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   BayObLG, 22.06.1989 - BReg. 3 Z 66/89   

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BayObLG, 22.06.1989 - BReg. 3 Z 66/89 (https://dejure.org/1989,2429)
BayObLG, Entscheidung vom 22.06.1989 - BReg. 3 Z 66/89 (https://dejure.org/1989,2429)
BayObLG, Entscheidung vom 22. Juni 1989 - BReg. 3 Z 66/89 (https://dejure.org/1989,2429)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 775
  • FamRZ 1990, 209
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • OLG Köln, 22.02.2016 - 2 Wx 12/16

    Erbe der Soraya

    Neue Tatsache und Beweismittel können in diesem Verfahren grundsätzlich weder durch die Beteiligten noch durch das Gericht der weiteren Beschwerdeentscheidung eingeführt werden (st. Rspr. vgl. nur BayObLG, NJW 1990, 775; Meyer-Holz in Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Auflage 2003, § 27 Rn. 45).
  • OLG Zweibrücken, 28.05.2002 - 3 W 218/01

    Konkludente Wahl deutschen Erbrechts durch kroatischen Erblasser

    Neue Tatsachen und Beweise können im Rechtsbeschwerdeverfahren gemäß § 27 Abs. 1 FGG grundsätzlich weder durch die Beteiligten noch durch das Gericht eingeführt werden (BGH NJW-RR 1986, 1130, 1131; BayObLG NJW 1990, 775, 776; Keidel/Kahl aaO § 27 Rdnr. 43 m.w.N.).
  • BayObLG, 02.05.2002 - 1Z BR 24/01

    Anfechtung wechselseitiger Verfügungen in gemeinschaftlichem Testament

    Daher können neue Tatsachen und Beweismittel, die sich auf die Sache selbst beziehen, in der Rechtsbeschwerdeinstanz nicht mehr berücksichtigt werden (BayObLG NJW 1990, 775/776; Keidel/Kahl 5 27 Rn. 43).
  • BayObLG, 08.08.1994 - 3Z BR 209/94

    Voraussetzungen einer freiheitsentziehenden Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr.

    Trunksucht (Alkoholismus) ist für sich allein betrachtet keine psychische Krankheit oder geistige oder seelische Behinderung im Sinn von § 1906 BGB , so daß allein darauf in der Regel die Bestellung eines Betreuers und die vormundschaftliche Genehmigung einer Unterbringung nicht gestützt werden kann (vgl. BayObLG NJW 1990, 775).
  • OLG Zweibrücken, 11.07.2002 - 3 W 48/02

    Aufgabe von Wohnungs- und Teileigentum durch Verzicht

    Denn mit diesem neuen Tatsachenvorbringen sind die Beteiligten zu 1) und 2) im Verfahren der weiteren Beschwerde jedenfalls ausgeschlossen (vgl. etwa BGH NJW-RR 1986, 1130, 1131; BayObLG NJW 1990, 775, 776; Bauer/von Oefele/Budde, GBO § 78 Rdnr. 24; Keidel/Kuntze/Winkler/Kahl, FG 14. Aufl. § 27 Rdnr. 43).
  • BayObLG, 01.03.1999 - 3Z BR 48/99

    Einwilligung in ärztliche Maßnahmen durch einen Betreuer

    Trunksucht (Alkoholismus) ist für sich allein betrachtet keine psychische Krankheit oder geistige oder seelische Behinderung im Sinne von § 1906 BGB , so daß allein darauf in der Regel die Bestellung eines Betreuers und die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer Unterbringung nicht gestützt werden können (vgl. BayObLG NJW 1990, 775, 209; NJW-RR 1998, 1014/1015; OLG Schleswig BtPrax 1998, 185 ).
  • BayObLG, 12.02.1999 - 3Z BR 54/99

    Erledigung der Hauptsache

    Das Landgericht hat insbesondere beachtet, daß Trunksucht (Alkoholismus) für sich allein betrachtet keine psychische Krankheit oder geistige oder seelische Behinderung im Sinne von § 1906 BGB ist, so daß allein darauf in der Regel die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer Unterbringung nicht gestützt werden kann (vgl. BayObLG NJW 1990, 775, 209; NJW-RR 1998, 1014/1015; OLG Schleswig BtPrax 1998, 185 ).
  • BayObLG, 01.02.1999 - 3Z BR 29/99

    Erledigung der Hauptsache

    bb) Trunksucht (Alkoholismus) ist für sich allein betrachtet keine psychische Krankheit oder geistige oder seelische Behinderung im Sinne von § 1906 BGB , so daß allein darauf in der Regel die Bestellung eines Betreuers und die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer Unterbringung nicht gestützt werden können (vgl. BayObLG NJW 1990, 775, 209; NJW-RR 1998, 1014/1015; OLG Schleswig BtPrax 1998, 185 ).
  • OLG Hamm, 30.05.1995 - 15 W 162/95

    Anordnung einer geschlossenen Unterbringung in einer Klinik; Entmündigung wegen

    Etwas anderes gelte nur dann, wenn der Alkoholismus entweder im ursächlichen Zusammenhang mit einem geistigen Gebrechen stehe oder ein darauf zurückzuführender Zustand im psychischen Bereich eingetreten sei, der dann - besonders bei hochgradigen Alkoholismus - die Annahme eines geistigen Gebrechens rechtfertige (vgl. BayObLG, NJW 1990, 775 m.w.N.).
  • BayObLG, 24.09.1992 - 3Z BR 77/92

    Geschäftswert eines Beschwerdeverfahrens im Rahmen einer Betreuung, die

    Diese berührte die Geschäftsfähigkeit des Betroffenen nicht (vgl. BayObLG NJW 1990, 775; Palandt/Diederichsen BGB 51. Aufl. § 1896 Rn. 2).
  • BayObLG, 20.12.1996 - 1Z BR 186/96

    Widerruf des bereits angeordneten und bekanntgemachten Aufgebots durch den

  • BayObLG, 25.03.1999 - 1Z BR 48/98

    Möglichkeit der Errichtung eines Testaments bei vollständiger Erblindung;

  • BayObLG, 25.03.1999 - 1Z BR 48/99

    Neues tatsächliches Vorbringen in der Rechtsbeschwerdeinstanz

  • BayObLG, 09.09.1991 - BReg. 1 Z 33/91

    Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde gegen Ablehnung der Einziehung eines

  • LG Stuttgart, 11.10.2006 - 15 O 460/05

    Amtshaftungsansprüche gegen einen öffentlich bestellten Insolvenzverwalter wegen

  • BayObLG, 14.05.1996 - 2Z BR 40/96

    Erstattung außergerichtlicher Kosten bei Rücknahme eines Rechtsmittels

  • AG Altötting, 31.01.2023 - XVII 500/22

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung, Sachverständigengutachten,

  • BayObLG, 14.04.1994 - 2Z BR 118/93

    Sachverständigengutachten, wenn umstritten ist, ob eine bauliche Veränderung zu

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