Rechtsprechung
BayObLG, 09.06.1989 - RReg. 2 St 133/89 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verkehrsblockade; Nötigung; Demonstration; Kernenergie; Zuschauerzahl; Gefahr; Umschlagen; Gewalttätigkeiten; Verwarnung mit Strafvorbehalt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 59
Papierfundstellen
- NJW 1990, 58
- MDR 1990, 71
- BayObLGSt 1989, 88
Wird zitiert von ... (8)
- OLG Nürnberg, 19.12.2006 - 2 St OLG Ss 180/06
Ahndung eines langfristig angelegten, systematischen Missbrauchs des staatlichen …
Das Revisionsgericht hat aber zu prüfen, ob der Entscheidung des Tatrichters unrichtige Argumente zugrunde liegen, sowie, ob sie sich im Rahmen dessen bewegt, was nach den zugrunde liegenden Feststellungen vertretbar ist (vgl. BayObLG NJW 1990, 58).(1) Die Anwendung des § 59 Abs. 1 Nr. 2 StGB ist nach der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLG NJW 1990, 58), der sich der Senat anschließt, zwar nicht auf ganz besondere Konfliktlagen oder Fälle beschränkt, die durch eine notwehr- oder notstandsähnliche Situation in den Grenzbereich zur Straflosigkeit gerückt werden.
Unter diesem Gesichtspunkt ist die Verurteilung zu Strafe geboten, wenn eine Verurteilung zur Verwarnung mit Strafvorbehalt bei Beachtung der Besonderheiten des Einzelfalls für das allgemeine Rechtsempfinden unverständlich erscheinen müsste und das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts und in den Schutz der Rechtsordnung vor kriminellen Angriffen dadurch erschüttert werden könnte (BayObLG NJW 1990, 58, 59).
- OLG Köln, 17.03.2015 - 1 RVs 247/14
Verhängung einer Verwarnung mit Strafvorbehalt bei leicht fahrlässiger …
Dabei lässt sich der Maßstab des § 56 Abs. 2 StGB bereits deswegen nicht bruchlos auf § 59 Abs. 1 Ziff. 2 StGB übertragen, weil der in jener Vorschrift durch die Verhängung einer Freiheitsstrafe über einem Jahr vorausgesetzte Unrechts- und Schuldgehalt, der durch gegenläufige Umstände "kompensiert" werden muss, im Falle der Verwarnung mit Strafvorbehalt gerade nicht in gleichem Maße vorliegt (BayObLG NJW 1990, 58;… Fischer, a.a.O., § 59 Rz. 6;… Schönke/Schröder- Stree/Kinzig , a.a.O., Rz. 12 a. E. u. H. a. OLG Koblenz GA 1978, 207). - KG, 01.02.2018 - 121 Ss 71/17
Begründung von Beweisantragsablehnung und Verwarnung
Das Revisionsgericht hat jedoch zu prüfen, ob der Entscheidung des Tatrichters unrichtige Argumente zugrunde liegen und ob sie sich auch sonst noch im Rahmen dessen bewegt, was nach den zugrunde liegenden Feststellungen sachlich vertretbar ist (vgl. BayObLGSt 1989, 88 - juris Rdn. 17;… OLG Nürnberg NStZ 2007, 405 - juris Rdn. 13;… OLG Köln StV 2015, 565 - juris Rdn. 23;… KG a.a.O.; Senat…, Urteil vom 17. August 2016 - [5] 161 Ss 80/16 [20/16] - Heintschel-Heinegg in BeckOK StGB 36. Ed. 1. November 2017, § 59 Rdn. 33a).
- OLG Karlsruhe, 17.02.2000 - 2 Ss 201/99
Zum Vorliegen besonderer Umstände als Voraussetzung der Verwarnung mit …
Seine Entscheidungen kann das Revisionsgericht nur daraufhin überprüfen, ob ihnen unrichtige Argumente zugrunde liegen und ob sie sich auch sonst im Rahmen dessen bewegen, was nach den zugrundeliegenden Feststellungen vertretbar ist; in Zweifelsfällen hat es die Bewertungen des Tatrichters zu respektieren (BGH NJW 1977, 639; BayObLG NJW 1990, 58 f;… Gribbohm a.a.O. Rdnr. 22). - LG München II, 08.04.2019 - 64 Js 31544/14
Untreue
- BayObLG, 10.05.2001 - 5St RR 46/01
Strafzumessung - Verwarnung mit Strafvorbehalt
Im Zweifel sind die Bewertungen des Tatrichters zu respektieren (BayObLGSt 1989, 88/90; KG NZV 1997, 26;… LK/Gribbohm StGB 11. Aufl. § 59 Rn. 17 und 22, jeweils m. w. N.). - KG, 25.07.2001 - 1 Ss 92/01 Das Revisionsgericht hat aber zu prüfen, ob der Entscheidung des Tatrichters unrichtige Argumente zugrunde liegen und ob sie sich auch sonst noch im Rahmen dessen bewegt, was nach den zugrunde liegenden Feststellungen vertretbar ist (vgl. BayObLG NJW 1990, 58).
- KG, 20.07.1998 - 1 Ss 38/98 Die Auslegung des Begriffs der Verteidigung der Rechtsordnung in § 59 Abs. 1 Nr. 3 StGB unterscheidet sich insofern von der der gleichen Kriterien in §§ 47 Abs. 1 und 56 Abs. 3 StGB, als es bei § 59 StGB nicht um die Verhängung etwaiger Freiheitsstrafe oder um die Notwendigkeit der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe geht, sondern darum, ob nicht wenigstens die Verurteilung zu der Geldstrafe als solche ohne Rücksicht auf ihre etwaige Vollstreckung geboten ist, weil eine bloße Verwarnung von einer vollständig über den Sachverhalt unterrichteten Bevölkerung nicht verstanden und gebilligt würde und daher das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts und den Schutz der Rechtsordnung vor kriminellen Angriffen dadurch erschüttert werden könnte (vgl. BayObLG NJW 1990, 58, 59;… Tröndle, StGB 48. Aufl., § 59 Rdn. 5).