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   BVerwG, 27.04.1990 - 4 C 10.87   

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BVerwG, 27.04.1990 - 4 C 10.87 (https://dejure.org/1990,1976)
BVerwG, Entscheidung vom 27.04.1990 - 4 C 10.87 (https://dejure.org/1990,1976)
BVerwG, Entscheidung vom 27. April 1990 - 4 C 10.87 (https://dejure.org/1990,1976)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung - Adresse - Brief - Unvollständige Adresse - Postzustellung - Postsonderbehandlung - Zustellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PostO § 3; VwGO § 60 Abs. 1, Abs. 2
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung durch unvollständige Adressierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 2639
  • MDR 1990, 1074
  • NVwZ 1990, 1065 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 30.09.1968 - II ZB 1/68

    Bezeichnung der Schiffahrtsgerichte im Postverkehr

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1990 - 4 C 10.87
    Der Meinung des Bundesgerichtshofs (Beschlüsse vom 30. September 1968 - II ZB 1/68 - BGHZ 51, 1 = NJW 1969, 468, und vom 3. Juli 1984 - VI ZB 7 u. 8/84 - VersR 1984, 571), daß derjenige, der an ein Gericht unter dessen zutreffender Bezeichnung und unter Angabe des Gerichtsorts, jedoch ohne Beifügung der Straße und der Hausnummer schreibe, seine Sorgfaltspflicht nicht verletze, vermöge der Verwaltungsgerichtshof sich nicht anzuschließen.

    Er hat dabei der Auffassung des Bundesgerichtshofs (Beschlüsse vom 30. September 1968 - II ZB 1/68 - BGHZ 51, 1 = NJW 1969, 468 und vom 3. Juli 1984 - VI ZB 7 und 8/84 - VersR 1984, 571) widersprochen, wonach derjenige seine Sorgfaltspflicht nicht verletze, der einen Brief an ein Gericht unter dessen zutreffender Bezeichnung und unter Angabe des Gerichtsorts, jedoch ohne Beifügung der Straße und der Hausnummer adressiere.

  • BVerwG, 29.06.1984 - 6 C 12.83

    Gewahrsamsbereich des Gerichts - Abhandenkommen von Briefumschlägen -

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1990 - 4 C 10.87
    Da die Post diesen von dem Absender angegebenen Weg nicht beschritten hat, sondern zu der sonst bei Straßenangaben vorgesehenen Zustellung übergegangen ist, darf das Risiko für Fehlleitungen auf diesem von der Post selbst eingeschlagenen Wege nicht dem Absender aufgebürdet werden (vgl. auch Urteil vom 29. Juni 1984 - BVerwG 6 C 12.83 - Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 11 ).
  • BVerwG, 27.10.1961 - VI B 2.61
    Auszug aus BVerwG, 27.04.1990 - 4 C 10.87
    Die dem zugrundeliegende Ablehnung der vom Kläger beantragten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand verletzt Bundesrecht (§ 60 Abs. 1 VwGO) und stellt einen im Revisionsverfahren geltend zu machenden Verfahrensmangel dar (vgl. BVerwGE 13, 141 ; 13, 239 ), auf dem das angefochtene Urteil beruht.
  • BAG, 16.12.1971 - 5 AZR 384/71

    Berufungsschriftsatz - Bezeichnung des Gerichts - Bezeichnung des Gerichtsortes -

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1990 - 4 C 10.87
    Wird der Brief indes so frühzeitig abgesandt, daß er trotz der Unvollständigkeit der Anschrift bei der dann notwendigen Sonderbehandlung üblicherweise noch rechtzeitig eingehen müßte, ist die Sorgfaltspflicht nicht verletzt und daher Wiedereinsetzung zu gewähren (vgl. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16. Dezember 1971 - 5 AZR 384/71 - NJW 1972, 735).
  • BAG, 02.06.1987 - 3 AZR 692/85

    Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Schuldhafte

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1990 - 4 C 10.87
    Wer geltend macht, daß er bei dem üblichen Betriebsablauf die gesetzliche Frist gewahrt hätte, muß dies in Rechnung stellen (kritisch gegenüber der Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs auch Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 2. Juni 1987 - 3 AZR 692/85, NJW 1987, 3278; vgl. ferner die Entscheidungen des Bundesfinanzhofs vom 21. Dezember 1983 - VIII R 111-114/83 sowie den Beschluß des 9. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Februar 1990 - BVerwG 9 B 222.89 -).
  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 C 14.86

    Wiedereinsetzung - Gemeinschaftsbriefkasten

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1990 - 4 C 10.87
    Über den Antrag des Klägers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Klagefrist als einer Voraussetzung für die Zulässigkeit der Klage hat das Revisionsgericht gemäß § 60 Abs. 4 VwGO abschließend zu entscheiden (Urteil vom 28. August 1987 - BVerwG 4 C 14.86 - Buchholz 340 § 3 VwZG Nr. 14 = NJW 1988, 578).
  • BVerwG, 25.11.1977 - 5 C 12.77

    Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Klagefrist - Adressierung der Klage -

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1990 - 4 C 10.87
    Zwar könnte der Kläger auf diese Möglichkeit nicht vertrauen, wenn sie nur darauf gestützt wäre, daß die Post den Brief trotz der Adressierungsmängel bei schnellerer Bearbeitung als üblich dennoch rechtzeitig hätte zustellen können (Urteil vom 14. Juni 1983 - BVerwG 6 C 162.81 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 132 ); denn führt schon das Fehlverhalten des Absenders üblicherweise zu einer erheblichen Verzögerung, hilft es ihm nicht weiter, wenn die Post ihrerseits einen (weiteren) Fehler begeht, der die Verzögerung ebenfalls bewirken kann (Urteil vom 25. November 1977 - BVerwG 5 C 12.77 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 100 ).
  • BVerwG, 14.06.1983 - 6 C 162.81

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Vorliegen der

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1990 - 4 C 10.87
    Zwar könnte der Kläger auf diese Möglichkeit nicht vertrauen, wenn sie nur darauf gestützt wäre, daß die Post den Brief trotz der Adressierungsmängel bei schnellerer Bearbeitung als üblich dennoch rechtzeitig hätte zustellen können (Urteil vom 14. Juni 1983 - BVerwG 6 C 162.81 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 132 ); denn führt schon das Fehlverhalten des Absenders üblicherweise zu einer erheblichen Verzögerung, hilft es ihm nicht weiter, wenn die Post ihrerseits einen (weiteren) Fehler begeht, der die Verzögerung ebenfalls bewirken kann (Urteil vom 25. November 1977 - BVerwG 5 C 12.77 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 100 ).
  • BVerwG, 02.02.1990 - 9 B 222.89

    Versagung der Widereinsetzung in den vorigen Stand bei unzulänglicher

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1990 - 4 C 10.87
    Wer geltend macht, daß er bei dem üblichen Betriebsablauf die gesetzliche Frist gewahrt hätte, muß dies in Rechnung stellen (kritisch gegenüber der Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs auch Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 2. Juni 1987 - 3 AZR 692/85, NJW 1987, 3278; vgl. ferner die Entscheidungen des Bundesfinanzhofs vom 21. Dezember 1983 - VIII R 111-114/83 sowie den Beschluß des 9. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Februar 1990 - BVerwG 9 B 222.89 -).
  • BVerwG, 29.02.1968 - II C 16.64

    Versagung des Armenrechts - Ablehnung des Antrages auf Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1990 - 4 C 10.87
    Der Antrag ist - ohne daß es insoweit weiterer tatsächlicher Feststellungen bedarf - schon nach dem vom Verwaltungsgerichtshof festgestellten Sachverhalt (zur Frage der Bindung des Revisionsgerichts an tatsächliche Feststellungen in bezug auf einen Wiedereinsetzungsantrag vgl. Urteil vom 29. Februar 1968 - BVerwG 2 C 16.64 - Buchholz 310 § 60 Nr. 53) zulässig und begründet.
  • BVerwG, 14.12.1961 - III B 148.60

    Überzahlungen bei einer Unterhaltshilfe - Auswirkungen eines dienstfreien

  • BGH, 13.05.2004 - V ZB 62/03

    Verschulden des Prozessbevollmächtigten bei Versäumung von Fristen durch

    nur bei juris; Beschl. v. 30. September 2003, VI ZB 60/02, BGH-Report 2004, 124) und der anderen obersten Gerichtshöfe des Bundes (BAG, NJW 1995, 548, 549 und 2575; BFH, NJW 1991, 1704; BSG, Urt. v. 30. September 1996, 10 RAr 1/96, veröff. bei juris; BVerwG Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 154, 166; NJW 1990, 2639, 2640) dürfen dem Bürger Verzögerungen der Briefbeförderung oder Briefzustellung durch die Deutsche Post AG nicht als Verschulden angerechnet werden.
  • BFH, 19.12.2000 - VII R 7/99

    Einspruchseinlegung bei unzuständiger Behörde

    Anders kann es nach insbesondere im Anschluss an den Beschluss des BVerfG in BVerfGE 93, 99, 115, NJW 1995, 3173 in der Rechtsprechung zunehmend vertretener Auffassung der Gerichte dann sein, wenn der Rechtsbehelf, der bei der unzuständigen Behörde/bzw. einem unzuständigen Gericht eingelegt worden, aber dort so rechtzeitig eingegangen ist, dass die Weiterleitung an die zuständige Behörde/Gericht im Zuge des ordentlichen Geschäftsganges ohne weiteres erwartet werden konnte (vgl. BFH in BFH/NV 1999, 146, für den Fall, dass die Rechtsbehelfsschrift die richtige Behörde benennt, gleichwohl aber fehlgeleitet worden ist; BFH-Beschluss vom 4. Dezember 1998 I R 88, 89/98, BFH/NV 1999, 794; für das Zivilprozessrecht BVerfGE 93, 99, 113, NJW 1995, 3173; BGH-Urteil vom 1. Dezember 1997 II ZR 85/97, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1998, 351; BAG-Urteil vom 16. Dezember 1971 5 AZR 384/71, BAGE 24, 81; BVerwG vom 2. Februar 1990 9 B 222/89, NJW 1990, 1747, und vom 27. April 1990 IV C 10/87, NJW 1990, 2639; s. auch Tipke/Kruse, a.a.O., § 357 AO 1977 Tz. 26; Rüsken in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 120 FGO Rz. 51 für das Revisionsverfahren; Brockmeyer in Klein, Abgabenordnung, § 110 AO 1977 Rz. 19, der darauf abstellt, dass die falsche Adressierung für die unzuständige Behörde ohne nähere Prüfung erkennbar ist).
  • BSG, 28.06.1991 - 11 RAr 81/90

    Kausalzusammenhang zwischen Kündigung und Arbeitslosigkeit

    Die hiergegen erhobene Kritik (BVerwGE 55, 62 [BVerwG 25.11.1977 - 5 C 12/77]; vgl auch Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Urteil vom 27. April 1990 - 4 C 10/87 - NJW 1990, 2639 [BVerwG 27.04.1990 - 4 C 10/87]; BGH Beschluß vom 7. Oktober 1987 - IVb ZB 99/87 - VersR 1988, 251), nach der die besondere Schutzwürdigkeit der Leistungsempfänger im Prozeßrecht nicht nach der Ursachenlehre der wesentlichen Bedingung berücksichtigt werden kann, läßt die Beurteilung der Kausalität im materiellen Leistungsrecht unberührt.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 29.10.2010 - L 1 AL 49/09

    Die Übersendung von Veränderungsmitteilungen mit einfachem Brief ist

    Im Übrigen ist der Verantwortungsbereich des Bürgers bei der Übermittlung von Briefen darauf begrenzt, das zu befördernde Schriftstück so rechtzeitig und ordnungsgemäß - zutreffend adressiert und ausreichend frankiert - zur Post zu geben, dass es nach deren organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen bei normalem Verlauf der Dinge den Empfänger fristgerecht erreichen kann (vgl. zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: BVerfG, Beschluss vom 25.09.2000 - 1 BvR 2104/99 -, SozR 3-1100 Art. 103 Nr. 8; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 27.04.1990 - 4 C 10/87 -, NJW 1990, 2639).
  • BVerwG, 24.09.1997 - 11 C 10.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der

    In einem derartigen Fall dürfen die verbleibenden Zweifel, wie lange die Sonderbehandlung konkret hätte dauern dürfen, nicht zu Lasten des Absenders gehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 1990 - BVerwG 4 C 10.87 - NJW 1990, 2639 f.).
  • VGH Bayern, 23.06.2014 - 14 ZB 12.2323

    Fristversäumnis wegen Unanbringlichkeit des Briefes gegenüber Empfänger und

    Ob angesichts der von der Post zur Bewältigung des Massenbetriebs inzwischen eingeführten organisatorischen Maßnahmen gegenwärtig noch darauf abgestellt werden könne, dass sie am Gerichtsort die Anschriften der Gerichte kennt oder aufgrund von Mitteilungen der Justizverwaltung kennen muss, hat das Bundesverwaltungsgericht - unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung der Bundesgerichtshofs zu den Anforderungen an einen postalisch ausreichend adressierten Schriftsatz (BGH, B.v. 30.9.1968 - II ZB 1/68 - BGHZ 51, 1; B.v. 3.7.1984 - VI ZB 7 u.a. - VersR 1984, 871) in seiner Entscheidung vom 27. April 1990 - 4 C 10.87 - (NJW 1990, 2639) dahinstehen lassen.
  • BFH, 28.11.1996 - XI R 76/95

    Fristwahrung bei unrichtig beschrifteter Postsendung

    Jedenfalls ist die Absendung im Streitfall nicht so rechtzeitig erfolgt, daß trotz der Mängel der Anschrift und der dann notwendigen Sonderbehandlung die Zustellung üblicherweise rechtzeitig hätte erfolgen müssen (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. April 1990 4 C 10/87, Neue Juristische Wochenschrift 1990, 2639).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.1996 - 13 S 1206/94

    Wiedereinsetzung von Amts wegen - außergewöhnliche lange Postlaufzeit;

    Denn macht die Post bei der Zustellung eines Briefs einen Fehler, der die Möglichkeit des rechtzeitigen Zugangs eines Briefes beseitigt haben kann, geht dies nicht zu Lasten des Absenders (vgl. BVerfG, Beschl. v. 27.2.1992, NJW 1992, 1952; BVerwG Urt. v. 27.4.1990, Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 169 = NJW 1990, 2639f.).
  • BFH, 23.08.1996 - VIII B 26/95
    Der Senat läßt offen, ob der Kläger mit der Rüge, das FG habe zu Unrecht die beantragte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 56 FGO) versagt, einen Verfahrensmangel i. S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO schlüssig geltend gemacht hat (verneinend: Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 26. Februar 1970 IV B 93/69, BFHE 99, 6, BStBl II 1970, 545 [BFH 26.02.1970 - IV B 93/69]; bejahend das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung, vgl. z. B. Beschlüsse vom 29. Januar 1958 VI C 265.57, BVerwGE 6, 161; vom 27. Oktober 1961 VI B 2 und 7.61, BVerwGE 13, 141 [BVerwG 27.10.1961 - VI B 2.61]; Urteile vom 27. April 1990 4 C 10/87, Neue Juristische Wochenschrift -- NJW -- 1990, 2639, und vom 8. Mai 1991 3 C 68/89, NJW 1992, 63; vgl. auch Gräber, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 115 Rz. 25).
  • VG München, 19.03.2013 - M 12 K 12.30371

    Afghanischer Staatsangehöriger; volljährig; unglaubwürdiger Sachverhalt; PTBS;

    Wenn also ein Brief so rechtzeitig abgesandt wird, dass er bei der Postzustellung üblicherweise rechtzeitig eingehen müsste, ist die Fristversäumung nicht zu vertreten (BVerwG NJW 1990, 2639).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.06.2009 - L 1 AS 3124/07
  • OLG München, 08.10.1993 - 3 U 5967/93

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Übersendung des Schriftstücks durch die

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