Rechtsprechung
   BGH, 23.08.1989 - 1 BJs 72/87 - 4 - StB 29/89   

Kurzfassungen/Presse (2)

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    Entschädigung eines Zeugen wegen zu Unrecht erlittener Erzwingungshaft

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 36, 236
  • NJW 1990, 397
  • MDR 1989, 17
  • NStZ 1989, 535



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Wird zitiert von ... (13)  

  • BGH, 15.05.1997 - III ZR 46/96  

    Zulässigkeit einer Streitverkündung im Prozeß des Verkäufers gegen den Käufer

    Einziehungs- und andere Nebenbeteiligte, wie etwa Zeugen, die in Erzwingungshaft genommen worden sind, müssen ihre Ansprüche deshalb außerhalb dieses Gesetzes im Zivilrechtsweg geltend machen (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 41. Aufl. 1993, vor § 1 StrEG Rn. 2; BGHSt 36, 236, 238 f = BGHR StrEG § 8 Zuständigkeit 2 Drittentschädigung).
  • KG, 10.03.2009 - 2 Ws 9/08  

    Strafverfolgungsentschädigung: Anspruchsberechtigung des im

    Der Beschwerdeführer ist als Eigentümer eines beschlagnahmten Gegenstandes, gegen den sich der die Beschlagnahme anordnende Beschluß nicht gerichtet hat, ein Dritter, dem Ansprüche nach dem Strafrechtsentschädigungsgesetz (StrEG) nicht zustehen (vgl. BGH NJW 1990, 397; OLG Hamm wistra 2006, 359; OLG Nürnberg NStZ-RR 2003, 62, 63; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2002, 320; OLG Celle NdsRpfl 1986, 38, 48; KG NJW 1978, 2406), auch dann, wenn er - wie hier - Mitbeschuldigter ist (vgl. OLG Hamburg MDR 1994, 310, 311; Meyer StrEG 7. Aufl. § 2 Rdn. 15, vor § 1 Rdn. 50 ff; Kunz StrEG 3. Aufl. Einl. Rdn. 41).

    Die vom Gesetzgeber dort getroffene Abwägung zwischen den Interessen der Allgemeinheit und den Interessen des Beschuldigten für den Fall, daß sich bei Beendigung des Verfahrens rechtmäßige Justizakte gegen ihn nachträglich als nicht gerechtfertigt herausstellen, ist nicht entsprechend übertragbar auf den Ausgleich der Interessen der Allgemeinheit mit denen eines Dritten, der von rechtswidrigen Maßnahmen in einem gegen einen anderen gerichteten Strafverfahren betroffen wird (vgl. BGH NJW 1990, 397, 398; LG Freiburg NJW 1990, 399, 400).

  • OLG Nürnberg, 26.08.2002 - 4 W 2125/02  

    Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen, Drittschaden

    a) Anspruch auf Entschädigung für rechtmäßige Strafverfolgungsmaßnahmen nach §§ 2 ff. StrEG hat jedoch - vom hier nicht vorliegenden Ausnahmefall des § 11 StrEG (Ersatzansprüche von Unterhaltsberechtigten) abgesehen - nur der frühere Beschuldigte selbst, nicht ein sonstiger Verfahrensbeteiligter oder ein am Verfahren unbeteiligter Drittgeschädigter (BGHSt 36, 236; OLG Hamburg, MDR 1994, 310; KG NJW 1978, 2406 f.; Meyer, Strafrechtsentschädigung und Auslagenerstattung, 4. Aufl., Einl. Rn 57; § 2 Rn 17; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., Rn 2 vor § 1 StrEG).
mehr
  • KG, 10.03.2009 - 1 AR 1833/07  
    Der Beschwerdeführer ist als Eigentümer eines beschlagnahmten Gegenstandes, gegen den sich der die Beschlagnahme anordnende Beschluß nicht gerichtet hat, ein Dritter, dem Ansprüche nach dem Strafrechtsentschädigungsgesetz (StrEG) nicht zustehen (vgl. BGH NJW 1990, 397; OLG Hamm wistra 2006, 359; OLG Nürnberg NStZ-RR 2003, 62, 63; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2002, 320; OLG Celle NdsRpfl 1986, 38, 48; KG NJW 1978, 2406), auch dann, wenn er - wie hier - Mitbeschuldigter ist (vgl. OLG Hamburg MDR 1994, 310, 311; Meyer StrEG 7. Aufl. § 2 Rdn. 15, vor § 1 Rdn. 50 ff; Kunz StrEG 3. Aufl. Einl. Rdn. 41).

    übertragbar auf den Ausgleich der Interessen der Allgemeinheit mit denen eines Dritten, der von rechtswidrigen Maßnahmen in einem gegen einen anderen gerichteten Strafverfahren betroffen wird (vgl. BGH NJW 1990, 397, 398; LG Freiburg NJW 1990, 399, 400).

  • OLG Naumburg, 07.12.2005 - 6 U 73/05  

    Entschädigung eines Beschuldigten für rechtmäßige Zwangsmaßnahmen im Zuge

    Der Gesetzgeber hat damit eine Abwägung zwischen den Interessen der Allgemeinheit und den Interessen des Beschuldigten für den Fall getroffen, dass sich bei Beendigung des Verfahrens rechtmäßige Justizakte gegen ihn nachträglich als nicht gerechtfertigt herausstellen (Urteil des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 23. August 1989, Az.: StB 29/98, zitiert nach juris Rz. 8 [= BGHSt 36, 236 ff.]).
  • OLG Celle, 03.11.2006 - 16 W 102/06  

    Höhe des Schmerzensgeldes wegen rechtswidrig angeordneter Abschiebehaft

    Auch das Strafrechtsentschädigungsgesetz geht nämlich davon aus, dass eine vollzogene Strafverfolgungsmaßnahme im Ergebnis nicht gerechtfertigt war, mag die Anordnung zunächst auch rechtmäßig gewesen sein (BGHZ 103, 113 ; BGHSt 36, 236 ) und der Betroffene letztlich Opfer der im Allgemeininteresse liegenden Strafverfolgung geworden ist.
  • OLG Hamm, 10.11.2005 - 3 Ws 449/05  

    Entschädigung; Haftverbüßung; Anrechnung; Freiheitsstrafe

    Hinzu kommt, dass das Gesetz über Entschädigungen für Strafverfolgungsmaßnahmen eine Entschädigung nur für rechtmäßige Akte der Strafrechtspflege gewährt (vgl. BGHSt 36, 236; GStA Zweibrücken StV 2002, 557).
  • KG, 20.01.2009 - 2 AR 179/08  

    Entschädigung für

    Eine allgemeine entsprechende Anwendung des StrEG auf vom Wortlaut nicht erfasste Maßnahmen und Sachverhalte ist grundsätzlich nicht zulässig (vgl. BGHSt 36, 236 = NStZ 1989, 535 betreffend Beugehaft gegen Zeugen; OLG Schleswig SchlHA 1983, 121 betreffend Ordnungshaft nach § 178 GVG; KG, Beschluss vom 25. Februar 2005 - 5 Ws 67/05 - [juris] betreffend Strafvollstreckungsmaßnahmen; OLG Hamm aaO. betreffend Abschiebehaft; BGHSt 32, 221 betreffend Auslieferungshaft auf Ersuchen ausländischer Behörden; hierzu auch OLG Düsseldorf NJW 1992, 646 [nachfolgend Nichtannahmeschluss des BVerfG vom 5. Juni 1992 - 2 BvR 1403/91 -]; D. Meyer aaO. Einl. Rdn. 39; jeweils m.w.N).
  • OLG Naumburg, 28.06.2012 - 1 U 8/12  

    Amtshaftung - Schäden bei Wohnungsdurchsuchung: Land haftet dem Vermieter nicht!

    c) Das Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen ist von vornherein nicht einschlägig (vgl. §§ 1, 2, 8, 9 StrEG; BGH NJW 1990, 397).
  • OLG Hamm, 20.02.2001 - 19 W 16/01  
    Eine allgemeine Analogie des Strafrechtsentschädigungsgesetzes kommt ebenfalls nicht in Betracht (Meyer, a.a.O.; BGH NJW 90, 397).
  • OLG Hamm, 18.05.2001 - 19 W 16/01  
  • KG, 20.01.2009 - 4 Ws 118/08  

    Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen: Entschädigungsfähigkeit finanzieller

  • KG, 16.12.1999 - 4 Ws 175/99  
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