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Rechtsprechung
   BGH, 29.03.1990 - 4 StR 67/90   

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https://dejure.org/1990,1489
BGH, 29.03.1990 - 4 StR 67/90 (https://dejure.org/1990,1489)
BGH, Entscheidung vom 29.03.1990 - 4 StR 67/90 (https://dejure.org/1990,1489)
BGH, Entscheidung vom 29. März 1990 - 4 StR 67/90 (https://dejure.org/1990,1489)
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Durchschaute Spielzeupistole

§ 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB aF, Scheinwaffe

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 2570
  • StV 1990, 546
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 20.05.1981 - 2 StR 157/81

    Schwere räuberische Erpressung - Mit-sich-Führen einer Scheinwaffe -

    Auszug aus BGH, 29.03.1990 - 4 StR 67/90
    Demgemäß aber muß auch bei § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB die Absicht ausreichen, ggf. mit der Scheinwaffe zu drohen" (BGH NStZ 1981, 436).

    Die besondere, auf einem gesteigerten verbrecherischen Willen des Täters beruhende Einschüchterungssituation, welche die erhöhte Strafdrohung des § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB rechtfertigt (BGH NStZ 1981, 436), lag daher auch hier vor (BGHR StGB § 250 II Gesamtbetrachtung 3).

  • BGH, 17.02.1989 - 3 StR 3/89

    Drohung mit einer nicht gebrauchsbereiten Waffe - Auswirkungen auf die

    Auszug aus BGH, 29.03.1990 - 4 StR 67/90
    Die besondere, auf einem gesteigerten verbrecherischen Willen des Täters beruhende Einschüchterungssituation, welche die erhöhte Strafdrohung des § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB rechtfertigt (BGH NStZ 1981, 436), lag daher auch hier vor (BGHR StGB § 250 II Gesamtbetrachtung 3).
  • BGH, 11.09.1985 - 2 StR 491/85

    Versagung der Strafrahmenmilderung bei einer räuberischen Erpressung -

    Auszug aus BGH, 29.03.1990 - 4 StR 67/90
    Der Bundesgerichtshof hat zwar in mehreren Entscheidungen ausgesprochen, daß die Drohung mit einer Scheinwaffe genüge, wenn der Angegriffene glauben soll und glaubt, daß die Scheinwaffe geeignet ist, ihm eine nicht unerhebliche Verletzung der körperlichen Unversehrtheit zuzufügen (BGH JZ 1975, 702, 703 [BGH 23.09.1975 - 1 StR 436/75] ; StV 1986, 19; BGHR StGB § 250 II Wertungsfehler 2; Urteil vom 9. Dezember 1975 - 1 StR 762/75; Beschluß vom 25. Mai 1976 - 1 StR 240/76).
  • BGH, 09.01.1986 - 4 StR 683/85

    Vorliegen eines schweren Raubes bei Verwendung einer Scheinwaffe

    Auszug aus BGH, 29.03.1990 - 4 StR 67/90
    Diese Erwägung hat der Bundesgerichtshof mehrfach beanstandet (Beschlüsse vom 9. Januar 1986 - 4 StR 683/85, vom 12. Februar 1986 - 2 StR 27/86, vom 21. Dezember 1989 - 1 StR 584/89).
  • BGH, 12.09.1989 - 1 StR 475/89

    Voraussetzung für die Verwirklichung des § 250 Abs. 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch

    Auszug aus BGH, 29.03.1990 - 4 StR 67/90
    Der Bundesgerichtshof hat zwar in mehreren Entscheidungen ausgesprochen, daß die Drohung mit einer Scheinwaffe genüge, wenn der Angegriffene glauben soll und glaubt, daß die Scheinwaffe geeignet ist, ihm eine nicht unerhebliche Verletzung der körperlichen Unversehrtheit zuzufügen (BGH JZ 1975, 702, 703 [BGH 23.09.1975 - 1 StR 436/75] ; StV 1986, 19; BGHR StGB § 250 II Wertungsfehler 2; Urteil vom 9. Dezember 1975 - 1 StR 762/75; Beschluß vom 25. Mai 1976 - 1 StR 240/76).
  • BGH, 12.02.1986 - 2 StR 27/86

    Einsatz einer Scheinwaffe als Regelfall der Tatbestandsverwirklichung der

    Auszug aus BGH, 29.03.1990 - 4 StR 67/90
    Diese Erwägung hat der Bundesgerichtshof mehrfach beanstandet (Beschlüsse vom 9. Januar 1986 - 4 StR 683/85, vom 12. Februar 1986 - 2 StR 27/86, vom 21. Dezember 1989 - 1 StR 584/89).
  • BGH, 09.12.1975 - 1 StR 762/75

    Erforderlichkeit der Protokollierung des wesentlichen Ergebnisses der

    Auszug aus BGH, 29.03.1990 - 4 StR 67/90
    Der Bundesgerichtshof hat zwar in mehreren Entscheidungen ausgesprochen, daß die Drohung mit einer Scheinwaffe genüge, wenn der Angegriffene glauben soll und glaubt, daß die Scheinwaffe geeignet ist, ihm eine nicht unerhebliche Verletzung der körperlichen Unversehrtheit zuzufügen (BGH JZ 1975, 702, 703 [BGH 23.09.1975 - 1 StR 436/75] ; StV 1986, 19; BGHR StGB § 250 II Wertungsfehler 2; Urteil vom 9. Dezember 1975 - 1 StR 762/75; Beschluß vom 25. Mai 1976 - 1 StR 240/76).
  • BGH, 25.05.1976 - 1 StR 240/76

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 29.03.1990 - 4 StR 67/90
    Der Bundesgerichtshof hat zwar in mehreren Entscheidungen ausgesprochen, daß die Drohung mit einer Scheinwaffe genüge, wenn der Angegriffene glauben soll und glaubt, daß die Scheinwaffe geeignet ist, ihm eine nicht unerhebliche Verletzung der körperlichen Unversehrtheit zuzufügen (BGH JZ 1975, 702, 703 [BGH 23.09.1975 - 1 StR 436/75] ; StV 1986, 19; BGHR StGB § 250 II Wertungsfehler 2; Urteil vom 9. Dezember 1975 - 1 StR 762/75; Beschluß vom 25. Mai 1976 - 1 StR 240/76).
  • BGH, 21.12.1989 - 1 StR 584/89

    Verwerfung einer Revision

    Auszug aus BGH, 29.03.1990 - 4 StR 67/90
    Diese Erwägung hat der Bundesgerichtshof mehrfach beanstandet (Beschlüsse vom 9. Januar 1986 - 4 StR 683/85, vom 12. Februar 1986 - 2 StR 27/86, vom 21. Dezember 1989 - 1 StR 584/89).
  • BGH, 23.09.1975 - 1 StR 436/75

    Strafbarkeit wegen Vergewaltigung in Tatmehrheit mit schwerem Raub -

    Auszug aus BGH, 29.03.1990 - 4 StR 67/90
    Der Bundesgerichtshof hat zwar in mehreren Entscheidungen ausgesprochen, daß die Drohung mit einer Scheinwaffe genüge, wenn der Angegriffene glauben soll und glaubt, daß die Scheinwaffe geeignet ist, ihm eine nicht unerhebliche Verletzung der körperlichen Unversehrtheit zuzufügen (BGH JZ 1975, 702, 703 [BGH 23.09.1975 - 1 StR 436/75] ; StV 1986, 19; BGHR StGB § 250 II Wertungsfehler 2; Urteil vom 9. Dezember 1975 - 1 StR 762/75; Beschluß vom 25. Mai 1976 - 1 StR 240/76).
  • BGH, 12.11.1991 - 5 StR 477/91

    Schwerer Raub; schwere räuberische Erpressung; Scheinwaffe (objektive

    Deswegen kommt es maßgeblich darauf an, daß der Täter angenommen hat, er könne durch die Drohung mit der Scheinwaffe Widerstand ausschalten, daß er ferner den Einsatz im Bedarfsfalle beabsichtigt hat und daß schließlich der Angegriffene nach dem Tatplan glauben sollte, es handele sich um eine echte Waffe (BGH NJW 1976, 248; BGH NStZ 1981, 436; vgl. ferner BGHR StGB § 250 Abs. 2 Gesamtbetrachtung 3; BGH NJW 1989, 2549 und 1990, 2570; BGH bei Holtz MDR 1983, 91 und 1990, 97).
  • BGH, 18.12.1990 - 4 StR 548/90

    Berücksichtigung persönlicher Konflikte bei der Strafrahmenbemessung -

    Der Einsatz der Waffe als Drohmittel gehört so sehr zum Regelfall der Tatbestandsverwirklichung, daß er grundsätzlich keinen selbständigen Strafschärfungsgrund abgeben kann (Senatsurteil vom 29. März 1990 - 4 StR 67/90 - BGHR StGB § 250 Abs. 1 Nr. 2 Scheinwaffe 1 m.w.Nachw.).
  • BGH, 23.04.1996 - 4 StR 156/96

    Minder schwerer Fall - Schuldspruch begründende Merkmale - Zu Lasten des

    Diese vom Bundesgerichtshof mehrfach beanstandete Erwägung (vgl. BGH NJW 1990, 2570 m.w.N.) verstößt gegen § 46 Abs. 3 StGB; denn der Einsatz der Waffe als Drohmittel gehört so sehr zum Regelfall der Tatbestandsverwirklichung, daß er grundsätzlich keinen selbständigen Strafschärfungsgrund abgeben kann.
  • BGH, 10.11.1995 - 2 StR 551/95

    Gesonderte Berücksichtigung von Tatbestandsmerkmalen bei der Schuldzumessung

    Die "Schußwaffe" ist das im Tatbestand des § 250 Abs. 1 Nr. 1 StGB genannte Tatmittel; ihr Einsatz als Drohmittel gehört so sehr zum Regelfall der Tatbestandsverwirklichung, daß er grundsätzlich keinen selbständigen Strafschärfungsgrund abgeben kann (BGH, Beschl. v. 29. März 1990 - 4 StR 67/90); gleiches gilt auch für die durch Benutzung der Schußwaffe beim Opfer hervorgerufene Todesangst (BGHR StGB § 46 Abs. 3 Raub 3; BGH, Beschl. v. 12. März 1991 - 5 StR 51/91).
  • BGH, 04.08.1994 - 4 StR 389/94

    Einsatz einer Schreckschusswaffe - Objektive Ungefährlichkeit eines Verhaltens -

    Wenn die Strafkammer demgegenüber bei der Prüfung des minder schweren Falles lediglich noch darauf hinweist, daß der Tankstellenpächter seine Bedrohung mit der Waffe als Drohung mit einer echten Waffe empfunden hat, verkennt sie, daß der Einsatz der Waffe als vom Opfer ernst genommenes Drohmittel so sehr zum Regelfall der Tatbestandsverwirklichung gehört, daß er grundsätzlich keinen selbständigen Strafschärfungsgrund abgeben kann (BGHR StGB § 250 Abs. 1 Nr. 2 Scheinwaffe 1 m.w.N.).
  • BGH, 26.05.1993 - 3 StR 119/93

    Annahme eines minder schweren Falles bei Verwendung einer Scheinwaffe - Folgen

    Demgemäß reicht bei § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB die Absicht aus, gegebenenfalls mit der Scheinwaffe zu drohen (BGH NStZ 1981, 436; BGHR StGB § 250 I 2 Scheinwaffe 1).
  • BGH, 23.03.1994 - 2 StR 113/94

    Spielzeugpistole - Qualifikationsmerkmal - Waffe

    Die Absicht, mit einer Scheinwaffe, wozu auch eine vom Tatopfer für echt gehaltene Spielzeugpistole zählt, zu drohen, erfüllt diese Voraussetzungen (BGHR StGB § 250 Abs. 1 Nr. 2 Scheinwaffe 1; BGHSt 38, 116, 117) [BGH 12.11.1991 - 5 StR 477/91]. Soweit ... der Tatrichter für seine Auffassung, die Qualifikationsmerkmale des § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB lägen beim Einsatz einer Spielzeugpistole nicht vor, auf seine in NStZ 1993, 43 veröffentlichte Entscheidung verweist, ist anzumerken, daß der Bundesgerichtshof auch dieses Urteil des Tatrichtersmit Beschluß vom 9. Oktober 1992 - 2 StR 448/92 - im Sinne der beantragten Schuldspruchänderung berichtigt hat.
  • BGH, 06.04.1993 - 1 StR 113/93

    Revision des Angeklagten gegen das Urteil wird als unbegründet verworfen - Wahl

    Ob der Täter eine für scharfe Munition vorgesehene Schußwaffe, eine zum Verschießen von Gas bestimmte Waffe oder eine Spielzeugpistole zur Drohung verwendet, ist der Strafzumessung zugänglich, kann es doch die Intensität kennzeichnen, mit welcher der Täter die Drohung (auf die es maßgeblich ankommt, vgl. BGHR StGB § 250 Abs. 1 Nr. 2 Scheinwaffe 1) vornimmt.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 12.06.1990 - 1 VAs 4/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2212
OLG Celle, 12.06.1990 - 1 VAs 4/90 (https://dejure.org/1990,2212)
OLG Celle, Entscheidung vom 12.06.1990 - 1 VAs 4/90 (https://dejure.org/1990,2212)
OLG Celle, Entscheidung vom 12. Juni 1990 - 1 VAs 4/90 (https://dejure.org/1990,2212)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 23 EGGVG; Art. 6 Abs. 1 MRK; § 336 StGB
    Überlassung einer anonymisierten Urteilsabschrift zu Zwecken der Veröffentlichung und Besprechung in einer Fachzeitschrift; Pflicht der Gerichte zur Veröffentlichung und Dokumentation - "Publizitätsgebot"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überlassung einer anonymisierten Urteilsabschrift zu Zwecken der Veröffentlichung und Besprechung in einer Fachzeitschrift; Pflicht der Gerichte zur Veröffentlichung und Dokumentation - "Publizitätsgebot"

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Verpflichtung der Gerichte, ihre Entscheidungen in angemessener Weise zu veröffentlichen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 2570
  • MDR 1990, 1138
  • NStZ 1990, 553
  • DVBl 1990, 1361
  • AnwBl 1993, 307
  • afp 1990, 306
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Bremen, 25.10.1988 - 1 BA 32/88

    Gerichtliche Veröffentlichungspraxis; Pressefreiheit; Gleichheitssatz -

    Auszug aus OLG Celle, 12.06.1990 - 1 VAs 4/90
    Vielmehr ist auszugehen von der Erwägung, daß eine Verpflichtung der Gerichte selbst besteht, ihre Urteile in angemessener Weise zu veröffentlichen (OLG München, OLGZ 1984, 477, 479; OVG Bremen, NJW 1989, 926 [OVG Bremen 25.10.1988 - 1 BA 32/88] m.zust.Anm. Hoffmann-Riem JZ 1989, 637; Grundmann, DVBl. 1966, 57; Hirte, NJW 1988, 1698).

    Ist demgemäß die Sorge für eine angemessene Veröffentlichung von Entscheidungen eine richterliche Amtspflicht, so kann dieser Informationspflicht in bestimmten Fällen ein Recht einzelner gegenüberstehen, zu einem Urteil Zugang zu erhalten, so etwa dann, wenn ein Verlag durch eine diskriminierende Veröffentlichungspraxis eines Gerichts von der Veröffentlichung von Urteilen ausgeschlossen ist (OVG Bremen NJW 1989, 926 [OVG Bremen 25.10.1988 - 1 BA 32/88] ), oder wenn ein Rechtsanwalt die Kenntnis eines bestimmten Urteils für die Rechtsberatung in einem ähnlich geregelten Fall benötigt (OLG München OLGZ 1984, 477).

    Davon abgesehen hat die Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen in Fachzeitschriften zusätzlich die Funktion, die wissenschaftliche Diskussion und Kritik zu ermöglichen, die ihrerseits wieder zur Rechtsfortbildung beitragen kann (vgl. OVG Bremen NJW 89, 926, 927).

  • OLG München, 16.08.1984 - 9 VA 4/83

    Rechtsanspruch ; Rechtsanspruch Dritter; Akteneinsicht; Rechtsanspruch Dritter

    Auszug aus OLG Celle, 12.06.1990 - 1 VAs 4/90
    Vielmehr ist auszugehen von der Erwägung, daß eine Verpflichtung der Gerichte selbst besteht, ihre Urteile in angemessener Weise zu veröffentlichen (OLG München, OLGZ 1984, 477, 479; OVG Bremen, NJW 1989, 926 [OVG Bremen 25.10.1988 - 1 BA 32/88] m.zust.Anm. Hoffmann-Riem JZ 1989, 637; Grundmann, DVBl. 1966, 57; Hirte, NJW 1988, 1698).

    Ist demgemäß die Sorge für eine angemessene Veröffentlichung von Entscheidungen eine richterliche Amtspflicht, so kann dieser Informationspflicht in bestimmten Fällen ein Recht einzelner gegenüberstehen, zu einem Urteil Zugang zu erhalten, so etwa dann, wenn ein Verlag durch eine diskriminierende Veröffentlichungspraxis eines Gerichts von der Veröffentlichung von Urteilen ausgeschlossen ist (OVG Bremen NJW 1989, 926 [OVG Bremen 25.10.1988 - 1 BA 32/88] ), oder wenn ein Rechtsanwalt die Kenntnis eines bestimmten Urteils für die Rechtsberatung in einem ähnlich geregelten Fall benötigt (OLG München OLGZ 1984, 477).

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus OLG Celle, 12.06.1990 - 1 VAs 4/90
    Dem stehen auch nicht die vom Bundesverfassungsgericht im sog. Lebach-Urteil entwickelten Grundsätze entgegen (BVerfG NJW 73, 1226), die eine Fernsehsendung mit "Namensnennung, Abbildung und Darstellung des Straftäters" betrafen (BVerfG a.a.O.).
  • BGH, 10.03.1983 - 4 StR 375/82

    Ludwig Poullain

    Auszug aus OLG Celle, 12.06.1990 - 1 VAs 4/90
    Insoweit kann nichts anderes gelten als beispielsweise in den Erkenntnissen BGHSt 20, 81 oder BGHSt 31, 264 [BGH 10.03.1983 - 4 StR 3745/82].
  • BGH, 27.10.1964 - 5 StR 78/64
    Auszug aus OLG Celle, 12.06.1990 - 1 VAs 4/90
    Insoweit kann nichts anderes gelten als beispielsweise in den Erkenntnissen BGHSt 20, 81 oder BGHSt 31, 264 [BGH 10.03.1983 - 4 StR 3745/82].
  • BVerfG, 30.01.1986 - 1 BvR 1352/85

    Wissenschaftsfreiheit und Akteneinsicht in Behördenakten

    Auszug aus OLG Celle, 12.06.1990 - 1 VAs 4/90
    Auch die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze, denen zufolge das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit keinen Individualanspruch auf Einsicht in Gerichtliche Akten gewährt (BVerwG NJW 1986, 127) und auch der gem. Art. 5 Abs. 1 GG gegebene Zugang zu allgemein zugänglichen Quellen keinen solchen Anspruch eröffnet (BVerfG NJW 1986, 1243), können demgemäß die Zulässigkeit nicht hindern.
  • EGMR, 08.12.1983 - 8273/78

    Axen ./. Deutschland

    Auszug aus OLG Celle, 12.06.1990 - 1 VAs 4/90
    Diesem Publizitätsgebot dienen sowohl die Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes als auch des Art. 6 Abs. 1 MRK , die grundsätzlich ein öffentliches Gerichtsverfahren fordern (zu Art. 6 Abs. 1 MRK vgl. die Entscheidungen des EuGH in EuGRZ 1985, 225; 548- Fälle Axen und Pretto).
  • BVerwG, 26.04.1979 - 3 C 111.79

    Subventionsrichtlinie langfristige Verpachtung - Art. 20 Abs. 3 GG, ausreichende

    Auszug aus OLG Celle, 12.06.1990 - 1 VAs 4/90
    Das Recht des einzelnen kann sich in Verallgemeinerung dieses Gedankens immer dann ergeben, wenn die Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes oder - noch allgemeiner - der Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung durch eine Behörde die Position eines Antragstellers so "verdichtet", daß, anders als bei einer bloßen Popularklage, der Antragsteller geradezu ein subjektives Recht auf Kenntnis von einem konkreten Rechtsprechungsakt erwirbt (vgl. BVerwG 58, 45).
  • BGH, 05.04.2017 - IV AR (VZ) 2/16

    Herausgabe von anonymisierten Gerichtsentscheidungen durch das Gericht

    Dagegen versteht eine weitere Ansicht den Antrag auf Überlassung einer anonymisierten Entscheidungsabschrift als eine Auskunftsbitte eigener Art, der ohne Anwendung der Vorschriften über die Akteneinsicht und außerhalb eines förmlichen Akteneinsichtsverfahrens entsprochen werden kann (vgl. BPatG GRUR 1992, 53; GRUR 1992, 54; GRUR 1992, 434; OLG Celle NJW 1990, 2570; OLG Düsseldorf JurBüro 1970, 548; gegen die Anwendbarkeit von § 299 Abs. 2 ZPO auch Tiedemann, NVwZ 1997, 1187).
  • BVerwG, 26.02.1997 - 6 C 3.96

    Veröffentlichung von gerichtlichen Entscheidungen als öffentliche Aufgabe

    aa) Mit der nahezu unumstrittenen Meinung in der Rechtsprechung (vgl. OLG München, Beschluß vom 16. August 1984 - 9 VA 4/83 - OLGZ 84, 477, 479; OVG Bremen, Urteil vom 25. Oktober 1988 - 1 BA 32/88 - JZ 1989, 633, 635; OLG Celle, Beschluß vom 12. Juni 1990, NJW 1990, 2570 f.; selbst das OVG Berlin spricht von einer Informationspflicht, verneint allerdings einen Anspruch auf Belieferung mit Entscheidungsabdrucken) und in der Literatur (vgl. etwa Grundmann, DVBl 1966, 57, 61; Leistner, Über die Veröffentlichungspraxis oberster und höherer Gerichte in Westeuropa, 1975, 8; Kramer, ZRP 1976, 84, 85 f.; Odersky in: Festschrift für Pfeiffer, 1988, 325, 333 ff.; Hirte, NJW 1988, 1698, 1700; Hoffmann-Riem, JZ 1989, 637; Herberger, jur-pc 1993, 2325; Kissel, GVG, 2. Aufl. 1994, § 12 Rdnr. 71; Ullmann, Der amtliche Leitsatz, in: Festschrift zum 10-jährigen Bestehen der juris GmbH, 1996, 133, 141 f.; Berkemann, VerwArch 1996, 362, 374; Lodde, Informationsrechte des Bürgers gegen den Staat, 1996, 96 f.) geht auch der Senat von einer Rechtspflicht der Gerichtsverwaltung zur Publikation veröffentlichungswürdiger Gerichtsentscheidungen aus.

    aa) Mit der nahezu unumstrittenen Meinung in der Rechtsprechung (vgl. OLG München, Beschluß vom 16. August 1984 - 9 VA 4/83 - OLGZ 84, 477, 479; OVG Bremen, Urteil vom 25. Oktober 1988 - 1 BA 32/88 - JZ 1989, 633, 635; OLG Celle, Beschluß vom 12. Juni 1990, NJW 1990, 2570 f.; selbst das OVG Berlin spricht von einer Informationspflicht, verneint allerdings einen Anspruch auf Belieferung mit Entscheidungsabdrucken) und in der Literatur (vgl. etwa Grundmann, DVBl 1966, 57, 61; Leistner, Über die Veröffentlichungspraxis oberster und höherer Gerichte in Westeuropa, 1975, 8; Kramer, ZRP 1976, 84, 85 f.; Odersky in: Festschrift für Pfeiffer, 1988, 325, 333 ff.; Hirte, NJW 1988, 1698, 1700; Hoffmann-Riem, JZ 1989, 637; Herberger, jur-pc 1993, 2325; Kissel, GVG, 2. Aufl. 1994, § 12 Rdnr. 71; Ullmann, Der amtliche Leitsatz, in: Festschrift zum 10-jährigen Bestehen der juris GmbH, 1996, 133, 141 f.; Berkemann, VerwArch 1996, 362, 374; Lodde, Informationsrechte des Bürgers gegen den Staat, 1996, 96 f.) geht auch der Senat von einer Rechtspflicht der Gerichtsverwaltung zur Publikation veröffentlichungswürdiger Gerichtsentscheidungen aus.

  • VGH Baden-Württemberg, 11.09.2013 - 1 S 509/13

    Zum Informationsinteresse der Presse - auch über an einem Gerichtsverfahren

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz - wie etwa in den Fällen, dass eine den datenschutzrechtlichen Anforderungen genügende Anonymisierung angesichts des Streitgegenstandes und der Umstände des Falles kaum möglich erscheint (vgl. Senatsbeschluss vom 23.07.2010, a.a.O.; ähnlich OLG Celle, Beschl. v. 12.06.1990 - 1 VAs 4/90 - NJW 1990, 2570, für den Fall, dass ein Angeklagter auch nach Anonymisierung identifizierbar bleibt; vgl. auch OLG Düsseldorf, Urt. v. 27.04.2005 - I-15 U 98/03 u.a. - NJW 2005, 1791 ) - kommt hier nicht in Betracht.
  • VG Aachen, 11.02.2020 - 8 K 276/16

    Veröffentlichung; Gerichtsentscheidung; Information; Informationszugang;

    Es handelt sich nämlich beim Anspruch auf Überlassung anonymisierter Entscheidungsabschriften um einen verfassungsrechtlich fundierten Anspruch eigener Art. Die öffentliche Gewalt trifft grundsätzlich eine aus dem Rechtsstaatsgebot einschließlich der Justizgewährungspflicht, dem Demokratiegebot und dem Grundsatz der Gewaltenteilung folgende Veröffentlichungspflicht; einem entsprechenden Antrag kann ohne Rückgriff auf und Anwendung von Vorschriften über die Akteneinsicht und außerhalb eines förmlichen Akteneinsichtsverfahrens entsprochen werden, BVerwG, Urteil vom 26. Februar 1997 - 6 C 3/96 -, juris Rn. 22 ff.; BGH, Beschluss vom 5. April 2017 - IV AR (VZ) 2/16 -, juris Rn. 12, u. a. unter Hinweis auf BPatG, Beschluss vom 23. April 1991 - 27 ZA (pat) 19/90, juris, GRUR 1992, 53; Beschluss vom 29. Juli 1991 -, GRUR 1992, 54; Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 12. Juni 1990 - 1 VAs 4/90 -, NJW 1990, 2570; vgl. auch Tiedemann, NVwZ 1997, 1187.
  • OVG Niedersachsen, 19.12.1995 - 10 L 5059/93

    Urheberrecht; Amtliches Werk; Gerichtsentscheidung; Veröffentlichung; Bindung an

    Streitigkeiten um die Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit werden gemäß § 23 EGGVG als Justizverwaltungsstreitigkeiten aufgrund anfechtbarer Justizverwaltungsakte angesehen (vgl. KG, Beschl. vom 9.1.1976 - 1 VA 4/75 -, NJW 1976, 1326; OLG Celle, Beschl. vom 12.6.1990 - I VAS IV/90 -, NJW 1990, 2570).
  • VG Hannover, 22.07.1993 - 6 A 1032/92

    Veröffentlichungstätigkeit; Verfassungsprinzip; Sozialstaatsprinzip;

    Sie erwächst aus dem allgemeinen Verfassungsprinzip der Publizität und Transparenz staatlichen Handelns (Schneider in AK-GG, 2. Aufl. 1989, Art. 42 RN 2; OLG Celle, NJW 1990, 2570 f.), das in engem Funktionszusammenhang mit Elementen der demokratischen Ordnung (Art. 20 Abs. 1 GG) steht (Schneider, aaO).
  • OLG Hamm, 26.01.2015 - 1 VAs 70/15

    Rechtsprechungsdatenbank NRWE; Anspruch auf Veröffentlichung von

    Frühere Rechtsprechung, nach welcher die Verpflichtung zur Überlassung anonymisierter Entscheidungsabschriften aus Strafverfahren dem Bereich des Verfahrens gemäß § 23 EGGVG zuzuordnen war (vgl. z.B. OLG Celle, Beschluss vom 12. Juni 1990 - 1 VAs 4/90 - juris) ist durch die Einführung der Vorschriften der §§ 474 ff. StPO und des Rechtsweges gemäß § 478 Abs. 3 StPO durch das Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Strafverfahrensrechts - Strafverfahrensänderungsgesetz 1999 (StVÄG 1999) vom 02. August 2000 gegenstandslos geworden.
  • BayObLG, 20.07.2022 - 203 VAs 139/22

    Dritte haben keinen durchsetzbaren Anspruch auf Veröffentlichung der

    Ob der Antragsteller einen Anspruch auf Übermittlung einer anonymisierten Entscheidung erfolgreich nach § 475 StPO geltend machen könnte (vgl. zum Stellenwert eines wissenschaftlichen Anliegens für einen Anspruch auf Einsicht in Akten eines Zivilgerichts BayObLG, Beschluss vom 6. Dezember 2021 - 101 VA 106/21 -, juris Rn. 41 ff.; OLG Celle, Beschluss vom 12. Juni 1990 - 1 VAs 4/90 -, juris zu einem Anspruch einer Fachzeitschrift; LG Berlin NJW 2002, 838; Gemählich in KMR StPO, Ed. Mai 2020, § 475 Rn. 10), um diese im Wortlaut in einer Fachzeitschrift eigenverantwortlich zu veröffentlichen, wäre ausschließlich im Verfahren nach § 480 StPO zu klären.
  • OLG Köln, 14.03.2002 - 7 VA 3/01

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

    Schließlich folgt ein Anspruch auf Überlassung von Ablichtungen der in Rede stehenden Entscheidungen - die Überlassung eines Verhandlungsprotokolls scheidet insoweit von vornherein aus - auch nicht aus der Publikationspflicht der Justiz bezüglich veröffentlichungswürdiger Entscheidungen (vgl. BVerwG NJW 1997, 2694 ff.; OLG Celle NJW 1990, 2570 f.).
  • LG Lüneburg, 21.10.2009 - 9 T 99/09

    Keine Dokumentenpauschale für Entscheidungsübersendung im wissenschaftlichen

    In vielen Fällen dient die Veröffentlichung auch der Information der Gerichte untereinander so dass etwa die Oberlandesgerichte auf diese Weise ihrer Vorlagepflicht gem. § 121 GVG genügen können (so OLG Celle NStZ 1990, 553 [OLG Celle 12.06.1990 - 1 VAs 4/90] m.w.N.; vgl. auch OVG Bremen, NJW 1989, 926).
  • VG Berlin, 20.03.1991 - 1 A 213.89

    Überlassung finanzgerichtlicher Entscheidungen zu Veröffentlichungszwecken;

  • OLG Celle, 24.10.1996 - 1 VAs 15/96
  • StA München I, 15.07.2014 - 560 AR 2659/14
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