Rechtsprechung
BVerfG, 20.04.1989 - 1 BvL 7/88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Normenkontrolle - Richtervorlage
Verfahrensgang
- SG Kiel, 23.03.1981 - S 6 Ar 258/82II
- BVerfG, 20.04.1989 - 1 BvL 7/88
Papierfundstellen
- BVerfGE 80, 96
- NJW 1990, 39 (Ls.)
- NZA 1989, 864
Wird zitiert von ... (30) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvL 9/83
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Auszug aus BVerfG, 20.04.1989 - 1 BvL 7/88
Soweit sich die Bedenken gegen eine Vorschrift richten, von deren Anwendung die im Ausgangsverfahren zu treffende Entscheidung nicht allein abhängt, müssen die weiteren, mit ihr in Zusammenhang stehenden Vorschriften jedenfalls dann in die rechtlichen Erwägungen einbezogen werden, wenn sie zu jener Norm in einem ergänzenden Verhältnis stehen, so daß sie nur zusammen die entscheidungserhebliche Regelung bilden (vgl. BVerfGE 78, 306 >316<).Erst danach hätte sich die Frage der Entscheidungserheblichkeit der die Erstattungspflicht begründenden Norm gestellt (vgl. BVerfGE 78, 306 >320<).
- BVerfG, 24.02.1987 - 2 BvL 7/85
Unzulässige Richtervorlage - Unterbringung nach BGB
Auszug aus BVerfG, 20.04.1989 - 1 BvL 7/88
Der Vorlagebeschluß muß mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, daß das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Regelung zu einem anderen Ergebnis käme als im Falle ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde (vgl. BVerfGE 35, 303 >306<; 68, 311 >316<; 69, 185 >187<; 74, 236 >242<).§ 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG verlangt zudem, daß sich das Gericht eingehend mit der Rechtslage auseinandersetzt und dabei die in Rechtsprechung und Literatur entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigt, die für die Auslegung und Prüfung der vorgelegten Norm von Bedeutung sind (vgl. BVerfGE 47, 109 >114 f.<; 65, 308 >316<; 74, 236 >242<).
- BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvL 18/82
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Auszug aus BVerfG, 20.04.1989 - 1 BvL 7/88
§ 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG verlangt zudem, daß sich das Gericht eingehend mit der Rechtslage auseinandersetzt und dabei die in Rechtsprechung und Literatur entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigt, die für die Auslegung und Prüfung der vorgelegten Norm von Bedeutung sind (vgl. BVerfGE 47, 109 >114 f.<; 65, 308 >316<; 74, 236 >242<).
- BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvL 27/84
Unzulässige Richtervorlage betreffend die Frage der richterlichen Unabhängigkeit …
Auszug aus BVerfG, 20.04.1989 - 1 BvL 7/88
Der Vorlagebeschluß muß mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, daß das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Regelung zu einem anderen Ergebnis käme als im Falle ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde (vgl. BVerfGE 35, 303 >306<; 68, 311 >316<; 69, 185 >187<; 74, 236 >242<). - BVerfG, 17.01.1978 - 1 BvL 13/76
Bestimmtheitsgebot
Auszug aus BVerfG, 20.04.1989 - 1 BvL 7/88
§ 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG verlangt zudem, daß sich das Gericht eingehend mit der Rechtslage auseinandersetzt und dabei die in Rechtsprechung und Literatur entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigt, die für die Auslegung und Prüfung der vorgelegten Norm von Bedeutung sind (vgl. BVerfGE 47, 109 >114 f.<; 65, 308 >316<; 74, 236 >242<). - BVerfG, 11.12.1984 - 1 BvL 12/78
Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels eigenständiger Auslegung des …
Auszug aus BVerfG, 20.04.1989 - 1 BvL 7/88
Der Vorlagebeschluß muß mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, daß das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Regelung zu einem anderen Ergebnis käme als im Falle ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde (vgl. BVerfGE 35, 303 >306<; 68, 311 >316<; 69, 185 >187<; 74, 236 >242<). - BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86
Arbeitsförderungsgesetz 1981
Auszug aus BVerfG, 20.04.1989 - 1 BvL 7/88
Der 11b-Senat des Bundessozialgerichts habe in seinem Beschluß vom 21. Mai 1986 (Vorlage 1 BvL 44/86) die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu der Frage eingeholt, ob § 128 AFG in der Fassung des AFKG mit dem Grundgesetz vereinbar sei. - BVerfG, 04.11.1982 - 2 BvL 24/81
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Auszug aus BVerfG, 20.04.1989 - 1 BvL 7/88
Es hat sich mit dieser nicht in der gebotenen Weise auseinandergesetzt (vgl. BVerfGE 62, 223 >230< m.w.N.). - BVerfG, 20.06.1973 - 2 BvL 8/73
Unzulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Auszug aus BVerfG, 20.04.1989 - 1 BvL 7/88
Der Vorlagebeschluß muß mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, daß das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Regelung zu einem anderen Ergebnis käme als im Falle ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde (vgl. BVerfGE 35, 303 >306<; 68, 311 >316<; 69, 185 >187<; 74, 236 >242<).
- BVerfG, 12.10.2010 - 2 BvL 59/06
Vorlage des Bundesfinanzhofs zur "Mindestbesteuerung" nach dem …
Die verschiedenen Auffassungen zu den denkbaren Auslegungsmöglichkeiten des einfachen Rechts sind mit Blick auf den zur Entscheidung stehenden Sachverhalt darzulegen, zu erörtern und verfassungsrechtlich zu würdigen (vgl. BVerfGE 80, 96 ; 124, 251 ). - BVerfG, 07.02.1991 - 2 BvL 24/84
Krankenhausumlage
Der Vorlagebeschluß läßt mit hinreichender Deutlichkeit erkennen, daß die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über die Revision allein von der Gültigkeit über die Vorschriften zur Krankenhausumlage abhängt (vgl. BVerfGE 78, 1 [5]; 80, 96 [100]; jew. m.w.N.). - BVerfG, 22.09.2009 - 2 BvL 3/02
Vorlage des Bundesfinanzhofs zur Frage der Besteuerung von Leibrenten unzulässig
Das verlangt eine Erörterung der in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassungen zu den denkbaren Auslegungsmöglichkeiten (vgl. BVerfGE 80, 96 ).
- BVerfG, 24.06.2010 - 1 BvL 5/10
Zur Vereinbarkeit der unterschiedlichen Anrechnungsregelungen bei Annahmeverzug …
Dabei muss es sich intensiv mit der einfachen Rechtslage auseinandersetzen, auf naheliegende tatsächliche und rechtliche Gesichtspunkte eingehen und die in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassungen ebenso verarbeiten wie die Entstehungsgeschichte der betreffenden Norm (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 79, 240 ; 80, 96 ; 86, 52 ; 86, 71 ; 89, 329 ; 92, 277 ; 105, 48 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. März 2010 - 1 BvL 11/07 -, juris). - BVerfG, 23.09.1992 - 1 BvL 15/85
Pachtzins für Kleingärten
Die vorlegenden Gerichte haben hinreichend dargelegt, daß es für ihre Entscheidung auf die Gültigkeit der zur Prüfung gestellten Vorschriften ankommt (vgl. BVerfGE 80, 96 [100]). - BVerfG, 29.03.2000 - 2 BvL 3/96
Landesabfallgesetz Nordrhein-Westfalen
Wegen dieses inneren Zusammenhangs mit den zur Prüfung gestellten Regelungen ist auch § 10 Abs. 2 Satz 1 LAbfG als mit vorgelegt anzusehen und in die verfassungsrechtliche Prüfung einzubeziehen (vgl. BVerfGE 3, 208 ; 12, 151 ; 80, 96 ). - BVerfG, 14.12.1993 - 1 BvL 25/88
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Sodann muß es sich eingehend mit der einfachrechtlichen Rechtslage auseinandersetzen und, soweit Anlaß dazu besteht, die in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassungen verarbeiten (vgl. BVerfGE 78, 165 [172]; 80, 68 [72 f.]; 80, 96 [100] m. w. N.).Ergeben sich verfassungsrechtliche Bedenken erst aus dem Zusammenwirken mehrerer Bestimmungen des einfachen Rechts, so kann zwar grundsätzlich jede von ihnen Gegenstand einer Vorlage sein (vgl. BVerfGE 82, 60 [84 f.]); 82, 198 [206]5)), doch müssen die mit der zur Prüfung gestellten Norm zusammenwirkenden Vorschriften in die Darstellung der einfachrechtlichen Rechtslage einbezogen werden (vgl. BVerfGE 78, 306 [316]; 80, 96 [101]; 83, 111 [116]).
- BVerfG, 14.03.2011 - 1 BvL 13/07
Mangels einer den Anforderungen von § 80 Abs 2 S 1 Halbs 2 BVerfGG entsprechenden …
Dabei muss es sich intensiv mit der einfachen Rechtslage auseinandersetzen, auf naheliegende tatsächliche und rechtliche Gesichtspunkte eingehen und die in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassungen ebenso verarbeiten wie die Entstehungsgeschichte der betreffenden Norm (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 79, 240 ; 80, 96 ; 86, 52 ; 86, 71 ; 89, 329 ; 92, 277 ; 105, 48 ). - BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 7/04
Unzulässige Richtervorlagen zur Vereinbarkeit des § 140 KostO mit dem GG …
Ergeben sich verfassungsrechtliche Bedenken dabei erst aus dem Zusammenwirken mehrerer Bestimmungen des einfachen Rechts, so kann zwar grundsätzlich jede von ihnen Gegenstand einer Vorlage sein, doch müssen die mit der zur Prüfung gestellten Norm zusammenwirkenden Vorschriften in die Darstellung der einfachrechtlichen Rechtslage einbezogen werden (BVerfGE 80, 96 ; 89, 329 ).Dabei muss es sich intensiv mit der einfachen Rechtslage auseinandersetzen, auf naheliegende tatsächliche und rechtliche Gesichtspunkte eingehen und die in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassungen ebenso verarbeiten wie die Entstehungsgeschichte der betreffenden Norm (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 79, 240 ; 80, 96 ; 86, 52 ; 86, 71 ; 89, 329 ; 92, 277 ; 105, 48 ).
- BSG, 15.08.2002 - B 7 AL 66/01 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - …
Insoweit dürfte jedenfalls eine Umdeutung nicht erforderlich sein, weil nicht die Regelung, also der Verfügungssatz, des Verwaltungsaktes betroffen ist, sondern nur seine Begründung (…vgl hierzu BSGE 87, 8, 11 = SozR 3-4100 § 152 Nr. 9; BVerfGE 80, 96, 97). - BVerfG, 12.04.1996 - 2 BvL 18/93
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BVerfG, 10.03.2010 - 1 BvL 11/07
Zur Vereinbarkeit der fiktiven Bemessung von Arbeitslosengeld gem §§ 130, 132 SGB …
- BVerfG, 22.07.2009 - 2 BvL 3/09
Richtervorlage zur Frage der Wehrgerechtigkeit unzulässig
- BVerwG, 26.06.2002 - 6 C 21.01
Handwerkskammer, Vollversammlung, Wahl zur Vollversammlung, Materielle …
- BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 21/88
Zulässigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 GG
- BVerfG, 21.12.1994 - 2 BvL 81/92
Mangelnde Begründung der Entscheidungserheblichkeit bei einer Richtervorlage
- BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvL 19/91
Zuläsigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 GG - Kosten bei …
- SG Fulda, 11.09.2012 - S 4 U 156/10
Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Verletztenrente gem § 80a Abs 1 SGB 7 - …
- BVerfG, 29.03.1996 - 2 BvL 4/96
Verfassungsrechtliche Prüfung der Vereinbarkeit des Berliner Wahlgesetzes mit dem …
- BVerfG, 09.01.1996 - 2 BvL 12/95
Unzulässige Richtervorlage zur Frage der Verfassungswidrigkeit des …
- BVerfG, 13.07.1994 - 2 BvL 12/93
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abschiebehaft
- BAG, 14.08.2002 - 7 AZR 372/01
Befristeter Arbeitsvertrag mit wissenschaftlichem Assistenten - § 90 PersVG BB
- BVerfG, 27.04.1994 - 2 BvL 3/91
Festlegung der örtlichen Zuständigkeit der Amtsgerichte in Berlin - Unzulässige …
- BVerfG, 14.11.1990 - 1 BvL 10/89
Anforderungen an die Zulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BVerfG, 17.05.1994 - 2 BvL 12/94
Anforderungen an die Zulässigkeit eines Normenkontrollantrages
- BVerfG, 17.08.1995 - 1 BvL 17/85
Unzulässige Richtervorlage
- BVerfG, 27.08.1999 - 1 BvL 18/90
Unzulässigkeit einer Richtervorlage zur Kindergeldkürzung bei Besserverdienenden …
- BVerfG, 25.01.1994 - 1 BvL 26/93
Kündigung: Kündigungsfristen Arbeiter - Angestellte - Gleichbehandlung
- VG Freiburg, 20.02.1995 - 10 K 1866/94
Anfechtung der Wahl zur Vollversammlung einer Handwerkskammer; Beginn der Wahl …
- BVerfG, 13.07.1994 - 2 BvL 6/93
Unzulässigkeit einer Richtervorlage infolge unzureichender Auseinandersetzung mit …
Rechtsprechung
BVerfG, 26.06.1989 - 2 BvR 1484/88 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Kammer - Besetzung - Bundesverfassungsgericht
Verfahrensgang
- VG Münster, 09.06.1988 - 3 K 584/87
- BVerwG, 12.09.1988 - 6 CB 35.88
- BVerfG, 26.06.1989 - 2 BvR 1484/88
Papierfundstellen
- NJW 1990, 39
Wird zitiert von ... (2)
- BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvC 2/10
Besetzungsrüge betreffend die Wahl der Bundesverfassungsrichter durch den …
Indes sind hier mit vier Senatsmitgliedern derart viele Richter betroffen, dass die Beurteilung der vorschriftsmäßigen Senatsbesetzung der Frage nach der ordnungsgemäßen Einrichtung eines Spruchkörpers gleichzusetzen ist, über die dieser selbst befindet (vgl. zur Kammerbesetzung BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. April 1989 - 1 BvR 268/88 -, NJW 1990, S. 39, und der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Juni 1989 - 2 BvR 1484/88 -, NJW 1990, S. 39). - StGH Hessen, 13.08.2014 - P.St. 2466
1. Ein Verfahren über die Mitgliedschaft im Staatsgerichtshof (§ 11 Abs. 3 des …
- Vgl. BVerfG (K), Beschluss vom 26.06.1989 - 2 BvR 1484/88 -, NJW 1990, 39 [39]; Beschluss vom 28.11.1990 - 1 BvR 244/90 -, juris, Rn. 3 -.
Rechtsprechung
BVerfG, 27.04.1989 - 1 BvR 268/88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
Unmitelbare Betroffenheit von Rundfunkteilnehmern durch die Zusammensetzung eines Rundfunkrates
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Kammer - Besetzung - Bundesverfassungsgericht
Papierfundstellen
- NJW 1990, 39
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 19.12.1988 - 1 BvR 315/86
Kein Grundrechtsschutz durch die Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG ) …
Auszug aus BVerfG, 27.04.1989 - 1 BvR 268/88
Wie die Kammer bereits in ihrem den Beschwerdeführern bekannten Beschluß vom 19. Dezember 1988 (1 BvR 315/86 = JZ 1989, 339 m. Anm. Bethge) ausgeführt hat, werden Rundfunkteilnehmer - auch soweit sie Eltern minderjähriger Kinder sind - durch Organisationsnormen, die die Zusammensetzung des Rundfunkrates regeln, nicht selbst in Grundrechten aus Art. 5 Abs. 1 bzw. Art. 6 Abs. 2 GG betroffen.Die Behauptung der Beschwerdeführer, ihre Verfassungsbeschwerde betreffe "unterschiedliche gesetzliche Voraussetzungen" und enthalte eine "verschiedenartige rechtliche Begründung" gegenüber der Verfassungsbeschwerde des Verfahrens 1 BvR 315/86, widerspricht bereits ihrem eigenen Vortrag, in dem sie sich zur Begründung der Zulässigkeit ihrer Verfassungsbeschwerde ausdrücklich auf dieses Verfahren und das dort vorgelegte Gutachten von Professor Roellecke beziehen (Bl. 9 der Verfassungsbeschwerdeschrift vom 22. Februar 1988).
Art. 2 Abs. 1 GG , dessen Verletzung die Beschwerdeführer im vorliegenden Verfahren - anders als im Verfahren 1 BvR 315/86 - selbständig und nicht nur "in Verbindung mit Art. 5 Abs. 1 GG " rügen, gewährt keinen weitergehenden Grundrechtsschutz und kann die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde ebenfalls nicht begründen.
- BVerfG, 16.06.1965 - 1 BvR 124/65
Ausschuß
Auszug aus BVerfG, 27.04.1989 - 1 BvR 268/88
Insbesondere ist er nicht gehalten, die Kammern so zu besetzen, daß sie die Zusammensetzung des Senats widerspiegeln (vgl. BVerfGE 19, 88 >91<).
- BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvC 2/10
Besetzungsrüge betreffend die Wahl der Bundesverfassungsrichter durch den …
Indes sind hier mit vier Senatsmitgliedern derart viele Richter betroffen, dass die Beurteilung der vorschriftsmäßigen Senatsbesetzung der Frage nach der ordnungsgemäßen Einrichtung eines Spruchkörpers gleichzusetzen ist, über die dieser selbst befindet (vgl. zur Kammerbesetzung BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. April 1989 - 1 BvR 268/88 -, NJW 1990, S. 39, und der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Juni 1989 - 2 BvR 1484/88 -, NJW 1990, S. 39).