Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 18.01.1990

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   BGH, 06.07.1990 - 2 StR 549/89   

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BGH, 06.07.1990 - 2 StR 549/89 (https://dejure.org/1990,131)
BGH, Entscheidung vom 06.07.1990 - 2 StR 549/89 (https://dejure.org/1990,131)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 1990 - 2 StR 549/89 (https://dejure.org/1990,131)
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Lederspray

§§ 1 ff StGB, strafrechtlicher Kausalitätsbegriff, § 13 StGB, zur Ingerenz des Produzenten (strafrechtliche Produkthaftung)

Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Garantenstellung aus Gefährdungsverhalten - Produkthaftung - Produktbeschaffenheit - Rückruf gesundheitsgefährdender Produkte - Gesundheitsbeeinträchtigung des Verbrauchers - Mittäterschaft - Geschäftsführerpflicht - Körperverletzung durch Unterlassen - Unterlassen trotz ...

  • RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Allgemeine deliktische Haftung, Garantenstellung, Geschäftsführerwechsel, gesundheitliche Schäden, Haftung für eigene Handlung, Haftung für Organisationsverschulden/ Garantenstellung, Rückrufpflicht

  • strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)

    Unterlassenskausalität

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StGB § 13

Besprechungen u.ä. (3)

  • HRR Strafrecht (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die strafrechtliche Produzentenhaftung (Dr. Gerhard Timpe; HRRS 2017, 272-281)

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Lederspray-Variante 2 (Kausalität des zustimmenden Gremienmitglieds bei einer Mehrheit von mehr als einer Stimme)

  • zis-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    "Lederspray" redivivus - Zur konkreten Kausalität bei Gremienentscheidungen (Prof. Dr. Thomas Rotsch; ZIS 2018, 1-13)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 37, 106
  • NJW 1990, 2560
  • ZIP 1990, 1413
  • MDR 1990, 1025
  • NStZ 1990, 587
  • NJ 1991, 47
  • StV 1990, 446
  • VersR 1990, 1171
  • BB 1990, 1856
  • DB 1990, 1859
  • JR 1992, 27
  • JR 1992, 30
 
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Wird zitiert von ... (74)Neu Zitiert selbst (25)

  • OLG Karlsruhe, 21.11.1980 - 1 Ss 97/80
    Auszug aus BGH, 06.07.1990 - 2 StR 549/89
    Dieser Rechtssatz liegt unausgesprochen auch einer neueren Entscheidung des Bundesgerichtshofs zugrunde; im entschiedenen Fall hat der erkennende Senat die Verurteilung eines Angeklagten wegen Körperverletzung bestätigt, der es als Geschäftsführer einer Großhandelsfirma der Lebensmittelbranche versäumt hatte, den Rückruf einer verdorbenen, bereits ausgelieferten Ware zu veranlassen, weshalb es bei einer Reihe von Konsumenten zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen gekommen war (BGH NStE Nr. 5 zu § 223 StGB - Mandelbienenstich; vgl. auch OLG Karlsruhe NJW 1981, 1054 - Reifen, mit ablehnenden Anmerkungen von Scholl NJW 1981, 2737 und Schmidt-Salzer, ES Produkthaftung, 1988 Nr. IV.2.17 (3)).

    Schließlich durfte der zur Schadensabwendung erforderliche Rückruf nicht deshalb unterbleiben, weil eine solche Aktion Kosten verursacht, eventuell den Ruf (das "Image") der beteiligten Firmen beeinträchtigt und zu einem Absatzrückgang sowie zu Gewinneinbußen geführt hätte; bei einer Abwägung der in Rede stehenden Belange mußten wirtschaftliche Gesichtspunkte zurücktreten: dem Schutz der Verbraucher vor Gesundheitsschäden gebührte hier der Vorrang (vgl. Schmidt-Salzer, Produkthaftung, Bd. I: Strafrecht, 2. Aufl. Rdn. 1.332f; Goll in Graf v. Westphalen, Produkthaftungshandbuch Bd. 1 § 45 Rdn. 22; Brinkmann in Brendl, Produkt- und Produzentenhaftung, Gruppe 1 S. 70; OLG Karlsruhe NJW 1981, 1054 - Reifen).

  • RG, 01.11.1887 - 2134/87

    "Kann" in dem Falle, wenn die Unterlassung einer Pflicht mehrere zeitlich

    Auszug aus BGH, 06.07.1990 - 2 StR 549/89
    Ebenso, wie bei den Begehungsdelikten schon eine bloß teilweise Überschneidung der Ausführungshandlungen Tateinheit herstellt, wird bei den Unterlassungsdelikten Tateinheit dadurch begründet, daß die gebotenen Handlungen teilweise denselben tatbestandsmäßigen Schadenserfolg verhindert hätten (vgl. Struensee, Die Konkurrenz bei Unterlassungsdelikten, 1971 S. 72f, 46ff; a.A. RGSt 16, 290).
  • BGH, 23.09.1960 - 3 StR 28/60

    Untergrabung SED/FDGB - § 170 Abs. 1 StPO, Legalitätsgrundsatz, Anklagepflicht,

    Auszug aus BGH, 06.07.1990 - 2 StR 549/89
    Schließlich enthält auch die Wertung, daß den Angeklagten im zweiten Tatkomplex lediglich ein vermeidbarer Gebotsirrtum zugute zu halten sei (vgl. BGHSt 15, 155; 19, 295; Cramer in Schönke/Schröder, StGB 23. Aufl. § 15 Rdn. 95f), keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten, ohne daß dies besonderer Begründung bedürfte.
  • BGH, 04.08.1976 - 2 StR 420/76

    Zusammenfassung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe mit bereits rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 06.07.1990 - 2 StR 549/89
    Dieses Ergebnis wäre im Vergleich zu den tatsächlich verhängten Sanktionen das für die Angeklagten ungünstigere, da nach der hierfür allein maßgebenden rechtlichen Wertung Freiheitsstrafe gegenüber Geldstrafe in jedem Falle das schwerere Strafübel darstellt (BGH bei Dallinger MDR 1977, 109; BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 1; BayObLG MDR 1975, 161).
  • BGH, 10.06.1952 - 2 StR 180/52
    Auszug aus BGH, 06.07.1990 - 2 StR 549/89
    Den Gehilfenvorsatz hat nur, wer sich bewußt ist, mit seinem Verhalten die Haupttat zu fördern (BGHSt 3, 65f; BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 2).
  • BGH, 10.08.1984 - 1 StR 9/84

    Totschlag - Unterlassen - Kausalität - Verlängerung des Lebens - Verlängerung um

    Auszug aus BGH, 06.07.1990 - 2 StR 549/89
    Ursächlichkeit liegt bei den (unechten) Unterlassungsdelikten vor, wenn bei Vornahme der pflichtgemäßen Handlung der tatbestandsmäßige Schadenserfolg ausgeblieben wäre, dieser also entfiele, wenn jene hinzugedacht würde (st. Rspr., so in jüngster Zeit BGH StV 1984, 247f; BGH NStZ 1985, 26f; BGHR StGB § 13 Abs. 1 Brandstiftung 1; BGHR StGB vor § 1/Kausalität, Pflichtwidrigkeit 2 m.w.N.; Lackner, StGB 18. Aufl. vor § 13 Anm. III 1 c bb; Dreher/Tröndle, StGB 44. Aufl. vor § 13 Rdn. 20; Stree in Schönke/Schröder, StGB 23. Aufl. § 13 Rdn. 15).
  • BGH, 05.05.1964 - 1 StR 26/64

    Rechtliche Verpflichtung eines Ehegatten zum Abbringen des anderen von der

    Auszug aus BGH, 06.07.1990 - 2 StR 549/89
    Schließlich enthält auch die Wertung, daß den Angeklagten im zweiten Tatkomplex lediglich ein vermeidbarer Gebotsirrtum zugute zu halten sei (vgl. BGHSt 15, 155; 19, 295; Cramer in Schönke/Schröder, StGB 23. Aufl. § 15 Rdn. 95f), keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten, ohne daß dies besonderer Begründung bedürfte.
  • BGH, 07.08.1987 - 2 StR 314/87

    Zulässigkeit von Verfahrensrügen - Fehler bei der Bildung einer

    Auszug aus BGH, 06.07.1990 - 2 StR 549/89
    Dieses Ergebnis wäre im Vergleich zu den tatsächlich verhängten Sanktionen das für die Angeklagten ungünstigere, da nach der hierfür allein maßgebenden rechtlichen Wertung Freiheitsstrafe gegenüber Geldstrafe in jedem Falle das schwerere Strafübel darstellt (BGH bei Dallinger MDR 1977, 109; BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 1; BayObLG MDR 1975, 161).
  • BGH, 14.08.1970 - 2 StR 299/70

    Abgrenzung selbstständiger Taten von einer einheitlichen Tat bei pflichtwidrigem

    Auszug aus BGH, 06.07.1990 - 2 StR 549/89
    Wann der Eintritt mehrerer Schadensfälle auf derselben Unterlassung beruht (vgl. BGH, Beschl. v. 14. August 1970 - 2 StR 299/70; Dreher/Tröndle, StGB 44. Aufl. vor § 52 Rdn. 6), beurteilt sich nach Maßgabe des zur Pflichterfüllung und damit zur Schadensabwendung gebotenen Tuns; stellt sich dies Tun als nur eine, pflichtwidrig unterlassene Handlung dar, so liegt auch nur eine Unterlassungstat vor (BGHSt 18, 376, 379; Lackner, StGB 18. Aufl. § 52 Anm. 3 c; Stree in Schönke/Schröder, StGB 23. Aufl. Vorbem. §§ 52ff Rdn. 28; Samson in SK 5. Aufl. § 52 Rdn. 8; ähnlich: Vogler in LK 10. Aufl. vor § 52 Rdn. 40).
  • BGH, 18.09.1986 - 4 StR 429/86

    Handlungspflicht bei fahrlässiger Verursachung eines Brandes

    Auszug aus BGH, 06.07.1990 - 2 StR 549/89
    Ursächlichkeit liegt bei den (unechten) Unterlassungsdelikten vor, wenn bei Vornahme der pflichtgemäßen Handlung der tatbestandsmäßige Schadenserfolg ausgeblieben wäre, dieser also entfiele, wenn jene hinzugedacht würde (st. Rspr., so in jüngster Zeit BGH StV 1984, 247f; BGH NStZ 1985, 26f; BGHR StGB § 13 Abs. 1 Brandstiftung 1; BGHR StGB vor § 1/Kausalität, Pflichtwidrigkeit 2 m.w.N.; Lackner, StGB 18. Aufl. vor § 13 Anm. III 1 c bb; Dreher/Tröndle, StGB 44. Aufl. vor § 13 Rdn. 20; Stree in Schönke/Schröder, StGB 23. Aufl. § 13 Rdn. 15).
  • BGH, 26.05.1988 - 1 StR 111/88

    Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben - Voraussetzungen für eine

  • BGH, 12.01.1956 - 3 StR 626/54
  • OLG Stuttgart, 01.09.1980 - 3 Ss 440/80

    "Sitzredakteur" und Redaktionskollektiv

  • BGH, 22.09.1983 - 4 StR 250/83

    Vorsätzliche Brandstiftung durch Unterlassen bei Vorliegen einer Garantenstellung

  • BGH, 07.10.1986 - VI ZR 187/85

    Sorgfaltspflichten des Herstellers gefährlicher Produkte; Konkretisierung durch

  • BayObLG, 26.09.1974 - RReg. 1 St 145/74
  • BGH, 30.05.1963 - 1 StR 6/63

    Verletzung der gesetzlichen Unterhaltspflicht durch Unterlassung - Beurteilung

  • RG, 30.04.1942 - 3 D 11/42

    1. Auf dem Gebiete der Verbrauchsregelung ist der Begriff der "Notschlachtung"

  • BGH, 28.11.1984 - 2 StR 309/84

    Beginn der Verfolgungsverjährung bei fortgesetzter Handlung; Tateinheit bei

  • RG, 04.01.1932 - II 1389/31

    Unter welchen Voraussetzungen kann der Vater wegen einer an seinem unehelichen

  • BGH, 09.05.1990 - 3 StR 112/90

    Verwüstung einer Wohnung aufgrund geglaubter Zahlungsansprüche - Anzünden von

  • BGH, 07.06.1988 - VI ZR 91/87

    Beweislast bei Produzentenhaftung; Wiederverwendung von Mehrweg-Limonadenflaschen

  • BGH, 26.11.1968 - VI ZR 212/66

    Hühnerpest - Beweislastgrundsätze bei der Produkthaftung

  • BGH, 06.05.1986 - 4 StR 150/86

    Garantenpflicht eines Unfallbeteiligten gegenüber dem allein schuldigen

  • LG Aachen, 18.12.1970 - 4 KMs 1/68

    Contergan-Skandal

  • BGH, 09.10.2002 - 5 StR 42/02

    Urteil im "Guben-Prozeß" im wesentlichen rechtskräftig

    Angesichts der gesamten Tatumstände liegt insoweit eine wesentliche Abweichung zwischen vorgestelltem und tatsächlich eingetretenem Kausalverlauf vor (vgl. BGHSt 38, 32, 34; 37, 106, 131; 7, 325, 329).
  • BGH, 03.07.2019 - 5 StR 132/18

    Freisprüche in zwei Fällen ärztlich assistierter Selbsttötungen bestätigt

    Ursächlichkeit liegt bei den (unechten) Unterlassungsdelikten vor, wenn bei Vornahme der pflichtgemäßen Handlung der tatbestandsmäßige Schadenserfolg mit dem für die Bildung der richterlichen Überzeugung erforderlichen Beweismaß der an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit verhindert worden wäre (vgl. BGH, Urteile vom 4. Juli 1984 - 3 StR 96/84, BGHSt 32, 367, 369 f.; vom 6. Juli 1990 - 2 StR 549/89, BGHSt 37, 106, 126 f.; vom 19. Dezember 1997 - 5 StR 569/96, BGHSt 43, 381, 397; vom 19. April 2000 - 3 StR 442/99, NJW 2000, 2754, 2757 und vom 4. September 2014 - 4 StR 473/13, BGHSt 59, 292, 301 f.; Beschluss vom 5. August 2015 - 1 StR 328/15, BGHSt 61, 21, 27).

    Denn jedenfalls muss die Pflichtwidrigkeit in der Verletzung eines Gebotes bestehen, das gerade dem Schutz des konkret gefährdeten Rechtsguts zu dienen bestimmt ist (BGH, Urteile vom 6. Juli 1990 - 2 StR 549/89, BGHSt 37, 106, 115 f. und vom 4. Dezember 2007 - 5 StR 324/07, NStZ 2008, 276, 277; Beschluss vom 8. März 2017 - 1 StR 540/16, wistra 2017, 437, 440; Schönke/Schröder/Bosch, aaO, § 13 Rn. 35a).

    Da die Frauen nach den Feststellungen des Landgerichts schon vor der beratenden Tätigkeit des Angeklagten zum Selbstmord durch die Einnahme der Tabletten entschlossen waren, bestehen bereits Zweifel daran, ob dieses Vorverhalten des Angeklagten überhaupt die Gefahr des Eintritts des tatbestandsmäßigen Erfolgs begründete oder erhöhte (vgl. BGH, Urteile vom 6. Juli 1990 - 2 StR 549/89, BGHSt 37, 106 und vom 23. September 1997 - 1 StR 430/97, NStZ 1998, 83, 84).

  • BGH, 09.05.2017 - 1 StR 265/16

    Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Garantenstellung aus Ingerenz: Begrenzung

    Die Garantenpflicht aus vorangegangenem gefährdenden Tun beruht auf dem allgemeinen Gedanken, dass derjenige, der durch sein Verhalten die Gefahr eines Schadens geschaffen oder mitgeschaffen hat, rechtlich verpflichtet ist, den dadurch drohenden Schaden abzuwenden (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 1963 - 4 StR 267/63, BGHSt 19, 152, 154 und Urteile vom 26. Juni 1990 - 2 StR 549/89, BGHSt 37, 106, 115 sowie vom 19. Dezember 1997 - 5 StR 569/96, BGHSt 43, 381, 397).

    Dabei ist es aber erforderlich, dass das vorangegangene Verhalten nicht nur gefahrschaffend oder -erhöhend, sondern zugleich pflichtwidrig war (vgl. nur BGH, Urteile vom 19. Juli 1973 - 4 StR 284/73, BGHSt 25, 218, 221 f.; vom 6. Mai 1986 - 4 StR 150/86, BGHSt 34, 82, 84; vom 26. Juni 1990 - 2 StR 549/89, BGHSt 37, 106, 115 und vom 19. Dezember 1997 - 5 StR 569/96, BGHSt 43, 381, 397; vgl. auch Kudlich in Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 3. Aufl., § 13 Rn. 24 mwN).

    Maßgeblich ist, ob die Pflichtwidrigkeit gerade in einer Verletzung eines solchen Gebots besteht, das dem Schutz des Rechtsguts zu dienen bestimmt ist (Pflichtwidrigkeitszusammenhang; vgl. BGH aaO BGHSt 37, 106, 115; vgl. dazu auch Merz in Graf/Jäger/Wittig, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2. Aufl., § 13 StGB, Rn. 29).

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 18.01.1990 - 8 U 79/88   

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OLG Düsseldorf, 18.01.1990 - 8 U 79/88 (https://dejure.org/1990,10035)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.01.1990 - 8 U 79/88 (https://dejure.org/1990,10035)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Januar 1990 - 8 U 79/88 (https://dejure.org/1990,10035)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Veterinärrecht - Pferd

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 2560
  • VersR 1992, 206
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