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   LG Hamburg, 16.03.1989 - (31) Qs 3/89   

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LG Hamburg, 16.03.1989 - (31) Qs 3/89 (https://dejure.org/1989,5439)
LG Hamburg, Entscheidung vom 16.03.1989 - (31) Qs 3/89 (https://dejure.org/1989,5439)
LG Hamburg, Entscheidung vom 16. März 1989 - (31) Qs 3/89 (https://dejure.org/1989,5439)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 780
  • StV 1989, 243
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 13.11.1997 - 4 StR 404/97

    Beschlagnahmeverbot des § 97 Abs. 1 Nr. 2 StPO (Zeugnisverweigerungsrecht; keine

    Auch einer Beschlagnahme von Krankenunterlagen Dritter steht das Persönlichkeitsrecht des Patienten nicht von vornherein entgegen (so aber LG Hamburg NJW 1990, 780 unter Hinweis auf das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung).
  • LG Kleve, 21.04.2011 - 120 Qs 40/11

    Eine Fahrerlaubnis kann trotz länger zurückliegendem Zeitraum, hier 7 Monate,

    Mit anderer Ansicht (LG Stuttgart NZV 1993, 412: dort über 2 Jahre; OLG Koblenz VRS 67, 254; OLG Karlsruhe VRS 68, 360; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2002, 314; OLG Hamm NZV 2002, 380: dort 10 Monate) und unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Landgerichts L6 (Beschl v. 26.01.1989, 1 Qs 3/89; Beschl v. 19.04.1994, 1 Qs 56/94 ) hält die Kammer diese Auffassung mit dem Wortlaut und dem Sicherungszweck des § 111 a StPO jedoch nicht für vereinbar.
  • BVerfG, 13.09.1993 - 2 BvR 1666/93

    Verfassungsmäßigkeit von durch einen Untersuchungsausschuß erwirkten

    c) Die für die Beschlagnahmefreiheit in Betracht kommenden Bestimmungen des § 97 Abs. 1 StPO stellen nach allgemeiner Meinung auf die Beschuldigteneigenschaft und darauf ab, daß sich der Beschuldigte dem Anwalt anvertraut hat (vgl. Laufhütte in: Karlsruher Kommentar - StPO , 2. Aufl. 1987, § 97Rdnr. 1; Gerhard Schäfer in: Löwe/Rosenberg, StPO , 24. Aufl. 1988, § 97 Rdnr. 3a; Kleinknecht/Meyer, StPO , 40. Aufl. 1991, § 97 Rdnr. 10; jeweils mit weiteren Nachweisen; OLG Celle, NJW 1965, S. 362 ff., LG Fulda, NJW 1990, S. 2946 ; insoweit auch LG Hamburg, NJW 1990, S. 780 ).
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