Weitere Entscheidung unten: OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.1989

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   BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 88/89   

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BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 88/89 (https://dejure.org/1989,536)
BAG, Entscheidung vom 11.10.1989 - 2 AZR 88/89 (https://dejure.org/1989,536)
BAG, Entscheidung vom 11. Oktober 1989 - 2 AZR 88/89 (https://dejure.org/1989,536)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung wegen Unzuverlässigkeit trotz fehlender Betriebsratsanhörung - Anhörung des Betriebsrats bei wiederholter Kündigung - Kündigung aufgrund desselben Sachverhalts - Schutzfunktion des Anhörungsverfahrens - Erneutes Anhörungsverfahren ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 102
    Anhörung des Betriebsrats bei wiederholter Kündigung aus demselben Grund

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG 1972 § 102
    Anhörung des Betriebsrats bei wiederholter Kündigung aus demselben Grund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Fehlende Anhörung des Betriebsrates vor (erneuter) Kündigung

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 2489
  • NZA 1990, 748
  • BB 1990, 1634
  • BB 1990, 1701
  • DB 1990, 1974
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 19.01.1961 - 5 AZR 215/60

    Wettbewerbsverbot - Karenzentschädigung

    Auszug aus BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 88/89
    In diesem Fall ist es den Tatsacheninstanzen verwehrt, das Klagebegehren unter dem Gesichtspunkt des Kündigungsschutzgesetzes zu prüfen (BAGE 5, 200 = AP Nr. 1 zu § 70 PersVG Kündigung, zu I der Gründe; ferner BAGE 10, 322 [BAG 19.01.1961 - 5 AZR 215/60] = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung, zu 1 der Gründe; für den umgekehrten Fall der Beschränkung des tatsächlichen und rechtlichen Vortrags des Arbeitnehmers auf die soziale Rechtfertigung der Kündigung: Senatsurteil vom 14. Oktober 1982 - 2 AZR 811/79 - AP Nr. 36 zu § 613 a BGB, zu A IV der Gründe).
  • BAG, 28.02.1974 - 2 AZR 455/73

    Anforderungen an die Wirksamkeit der Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 88/89
    In dem Urteil vom 18. September 1975 - 2 AZR 594/74 - (BAGE 27, 273 = AP Nr. 6 zu § 102 BetrVG 1972) hat der Senat die früher (BAGE 26, 27 = AP Nr. 2 zu § 102 BetrVG 1972) erwogene Möglichkeit verworfen, die nachträgliche Stellungnahme des Betriebsrats zu einer nach § 102 Abs. 1 BetrVG unwirksamen Kündigung könne je nach den Umständen geeignet sein, das Anhörungsverfahren für eine neue Kündigung zu ersetzen.
  • BAG, 20.01.1961 - 2 AZR 495/59

    Gerichte für Arbeitssachen - Nachprüfung der arbeitgeberseitigen Kündigung -

    Auszug aus BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 88/89
    In diesem Fall ist es den Tatsacheninstanzen verwehrt, das Klagebegehren unter dem Gesichtspunkt des Kündigungsschutzgesetzes zu prüfen (BAGE 5, 200 = AP Nr. 1 zu § 70 PersVG Kündigung, zu I der Gründe; ferner BAGE 10, 322 [BAG 19.01.1961 - 5 AZR 215/60] = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung, zu 1 der Gründe; für den umgekehrten Fall der Beschränkung des tatsächlichen und rechtlichen Vortrags des Arbeitnehmers auf die soziale Rechtfertigung der Kündigung: Senatsurteil vom 14. Oktober 1982 - 2 AZR 811/79 - AP Nr. 36 zu § 613 a BGB, zu A IV der Gründe).
  • BAG, 18.09.1975 - 2 AZR 594/74

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Kündigung, Anhörungsverfahren, Schweigen des

    Auszug aus BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 88/89
    In dem Urteil vom 18. September 1975 - 2 AZR 594/74 - (BAGE 27, 273 = AP Nr. 6 zu § 102 BetrVG 1972) hat der Senat die früher (BAGE 26, 27 = AP Nr. 2 zu § 102 BetrVG 1972) erwogene Möglichkeit verworfen, die nachträgliche Stellungnahme des Betriebsrats zu einer nach § 102 Abs. 1 BetrVG unwirksamen Kündigung könne je nach den Umständen geeignet sein, das Anhörungsverfahren für eine neue Kündigung zu ersetzen.
  • BAG, 16.03.1978 - 2 AZR 424/76

    Ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats - Art der beabsichtigten Kündigung -

    Auszug aus BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 88/89
    Der Senat hat bereits von dem Grundsatz, daß der Arbeitgeber, der außerordentlich und vorsorglich ordentlich kündigen will, den Betriebsrat zu beiden beabsichtigten Kündigungen anhören muß, weil die ordnungsgemäße Anhörung auch voraussetzt, daß der Arbeitgeber dem Betriebsrat die Art der beabsichtigten Kündigung mitteilt, eine Ausnahme dann zugelassen, wenn der lediglich zur außerordentlichen Kündigung angehörte Betriebsrat dieser ausdrücklich und vorbehaltslos zugestimmt hat und auch aus sonstigen Umständen nicht zu ersehen ist, daß der Betriebsrat im Falle der Unwirksamkeit der außerordentlichen Kündigung einer ordentlichen entgegengetreten wäre (BAGE 30, 176 = AP Nr. 15 zu § 102 BetrVG 1972).
  • BAG, 14.10.1982 - 2 AZR 811/79

    Kündigung - Zwangsverwaltung - Betriebsübernahme

    Auszug aus BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 88/89
    In diesem Fall ist es den Tatsacheninstanzen verwehrt, das Klagebegehren unter dem Gesichtspunkt des Kündigungsschutzgesetzes zu prüfen (BAGE 5, 200 = AP Nr. 1 zu § 70 PersVG Kündigung, zu I der Gründe; ferner BAGE 10, 322 [BAG 19.01.1961 - 5 AZR 215/60] = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung, zu 1 der Gründe; für den umgekehrten Fall der Beschränkung des tatsächlichen und rechtlichen Vortrags des Arbeitnehmers auf die soziale Rechtfertigung der Kündigung: Senatsurteil vom 14. Oktober 1982 - 2 AZR 811/79 - AP Nr. 36 zu § 613 a BGB, zu A IV der Gründe).
  • BAG, 07.02.1958 - 1 AZR 576/56

    Festellungsklage - Nichtigkeit einer Kündigung - Unwirksamkeit einer Kündigung -

    Auszug aus BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 88/89
    In diesem Fall ist es den Tatsacheninstanzen verwehrt, das Klagebegehren unter dem Gesichtspunkt des Kündigungsschutzgesetzes zu prüfen (BAGE 5, 200 = AP Nr. 1 zu § 70 PersVG Kündigung, zu I der Gründe; ferner BAGE 10, 322 [BAG 19.01.1961 - 5 AZR 215/60] = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung, zu 1 der Gründe; für den umgekehrten Fall der Beschränkung des tatsächlichen und rechtlichen Vortrags des Arbeitnehmers auf die soziale Rechtfertigung der Kündigung: Senatsurteil vom 14. Oktober 1982 - 2 AZR 811/79 - AP Nr. 36 zu § 613 a BGB, zu A IV der Gründe).
  • BAG, 12.07.1957 - 1 AZR 418/55

    Auslegungsregeln - Private Willenserklärung - Vertragsurkunde

    Auszug aus BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 88/89
    Diese Auslegung konnte der Senat selbst vornehmen, weil ihm das Urkundenmaterial in gleicher Geschlossenheit wie dem Berufungsgericht vorliegt (vgl. BAG Urteil vom 12. Juli 1957 - 1 AZR 418/55 - AP Nr. 6 zu § 550 ZPO).
  • BAG, 22.09.1983 - 2 AZR 136/82
    Auszug aus BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 88/89
    In dem Urteil vom 22. September 1983 - 2 AZR 136/82 - (nicht veröffentlicht; mitgeteilt in KR-Etzel, 3. Aufl., § 102 BetrVG Rz 118 a) hat der Senat ausgesprochen, vor einer erneuten Kündigung bedürfe es einer erneuten Anhörung des Betriebsrats, wenn der Arbeitgeber eine frühere Kündigung vor Abschluß des hierfür eingeleiteten Anhörungsverfahrens erklärt habe und diese deshalb nach § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG unwirksam sei.
  • BAG, 03.04.2008 - 2 AZR 965/06

    Verhaltensbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - "Verbrauch" des

    Nach Sinn und Zweck der Vorschrift, dem Betriebsrat Gelegenheit zu geben, auf den Kündigungsentschluss des Arbeitgebers Einfluss zu nehmen, kann ein Anhörungsverfahren grundsätzlich nur für die Kündigung Wirksamkeit entfalten, für die es eingeleitet worden ist (BAG II. Oktober 1989 - 2 AZR 88/89 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 55 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 78, zu III 4 b der Gründe).
  • BAG, 16.09.1993 - 2 AZR 267/93

    Ordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

    Wie im übrigen zu betonen ist, kann nach dem Sinn und Zweck des § 102 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, dem Betriebsrat Gelegenheit zu geben, auf den Kündigungsentschluß des Arbeitgebers Einfluß zu nehmen, grundsätzlich ein Anhörungsverfahren nur für die Kündigung Wirksamkeit entfalten, für die es eingeleitet worden ist (vgl. BAG Urteil vom 11. Oktober 1989 - 2 AZR 88/89 - AP Nr. 55 zu § 102 BetrVG 1972, zu III 4 b der Gründe); eine Anhörung gleichsam auf Vorrat - wovon hier wohl das Berufungsgericht auszugehen scheint - ist grundsätzlich unzulässig.

    aa) In seiner Entscheidung vom 11. Oktober 1989 (2 AZR 88/89 - AP Nr. 55 zu § 102 BetrVG 1972) hatte der Senat erstmals darüber zu entscheiden, ob oder ggf. unter welchen Voraussetzungen bei Wiederholung einer Kündigung, zu der der Betriebsrat ordnungsgemäß angehört worden ist, von einer erneuten Anhörung ausnahmsweise abgesehen werden darf.

    bb) Schon von der Ausgangssituation her liegt hier eine andere Konstellation vor: Die Kündigung, zu der der Betriebsrat angehört worden ist, ist - anders als in dem der Entscheidung vom 11. Oktober 1989 (aaO) zugrundeliegenden Fall - dem Kläger am 15. Oktober 1991 zugegangen, womit hier das einseitige Gestaltungsrecht ausgeübt und "verbraucht" ist.

  • BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 327/94

    Betriebsbedinge Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Nach Sinn und Zweck dieser Vorschrift, dem Betriebsrat Gelegenheit zu geben, auf den Kündigungsentschluß des Arbeitgebers Einfluß zu nehmen, kann ein Anhörungsverfahren nur für die Kündigung Wirksamkeit entfalten, für die es eingeleitet worden ist (vgl. BAG Urteile vom 11. Oktober 1989 - 2 AZR 88/89 - AP Nr. 55 zu § 102 BetrVG 1972, zu III 4 b der Gründe und vom 16. September 1993 - 2 AZR 267/93 - AP Nr. 62 zu § 102 BetrVG 1972, zu II 2 a der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; vgl. hierzu aus dem Schrifttum Stahlhacke/Preis, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 5. Aufl., Rz 252).
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.1989 - 17 A 1129/85   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.1989 - 17 A 1129/85 (https://dejure.org/1989,7650)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15.03.1989 - 17 A 1129/85 (https://dejure.org/1989,7650)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15. März 1989 - 17 A 1129/85 (https://dejure.org/1989,7650)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 2489 (Ls.)
  • NVwZ 1990, 676
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • LSG Sachsen, 12.03.2015 - L 3 AS 139/12

    Auskunftsverlangen gegenüber einem Partner; Auslegung; Grundsicherung für

    Ob eine analoge Anwendung von § 140 BGB bei anderen öffentlich-rechtlichen Willenserklärungen möglich ist, ist bislang nicht geklärt (vgl. hierzu z. B. Sachs, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG [8. Aufl. 2014, § 47 Rdnr. 3; A. Arnolf, in: Erman, BGB [14. Aufl., 2014], § 140 Rdnr. 2; H. Roth, in: Staudinger, BGB [Neubearbeitung 2010], § 140 Rdnr. 12; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. März 1989 - 17 A 1129/85 - NVwZ 1990, 676 = JURIS-Dokument Rdnr. 21 ff.; ablehnend: Busche, in: Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Bd. 1 [6. Aufl., 2012], § 140 Rdnr. 11; ablehnend für Satzungen: OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. Februar 2007 - OVG 2 A 15.05 - JURIS-Dokument Rdnr. 38).
  • VGH Hessen, 29.08.1997 - 10 UE 2030/95

    Haftung für Lebensunterhalt eines Ausländers: Rechtsnatur der

    Dabei muss sich die Auslegung nicht nur mit der geäußerten Erklärung selbst befassen, sondern hat das gesamte Verhalten des Erklärenden einschließlich aller dem Erklärungsempfänger erkennbar gewordenen Begleit- und Nebenumstände zu berücksichtigen (Hess. VGH, Urteil vom 27. Februar 1985 - 1 OE 50/81 -, NVwZ 1985, 498; Beschluss vom 15. April 1997 - 10 TZ 1260/97 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. März 1989 - 17 A 1129/85 -, NVwZ 1990, 676, m. w. N.).
  • VG Köln, 16.05.2023 - 7 K 3518/20
    Der damals gestellte Aufnahmeantrag ist eine öffentlich-rechtliche Willenserklärung, bei deren Auslegung die Vorschriften in §§ 133, 157 BGB analog anzuwenden sind, vgl. OVG Münster, Urteil vom 15.03.1989 - 17 A 1129/85 - juris, Rn. 11; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 18. Aufl. 2017, § 22 Rn. 59.

    Hierbei ist Gegenstand der Auslegung der Gesamtinhalt der Erklärung, wozu auch das Gesamtverhalten des Erklärenden einschließlich aller dem Erklärungsempfänger erkennbar gewordenen Begleit- und Nebenumstände gehören, vgl. OVG Münster, Urteil vom 15.03.1989 - 17 A 1129/85 - juris, Rn. 12 und 16.

  • VG Düsseldorf, 16.04.2015 - 24 K 4696/13

    Antrag; Willenserklärung; Ausschlussfrist; Wiedereinsetzung; Vorwegabzug;

    BVerwG, Urteil vom 10. Juli 1963 - VI C 91.60 -, juris, Rn. 20; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. September 2013 - 4 S 1042/12 -, juris, Rn. 20 und 30 und OVG NRW, Urteil vom 15. März 1989 - 17 A 1129/85 -, Rn. 16.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.01.2005 - 4 L 241/03

    Zweckverband, Kündigung, Austritt, Feststellung, Verwaltungsakt, feststellender

    Nach dieser Vorschrift, die auch für einseitige öffentlich-rechtliche Willenserklärungen Anwendung findet (vgl. OVG NW, Urt. v. 15.03.1989 - 17 A 1129/85 -, NVwZ 1990, 676), gilt in den Fällen, in denen ein nichtiges Rechtsgeschäft den Erfordernissen eines anderen Rechtsgeschäfts entspricht, das letztere, wenn anzunehmen ist, dass dessen Geltung bei Kenntnis der Nichtigkeit gewollt sein würde.
  • VG Gera, 05.07.2001 - 5 K 1585/98

    Rückübertragung eines Grundstückes nach dem Gesetz zur Regelung offener

    Gegenstand der Auslegung ist der Gesamtinhalt der Erklärung, wobei neben der geäußerten Erklärung auch das Gesamtverhalten des Erklärenden einschließlich aller dem Erklärungsempfänger erkennbar gewordenen Begleit- und Nebenumstände zu berücksichtigen sind (OVG Münster, Urt. v. 15.03.1989 - 17 A 1129/85 -).
  • VG Frankfurt/Oder, 23.05.2000 - 7 K 906/98

    Nachtragsbaugenehmigung bei Ergänzung der vorhandenen Baugenehmigung ;

    Denn wenn das Schreiben ihres Prozessbevollmächtigten vom 04. April 1996 insoweit auch nicht ausdrücklich als "Widerspruch" bezeichnet wurde, so stellt sich dieses Schreiben - auch bei Zugrundelegung der bei anwaltlicher Vertretung anzuwendenden "strengen" Maßstäbe - doch bei sachgerechter Auslegung aus Sicht eines verständigen Empfängers unter Zugrundelegung der in §§ 133, 242 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) enthaltenen und auch im öffentlichen Recht Geltung beanspruchenden Rechtsgedanken der Sache nach als Widerspruch gemäß § 68 VwGO dar, da hierfür einerseits die ausdrückliche Bezeichnung als "Widerspruch" nicht erforderlich ist und andererseits aus den in diesem Schreiben enthaltenen Erklärungen hinreichend erkennbar wird, dass die Klägerin sich durch die Baugenehmigung in ihren Nachbarrechten verletzt fühlte und ihre Nachprüfung begehrte (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. März 1989 - 17 A 1129/85 - NVwZ 1990, 576/VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 24. Mai 2000 - 7 L 246/00 -, S. 3 des E.A.).
  • OLG Frankfurt, 21.01.1999 - 1 U 185/97

    Auslegung eines Widerspruchsschreibens als auf Neubescheidung gerichteter

    Selbst wenn man die Umdeutung eines Zweitantrages in einen Widerspruch gegen die Ablehnung des Erstantrages entsprechend § 140 BGB grundsätzlich für zulässig hält (OVG Münster NVwZ 1984, 655; NVwZ 1990, 676 m.w.N.), scheidet eine solche Umdeutung hier aus.
  • VG Gießen, 06.06.2001 - 6 E 664/97

    Qualifizierung eines Schreibens als Widerspruch; Anspruchsvernichtende Wirkung

    Ein Widerspruch liegt entsprechend dem Zweck des Vorverfahrens, dem gerichtlichen Rechtsschutz zunächst eine erneute Überprüfung der Entscheidung auf Verwaltungsebene vorzuschalten, in jeder Erklärung, aus der der Wille des Betroffenen hervorgeht, sich mit einer bestimmten Verwaltungsentscheidung nicht zufrieden zu geben und deren Änderung oder Beseitigung zu erstreben (OVG Münster, Urteil vom 15.03.1989, NVwZ 1990, 676).
  • SG Hannover, 02.10.2008 - S 45 AS 1139/08
    Ein wiederholter Antrag enthält regelmäßig keinen Widerspruch und wird generell nicht so verstanden (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. März 1989, 17 A 1129/85, NVwZ 1990, 676-677).
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