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   BGH, 10.07.1989 - II ZR 30/89   

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https://dejure.org/1989,1093
BGH, 10.07.1989 - II ZR 30/89 (https://dejure.org/1989,1093)
BGH, Entscheidung vom 10.07.1989 - II ZR 30/89 (https://dejure.org/1989,1093)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 1989 - II ZR 30/89 (https://dejure.org/1989,1093)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit eines Ausschließungsbeschlusses eines Vereins - Gerichtliche Überprüfung eines Ausschließungsbeschlusses - Konkretisierungserfordernis eines Ausschließungsbeschlusses - Mindestanforderungen an einen Auschliessungsbeschluss

  • vereinsknowhow.de

    Vereinsausschluß aus wichtigem Grund: Anforderungen an Bezeichnung und Feststellung der Ausschließungsgründe im Ausschließungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 25, 39
    Ausschließung aus einem Verein

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 40
  • NJW-RR 1990, 116 (Ls.)
  • ZIP 1989, 1321
  • MDR 1990, 27
  • BB 1989, 1712
  • DB 1989, 2607
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.10.1987 - II ZR 43/87

    Ausschluß eines Mitglieds aus einer Gewerkschaft; Umfang der gerichtlichen

    Auszug aus BGH, 10.07.1989 - II ZR 30/89
    Das Nachschieben von Ausschließungstatsachen, die im Ausschließungsverfahren nicht festgestellt worden sind, läuft nach dieser Rechtsprechung auf eine nachgeschobene Begründung des Ausschließungsbeschlusses hinaus, die unzulässig ist (vgl. BGHZ 102, 265, 273 m.w.N.).

    Auch und gerade dann, wenn man unter solchen Rücksichten im Einzelfall eine Lockerung der grundsätzlich bestehenden Pflicht zur Begründung eines Ausschließungsbeschlusses (zu dieser Pflicht Sauter/Schweyer a.a.O. Rdnr. 104 und Reichert/Dannecker/Kühr a.a.O. Rdnr. 1208), wie oben angedeutet, für zulässig hält, ist jedoch an dem Mindesterfordernis festzuhalten, das die Vorwürfe, die dem Mitglied gemacht werden und die zu seinem Ausschluß führen sollen, wenigstens im Ausschließungsverfahren so konkret bezeichnet werden, daß sich der Auszuschließende in angemessener Form verteidigen kann, daß die zur Entscheidung aufgerufenen Mitglieder nicht im unklaren darüber sein können, über welche Vorwürfe sie abstimmen und daß nach der Abstimmung für die gerichtliche Überprüfung eindeutig feststeht, aufgrund welcher von der Mitgliederversammlung als erwiesen angesehener Tatsachen der Ausschluß erfolgt ist (zu diesem Konkretisierungserfordernis, vgl. bereits BGHZ 102, 265, 274 f.), damit das Gericht darüber befinden kann, ob die Tatsachen, die der Ausschließungsentscheidung zugrunde gelegt worden sind, bei objektiver und an rechtsstaatlichen Grundsätzen ausgerichteter Tatsachenermittlung zutreffend festgestellt worden sind (vgl. BGHZ 87, 337, 345).

  • BGH, 13.07.1972 - II ZR 55/70

    Zulässiger Ausschluss eines Verbandsmitglieds aus einem Taubenverein -

    Auszug aus BGH, 10.07.1989 - II ZR 30/89
    Dies muß auch dann gelten, wenn sich der Ausschließungsbeschluß nicht auf in der Satzung im einzelnen bezeichnete Gründe, sondern - mit oder ohne Bezugnahme in der Satzung - auf den auch im Vereinsrecht geltenden (vgl. BGH, Urt. v. 3. März 1971 - KZR 5/70, NJW 1971, 879, 880 [BGH 03.03.1971 - KZR 5/70]; Sen.Urt. v. 13. Juli 1972 - II ZR 55/70, NJW 1972, 1892, 1893; siehe ferner Reichert/Dannecker/Kühr, Handbuch des Vereins- und Verbandsrechts, 4. Aufl. Rdnr. 1200; Sauter/Schweyer, Der eingetragene Verein, 13. Aufl. Rdnr. 112; Reuter NJW 1987, 2401, 2402 f.) allgemeinen Grundsatz stützt, daß eine Lösung von Dauerrechtsverhältnissen zulässig ist, wenn in der Person des Betroffenen ein wichtiger Grund gegeben ist, der die weitere Fortsetzung des Rechtsverhältnisses nach Treu und Glauben unzumutbar macht.

    Auch ein Ausschluß wegen Vertrauensverlustes muß sich auf bestimmte, im einzelnen festgestellte Tatsachen stützten (Sen.Urt. v. 13. Juli 1972 - II ZR 55/70, NJW 1972, 1892, 1893 re. Sp.).

  • BGH, 30.05.1983 - II ZR 138/82

    Gerichtliche Nachprüfung der Tatsachenermittlung im vereinsrechtlichen

    Auszug aus BGH, 10.07.1989 - II ZR 30/89
    Auch und gerade dann, wenn man unter solchen Rücksichten im Einzelfall eine Lockerung der grundsätzlich bestehenden Pflicht zur Begründung eines Ausschließungsbeschlusses (zu dieser Pflicht Sauter/Schweyer a.a.O. Rdnr. 104 und Reichert/Dannecker/Kühr a.a.O. Rdnr. 1208), wie oben angedeutet, für zulässig hält, ist jedoch an dem Mindesterfordernis festzuhalten, das die Vorwürfe, die dem Mitglied gemacht werden und die zu seinem Ausschluß führen sollen, wenigstens im Ausschließungsverfahren so konkret bezeichnet werden, daß sich der Auszuschließende in angemessener Form verteidigen kann, daß die zur Entscheidung aufgerufenen Mitglieder nicht im unklaren darüber sein können, über welche Vorwürfe sie abstimmen und daß nach der Abstimmung für die gerichtliche Überprüfung eindeutig feststeht, aufgrund welcher von der Mitgliederversammlung als erwiesen angesehener Tatsachen der Ausschluß erfolgt ist (zu diesem Konkretisierungserfordernis, vgl. bereits BGHZ 102, 265, 274 f.), damit das Gericht darüber befinden kann, ob die Tatsachen, die der Ausschließungsentscheidung zugrunde gelegt worden sind, bei objektiver und an rechtsstaatlichen Grundsätzen ausgerichteter Tatsachenermittlung zutreffend festgestellt worden sind (vgl. BGHZ 87, 337, 345).
  • BGH, 03.03.1971 - KZR 5/70

    Herabstufung in minderberechtigte Mitgliedergruppe eines Vereins

    Auszug aus BGH, 10.07.1989 - II ZR 30/89
    Dies muß auch dann gelten, wenn sich der Ausschließungsbeschluß nicht auf in der Satzung im einzelnen bezeichnete Gründe, sondern - mit oder ohne Bezugnahme in der Satzung - auf den auch im Vereinsrecht geltenden (vgl. BGH, Urt. v. 3. März 1971 - KZR 5/70, NJW 1971, 879, 880 [BGH 03.03.1971 - KZR 5/70]; Sen.Urt. v. 13. Juli 1972 - II ZR 55/70, NJW 1972, 1892, 1893; siehe ferner Reichert/Dannecker/Kühr, Handbuch des Vereins- und Verbandsrechts, 4. Aufl. Rdnr. 1200; Sauter/Schweyer, Der eingetragene Verein, 13. Aufl. Rdnr. 112; Reuter NJW 1987, 2401, 2402 f.) allgemeinen Grundsatz stützt, daß eine Lösung von Dauerrechtsverhältnissen zulässig ist, wenn in der Person des Betroffenen ein wichtiger Grund gegeben ist, der die weitere Fortsetzung des Rechtsverhältnisses nach Treu und Glauben unzumutbar macht.
  • BVerfG, 11.04.2018 - 1 BvR 3080/09

    Stadionverbot - Zur Ausstrahlungswirkung des allgemeinen Gleichheitssatzes in das

    Solche Verfahrensrechte sind auch sonst dem Zivilrecht nicht fremd (vgl. zu Vereinsausschlüssen BGH, Urteil vom 10. Juli 1989 - II ZR 30/89 -, juris, Rn. 19; vgl. zu Verdachtskündigungen BAG, Urteil vom 29. November 2007 - 2 AZR 724/06 -, juris, Rn. 30, 38; Urteil vom 24. Mai 2012 - 2 AZR 206/11 -, www.bag.de, Rn. 17 f., 23, 26).
  • OLG Düsseldorf, 05.02.2020 - U (Kart) 4/19

    Zulieferer gegen Automobilhersteller

    Eine Verdachtskündigung ist erst dann gerechtfertigt, wenn sich eine Aufklärung durch zumutbaren finanziellen und zeitlichen Aufwand nicht erreichen lässt (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 10.07.1989, II ZR 30/89, Rn. 19 bei juris; Urteil vom 25.02.1977, I ZR 67/75 - Textdichteranmeldung , Rn. 37 bei juris; BAG, Urteil vom 23.05.2013, 2 AZR 102/12, Rn. 20 f. bei juris; Urteil vom 06.09.2007, 2 AZR 264/06, Rn. 23 bei juris; Gaier in MüKo, BGB, 8. Auflage 2019, § 314 Rn. 19 f. m.w.N.; Böttcher in Erman, BGB, 15. Auflage 2017, § 314 Rn. 6 m.w.N.).
  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08

    Verfassungsmäßigkeit der Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform

    Der Ausschluss aus einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit ist nach den allgemeinen Regeln über die Beendigung von Dauerschuldverhältnissen bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch ohne eigene Grundlage in der Vereinssatzung möglich (Weigel, in: Prölss, a.a.O., § 20 Rn. 50 m.w.N.; Petersen, Versicherungsunternehmensrecht, S. 34; vgl. auch BGH, Urteil vom 10. Juli 1989 - II ZR 30/89 -, NJW 1990, S. 40, 42).
  • OLG Celle, 08.12.2020 - 13 U 65/19

    Ansprüche aufgrund Beendigung eines Rahmenliefervertrages über Hintersitzlehnen

    Eine Verdachtskündigung ist erst dann gerechtfertigt, wenn sich eine Aufklärung durch zumutbaren finanziellen und zeitlichen Aufwand nicht erreichen lässt (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 10. Juli 1989 - II ZR 30/89, juris, Rn. 19; Urteil vom 25. Februar 1997 - I ZR 67/75 - Textdichteranmeldung, juris, Rn. 37; BAG, Urteil vom 23. Mai 2013 - 2 AZR 102/12, juris, Rn. 20 f.; Gaier in MüKo BGB, 8. Auflage 2019, § 314 BGB Rn. 20; Böttcher in Erman BGB,16. Auflage 2020, § 314 BGB Rn. 6).
  • VGH Bayern, 10.04.2018 - 4 CE 17.2450

    Mitwirkungsverbote bei Entscheidung über Fraktionsausschluss; keine

    Die Vorwürfe, die dem auszuschließenden Mitglied gemacht werden, müssen daher im Ausschließungsverfahren so konkret bezeichnet werden, dass die zur Entscheidung berufenen Mitglieder sich über den Inhalt der Vorwürfe im Klaren sind und dass nach der Abstimmung eindeutig feststeht, aufgrund welcher als erwiesen angesehener Tatsachen der Ausschluss erfolgt ist (BGH, U.v. 10.7.1989 - II ZR 30/89 - NJW 1990, 40/41 f. m.w.N.).
  • BGH, 20.06.2023 - VI ZR 207/22

    Rechtschutzbedürfnis für Ehrschutzklagen gegen Äußerungen zur Rechtsverfolgung

    bb) Zwar gelten aufgrund der Vereinsautonomie für das vereinsrechtliche Ausschließungsverfahren nicht dieselben strengen Anforderungen wie für ein gerichtliches Verfahren; eine buchstäbliche Übernahme der für die staatlichen Gerichte geltenden prozessualen Regeln kann nicht verlangt werden (vgl. BGH, Urteile vom 19. Oktober 1987 - II ZR 43/87, BGHZ 102, 265, juris Rn. 8, 10; vom 10. Juli 1989 - II ZR 30/89, NJW 1990, 40, juris Rn. 19).

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss das Ausschließungsverfahren aber elementaren rechtsstaatlichen Grundsätzen genügen (vgl. BGH, Urteile vom 9. Juni 1997 - II ZR 303/95, NJW 1997, 3368, juris Rn. 6, 13; vom 28. November 1994 - II ZR 11/94, BGHZ 128, 93, juris Rn. 31; vom 10. Juli 1989 - II ZR 30/89, NJW 1990, 40, juris Rn. 19; vom 19. Oktober 1987 - II ZR 43/87, BGHZ 102, 265 Rn. 10).

    Die Tatsachen, die der Ausschließungsentscheidung zugrunde gelegt werden, müssen durch eine objektive und an rechtsstaatlichen Grundsätzen ausgerichtete Ermittlung zutreffend festgestellt werden (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juni 1997 - II ZR 303/95, NJW 1997, 336, juris Rn. 6; vom 10. Juli 1989 - II ZR 30/89, NJW 1990, 40, juris Rn. 19; vom 30. Mai 1983 - II ZR 138/82, BGHZ 87, 337, juris Rn. 19).

    Dabei müssen die Vorwürfe, die dem Mitglied gemacht werden und die zu seinem Ausschluss führen sollen, so konkret bezeichnet werden, dass sich der Auszuschließende sachgerecht verteidigen kann und die zur Entscheidung aufgerufenen Mitglieder nicht im Unklaren darüber sein können, über welche Vorwürfe sie abstimmen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juli 1989 - II ZR 30/89, NJW 1990, 40, juris Rn. 19).

    Zur Gewährleistung des gebotenen Rechtsschutzes des von der Ausschließungsentscheidung betroffenen Vereinsmitglieds prüfen die staatlichen Gerichte aber nach, ob die Maßnahme eine Stütze im Gesetz oder in der Satzung hat, ob ein elementaren, rechtsstaatlichen Normen und der eigenen Verfahrensordnung des Vereins entsprechendes Verfahren eingehalten wurde, ob die Tatsachen, die der Ausschließungsentscheidung zugrunde gelegt worden sind, bei objektiver und an rechtsstaatlichen Grundsätzen ausgerichteter Ermittlung zutreffend festgestellt worden sind und ob die Maßnahme grob unbillig oder willkürlich ist (BGH, Urteile vom 28. November 1994 - II ZR 11/94, BGHZ 128, 93, juris Rn. 31; vom 9. Juni 1997 - II ZR 303/95, NJW 1997, 3368, juris Rn. 6; vom 10. Juli 1989 - II ZR 30/89, NJW 1990, 40, juris Rn. 19; vom 30. Mai 1983 - II ZR 138/82, BGHZ 87, 337, juris Rn. 19).

  • AG Brandenburg, 31.03.2021 - 31 C 189/19

    Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes beim Ausschluss eines

    Zwar muss der jeweilige Ausschlussgrund konkret bezeichnet werden ( BGH , Urteil vom 10.07.1989, Az.: II ZR 30/89, u.a. in: NJW 1990, Seiten 40 ff.; BGH , Urteil vom 19.10.1987, Az.: II ZR 43/87, u.a. in: NJW 1988, Seiten 552 f.; LG Karlsruhe , Urteil vom 31.07.2009, Az.: 6 O 250/08, u.a. in: BeckRS 2009, Nr. 27246 = "juris" ) und ist dies hier unstreitig gegeben, jedoch unterliegt dieser Grund der gerichtlichen Nachprüfung mit dem Inhalt und der Begründung , auf die er im genossenschaftsrechtlichen Verfahren gestützt worden ist.

    Das "Nachschieben" von Ausschließungstatsachen (wie ggf. von der Beklagten mit dem vermeintlichen Wohnsitzwechsel des Klägers aufgrund der zunächst nicht erfolgreich erfolgten Zustellung des Beschlusses vom 24.06.2019 wohl angedeutet), die im Ausschließungsverfahren nicht festgestellt worden sind, würde im Übrigen nach dieser herrschenden Rechtsprechung auf eine nachgeschobene Begründung des Ausschließungsbeschlusses hinauslaufen, die jedoch unzulässig ist ( BGH , Urteil vom 10.07.1989, Az.: II ZR 30/89, u.a. in: NJW 1990, Seiten 40 ff.; BGH , Urteil vom 19.10.1987, Az.: II ZR 43/87, u.a. in: NJW 1988, Seiten 552 f.; OLG Schleswig , Urteil vom 18.04.2008, Az.: 14 U 95/07, u.a. in: BeckRS 2008, Nr. 21671 = "juris"; LG Karlsruhe , Urteil vom 31.07.2009, Az.: 6 O 250/08, u.a. in: BeckRS 2009, Nr. 27246 = "juris"; LG Düsseldorf , Urteil vom 28.09.2010, Az.: 9 O 82/10, u.a. in: BeckRS 2010, Nr. 25151 = "juris"; LG Landau/Pfalz , Urteil vom 30.12.2003, Az.: 1 S 178/03, u.a. in: BeckRS 2003, Nr. 17401 = "juris" ).

  • LG Karlsruhe, 31.07.2009 - 6 O 250/08

    Wohnungsgenossenschaft: Ausschluss eines Mitglieds wegen des Vorwurfs von

    Das Nachschieben von Ausschließungstatsachen, die im Ausschließungsverfahren nicht festgestellt worden sind, liefe auf eine nachgeschobene Begründung des Ausschließungsbeschlusses hinaus, die unzulässig ist (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juli 1989, II ZR 30/89, in NJW 1990, 40 m.w.N. zum Ausschluss aus einem Verein; OLG Köln, Urt. v. 15. Januar 1992, 11 U 161/91, in OLGR 1992, S. 136, 137; OLG Celle, Urteil v. 22. Juli 1998, 13 U (Kart) 171/98 in OLG Celle 1999, 58, veröffentlicht in Juris, Rn. 34).

    Auch dann müssen die Umstände, aus denen sich die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mitgliedschaftsverhältnisses im Einzelfall ergeben soll, bereits im Ausschließungsbeschluss bezeichnet und in gerichtlich nachprüfbarer Weise festgestellt werden (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juli 1989, aaO.).

    Soll Ausschlussgrund nicht ein als erwiesen anzusehendes vereinsschädliches Verhalten, sondern lediglich der dringende, durch Tatsachen belegte, durch weitere Ermittlungen nicht näher aufklärbare Verdacht eines solchen Verhaltens sein, der die Vertrauensgrundlage mit oder ohne vorwerfbares Zutun des betreffenden Mitgliedes zerstört hat, so ist auch dies gegenüber der Mitgliederversammlung vor der Abstimmung mit der nach den Umständen gebotenen und zumutbaren Deutlichkeit klarzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juli 1989, aaO.).

    Auch ein Ausschluss wegen Vertrauensverlustes muss sich auf bestimmte, im einzelnen festgestellte Tatsachen stützen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 10. Juli 1989, aaO.; sowie Urteil vom 13. Juli 1972 - II ZR 55/70, NJW 1972, 1892, 1893 re. Sp.).

    In einem solchen Fall bewusster Zweideutigkeit der Antragsbegründung, die weit über die niemals ganz auszuschließende Möglichkeit hinausgeht, dass sich einzelne Mitglieder des Ausschließungsorgans auch bei eindeutiger Bezeichnung der Ausschlussgründe bei ihrer Entscheidung von sachfremden Erwägungen (mit- )bestimmen lassen, ist eine rechtlichen Anforderungen genügende Bestimmung der konkreten Tatsachen, die für den Ausschließungsbeschluss von Vorstand und Aufsichtsrat maßgebend waren, nicht mehr möglich (vgl. dazu auch schon BGH, Urteil vom 10. Juli 1989, aaO.).

  • OLG Frankfurt, 12.09.2018 - 4 U 234/17

    Ausschluss eines Gewerkschaftsmitglieds aus wichtigem Grund

    Die Satzungsbestimmung verweist damit auf den - mit oder ohne Bezugnahme in der Satzung - auch im Vereinsrecht geltenden allgemeinen Grundsatz, dass eine Lösung von Dauerrechtsverhältnissen zulässig ist, wenn in der Person des Betroffenen ein wichtiger Grund gegeben ist, der die weitere Fortsetzung des Rechtsverhältnisses nach Treu und Glauben unzumutbar macht (vgl. BGH, Urteil vom 10.07.1989, II ZR 30/89, Rn. 15, zit. nach juris).
  • OLG Zweibrücken, 19.12.2001 - 3 W 272/01

    Vereinsrecht: Beschwerde gegen Zurückweisung der Anregung auf Einleitung eines

    Auch dies hat im hier gegebenen Fall die Nichtigkeit des Vereinausschlusses zur Folge (vgl. BGHZ 27, 297, 298 f.; BGH NJW 1960, 1861; 1990, 40, 41; RG JW 1925, 49; Sauter/Schweyer aaO Rdnr. 94).
  • OLG Frankfurt, 13.11.2009 - 2 U 76/09

    Außerordentliche Kündigung wegen Verdachts des Spendenbetruges und Verstoß gegen

  • OLG Frankfurt, 20.05.2020 - 19 W 22/20

    Vorzeitiger Abbruch der Spielzeit der Tischtennisliga nicht rechtswidrig

  • LG Köln, 11.02.2009 - 4 O 312/08

    Vereinsrecht - Ausschluss eines Mitglieds umfasst kein Hausverbot

  • VerfGH Bayern, 02.05.2016 - 93-VI-14

    Vorläufige Entbindung aus dem Amt des Bereitschaftsleiters bei der Bergwacht

  • BGH, 07.10.1991 - II ZR 51/91

    Rechtshilfe - Amtshilfe - Verein - Nutzungsverbot - Flugsport - Ausschluß von der

  • OLG Frankfurt, 22.08.2001 - 23 U 177/00

    Abführung von Tantiemen als Aufsichtsratsmitglied gemäß Satzung einer

  • LG Duisburg, 05.11.2003 - 3 O 406/02

    Gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Streichung aus der

  • OLG Köln, 28.03.1990 - 2 U 165/89

    Entsprechende Anwendbarkeit des Aktiengesetzes auf Vereinsbeschlüsse;

  • OLG München, 10.10.2002 - U (K) 1651/02

    Schadensersatzanspruch wegen des Nichtzustandekommens eines Vertrags;

  • AG Unna, 04.03.2020 - 16 C 509/19
  • LG Dortmund, 13.07.2007 - 3 O 255/07

    Vereinsrecht - So überprüfen Zivilgerichte Vereinsstrafen

  • BGH, 27.09.1993 - II ZR 25/93

    Ausschluß eines Mietgliedes aus einem Verband

  • LG Frankfurt/Main, 14.05.2009 - 3 O 614/08

    Feststellungs- und Leistungsanspruch eines Spitzensportlers: (Un-)Rechtmäßigkeit

  • LG Düsseldorf, 28.09.2010 - 9 O 82/10

    Feststellung der Wirksamkeit eines Beschlusses über den Ausschluss eines

  • OLG München, 10.08.2023 - 29 U 6955/21

    Mitgliedschaftsverhältnis, Ende der Mitgliedschaft, Ermessensspielraum,

  • LG Berlin, 12.04.2011 - 6 O 281/10

    Ausschluss der Treberhilfe aus der Diakonie unwirksam

  • AG Unna, 20.03.2019 - 15 C 238/18
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