Weitere Entscheidung unten: BGH, 21.06.1990

Rechtsprechung
   BGH, 27.06.1990 - 3 StR 169/90   

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https://dejure.org/1990,881
BGH, 27.06.1990 - 3 StR 169/90 (https://dejure.org/1990,881)
BGH, Entscheidung vom 27.06.1990 - 3 StR 169/90 (https://dejure.org/1990,881)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 1990 - 3 StR 169/90 (https://dejure.org/1990,881)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gründe für die Strafaussetzung zur Bewährung bedürfen keines "Ausnahmecharakters" - Einfache Milderungsgründe können beim Zusammentreffen das Gewicht besonderer Umstände erlangen - Zulässige Unterlassung der Einbeziehung einer Geldstrafe in die Gesamtstrafe, um die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 53 Abs. 2 Satz 2, § 56 Abs. 2
    Absehen der Einbeziehung einer Geldstrafe in eine zu bildende Gesamtfreiheitsstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gesamtstrafe - Einbeziehung einer Geldstrafe - Absehen von Einbeziehung - Schuldangemessene Ahndung - Strafaussetzung zur Bewährung

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 2897
  • MDR 1990, 936
  • NStZ 1990, 488
  • StV 1990, 495
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.08.1983 - 3 StR 89/83

    Bereicherung - Unmittelbarer Vermögensvorteil - Anderweitiger Vermögensvorteil -

    Auszug aus BGH, 27.06.1990 - 3 StR 169/90
    Ebenso wie er eine Strafaussetzung zur Bewährung zum Anlaß nehmen kann, von der Einbeziehung einer Geldstrafe in eine Gesamtfreiheitsstrafe abzusehen, um den Angeklagten zusätzlich am Vermögen zu strafen (BGHR StGB § 53 II Einbeziehung 1), darf er nach tatrichterlichem Ermessen die Einbeziehung auch unterlassen, wenn es ihm nur so ermöglicht wird, die abgeurteilten Taten schuldangemessen zu ahnden und dabei eine neben einer gesonderten Geldstrafe verhängte Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen (vgl. auch BGHSt 32, 60, 65 ff.).
  • BGH, 17.01.1989 - 1 StR 730/88

    Gesamtfreiheitsstrafenbildung beim Zusammentreffen von Einzelfreiheitsstrafen und

    Auszug aus BGH, 27.06.1990 - 3 StR 169/90
    Ebenso wie er eine Strafaussetzung zur Bewährung zum Anlaß nehmen kann, von der Einbeziehung einer Geldstrafe in eine Gesamtfreiheitsstrafe abzusehen, um den Angeklagten zusätzlich am Vermögen zu strafen (BGHR StGB § 53 II Einbeziehung 1), darf er nach tatrichterlichem Ermessen die Einbeziehung auch unterlassen, wenn es ihm nur so ermöglicht wird, die abgeurteilten Taten schuldangemessen zu ahnden und dabei eine neben einer gesonderten Geldstrafe verhängte Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen (vgl. auch BGHSt 32, 60, 65 ff.).
  • BGH, 25.09.1986 - 4 StR 500/86

    Merkmal des Vorliegens "besonderer Gründe" im Sinne von § 56 Abs. 2

    Auszug aus BGH, 27.06.1990 - 3 StR 169/90
    Soweit die Revision vorbringt, darin lägen keine besonderen Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB, berücksichtigt sie nicht ausreichend, daß nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die zugunsten des Angeklagten berücksichtigten Tatsachen keinen "Ausnahmecharakter" zu haben brauchen, die der Tat den "Stempel des Außergewöhnlichen aufdrücken" (BGHR StGB § 56 II Umstände, besondere 1).
  • BGH, 29.07.1988 - 2 StR 374/88

    Strafaussetzung zur Bewährung: Vorliegen einer Vielzahl mildernder Umstände

    Auszug aus BGH, 27.06.1990 - 3 StR 169/90
    Vielmehr können auch Umstände, die bei einer Einzelbewertung nur durchschnittliche und einfache Milderungsgründe wären, durch ihr Zusammentreffen das Gewicht besonderer Umstände erlangen (BGHR StGB § 56 II Umstände, besondere 7).
  • LG Köln, 07.03.2019 - 101 KLs 7/17

    Journalisten wegen falscher Gewaltvorwürfe gegen Grönemeyer verurteilt

    Ein Absehen von einer Gesamtstrafenbildung kann aus diesem Grund insbesondere dann angezeigt sein, wenn es dem Tatrichter nur bei Bestehenlassen der Geldstrafe ermöglicht wird, im Rahmen einer schuldangemessenen Ahndung der Taten die Vollstreckung der Freiheitsstrafe noch zur Bewährung auszusetzen (BGH NJW 1990, 2897; BGH, Beschluss vom 09.04.1991, 4 StR 103/91; Münchener Kommentar, aaO, Rz. 19).
  • BGH, 05.12.2000 - 1 StR 411/00

    Verjährung bei der Haftung einer juristischen Person nach § 30 OWiG nach den für

    Das hindert den Tatrichter jedoch nicht, pflichtgemäß zu prüfen, ob eine Freiheitsstrafe, die noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann, in Verbindung mit einer anderen Sanktion, insbesondere einer Geldstrafe oder Vermögensstrafe, noch schuldangemessen ist (BGH NStZ 1990, 488).
  • BGH, 12.01.1993 - 5 StR 606/92

    Möglichkeit der strafmildernden Berücksichtigung einer langen Verfahrensdauer -

    Es kann nicht ausgeschlossen werden, daß der Tatrichter bei der Gesamtstrafenbildung auf eine dem Angeklagten günstigere Strafe - möglicherweise auch unter Aufrechterhaltung der im Fall 1 der Urteilsgründe verhängten Geldstrafe nach § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB (vgl. BGHR StGB § 53 II Nichteinbeziehung 2) - erkannt hätte, wenn er sich der aufgezeigten Grundsätze bewußt gewesen wäre.
  • BGH, 23.09.2004 - 3 StR 214/04

    Strafaussetzung zur Bewährung (Sozialprognose; besondere Umstände); persönliche

    Besondere Umstände im Sinne dieser Bestimmung, also Milderungsgründe von besonderem Gewicht, die eine Strafaussetzung trotz des erheblichen Unrechtsund Schuldgehalts der Tat als nicht unangebracht und den vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (vgl. BGH NStZ 1986, 27; BGHR StGB § 56 Abs. 2 Umstände, besondere 10), vermag der Senat allerdings weder in einem einzelnen der mitgeteilten Gesichtspunkte noch in deren Gesamtheit zu erkennen.
  • BGH, 19.01.2000 - 2 StR 628/99

    Gesamtgeldstrafe neben einer Gesamtfreiheitsstrafe

    Der Tatrichter darf von der Einbeziehung von Geldstrafen in eine Gesamtfreiheitsstrafe auch absehen, wenn er im Rahmen einer schuldangemessenen Ahndung der Taten nur so die Freiheitsstrafe zur Bewährung aussetzen kann (BGHR StGB § 53 Abs. 2 Nichteinbeziehung 2).
  • BGH, 09.11.1995 - 4 StR 507/95

    Tatrichter - Minder schwerer Fall - Gebotene Gesamtwürdigung - Milderungsgründe -

    Damit sind die Voraussetzungen des § 56 Abs. 2 StGB erfüllt, denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können Umstände, die bei der Einzelbewertung nur durchschnittliche und einfache Milderungsgründe wären, durch ihr Zusammentreffen das Gewicht besonderer Umstände im Sinne dieser Vorschrift erlangen (BGH NStZ 1991, 581; StV 1992, 13, 14; BGHR StGB § 56 Abs. 2 Umstände, besondere 6, 7, 10; Senatsbeschluß vom 9. März 1993 - 4 StR 68/93).
  • BGH, 05.06.1991 - 2 StR 581/90

    Rechtsfolgen der Veranlassung von Personen zu erheblichen Geldanlagen durch

    Das ist nicht zu beanstanden (vgl. BGH, Urt. v. 7. November 1989 - 1 StR 517/89; v. 27. Juni 1990 - 3 StR 169/90 = BGHR StGB 56/2 Umstände, besondere 10).
  • BGH, 30.06.2011 - 3 StR 117/11

    Betrug; lückenhafte Beweiswürdigung (Widerlegung einer Einlassung des

    Vor allem aber hat der Tatrichter seine Entscheidung, ob er nach dieser Vorschrift gesondert auf Geldstrafe erkennt, danach zu treffen, welche Ahndung der Taten er insgesamt für schuldangemessen hält (vgl. BGH, Urteil vom 21. April 1998 - 1 StR 132/98, StV 1999, 598; Urteil vom 27. Juni 1990 - 3 StR 169/90, NJW 1990, 2897; Urteil vom 17. Januar 1989 - 1 StR 730/88, BGHR StGB § 53 Abs. 2 Einbeziehung 1).
  • BGH, 23.08.1995 - 3 StR 306/95

    Prognose - Untersuchungshaft - Berücksichtigung

    Hierbei wird zu beachten sein, daß schon ein Zusammentreffen durchschnittlicher und einfacher Milderungsgründe die Bedeutung besonderer Umstände im Sinne von § 56 Abs. 2 StGB haben kann (BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung; BGH NStZ 1990, 488 [BGH 27.06.1990 - 3 StR 169/90]).
  • BGH, 09.04.1991 - 4 StR 103/91

    Rechtmäßigkeit der Verurteilung eines Angeklagten wegen Betrugs in drei Fällen

    Angesichts der mitgeteilten für den Angeklagten sprechenden Strafzumessungstatsachen sowie des Umstandes, daß die verhängte Gesamtfreiheitsstrafe die Grenze des § 56 Abs. 1 StGB nur um vier Monate übersteigt, obgleich die beiden Geldstrafen neben den beiden Einzelfreiheitsstrafen von 10 und 6 Monaten mit 5 bzw. 4 Monaten Freiheitsstrafe anzusetzen waren (§ 54 Abs. 3 StGB), kann nicht ausgeschlossen werden, daß die Strafkammer zu einer nicht über einem Jahr liegenden Gesamtfreiheitsstrafe gelangt wäre, wenn sie daneben auf eine gesonderte Gesamtgeldstrafe erkannt hätte, zumal der Tatrichter die Einbeziehung der Geldstrafe nach § 53 Abs. 2 Satz 1 StGB auch dann unterlassen kann, wenn es ihm nur so ermöglicht wird, die abgeurteilten Taten schuldangemessen zu ahnden und dabei eine neben einer gesonderten Geldstrafe verhängte Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen (BGH Urteil vom 27. Juni 1990 - 3 StR 169/90 m.w.N.).".
  • BGH, 03.09.1991 - 1 StR 490/91

    Voraussetzungen für eine Strafaussetzung zur Bewährung

  • OLG Oldenburg, 22.09.1999 - Ss 319/99

    Anforderungen an die Voraussetzungen einer Strafaussetzung zur Bewährung

  • OLG Karlsruhe, 30.07.1997 - 1 Ws 113/97
  • OLG Karlsruhe, 19.03.1996 - 1 Ss 157/95
  • BGH, 25.01.1991 - 2 StR 642/90

    Nachteile für den Angeklagten bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe

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Rechtsprechung
   BGH, 21.06.1990 - 1 StR 171/90   

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https://dejure.org/1990,1017
BGH, 21.06.1990 - 1 StR 171/90 (https://dejure.org/1990,1017)
BGH, Entscheidung vom 21.06.1990 - 1 StR 171/90 (https://dejure.org/1990,1017)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 1990 - 1 StR 171/90 (https://dejure.org/1990,1017)
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Transport der Beute

§ 259 StGB, Absatzhilfe, kein Absatzerfolg

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vollendete Hehlerei - Absatzhilfe - Transport des Diebesguts - Umsatzort

  • rechtsportal.de

    StGB (1975) § 259 Abs. 1
    Hehlerei durch Übernahme des Transports von Diebesgut zum Umsatzort

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 2897
  • NJW 1991, 82
  • MDR 1990, 936
  • NStZ 1990, 539
  • StV 1991, 108
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 16.06.1976 - 3 StR 62/76

    gescheiterter Absatz - § 259 StGB, Absatzhilfe, kein Absatzerfolg

    Auszug aus BGH, 21.06.1990 - 1 StR 171/90
    Das ist gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 26, 358; 27, 45 [BGH 04.11.1976 - 4 StR 255/76]; 29, 239; BGH NJW 1978, 2042; 1979, 2621; BGH NStZ 1983, 455; 1989, 319; in diesem Sinne auch Wessels, Strafrecht BT-2 9. Aufl. § 20 III 3 S. 183 bis 185; vgl. auch BGHSt 33, 44, 47) [BGH 03.10.1984 - 2 StR 166/84].

    Das entspricht der vom Bundesgerichtshof vorgenommenen Wertung in einem Fall, in dem der Täter es im Einvernehmen mit dem Vortäter übernommen hatte, einen mit gestohlenem Material beladenen Lkw von einer Stadt in die andere zu fahren, wobei es zum Abschluß des Transports und zu einem Verkauf des Diebesgutes nicht kam (vgl. den von A. Mayer in Anm. zu BGHSt 26, 358 in LM StGB 1975 § 259 Nr. 1 mitgeteilten Sachverhalt).

    Insoweit begegnet es durchgreifenden Bedenken, daß die Strafkammer Beihilfe der Angeklagten zu dieser Hehlerei (vgl. BGHSt 26, 358, 362; 33, 44, 49 [BGH 03.10.1984 - 2 StR 166/84]; BGHR StGB § 259 Abs. 1 Absatzhilfe 2) verneint.

  • BGH, 03.10.1984 - 2 StR 166/84

    Strafbarkeit wegen Hehlerei - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Auszug aus BGH, 21.06.1990 - 1 StR 171/90
    Das ist gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 26, 358; 27, 45 [BGH 04.11.1976 - 4 StR 255/76]; 29, 239; BGH NJW 1978, 2042; 1979, 2621; BGH NStZ 1983, 455; 1989, 319; in diesem Sinne auch Wessels, Strafrecht BT-2 9. Aufl. § 20 III 3 S. 183 bis 185; vgl. auch BGHSt 33, 44, 47) [BGH 03.10.1984 - 2 StR 166/84].

    Insoweit begegnet es durchgreifenden Bedenken, daß die Strafkammer Beihilfe der Angeklagten zu dieser Hehlerei (vgl. BGHSt 26, 358, 362; 33, 44, 49 [BGH 03.10.1984 - 2 StR 166/84]; BGHR StGB § 259 Abs. 1 Absatzhilfe 2) verneint.

  • BGH, 15.04.1980 - 5 StR 135/80

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Eigennützige, den Umsatz des

    Auszug aus BGH, 21.06.1990 - 1 StR 171/90
    Das ist gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 26, 358; 27, 45 [BGH 04.11.1976 - 4 StR 255/76]; 29, 239; BGH NJW 1978, 2042; 1979, 2621; BGH NStZ 1983, 455; 1989, 319; in diesem Sinne auch Wessels, Strafrecht BT-2 9. Aufl. § 20 III 3 S. 183 bis 185; vgl. auch BGHSt 33, 44, 47) [BGH 03.10.1984 - 2 StR 166/84].

    Absatzhilfe umfaßt vielmehr, wie eine spätere Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 29, 239, 242) klarstellt, jede Tätigkeit, die der Aufrechterhaltung des rechtswidrigen Zustandes dient.

  • BGH, 01.02.1978 - 2 StR 400/77

    Hehlerisches Verschaffen eines PKW durch Anbringen unechter Autokennzeichen -

    Auszug aus BGH, 21.06.1990 - 1 StR 171/90
    Das ist gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 26, 358; 27, 45 [BGH 04.11.1976 - 4 StR 255/76]; 29, 239; BGH NJW 1978, 2042; 1979, 2621; BGH NStZ 1983, 455; 1989, 319; in diesem Sinne auch Wessels, Strafrecht BT-2 9. Aufl. § 20 III 3 S. 183 bis 185; vgl. auch BGHSt 33, 44, 47) [BGH 03.10.1984 - 2 StR 166/84].

    Auch soweit in einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW 1978, 2042) festgestellt wird, der Täter habe "eine die Absatzmöglichkeit fördernde Tätigkeit" entfaltet, ist dies nicht dahin zu verstehen, daß eine Förderung des Absatzes selbst eingetreten sein muß.

  • BGH, 20.05.1983 - 2 StR 31/83

    Hehlerei - Absatz - Verkauf - Diebesgut - Strafbarer Vorerwerb - Verfügungsgewalt

    Auszug aus BGH, 21.06.1990 - 1 StR 171/90
    Das ist gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 26, 358; 27, 45 [BGH 04.11.1976 - 4 StR 255/76]; 29, 239; BGH NJW 1978, 2042; 1979, 2621; BGH NStZ 1983, 455; 1989, 319; in diesem Sinne auch Wessels, Strafrecht BT-2 9. Aufl. § 20 III 3 S. 183 bis 185; vgl. auch BGHSt 33, 44, 47) [BGH 03.10.1984 - 2 StR 166/84].
  • BGH, 29.05.1989 - StB 14/89
    Auszug aus BGH, 21.06.1990 - 1 StR 171/90
    Auch in anderem Zusammenhang hat der Bundesgerichtshof darauf hingewiesen, bereits die Übernahme einer Kuriertätigkeit könne sich als Unterstützen darstellen (BGHR StGB § 129 a Abs. 3 Unterstützen 3).
  • BGH, 04.11.1976 - 4 StR 255/76

    Ölgemälde - § 259 StGB, Absatz, kein Absatzerfolg

    Auszug aus BGH, 21.06.1990 - 1 StR 171/90
    Das ist gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 26, 358; 27, 45 [BGH 04.11.1976 - 4 StR 255/76]; 29, 239; BGH NJW 1978, 2042; 1979, 2621; BGH NStZ 1983, 455; 1989, 319; in diesem Sinne auch Wessels, Strafrecht BT-2 9. Aufl. § 20 III 3 S. 183 bis 185; vgl. auch BGHSt 33, 44, 47) [BGH 03.10.1984 - 2 StR 166/84].
  • BGH, 10.01.1956 - 5 StR 399/55

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme i.R.e. Mitwirkung durch Zusage bzw.

    Auszug aus BGH, 21.06.1990 - 1 StR 171/90
    Ein solcher Tatbeitrag konnte schon darin liegen, daß die Angeklagte ihrem Lebensgefährten zugesagt hatte, das Diebesgut zum vorgesehenen Absatzort zu transportieren (vgl. BGHSt 8, 390).
  • BGH, 07.04.1983 - 1 StR 207/83

    Versuchte Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Voraussetzungen der

    Auszug aus BGH, 21.06.1990 - 1 StR 171/90
    Beihilfe im Sinne des § 27 Abs. 1 StGB braucht für den Erfolg der Haupttat nicht ursächlich zu sein; es genügt, daß sie die den Straftatbestand verwirklichende Handlung des Täters in irgendeiner Weise erleichtert oder gefördert hat (st. Rspr.; vgl. BGH VRS 8, 199, 201; BGH NStZ 1983, 462).
  • BGH, 16.12.1988 - 3 StR 509/88

    Lagerung im Kinderzimmer - § 259 StGB, Abgrenzung Absatz/Absatzhilfe, noch nicht

    Auszug aus BGH, 21.06.1990 - 1 StR 171/90
    Das ist gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 26, 358; 27, 45 [BGH 04.11.1976 - 4 StR 255/76]; 29, 239; BGH NJW 1978, 2042; 1979, 2621; BGH NStZ 1983, 455; 1989, 319; in diesem Sinne auch Wessels, Strafrecht BT-2 9. Aufl. § 20 III 3 S. 183 bis 185; vgl. auch BGHSt 33, 44, 47) [BGH 03.10.1984 - 2 StR 166/84].
  • BGH, 03.04.1989 - 4 StR 120/89

    Hehlerei - Beihilfe - Täterschaft - Mittäterschaft - Teilnahme an der Tat

  • BGH, 07.08.1979 - 1 StR 176/79

    Rechtswidrigkeit von Straftaten im Rahmen eines Fluchthilfeunternehmens

  • BGH, 31.10.2018 - 2 StR 281/18

    Hehlerei (Definitionen: Sich-Verschaffen, Absetzen; Absatzhilfe: Erfordernis

    Rechtstechnisch hat der Gesetzgeber die in Frage stehenden Handlungen, mag es sich der Sache nach auch um eine Beihilfe handeln, als täterschaftliches Handeln eingestuft (BGH, Urteil vom 21. Juni 1990 ? 1 StR 171/90, juris Rn. 5).

    Angesichts der Vielzahl der denkbaren Sachverhaltsgestaltungen, die dem Begriff des Hilfeleistens unterfallen (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 16. Dezember 1988 - 3 StR 509/88, NJW 1989, 1490; Urteil vom 21. Juni 1990 - 1 StR 171/90, BGHR § 259 Abs. 1 StGB Absatzhilfe 3; Beschlüsse vom 3. September 1992 - 1 StR 572/92, NStZ 1993, 282 f.; vom 7. September 1992 - 3 StR 346/92, wistra 1993, 61 f.; Senat, Beschluss vom 28. April 1993 ? 2 StR 181/93, BGHR StGB § 259 Abs. 1 Absatzhilfe 4; BGH, Beschluss vom 12. April 1994 - 1 StR 189/94, BGHR § 259 Abs. 1 StGB Absatzhilfe 5; Urteil vom 24. Juni 1998 - 3 StR 128/98, BGHR § 259 Abs. 1 StGB Absatzhilfe 7; Beschluss vom 15. September 2005 - 3 StR 282/05, wistra 2006, 16 f.; vgl. auch zur Steuerhehlerei Urteil vom 7. November 2007 - 5 StR 371/07, juris Rn. 3), bedarf das Kriterium der Unmittelbarkeit dabei regelmäßig einer wertenden Konkretisierung im Einzelfall (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juni 2012 ? 4 StR 144/12, aaO).

  • BGH, 14.05.2013 - 3 StR 69/13

    Hehlerei; Merkmal des "Absetzens" (beabsichtige Aufgabe der Rechtsprechung zum

    Der beabsichtigten Entscheidung stehen solche anderer Strafsenate des Bundesgerichtshofs entgegen (u.a. 1. Strafsenat: Urteil vom 21. Juni 1990 - 1 StR 171/90; 2. Strafsenat: Urteil vom 1. Februar 1978 - 2 StR 400/77; 4. Strafsenat: Urteil vom 4. November 1976 - 4 StR 255/76; 5. Strafsenat: Urteil vom 15. April 1980 - 5 StR 135/80 zu § 374 AO).
  • BGH, 17.06.1997 - 1 StR 119/97

    Tatbestand der Hehlerei, insbesondere die Merkmale des "Absetzens" und der

    Das ist gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 26, 358; 27, 45; 29, 249; BGH NStZ 1990, 539; vgl. auch BGHSt 33, 44, 47).

    Auch wenn danach vollendete Hehlerei in der Begehungsform des Absetzens oder der Absatzhilfe nicht notwendig voraussetzt, daß ein Förderungserfolg eingetreten ist, muß andererseits das Bemühen um Absatz geeignet sein, die rechtswidrige Vermögenssituation aufrechtzuerhalten oder zu vertiefen (BGH NStZ 1990, 539).

  • BGH, 30.08.2007 - 3 StR 200/07

    Hehlerei (Absatzhilfe; Hilfe im Vorfeld von Absatzbemühungen)

    a) Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt zur Vollendung der Hehlerei in der Form der Absatzhilfe zwar grundsätzlich jede vom Absatzwillen getragene vorbereitende, ausführende oder helfende Tätigkeit, die geeignet ist, den Vortäter bei seinem Bemühen um wirtschaftliche Verwertung der "bemakelten" Sache zu unterstützen (vgl. BGHSt 26, 358; 27, 45; 29, 239; BGHR StGB § 259 Abs. 1 Absatzhilfe 3 m. w. N.; vgl. zur erwägenswerten Kritik des Schrifttums an dieser sehr weiten Auslegung Ruß in LK 11. Aufl. § 259 Rdn. 26 ff. m. w. N.).

    Anders wurde dies dementsprechend gesehen, wenn sich die Unterstützungshandlung in einen Tatplan eingefügt und aus der Sicht des Vortäters den Beginn des Absetzens dargestellt hatte (Zusage des Transports zum vorgesehenen Umsatzort: BGHR StGB § 259 Abs. 1 Absatzhilfe 3; Ausschlachten der gestohlenen Fahrzeuge nach Bestellliste: BGHR StGB § 259 Abs. 1 Absatzhilfe 7; Übernahme der Beute in Verkaufskommission oder Einlagerung zur Durchführung eines bereits bestehenden Absatzplanes: BGH NJW 1989, 1490).

  • BGH, 24.04.2019 - 1 StR 81/18

    Hinterziehung von Tabaksteuer (keine Strafbarkeit wegen Hinterziehung von

    Der Helfer muss dabei "im Lager' des Vortäters oder des Zwischenhehlers stehen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juni 2008 - 5 StR 145/08 Rn. 5 mwN; Fischer, StGB, 66. Aufl., § 259 Rn. 17 mwN) und diesen unmittelbar beim Absetzen unterstützen, wobei ein einvernehmliches Handeln von Absatzhelfer und Vortäter erforderlich ist (vgl. BGH, Urteile vom 17. Juni 1997 - 1 StR 119/97 Rn. 3, BGHSt 43, 110 und vom 21. Juni 1990 - 1 StR 171/90 Rn. 5).
  • BGH, 08.10.1998 - 1 StR 356/98

    Die Geldwäsche nach der Oetker-Entführung

    Der Gesetzgeber stuft damit - ebenso wie bei der Absatzhilfe im Sinne des § 259 StGB (dazu BGH NJW 1990, 2897, 2898) - auch solche Handlungen als täterschaftliches Handeln ein, bei denen es sich nach allgemeinen strafrechtlichen Regeln um Beihilfe handeln würde.
  • BGH, 28.10.2008 - 4 StR 120/08

    Hehlerei (Perpetuierungstheorie; Absatzhilfe; bloße Rückgewinnungshilfe);

    Dabei kommt es auch nicht darauf an, ob es zum Absatz des Hehlgutes gekommen ist (BGHSt 26, 358; NJW 1990, 2897 f; NStZ 1994, 395 f.).
  • BGH, 25.06.2008 - 5 StR 219/08

    Mittäterschaft und Beihilfe bei gewerbsmäßiger Bandenhehlerei (Beleg der

    Die Handlungen des Ag. und des Angeklagten waren nämlich nicht nur geeignet, die rechtswidrige Vermögenssituation aufrecht zu erhalten, sie führten sogar zu einem tatbestandlichen Erfolg des Absetzens (vgl. BGHSt aaO; BGH NJW 1978, 2042; BGH NStZ 1990, 539).
  • BGH, 11.06.2008 - 5 StR 145/08

    Steuerhehlerei (Absatzhilfe; Beihilfe); versagte Aussetzung einer Freiheitsstrafe

    Eine sich hieran anschließende (täterschaftliche) Absatzhilfe zugunsten des Angeklagten M. liegt nicht vor, weil die Unterstützungshandlungen des Angeklagten K. erst der Verschaffung der Zigaretten durch den Angeklagten M. und noch nicht einem konkreten geplanten Absatz dienten (vgl. BGH wistra 2007, 460 m.w.N.; BGHR StGB § 259 Abs. 1 Absatzhilfe 3).
  • BGH, 19.04.2000 - 5 StR 80/00

    Hehlerei; Absetzen; Vollendung bei Vertrauensperson (V-Mann)

    Jedoch muß das Bemühen um Absatz geeignet sein, die rechtswidrige Vermögenssituation aufrechtzuerhalten oder zu vertiefen (BGH NStZ 1990, 539).
  • OLG Brandenburg, 13.12.2012 - 53 Ss 148/12

    Hehlerei - Tätigkeitsort der Absatzhilfe

  • OLG Hamburg, 12.01.2016 - 2 Rev 80/15

    Hehlerei: Teilfreispruch bei Nichterweislichkeit der Täterschaft hinsichtlich der

  • BGH, 12.04.1994 - 1 StR 189/94

    Vollendung - Hehlerei - Absetzen - Beginn

  • BGH, 03.09.1992 - 1 StR 572/92

    Unterstützen beim Absetzen gestohlener Sachen als Hehlerei

  • BGH, 03.07.1990 - 1 StR 229/90

    Unterstützen bei dem Absatz von Diebesgut - Anforderungen an die Begründung der

  • AG Oschatz, 04.12.2007 - 1 Ds 608 Js 50888/07
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