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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 11.86   

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BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 11.86 (https://dejure.org/1989,1295)
BVerwG, Entscheidung vom 06.10.1989 - 4 C 11.86 (https://dejure.org/1989,1295)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Oktober 1989 - 4 C 11.86 (https://dejure.org/1989,1295)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einsichtsrecht in die Kaufpreissammlung - Öffentlich bestellte und beeidigte Sachverständige - Rechtsverordnung des Landes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 849
  • MDR 1990, 301
  • NVwZ 1990, 463 (Ls.)
  • ZfBR 1990, 36
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 05.06.1984 - 5 C 73.82

    Rechtsweg - Einsichtsrecht - Allgemeine Weisungen - Berechtigtes Interesse

    Auszug aus BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 11.86
    Ein allgemeiner auf Art. 12 Abs. 1 GG zu stützender Anspruch auf Einsicht in bestimmte bei öffentlichen Behörden oder anderen öffentlichen Stellen geführte Akten, Vorschriften und andere Vorgänge zum Zwecke der Ausübung beruflicher Tätigkeiten besteht nicht (vgl. BVerwGE 61, 15 [BVerwG 16.09.1980 - 1 C 52/75]; 69, 278 ; Beschluß vom 10. Februar 1981 - BVerwG 7 B 26.81 - Buchholz 316 § 29 VwVfG Nr. 1).
  • BVerwG, 10.02.1981 - 7 B 26.81

    Voraussetzungen für das Recht auf Gewährung von Akteneinsicht der Beteiligten in

    Auszug aus BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 11.86
    Ein allgemeiner auf Art. 12 Abs. 1 GG zu stützender Anspruch auf Einsicht in bestimmte bei öffentlichen Behörden oder anderen öffentlichen Stellen geführte Akten, Vorschriften und andere Vorgänge zum Zwecke der Ausübung beruflicher Tätigkeiten besteht nicht (vgl. BVerwGE 61, 15 [BVerwG 16.09.1980 - 1 C 52/75]; 69, 278 ; Beschluß vom 10. Februar 1981 - BVerwG 7 B 26.81 - Buchholz 316 § 29 VwVfG Nr. 1).
  • BVerwG, 16.09.1980 - 1 C 52.75

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Bekanntgabe ausländerrechtlicher

    Auszug aus BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 11.86
    Ein allgemeiner auf Art. 12 Abs. 1 GG zu stützender Anspruch auf Einsicht in bestimmte bei öffentlichen Behörden oder anderen öffentlichen Stellen geführte Akten, Vorschriften und andere Vorgänge zum Zwecke der Ausübung beruflicher Tätigkeiten besteht nicht (vgl. BVerwGE 61, 15 [BVerwG 16.09.1980 - 1 C 52/75]; 69, 278 ; Beschluß vom 10. Februar 1981 - BVerwG 7 B 26.81 - Buchholz 316 § 29 VwVfG Nr. 1).
  • VGH Bayern, 10.02.1986 - 14 B 84 A.1629

    Baurecht: Ermittlung von Grundstückswerten, Einsichtnahmerecht in

    Auszug aus BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 11.86
    Das Berufungsgericht hat in seinem Urteil vom 10. Februar 1986 (BayVBl. 1986, 308) in Übereinstimmung mit dem Verwaltungsgericht dargelegt, § 11 a Abs. 1 der (bayerischen) Gutachterausschußverordnung finde in der Ermächtigung des § 144 Abs. 2 Nr. 1 BBauG keine Grundlage und sei deshalb nichtig.
  • BVerwG, 30.06.1983 - 2 C 11.83

    Vor der Besetzung von Hochschullehrerstellen eingeholte Gutachten über die

    Auszug aus BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 11.86
    § 29 VwVfG gilt nur für die Akteneinsicht in einem laufenden Verwaltungsverfahren (vgl. Urteil vom 30. Juni 1983 - BVerwG 2 C 11.83 - Buchholz 237.7 § 102 LBG Nordrhein-Westfalen Nr. 7).
  • BVerfG, 25.07.1962 - 2 BvL 4/62

    Blankettstrafgesetz

    Auszug aus BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 11.86
    - Eine Rechtsverordnung tritt allerdings nicht schon deshalb außer Kraft, weil die gesetzliche Ermächtigung, auf deren Grundlage sie erlassen wurde (hier: § 144 Abs. 2 Nr. 1 BBauG), wegfällt (vgl. BVerfGE 14, 245 [BVerfG 25.07.1962 - 2 BvL 4/62]).
  • VGH Bayern, 17.04.2023 - 11 BV 22.1234

    Fahrerlaubnisbehörde kann das Fahren mit Fahrrädern oder E-Scootern nicht

    Auf die seit 28. Juli 2021 geltenden Bestimmungen in § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b und d, Abs. 3 Nr. 1 StVG kommt es insoweit nicht an, da für die Beurteilung der Vereinbarkeit einer Norm mit höherrangigem Recht auf den Zeitpunkt ihres Erlasses abzustellen ist und der Wegfall oder die Änderung der dem Erlass einer Rechtsverordnung zugrundeliegenden Ermächtigungsnorm jene grundsätzlich unberührt lässt (vgl. BVerwG, U.v. 3.12.2020 - 4 C 6.18 - NVwZ 2021, 1624 Rn. 47, 50; U.v. 24.6.2015 - 9 C 23.14 - NVwZ-RR 2016, 68 = juris Rn. 10; U.v. 6.10.1989 - 4 C 11.86 - NJW 1990, 849 = juris Rn. 10; BVerfG, B.v. 10.5.1988 - 2 BvR 482/84 u.a. - BVerfGE 78, 179; Remmert in Dürig/Herzog/Scholz, GG, Art. 80 Rn. 51; Brenner in von Mangoldt/Klein/Starck, GG, 7. Aufl. 2018, Art. 80 Rn. 80).
  • VGH Bayern, 13.05.2019 - 4 B 18.1515

    Teilerfolg der Klage auf Auskunft über den Münchener Mietspiegel

    Die genaue Lage des Objekts stellt daher eine personenbeziehbare Einzelangabe dar (vgl. auch BVerwG, U.v. 6.10.1989 - 4 C 11.86 - NJW 1990, 849, und BGH, U.v. 27.9.1990 - III ZR 97/89 - NVwZ 1991, 404 zur Frage des Einsichtsrechts in die Kaufpreissammlung).
  • OLG Brandenburg, 03.08.1999 - 6 Verg 1/99

    Leistung nicht eindeutig beschrieben: Auftraggeber muss nachbessern!

    Eine im Zeitpunkt ihres Erlasses auf gesetzlicher Grundlage ergangene Rechtsverordnung wird nur dann durch den Fortfall der Ermächtigungsvorschrift in ihrer Gültigkeit berührt, wenn die Ermächtigung nichtig war oder wenn die Verordnung ihrem Inhalt nach mit der nunmehr geltenden Gesetzeslage nicht mehr zu vereinbaren ist oder für sich genommen kein sinnvolles, in sich selbständiges Regelwerk mehr darstellt (vgl. BVerfGE 78, 179, 198; BVerwG NJW 1990, 849).
  • BVerwG, 24.06.2015 - 9 C 23.14

    Beitrag; Beitragsbescheid; Bundesnetzagentur; Senderbetreiber; elektromagnetische

    Eine ordnungsgemäß erlassene Rechtsverordnung bleibt vom Wegfall der gesetzlichen Ermächtigung, auf deren Grundlage sie erlassen wurde, aber grundsätzlich unberührt (BVerfG, Beschluss vom 25. Juli 1962 - 2 BvL 4/62 - BVerfGE 14, 245 ; BVerwG, Urteil vom 6. Oktober 1989 - 4 C 11.86 - Buchholz 406.11 § 144 BBauG Nr. 1 S. 2; Nierhaus, in: Kahl/Waldhoff/Walter, Bonner Kommentar zum Grundgesetz, Bd. 12, Art. 80 Rn. 396 ff., 412, Stand November 1998).
  • BVerwG, 31.01.1997 - 1 C 20.95

    Gewerberecht - Herstellung einer Sichtverbindung aus einem Arbeitsraum nach außen

    Der Wegfall der Verordnungsermächtigung läßt die Wirksamkeit der auf ihrer Grundlage erlassenen Verordnung jedoch grundsätzlich, und so auch hier, unberührt (BVerfGE 14, 245 (249) [BVerfG 25.07.1962 - 2 BvL 4/62]; 78, 179 (198)), da nichts dafür spricht, daß die Arbeitsstättenverordnung mit der neuen Gesetzeslage unvereinbar ist oder allein keine sinnvolle Regelung darstellt (vgl. zu solchen Ausnahmen Urteil vom 6. Oktober 1989 - BVerwG 4 C 11.86 - Buchholz 406.11 § 144 BBauG Nr. 1 = NJW 1990, 849 = GewArch 1990, 35; BVerwGE 59, 195 (197) [BVerwG 12.12.1979 - 8 C 2/79]).
  • BVerwG, 23.10.2017 - 9 B 61.16

    Anbaustraße; Bauerwartungsland; Erschließungsbeitrag; Ersetzung von Bundesrecht

    Insoweit ist vielmehr in der höchstgerichtlichen Rechtsprechung geklärt, dass ein vom Gericht mit der Erstattung eines Gutachtens beauftragter öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger nicht auf den Auskunftsanspruch gegen den Gutachterausschuss nach § 195 Abs. 3 BauGB beschränkt ist, sondern sich aufgrund § 195 Abs. 2 Satz 2 BauGB durch eigene Einsichtnahme in die Kaufpreissammlung ein umfassendes Bild von den Marktverhältnissen verschaffen kann bzw. muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Oktober 1989 - 4 C 11.86 - Buchholz 406.11 § 144 BBauG Nr. 1 S. 5; BGH, Urteil vom 27. September 1990 - III ZR 97/89 - NVwZ 1991, 404 ).
  • VG Berlin, 22.01.2016 - 4 K 169.15

    Erteilung einer Gaststättenerlaubnis trotz fehlender Behindertentoilette

    Ob daraus folgt, dass die Gaststättenverordnung, weil sie abweichend von § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a GastG nicht mehr geschaffen werden dürfte, mit dem Inkrafttreten der geänderten gesetzlichen Grundlage außer Kraft tritt, ohne dass es einer besonderen Aufhebung durch den Verordnungsgeber bedarf (vgl. für einen entsprechenden Grundsatz: BVerwG, Urteil vom 6. Oktober 1989 - BVerwG 4 C 11/86 -, NJW 1990, 849), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • BGH, 27.09.1990 - III ZR 97/89

    Ermittlung des Bodenwerts bebauter Grundstücke im Außenbereich; Rechtsstellung

    Der zuständige Bundestagsausschuß hat diese Bedenken jedoch mit der Begründung zurückgewiesen, die Öffnung der Kaufpreissammlung gegenüber den Gerichten entspreche dem geltenden Recht (vgl. hierzu aus den Gesetzesmaterialien: BT-Drucks. 10/4630, S. 151, 105027 S. 20 zu Nr. 76; 10/6166, S. 123, sowie aus der Rechtsprechung: BVerwG, Urteil vom 6. Oktober 1989 - 4 C 11.86 = Grundstücksmarkt und Grundstückswert - GuG - 1990, 36, 37).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.2013 - 6 S 1172/13

    Baden-Württemberg; Sperrzeit für Spielhallen

    (2.) Nach der Rechtsprechung (vgl. etwa: BVerfG, Beschluss vom 10.05.1989 - 1 BvR 482/84, 1 BvR 1166/85 -, BVerfGE 78, 179, 198 f.; Beschluss vom 12.06.1979 - 1 BvL 19/76 -, BVerfGE 52, 1, 17; BVerwG, Urteil vom 18.04.1997 - 8 C 5.96 -, BVerwGE 104, 323, 333; Urteil vom 31.01.1997 - 1 C 20.95 -, DÖV 1997, 739, Urteil vom 06.10.1989 - 4 C 11.86 -, NJW 1990, 849; weitere Nachweise bei: Kotulla, Fortgeltung von Rechtsverordnungen nach Wegfall ihrer gesetzlichen Grundlage?, NVwZ 2000, 1263) lässt der Wegfall der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage den Bestand der auf ihr beruhenden Rechtsverordnung grundsätzlich unberührt (kritisch hierzu im Hinblick darauf, dass die verfassungsgerichtlichen Entscheidungen regelmäßig nur vorkonstitutionelles Recht betreffen und unter der Geltung von Art. 80 Abs. 1 GG [hier Art. 61 LV] ermächtigendes Gesetz und Rechtsverordnung eine funktionale Einheit bilden etwa: Ossenbühl, in: Handbuch des Staatsrechts, Band V, 3. Aufl., § 103 RdNr. 77; Nierhaus, in: Bonner Kommentar zum Grundgesetz, Art. 80 Abs. 1 RdNr. 397; Jarass/Pieroth, Grundgesetz, 12. Aufl., Art. 80 RdNr. 15; Gerhardt/Bier, in: Schoch/Schneider/Bier, a.a.O., § 47 RdNr. 111 Fn. 635; Kotulla, a.a.O., S. 1264 m.w.N.).

    Allerdings ist von der Frage der (formalen) Fortgeltung der Rechtsverordnung die Frage ihrer Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht zu unterscheiden (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.10.1989, a.a.O.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.05.2004 - 1 L 117/02 -, juris; Rubel, in: Umbach/Clemens, Grundgesetz Band II, Art. 80 GG RdNr. 33).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.06.2017 - 1 S 26.17

    Sonntagsöffnung 2017 in Potsdam teilweise gestoppt

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht noch im Urteil vom 6. Oktober 1989 - 4 C 11.86 - (juris Leitsatz 1 und Rn. 10 f.) ausgeführt hatte, dass "unbeschadet des Grundsatzes, daß die Gültigkeit einer Rechtsverordnung nicht von der Fortdauer ihrer Ermächtigungsgrundlage abhängig ist, ... eine Rechtsverordnung - vorbehaltlich abweichender Übergangsbestimmungen - dann außer Kraft (tritt), wenn sie ihrem Inhalt nach mit einem späteren Gesetz nicht mehr in Einklang steht", liegt eine solche Unvereinbarkeit hier nicht vor.
  • BVerwG, 01.02.1996 - 4 B 303.95

    Naturschutzrecht: Gültigkeitsvoraussetzung für eine Baumschutzverordnung

  • BSG, 08.09.1993 - 14a RKa 7/92

    Kassenzahnärztliche Versorgung - Amalgam

  • BVerwG, 24.06.2015 - 9 C 25.14

    Frequenzschutzbeiträge der Rundfunkanstalten: Kostenkalkulation muss erneut

  • VGH Baden-Württemberg, 24.10.2013 - 9 S 2430/12

    Anforderungen an die Zuerkennung des Status einer staatlich anerkannten

  • VGH Baden-Württemberg, 26.03.2015 - 9 S 516/14

    Anerkennung einer privaten kaufmännischen Berufsschule als Ersatzschule;

  • BVerwG, 04.05.1999 - 1 B 34.99

    Preise, Preisrecht, Preise bei öffentlichen Aufträgen, öffentliche Aufträge,

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.09.2009 - 11 B 17.08

    Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin; Voranbau von 2000 Douglasien/ha unter

  • OVG Thüringen, 15.08.2007 - 1 KO 1127/05

    Abfallbeseitigungsrecht; Naturschutzrecht; Feststellungsklage; berechtigtes

  • VG Hamburg, 30.11.2020 - 7 E 4633/20

    Erfolgloser Antrag (aufgrund Folgenabwägung) eines Wettlokals auf einstweilige

  • VG Hamburg, 27.02.2012 - 7 K 685/10

    Zur Vereinbarkeit der Verordnung zum Schutz des Baumbestandes und der Hecken in

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.11.2021 - 11 S 103.21

    SARS-CoV-2-Pandemie - Pflicht zum Tragen medizinischer Masken für Grundschüler -

  • VGH Bayern, 20.01.2022 - 11 CS 21.2856

    Einstweiliger Rechtsschutz: Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge

  • BVerwG, 11.07.2002 - 3 B 84.02

    Berechnung der Gebühren für Geflügelhygienekontrollen als Gegenstand der

  • BVerwG, 23.10.2017 - 9 B 62.16

    Zugehörigkeit des Wertzuwachses zwischen dem Erwerb und der Bereitstellung

  • VGH Bayern, 23.03.2015 - 15 ZB 13.2246

    Berufungszulassung (abgelehnt); Baugenehmigung für Nutzungsänderung eines

  • VG Köln, 17.05.2006 - 21 K 7045/05
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2013 - 20 D 84/12

    Klagen gegen Verlegung und teilweisen Neubau der Straßenbahnlinie 310 in

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2013 - 20 D 8/12

    Klagen gegen Verlegung und teilweisen Neubau der Straßenbahnlinie 310 in

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2013 - 20 D 10/12

    Klagen gegen Verlegung und teilweisen Neubau der Straßenbahnlinie 310 in

  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.05.2009 - L 7 KA 1012/05

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Degressionsregelung - Wirksamkeit -

  • VG Köln, 17.05.2006 - 21 K 7046/05

    Missbräuchliche Ausnutzung einer marktmächtigen Stellung durch einen Betreiber

  • BVerwG, 04.05.1999 - 1 B 35.99

    Auswirkungen des nachträglichen Wegfalls einer Verordnungsermächtigung auf die

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2001 - 9 A 714/00

    Anfechtungsklage gegen die Erhebung von Gebühren ; Angleichung an den für den

  • OLG Jena, 07.05.2012 - 1 Ws 111/12

    Wirtschaftsstrafsachen: Zuständigkeitskonzentration für Berufungen gegen

  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.1991 - 2 S 592/90

    Erschließungsbeitrag: Aufwandserteilung bei mehrfach erschlossenen Grundstücken -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2001 - 9 A 760/00
  • VG Lüneburg, 08.11.2016 - 6 C 46/16

    Hochschulzulassung außerhalb der Kapazität; Ausschlussfrist

  • VG Augsburg, 07.07.2022 - Au 2 K 21.1484

    Maßgeblicher Grundstücksbegriff für die Erschließungsbeitragspflicht

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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.07.1989 - 2 B 35.89   

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BVerwG, 24.07.1989 - 2 B 35.89 (https://dejure.org/1989,3319)
BVerwG, Entscheidung vom 24.07.1989 - 2 B 35.89 (https://dejure.org/1989,3319)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Juli 1989 - 2 B 35.89 (https://dejure.org/1989,3319)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Richter - Dienstliche Beurteilung - Eingänge - Erledigungszahlen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 849
  • NVwZ 1990, 478 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 24.07.1989 - 2 B 35.89
    Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß die Gerichte das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (vgl. u.a. BVerfGE 27, 248 [BVerfG 02.12.1969 - 2 BvR 320/69]; 54, 43 [BVerfG 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78]).

    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann deshalb - in Ausnahmefällen - nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles deutlich ergibt, daß das Gericht das Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfGE 27, 248 [BVerfG 02.12.1969 - 2 BvR 320/69]; 28, 378 <384 f. [BVerfG 27.05.1970 - 2 BvR 578/69]>; 47, 182 ).

  • BVerwG, 07.06.1984 - 2 C 54.82

    Periodische dienstliche Beurteilung eines Richters - Probezeitbeurteilung eines

    Auszug aus BVerwG, 24.07.1989 - 2 B 35.89
    Durch die Rechtsprechung des beschließenden Senats ist schließlich geklärt, daß die Überprüfungsentscheidung der vorgesetzten Dienstbehörde nicht notwendig auf persönlichen Erkenntnissen über die Arbeitsweise des Beurteilten und die örtlichen Verhältnisse beruhen muß (vgl. BVerwGE 62, 135 [BVerwG 02.04.1981 - 2 C 34/79]; Urteile vom 7. Juni 1984 - BVerwG 2 C 52.82 - <NJW 1985, 1095> und - BVerwG 2 C 54.82 - ).
  • BGH, 16.09.1987 - RiZ(R) 4/87

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch eine dienstliche

    Auszug aus BVerwG, 24.07.1989 - 2 B 35.89
    Auch die damit zusammenhängende Frage, wie intensiv der Richter sich mit der einzelnen Rechtssache zu befassen hat, läßt sich nicht exakt beantworten, vielmehr besteht auch insoweit eine gewisse Bandbreite unterschiedlich intensiver, aber jeweils noch im Rahmen des Sachgerechten bleibender Bearbeitungsweisen (vgl. auch BGH - Dienstgericht des Bundes -, Urteil vom 16. September 1987 - RiZ (R) 4/87 - <NJW 1988, 419 = LM Nr. 39 zu § 26 DRiG> zur Grenze eines auf sachwidrige Bearbeitung hinauslaufenden Erledigungsdrucks).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 24.07.1989 - 2 B 35.89
    Aus dem Vorbringen in der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerfG, 27.05.1970 - 2 BvR 578/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 24.07.1989 - 2 B 35.89
    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann deshalb - in Ausnahmefällen - nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles deutlich ergibt, daß das Gericht das Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfGE 27, 248 [BVerfG 02.12.1969 - 2 BvR 320/69]; 28, 378 <384 f. [BVerfG 27.05.1970 - 2 BvR 578/69]>; 47, 182 ).
  • BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
    Auszug aus BVerwG, 24.07.1989 - 2 B 35.89
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verletzt ein Gericht seine Aufklärungspflicht grundsätzlich nicht, wenn es von Beweiserhebungen absieht, die eine durch einen Rechtsanwalt vertretene Partei, wie hier der Kläger, nicht förmlich beantragt (vgl. Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - ).
  • BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 50.80

    Umfang der Ansprüche eines Beamten auf gerichtlichen Rechtsschutz bei einer

    Auszug aus BVerwG, 24.07.1989 - 2 B 35.89
    Die verfahrensrechtliche Aufklärungspflicht (§ 86 VwGO) gebietet dem Tatrichter nur, solche Umstände aufzuklären, auf die es nach seiner eigenen materiellrechtlichen Auffassung, die er seinem Urteil zugrunde legt, ankommt; ob diese seine Auffassung zutrifft, ist keine Frage des Verfahrensrechts, sondern des materiellen Rechts (vgl. Urteil des Senats vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.80 - <NJW 1983, 187/189/> mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 24.07.1989 - 2 B 35.89
    Aus dem Vorbringen in der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 29.10.1987 - 2 C 57.86

    Richter als Repetitor - Art. 97 Abs. 1 GG, persönliche Unabhängigkeit des

    Auszug aus BVerwG, 24.07.1989 - 2 B 35.89
    Die Arbeitszeit eines Richters ist auch nicht exakt meßbar, sondern kann nur - grob pauschalierend - geschätzt werden, so daß es gerechtfertigt ist, die von einem vollbeschäftigten Richter aufzubringende Arbeitszeit pauschalierend an dem Arbeitserfolg (Durchschnittspensum) vergleichbarer Richter in einer (damals) 40-Stunden-Woche zu messen (vgl. BVerwGE 78, 211 [BVerwG 29.10.1987 - 2 C 57/86] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 24.07.1989 - 2 B 35.89
    Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß die Gerichte das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (vgl. u.a. BVerfGE 27, 248 [BVerfG 02.12.1969 - 2 BvR 320/69]; 54, 43 [BVerfG 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78]).
  • BVerwG, 02.04.1981 - 2 C 34.79

    Pflicht des Dienstherrn zur Wiederherstellung vernichteter Bestandteile der Akte

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

  • BVerwG, 07.06.1984 - 2 C 52.82

    Richter auf Probe - Beurteilung - Beurteilungszeitraum - Anrechnungsfähige Zeiten

  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

  • BVerwG, 03.03.1975 - VII B 118.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Erteilung einer neuen

  • VG Saarlouis, 28.01.2003 - 12 K 6/02

    Kein Anspruch eines Richters auf Feststellung, daß ein Amtsgericht nicht mit der

    Zwar hat er sich mit voller Hingabe seinem Beruf zu widmen (§§ 4 Abs. 1 SRiG, 68 SBG}. Was er in dieser Sicht unter Berücksichtigung der Nichtgeltung des beamtenrechtlichen Arbeitszeitrechtes an Arbeitszeit aufzuwenden hat, ist in Rechtsprechung und Schriftturn weitgehend geklärt: Seine Pflicht zur Arbeitsleistung ist zwar im Einzelnen, d.h. nach Tagen und Wochen gesehen, zeitlich nicht beschränkt, indes im Gesamtergebnis nur so zu erfüllen, dass die Arbeitsleistung im Gesamtergebnis pauschaliert derjenigen entspricht, die von einem Beamten gefordert ist (vgl. BVerwG in NJW 1983, 62, 63; E 78, 211; NJW 1990, 849; Plog/Wiedow/Beck/Lernhöfer, BBG, Stand: Oktober 2002, § 72 Rdnr. 40).
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