180.89 (https://dejure.org/1990,4462)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Arzt - Kammerbeitrag - Ärztliche Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 2335
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 25.11.1971 - I C 48.65

    Pflichtmitgliedschaft eines Amtsarztes bei der Landesärztekammer als

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1990 - 1 B 180.89
    Es ist höchstrichterlich bereits klargestellt, daß bei der Erhebung von Kammerbeiträgen das Äquivalenzprinzip und der Gleichheitssatz zu beachten sind (vgl. BVerwGE 39, 100 [BVerwG 25.11.1971 - I C 48/65]; Beschluß vom 25. Juli 1989 - BVerwG 1 B 109.89 - NJW 1990, 786 m.w. Nachw.).
  • BVerwG, 25.07.1989 - 1 B 109.89

    Äquivalenzprinzip - Gleichheitssatz - Ärztekammerbeiträge

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1990 - 1 B 180.89
    Es ist höchstrichterlich bereits klargestellt, daß bei der Erhebung von Kammerbeiträgen das Äquivalenzprinzip und der Gleichheitssatz zu beachten sind (vgl. BVerwGE 39, 100 [BVerwG 25.11.1971 - I C 48/65]; Beschluß vom 25. Juli 1989 - BVerwG 1 B 109.89 - NJW 1990, 786 m.w. Nachw.).
  • BVerwG, 28.05.2014 - 8 B 61.13

    Nachweis besonderer Sachkunde gemäß § 36 GewO

    Vielmehr muss dargelegt werden, dass der bundesrechtliche Maßstab selbst einen die Zulassung der Revision rechtfertigenden Klärungsbedarf aufweist (vgl. Beschlüsse vom 9. März 1984 - BVerwG 7 B 238.81 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 49, vom 27. April 1990 - BVerwG 1 B 180.89 - Buchholz 430.3 Kammerbeiträge Nr. 21; Pietzner/Buchheister, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: April 2013, § 132 Rn. 43 m. Fn. 145).
  • BVerwG, 30.01.1996 - 1 C 9.93

    Berufsrecht - Apotheker: Zwangsmitgliedschaft eines in der Forschung tätigen

    Die Heranziehung von Bundesrecht durch das Berufungsgericht stellt sich mithin lediglich als eine - zulässige - Interpretationshilfe dar, die jedoch nichts daran ändert, daß das ausgelegte Merkmal der Berufsausübung des Apothekers hier dem Landesrecht angehört und damit nicht revisibel ist (vgl. auch BVerwGE 92, 24 (25 f.); Beschluß vom 27. April 1990 - BVerwG 1 B 180.89 - Buchholz 430.3 Kammerbeiträge Nr. 21).
  • OVG Saarland, 23.08.2006 - 1 R 19/06

    Pflichtmitgliedschaft einer psychologischen Psychotherapeutin zur

    Diese weite Auslegung des Begriffs der Berufsausübung als Voraussetzung für die Pflichtmitgliedschaft bei der Beklagten steht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung zur Pflichtmitgliedschaft in den übrigen Heilberufskammern vgl. (u.a.) BVerwG, Urteil vom 30.1.1996 - 1 C 9/93 -, NJW 1997, 814, wonach es nicht Bundesrecht widerspricht, dass nach Landesrecht auch ein approbierter Apotheker, der zugleich Diplomchemiker und in einem naturwissenschaftlichen Fach promoviert ist, als Zwangsmitglied einer Landesapothekerkammer angehört, wenn er als beamteter wissenschaftlicher Mitarbeiter im Fachbereich Pharmazie und Lebensmittelchemie einer Universität in erster Linie als Leiter des Mikroanalytischen Zentrallabors tätig ist; siehe auch BVerwG, Beschluss vom 27.4.1990 - 1 B 180/89 -, NJW 1990, 2335, wonach eine "ärztliche Tätigkeit" im beitragsrechtlichen Sinne (als Voraussetzung für die Pflichtmitgliedschaft in einer Ärztekammer) auch dann vorliegen kann, wenn für die Tätigkeit eines ausschließlich in einem Labor für Mikrobiologie in der Pharmaindustrie tätigen Arztes auch Fachkenntnisse vorausgesetzt und angewendet werden, die zum ärztlichen Fachwissen gehören; ein vergleichbarer Sachverhalt liegt auch dem Urteil des BVerwG vom 26.1.1993 - 1 C 33/89 -, NJW 1993, 3003, zugrunde; ähnlich OVG Lüneburg, Urteil vom 6.9.1996 - 8 L 728/95 -, dokumentiert bei Juris, wonach der Begriff der ärztlichen Tätigkeit an die ärztliche Approbation anknüpft und nicht nur die Tätigkeit des die Heilkunde am Menschen ausübenden, behandelnden Arztes erfasst, sondern weitergehend auch solche Tätigkeiten einschließt, die der medizinischen Wissenschaft zuzuordnen sind und Kenntnisse voraussetzen, die zum ärztlichen Fachwissen gehören (S. 2); in diesem Sinne auch die früheren Urteile des OVG Lüneburg vom 29.11.1993 - 8 L 11/90 -, NdsVBl.
  • OVG Berlin, 02.12.1998 - 1 B 79.94

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Befreiung von der Pflicht zur Zahlung eines

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  • VG Karlsruhe, 28.02.2008 - 9 K 79/07

    Kein Kammerbeitrag für Arzt der als Vorstandsvorsitzender einer

    Ausgehend hiervon hat die Rechtsprechung als Ausübung des ärztlichen Berufs bzw. als ärztliche Tätigkeit im Sinne des Kammerrechts auch folgende Tätigkeiten angesehen: Forschung und Lehre an Hochschulen und Universitäten (BVerwG, Urt. v. 26.01.1993, a.a.O.; Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, Beschl. v. 21.03.2003 - 2/03 -, juris; Nieders.OVG, Urt. v. 23.09.1988, MedR 1989, 104; OVG Lüneburg, Urt. v. 09.12.1959, OVGE 15, 377; VG Gießen, Urt. v. 25.02.2002, MedR 2002, 523), Arzt im öffentlichen Dienst und in der Gesundheitsverwaltung (BVerwG, Urt. v. 25.11.1971, a.a.O.; Nieders.OVG, Urt. v. 02.07.2003, MedR 2003, 643; Beschl. v. 09.12.2002, NVwZ-RR 2003, 664; Urt. v. 13.12.2001, MedR 2002, 477; Urt. v. 06.09.1996 - 8 L 728/95 - juris; VG Göttingen, Urt. v. 14.09.2005 - 1 A 207/04 - juris; VG Schwerin, Urt. v. 15.07.1999 - 8 A 896/94 - juris), wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Pharmaindustrie (BVerwG, Beschl. v. 27.04.1990, NJW 1990, 2335; VG Berlin, Urt. v. 16.11.2005 - 14 A 85.03 - juris), Vorstandstätigkeit bei der Ärztekammer (VG Berlin, Urt. v. 20.04.2005 - 14 A 109.01 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.08.1994 - 9 S 2273/92

    Berufsunfähigkeit eines Zahnarztes - Leistungen der berufsständischen

    Auch die Berufung auf den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. April 1990 (NJW 1990, 2335) geht fehl, weil darin lediglich die grundsätzliche Bedeutung der Tragweite des Begriffs der ärztlichen Tätigkeit im beitragsrechtlichen Sinne nach nicht revisiblem nordrhein-westfälischem Landesrecht verneint wird.
  • OVG Niedersachsen, 29.11.1993 - 8 L 11/90

    Ärztliche Tätigkeit; Kammerbeitragsrecht; Klinisches Fach; Theoretisches Fach

    Insoweit ist darauf abzustellen, ob die streitbefangene Tätigkeit Fachkenntnisse voraussetzt, die zum ärztlichen Fachwissen gehören (BVerwG, Beschl. v. 27.4.1990, NJW 1990, 2335), und ob sie auch den Zweck verfolgt, die medizinische Ausbildung und Forschung zu fördern (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 23.9.1988 - 8 OVG A 5/86 - Hess. VGH, Urt. v. 29.9.1992 - 11 UE 1829/90 -).
  • BVerwG, 27.04.1990 - 1 B 179.89

    Zurückweisung einer Revision wegen Mängeln neben der Fristversäumung

    Insoweit wird auf den Beschluß des Senats vom selben Tage in der Parallelsache BVerwG 1 B 180.89, die den Kammerbeitrag im darauffolgenden Jahr betrifft, verwiesen.
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