Rechtsprechung
OLG München, 21.04.1989 - 10 U 3383/88 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vorfahrsverletzung; Typischer Geschehensablauf; Vorfahrtberechtigtes Kraftfahrzeug; Vorfahrtstraße; Einbiegender
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StVG § 8; ZPO § 286
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall nach dem Linksabbiegen
Papierfundstellen
- NJW 1990, 56 (Ls.)
- NZV 1989, 438
Wird zitiert von ... (21)
- BGH, 30.11.2010 - VI ZR 15/10
Anscheinsbeweis bei Verkehrsunfall: Auffahrunfall beim Verlassen der Autobahn
Dies wird im Wesentlichen damit begründet, dass der Zusammenstoß mit einem vorausfahrenden Fahrzeug nur dann das typische Gepräge eines Auffahrunfalls trage, der nach der Lebenserfahrung den Schluss auf zu schnelles Fahren, mangelnde Aufmerksamkeit und/oder einen unzureichenden Sicherheitsabstand des Hintermannes zulasse, wenn feststehe, dass sich das vorausfahrende Fahrzeug schon "eine gewisse Zeit" vor dem nachfolgenden PKW befunden und diesem die Möglichkeit gegeben habe, einen ausreichenden Sicherheitsabstand aufzubauen (vgl. etwa OLG München, Urteil vom 21. April 1989 - 10 U 3383/88, NZV 1989, 438). - KG, 26.08.2004 - 12 U 195/03
Haftungsverteilung bei Auffahrunfall nach Fahrstreifenwechsel
Der Beweis des ersten Anscheins gegen den Auffahrenden setzt voraus, dass beide Fahrzeuge - unstreitig oder erwiesenermaßen - so lange in einer Spur hintereinander hergefahren sind, dass sich beide Fahrzeugführer auf die vorangegangenen Fahrbewegungen hätten einstellen können (OLG Celle VersR 1982, 960 ; OLG München NZV 1989, 438 ; KG - 12 U 7008/91 - 22.06.1992; KG - 12 U 4408/97 - 07.06.1999; KG - 12 U 1361/99 - 11.09.2000).Der gegen den Auffahrenden sprechende Anscheinsbeweis setzt nämlich voraus, dass beide Fahrzeuge - unstreitig oder erwiesenermaßen - so lange in einer Spur hintereinander hergefahren sind, dass sich beide Fahrzeugführer auf die vorangegangenen Fahrbewegungen hätten einstellen können (OLG Celle, VersR 1982, 960 ; OLG München, NZV 1989, 438 ; Senat, Urteile 25. September 2003 - 12 U 34/02; vom 22. Juni 1992 - 12 U 7008/91 - vom 7. Juni 1999 - 12 U 4408/97 - vom 11. September 2000 - 12 U 1361/99 -).
- KG, 21.11.2005 - 12 U 214/04
Auffahrunfall: Wiederholte Beweisaufnahme im Berufungsrechtszug; Anscheinsbeweis …
Der Beweis des ersten Anscheins gegen den Auffahrenden setzt voraus, dass beide Fahrzeuge - unstreitig oder erwiesenermaßen - so lange in einer Spur hintereinander hergefahren sind, dass sich beide Fahrzeugführer auf die vorangegangenen Fahrbewegungen hätten einstellen können (OLG Celle, VersR 1982, 960; OLG München, NZV 1989, 438; Senat, Urteile vom 22. Juni 1992 - 12 U 7008/91 - ; vom 7. Juni 1999 - 12 U 4408/97 - ; vom 11. September 2000 - 12 U 1361/99 - ).
- OLG Stuttgart, 29.04.1997 - 10 U 260/93
Haftungsverteilung bei Kollision eines rechts in eine Vorfahrtstraße einbiegenden …
Zu Recht geht das OLG München (NZV 89, 438) davon aus, daß dann, wenn der in die Vorfahrtsstraße Einbiegende noch nicht die auf der Vorfahrtsstraßeübliche Geschwindigkeit erreicht habe, der typische Geschehensablauf für eine Vorfahrtsverletzung spreche.Auch das OLG München (NZV 89, 438) vertritt die Ansicht, daß die Betriebsgefahr des Vorfahrtsberechtigten, wenn nicht überhöhte Geschwindigkeit nachgewiesen sei, hinter die Vorfahrtsverletzung zurücktrete.
- OLG Saarbrücken, 19.05.2009 - 4 U 347/08
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn mit nicht bewiesenem …
Begründet wird dies damit, dass der Zusammenstoß mit einem vorausfahrenden Fahrzeug nur dann das typische Gepräge eines Auffahrunfalls trage, der nach der Lebenserfahrung den Schluss auf zu schnelles Fahren, mangelnde Aufmerksamkeit und/oder einen unzureichenden Sicherheitsabstand des Hintermannes zulasse, wenn feststehe, dass sich das vorausfahrende Fahrzeug schon "eine gewisse Zeit" vor dem nachfolgenden PKW befunden habe (so OLG München NZV 1989, 438, allerdings für eine andere Unfallkonstellation). - OLG Brandenburg, 08.03.2007 - 12 U 173/06
Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensbeiträge der Beteiligten bei …
Der Annahme eines solchen Anscheinsbeweises steht im Streitfall nicht entgegen, dass sich die Kollision - wie von der Klägerin behauptet - außerhalb des eigentlichen Kreuzungsbereiches ereignet haben soll, da die Wartepflicht des § 8 Abs. 2 StVO nicht nur für die Kreuzungsfläche gilt, sondern darüber hinaus bis zur vollständigen Einordnung des Wartepflichtigen auf der vorfahrtberechtigten Straße (vgl. OLG Celle VersR 1972, 468, 469; OLG Köln VersR 1998, 1044;… Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 8 StVO, Rn. 55) bzw. bis die auf der Vorfahrtstraße allgemein eingehaltene Geschwindigkeit erreicht wird (vgl. OLG München NZV 1989, 438) oder der Wartepflichtige sich bereits in stabiler Geradeausfahrt befindet (vgl. OLG Köln NZV 1989, 437). - OLG München, 24.06.2016 - 10 U 3161/15
Unfallhergang - Bindung an Beweiswürdigung des Erstgerichts
Entsprechend des Hinweises in der Ladungsverfügung vom 11.12.2015 unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Senats in NZV 1989, 438 ist der Senat in einer ergänzten Beweisaufnahme in der mündlichen Verhandlung der entscheidenden Frage nachgegangen, ob der Drittwiderbeklagte bei der zum Kollisionszeitpunkt bereits mindestens erreichten Geschwindigkeit von 50 km/h bereits das auf der Vorfahrtstraße dort herrschende übliche Geschwindigkeitsniveau erreicht hatte, denn dann handelte es sich nicht mehr um eine Vorfahrtsverletzung, sondern um einen Auffahrunfall, für dessen Folgen die Beklagten wie regelmäßig vollständig einzutreten haben. - LG Ansbach, 20.10.2017 - 3 O 394/17
Wirkung eines Schuldbekenntnisses bei Unaufklärbarkeit des Unfalls
Bei einem Auffahren auf ein aus einer untergeordneten Straße einbiegendes Fahrzeug, das im Zeitpunkt der Kollision die auf der Vorfahrts Straße typische Geschwindigkeit noch nicht erreicht hat, spricht der Anscheinsbeweis demnach nicht gegen den Auffahrenden, sondern gegen den Einfahrenden und eine durch ihn begangene und unfallursächliche Vorfahrtsverletzung (OLG München, Urt. v. 21.04.1989 - 10 U 3383/88; NZV 1989, 438;… ebenso AG Dresden, Urt. v. 23.01.2017 -115 C 745/16; NJW-RR 2017, 1108). - KG, 03.07.2008 - 12 U 239/07
Schadenersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls: Haftung bei einem Auffahrunfall …
Der Beweis des ersten Anscheins gegen den Auffahrenden setzt nämlich voraus, dass beide Fahrzeuge - unstreitig oder erwiesenermaßen - so lange in einer Spur hintereinander hergefahren sind, dass sich beide Fahrzeugführer auf die vorangegangenen Fahrbewegungen hätten einstellen können (vgl. OLG Celle, VersR 1982, 960; OLG München, NZV 1989, 438; Senat, zuletzt Beschluss vom 14. Mai 2007 - 12 U 194/06 - VRS 113, 418 = NZV 2008, 198 = NJOZ 2008, 780). - KG, 12.07.2010 - 12 U 46/09
Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei einem unaufgeklärten Auffahrunfall in …
Der Beweis des ersten Anscheins gegen den Auffahrenden setzt voraus, dass beide Fahrzeuge - unstreitig oder erwiesenermaßen - so lange in einer Spur hintereinander hergefahren sind, dass sich beide Fahrzeugführer auf die vorangegangenen Fahrbewegungen hätten einstellen können (OLG Celle, VersR 1982, 960; OLG München, NZV 1989, 438; Senat, Urteile vom 22. Juni 1992 - 12 U 7008/91 - ; vom 7. Juni 1999 - 12 U 4408/97 - ; vom 11. September 2000 - 12 U 1361/99 - ). - LG Berlin, 06.04.2011 - 42 O 157/10
Verkehrsunfall - Kollision eines Kraftfahrzeugs mit Straßenbahn - Alleinhaftung …
- KG, 24.01.2002 - 12 U 4324/00
Zur Haftung des in eine Vorfahrtstraße Einbiegenden, der noch nicht die für die …
- KG, 10.06.2002 - 12 U 8860/00
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall
- OLG Celle, 26.11.1981 - 5 U 79/81
Autounfall wegen Fahrstreifenwechsels
- KG, 10.12.2007 - 12 U 33/07
Kfz-Unfall: Beweis des ersten Anscheins beim Auffahren auf ein vom Fahrbahnrand …
- AG Dresden, 23.01.2017 - 115 C 745/16
Verkehrsunfall - Auffahrunfall nach Vorfahrtmissachtung
- LG Osnabrück, 05.02.2019 - 3 S 347/18
Verkehrsunfall - Anscheinsbeweis bei Missachtung der Wartepflicht
- LG Koblenz, 02.05.2017 - 5 O 63/16
Verkehrsunfall - Erstattung pauschaler An- und Abmeldekosten bei Totalschaden
- LG Offenburg, 24.05.2017 - 6 O 129/16
Haftung bei Kfz-Unfall: Anscheinsbeweis bei Vorfahrtsverletzung; Vorfahrtsrecht …
- LG Berlin, 16.03.2011 - 42 O 187/10
Verkehrsunfall - Beweis des ersten Anscheins bei Auffahrunfall
- LG Leipzig, 15.03.2011 - 6 S 355/09
Verkehrsunfall - streitige Vorfahrtsverletzung - Wartepflicht
Rechtsprechung
BGH, 06.09.1988 - 1 StR 473/88 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Max-Planck-Institut (Kurzinformation/Auszüge/Volltext)
- Wolters Kluwer
Folgen eines "Nichtdaraufeingehen" auf das Verstreichen von sechs Jahren zwischen Beendigung der Taten und ihrer Aburteilung in den Strafzumessungsgründen - Möglichkeit einer strafmildernde Berücksichtigung des Zeitraums zwischen Tat und Urteil
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1990, 56
- NStZ 1988, 552
- StV 1988, 487
Wird zitiert von ... (54) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 29.11.1985 - 2 StR 596/85
Strafbarkeit eines Arztes bei Tod einer Patientin auf Grund fehlerhafter Diagnose …
Auszug aus BGH, 06.09.1988 - 1 StR 473/88
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfordert in derartigen Fällen bereits der Zeitraum, der zwischen Tat und Urteil verstrichen ist, strafmildernde Berücksichtigung (BGH NStZ 1986, 217, 218), und die Urteilsgründe dürfen über diesen Strafmilderungsgrund nicht hinweggehen (BGH NStZ 1983, 167 Nr. 3; BGH wistra 1988, 224); ihr Schweigen legt nahe, daß der Tatrichter diesen Strafmilderungsgrund übersehen, ihm jedenfalls keine bestimmende Bedeutung im Sinne des § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO beigemessen hat.Es handelt sich um einen besonderen Strafmilderungsgrund, der neben dem unter 1. bereits erörterten strafmildernden Gesichtspunkt des Zeitablaufs zwischen Tat und Aburteilung bestehen kann (vgl. BGH NStZ 1986, 217, 218) und als solcher eigenständig zu berücksichtigen und in den Urteilsgründen zu erörtern ist.
- BGH, 20.01.1987 - 1 StR 687/86
Strafzumessung - Berücksichtigung einer Verfahrensverzögerung zu Gunsten des …
Auszug aus BGH, 06.09.1988 - 1 StR 473/88
Der neue Tatrichter wird diese Prüfung nachzuholen und hierbei zu beachten haben, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Rahmen der Strafzumessung eine der Vorschrift des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK zuwiderlaufende Verfahrensverzögerung zu Gunsten des Angeklagten berücksichtigt werden muß (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 1; BGH NJW 1988, 2188, 2189, jeweils m.w.Nachw.). - BGH, 09.12.1987 - 3 StR 104/87
5 Jahre verzögerte Zuleitung an den BGH - § 347 StPO, willkürliche und …
Auszug aus BGH, 06.09.1988 - 1 StR 473/88
Der neue Tatrichter wird diese Prüfung nachzuholen und hierbei zu beachten haben, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Rahmen der Strafzumessung eine der Vorschrift des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK zuwiderlaufende Verfahrensverzögerung zu Gunsten des Angeklagten berücksichtigt werden muß (…BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 1; BGH NJW 1988, 2188, 2189, jeweils m.w.Nachw.). - BGH, 03.02.1982 - 2 StR 374/81
Strafbarkeit wegen des vollendeten und versuchten Herbeiführens einer …
Auszug aus BGH, 06.09.1988 - 1 StR 473/88
Er unterscheidet sich von jenem vor allem in den Voraussetzungen und in der Zielrichtung: So kommt es nicht auf die Beendigung der Tat, sondern auf den Beginn des Verfahrens im Sinne des Art. 6 Abs. 1 EMRK an, d.h. auf die Bekanntgabe des Schuldvorwurfs an den Betroffenen (vgl. BGH NStZ 1982, 291;… Ulsamer, Art. 6 Menschenrechtskonvention und die Dauer von Strafverfahren, in: Festschrift Hans Joachim Faller, 1984, S. 373 ff., jeweils m.w.Nachw.).
- BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07
Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte …
Danach war es ausreichend, den Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK als bestimmenden Strafzumessungsgrund (§ 267 Abs. 3 Satz 1 StPO) bei der Abwägung der sonstigen strafmildernden und -schärfenden Aspekte selbständig, auch neben dem schon für sich mildernden Umstand eines langen Zeitraums zwischen Tat und Urteil, zu berücksichtigen (vgl. BGH NStZ 1983, 167; 1986, 217, 218; 1987, 232 f.; 1988, 552;… BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 2).Sie ist Wiedergutmachung und soll eine Verurteilung des jeweiligen Vertragsstaates wegen der Verletzung des Rechts aus Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK verhindern (Krehl ZIS 2006, 168, 178; s. auch BGH NStZ 1988, 552).
Sie behält - unbeschadet der insoweit zutreffenden dogmatischen Einordnung (zum Meinungsstreit s. Paeffgen StV 2007, 487, 490 Fn. 7) - ihre Relevanz aber gerade auch wegen der konkreten Belastungen, die für den Angeklagten mit dem gegen ihn geführten Verfahren verbunden sind und die sich generell um so stärker mildernd auswirken, je mehr Zeit zwischen dem Zeitpunkt, in dem er von den gegen ihn laufenden Ermittlungen erfährt, und dem Verfahrensabschluss verstreicht; diese sind bei der Straffindung unabhängig davon zu berücksichtigen, ob die Verfahrensdauer durch eine rechtsstaatswidrige Verzögerung mitbedingt ist (vgl. BGH NJW 1999, 1198; NStZ 1988, 552; 1992, 229, 230; NStZ-RR 1998, 108).
- BGH, 18.11.1999 - 1 StR 221/99
Tatprovokation durch Vertrauensperson
e) Auf diese Weise wird die Verurteilung der Bundesrepublik Deutschland wegen einer Verletzung der MRK vermieden (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 3 unter Hinweis auf Ulsamer, FS Faller (1984) S. 373, 380 ff.). - BGH, 25.03.1999 - 1 StR 26/99
Todesschüsse durch Polizisten müssen neu verhandelt werden
c) Sollte wiederum eine Verurteilung des Angeklagten wegen des über sechs Jahre zurückliegenden Verhaltens im Raum stehen, wird zu prüfen sein, ob das in Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK garantierte Recht auf gerichtliche Entscheidung innerhalb angemessener Frist verletzt worden ist (vgl. BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 3, 6; vgl. auch BGHSt 35, 137, 140).
- BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvR 750/06
(Keine) Berücksichtigung rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung bei der …
Rechtliche Grundlage hierfür ist § 46 Abs. 2 StGB (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 3). - BGH, 23.08.2007 - 3 StR 50/07
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensationslösung; …
Außerdem wirken sich generell die Belastungen, die für den Angeklagten mit dem gegen ihn geführten Strafverfahren verbunden sind, umso stärker mildernd aus, je mehr Zeit zwischen dem Zeitpunkt, in dem er von den gegen ihn laufenden Ermittlungen erfährt, und dem Verfahrensabschluss verstreicht; dies gilt unabhängig davon, ob die Verfahrensdauer auch durch einen mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht vereinbaren Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot mitbedingt ist (BGH NJW 1999, 1198; NStZ-RR 1998, 108; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 3, 6). - BGH, 10.05.2016 - 1 ARs 5/16
Anfrageverfahren; Berücksichtigung des zeitlichen Abstands zwischen Tat und …
Jedenfalls dann, wenn der Täter sich während des langen Zeitablaufs zwischen Tat und Urteil straffrei verhalten habe, wirke dies strafmildernd (vgl. BGH, Urteil vom 19. Januar 1972 - 2 StR 607/71; Beschluss vom 6. September 1988 - 1 StR 473/88, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 3), bzw. erfordere dies eine gesteigerte Prüfung der Wirkungen der Strafe für den Täter (BGH, Beschluss vom 20. Februar 1998 - 2 StR 20/98, NStZ-RR 1998, 205; vgl. hierzu auch BVerfG, Beschluss vom 5. Februar 2003 - 2 BvR 327/02 u.a., NJW 2003, 2225; BGH, Urteil vom 31. Oktober 1995 - 5 StR 470/94, NStZ-RR 1996, 120 und Beschluss vom 20. April 2005 - 5 StR 73/05 jeweils zu den Zwecken des Jugendstrafrechts entgegenstehenden Zeitablaufs). - BVerfG, 19.04.1993 - 2 BvR 1487/90
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Dauer eines Strafverfahrens - …
Die Urteilsgründe lassen jedoch nicht erkennen, daß auch die dem Rechtsstaatsprinzip zuwiderlaufenden Verfahrensverzögerungen und die daraus resultierende überlange Verfahrensdauer als weiterer Strafmilderungsgrund berücksichtigt wurden (vgl. dazu BGH, Beschluß vom 6. September 1988, NJW 1990, S. 56 ).6 Abs. 1 Satz 1 MRK garantiert das Recht des Angeklagten auf gerichtliche Entscheidung innerhalb einer angemessenen Frist (…Peukert in: Frowein/Peukert, EMRK -Kommentar 1985, Art. 6 , Rdnr. 98 ff.; BGH, NJW 1990, S. 56 ).
- BGH, 10.03.1992 - 1 StR 105/92
Vorliegen schädlicher Neigungen
Die neu zur Entscheidung berufene Jugendkammer wird den Gesichtspunkt, daß die Tat bereits mehrere Jahre zurückliegt und der Angeklagte - von der 1988 verhängten Geldstrafe abgesehen - seither nicht nachteilig in Erscheinung getreten ist, nicht nur bei der Prüfung schädlicher Neigungen sondern auch im übrigen erkennbar in ihre Erwägungen einzubeziehen haben (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 3 m.w.Nachw.). - BGH, 26.04.2002 - 2 StR 55/02
Beschleunigungsgrundsatz; Recht auf gerichtliche Entscheidung in angemessener …
Eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung stellt einen neben dem Zeitablauf gesondert zu beachtenden wesentlichen Strafmilderungsgrund dar, bei einem Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot ist das Ausmaß der vorgenommenen Herabsetzung der Strafe kenntlich zu machen (st. Rspr.: vgl. BVerfG NStZ 1997, 591; BGHSt 46, 160, 172 ff., BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 1, 3, 7, 13 m.w.N.; zuletzt BGH…, Urt. vom 21. Februar 2002 - 1 StR 538/01). - BGH, 26.05.1992 - 1 StR 131/92
Strafzumessung - Unangemessene Verfahrensverzögerungen
Es handelt sich bei einer der Vorschrift des Art. 6 Abs. 1 EMRK zuwiderlaufenden Verfahrensverzögerung um einen besonderen Strafmilderungsgrund, der neben dem strafmildernden Gesichtspunkt des Zeitablaufs zwischen Tat und Aburteilung bestehen kann und als solcher eigenständig zu berücksichtigen und in den Urteilsgründen zu erörtern ist (st. Rspr.; vgl. nur BGHR StGB § 46 Abs. 2 - Verfahrensverzögerung 1 und 3).Dabei kommt es nicht auf die Beendigung der Tat, sondern auf den Beginn des Verfahrens i.S.v. Art. 6 Abs. 1 EMRK an, d.h. auf die Bekanntgabe des Schuldvorwurfs gegenüber dem Betroffenen (vgl. BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 - Verfahrensverzögerung 3).
Auf diesem Rechtsfehler beruht der gesamte Strafausspruch schon deswegen, weil der Tatrichter die hier eingetretene Verletzung der Rechte des Angeklagten aus Art. 6 Abs. 1 MRK, wie es geboten gewesen wäre (vgl. BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 - Verfahrensverzögerung 3), als solche im Rahmen der Strafzumessung nicht ausdrücklich festgestellt und erkennbar kompensiert hat.
- OLG Hamm, 14.05.2013 - 5 RVs 39/13
Urteilsunterschrift; Inbegriff der Hauptverhandlung bei Verwertung eines …
- BGH, 21.12.2010 - 2 StR 344/10
Begriff der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung (Bewertung einer …
- BGH, 03.12.1997 - 2 StR 267/97
Bestechlichkeit eines Polizeibeamten
- BGH, 19.08.1993 - 1 StR 433/93
Rechtsprechung - Rechtsstaatswidrigkeit - Verfahrensverzögerung - …
- OLG Karlsruhe, 26.02.2001 - 3 Ss 15/00
Gefährdung des Luftverkehrs ; Pflichtwidrigkeit des Luftfahrzeugführers ; …
- OLG Düsseldorf, 10.05.1999 - 2b Ss 64/99
- BGH, 29.04.1999 - 4 StR 44/99
Raub; Zueignungsabsicht; Gewalteinsatz beim Raub; Lex mitior; Mittäterschaft; …
- BGH, 19.07.2000 - 3 StR 245/00
Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahren durch Tatprovokation eines …
- BGH, 21.04.2004 - 5 StR 540/03
Beweiswürdigung und Urteilsgründe bei Freispruch (Darlegung der erwiesenen …
- BGH, 21.12.1994 - 2 StR 415/94
Strafbarkeit wegen Betrugs und Verletzung der Konkursantragspflicht - …
- BGH, 12.01.1993 - 5 StR 606/92
Möglichkeit der strafmildernden Berücksichtigung einer langen Verfahrensdauer - …
- BGH, 24.07.1991 - 5 StR 286/91
Strafzumessung: Strafmilderung infolge Verfahrensverzögerung
- BGH, 10.12.1992 - 1 StR 790/92
Tatsache, das zwischen Tat und Urteil eine lange Zeit verstrichen ist als …
- BayObLG, 11.07.1994 - 2St RR 63/94
- BGH, 29.10.1997 - 3 StR 282/97
Voraussetzungen für eine unzulässige Verfahrensverzögerung
- BGH, 16.10.1997 - 4 StR 468/97
Folgen der Verfahrensverzögerung - Anforderungen an die Gesamtstrafenbildung
- OLG Düsseldorf, 13.06.2000 - 2b Ss 111/00
Beschleunigung des Verfahrens; Verfahrensbeschleunigung; Beschleunigungsgebot; …
- BGH, 21.10.1997 - 4 StR 464/97
Abgrenzung des Raubes von räuberischer Erpressung - Verfahrensbeschwerde auf …
- BGH, 17.11.1995 - 2 StR 572/95
Strafverfolgungsbehörden - Verfahrensverzögerung - Vertretenmüssen - …
- BGH, 06.09.1994 - 5 StR 228/94
Anforderungen an die Strafzumessung beim Betrug
- BGH, 16.07.1997 - 2 StR 286/97
Aufhebung eines Strafausspruchs im Revisionsverfahren - Verfahrensverzögerung …
- BGH, 21.07.1994 - 1 StR 396/94
Aufklärungsrüge - Verfahrensverzögerung - Freiwilliger Rücktritt - Prozeßbetrug - …
- BGH, 16.02.1993 - 1 StR 840/92
Habgier - Mord - Zyklothymie - Manisch-depressive Phasen - Tatzeit - …
- BGH, 23.04.1991 - 1 StR 734/90
Untreue des Treuhänders durch Nichtvorlage von für den geltend gemachten …
- BGH, 16.02.1994 - 5 StR 578/93
Verurteilung wegen fortgesetzten gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Schmuggels - …
- BGH, 15.09.1993 - 5 StR 523/93
Strafprozeßrecht: Überlange Verfahrensdauer und Verfahrenshindernis - …
- BGH, 29.10.1991 - 1 StR 513/91
Vertragswidrig vorgenommene Inkassotätigkeit als rechtsgeschäftliches Handeln des …
- BGH, 01.06.2022 - 6 StR 191/22
Grundsätze der Strafzumessung (bestimmender Strafzumessungsgesichtspunkt: …
- BGH, 04.10.1995 - 1 StR 548/95
Lange Verfahrensdauer - Vertretenmüssen - Mildernde Berücksichtigung
- BGH, 19.09.1989 - 1 StR 426/89
Strafbarkeit wegen Beihilfe zur Untreue - Strafmilderung - Strafzumessung - …
- BGH, 08.12.1995 - 2 StR 584/95
Verpflichtung des Tatrichters zur Bildung einer Gesamtstrafe bei Vorliegen der …
- BGH, 09.11.1993 - 1 StR 618/93
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung - Gesamtstrafenbildung beim Zusammentreffen …
- BGH, 25.10.1988 - KRB 3/88
Anordnung eines Bußgeldes wegen Zuwiderhandlung gegen das Kartellgesetz - …
- OLG Köln, 29.06.1999 - Ss 244/99
Erfüllung des Tatbestandsmerkmals der Gefährdung fremder Sachen von bedeutendem …
- BGH, 18.05.1995 - 5 StR 223/95
Strafmilderung - Strafänderung - Beschleunigungsgebot - Strafzumessung
- BGH, 11.06.1991 - 1 StR 267/91
Anforderungen an die Annahme eines Gesamtvorsatzes bei treuwidrigen …
- BGH, 04.05.1995 - 5 StR 64/95
Strafmilderung - Strafänderung - Beschleunigungsgebot - Strafzumessung
- BGH, 23.04.1998 - 4 StR 135/98
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung als wesentlicher Strafmilderungsgrund
- OLG Koblenz, 08.12.2004 - 1 Ss 319/04
Mängel tatrichterlicher Beweiswürdigung im Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs …
- BGH, 10.01.1995 - 1 StR 548/94
Betrug - Besonders schwerer Fall - Strafänderungsgründe - Gesamtwürdigung - …
- BGH, 21.06.1994 - 1 StR 245/94
Strafverhängung - Freiheitsstrafe - Gesamtwürdigung
- BGH, 16.10.1992 - 3 StR 463/92
Anforderungen an die Begründung der Einzelstrafen bei Bildung einer Gesamtstrafe …
- KG, 12.02.1999 - 1 Ss 303/98
- BGH, 06.09.1994 - 5 StR 288/94
Anforderungen an die Strafzumessung beim Betrug
Rechtsprechung
LG Flensburg, 13.07.1989 - 1 S 49/89 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1990, 56 (Ls.)
- NZV 1989, 397