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   BGH, 05.10.1989 - IX ZR 265/88   

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BGH, 05.10.1989 - IX ZR 265/88 (https://dejure.org/1989,1288)
BGH, Entscheidung vom 05.10.1989 - IX ZR 265/88 (https://dejure.org/1989,1288)
BGH, Entscheidung vom 05. Oktober 1989 - IX ZR 265/88 (https://dejure.org/1989,1288)
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IV. Hamburger Stadtsiegel I

§ 90 BGB, öffenliche (gewidmete) Sache ist zivilrechtlich keine "res extra commercium";

freiwillige öffentliche Versteigerung (§ 383 Abs. 3 BGB) unterfällt § 935 Abs. 2 BGB

Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eigentumserwerb an einer öffentlichen Sache im Verwaltungsgebrauch - Eigentumserwerb an einem einer öffentlichen Stelle abhanden gekommenen Siegeltypar durch eine Auktion - Guter Glaube und grobe Fahrlässigkeit im Rahmen einer öffentlichen Versteigerung - Eigentumserwerb ...

  • saarheim.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 383 Abs. 3, § 935 Abs. 2
    Gutgläubiger Erwerb von Eigentum an abhanden gekommenen Sachen in einer Versteigerung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 899
  • MDR 1990, 238
  • DB 1989, 2605
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 18.06.1980 - VIII ZR 119/79

    Abtretungsverbot in Einkaufsbedingungen - § 455 BGB <Fassung bis 31.12.01>

    Auszug aus BGH, 05.10.1989 - IX ZR 265/88
    Unter grober Fahrlässigkeit wird im allgemeinen ein Handeln verstanden, bei dem die erforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in ungewöhnlich hohem Maße verletzt worden und bei dem dasjenige unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (BGHZ 77, 274, 276 [BGH 18.06.1980 - VIII ZR 119/79]; 10, 14, 16) [BGH 11.05.1953 - IV ZR 170/52].
  • BGH, 31.01.1984 - RiZ(R) 3/83

    Umfang der Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht; Zulässigkeit einer

    Auszug aus BGH, 05.10.1989 - IX ZR 265/88
    Der Bundesgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, daß dann, wenn nur für einen von mehreren Klagegründen der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten gegeben ist, für eine Verweisung an eine andere Gerichtsbarkeit kein Raum bleibt (BGHZ 5, 105, 107; 13, 145, 153; BGH Urt. v. 8. Dezember 1970 - VI ZR 174/68, NJW 1971, 564; v. 31. Januar 1984 - RiZ (R) 3/83, NJW 1984, 2531, 2533).
  • BGH, 08.02.1952 - V ZR 122/50

    Forderungsübergang auf Versicherer

    Auszug aus BGH, 05.10.1989 - IX ZR 265/88
    Der Bundesgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, daß dann, wenn nur für einen von mehreren Klagegründen der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten gegeben ist, für eine Verweisung an eine andere Gerichtsbarkeit kein Raum bleibt (BGHZ 5, 105, 107; 13, 145, 153; BGH Urt. v. 8. Dezember 1970 - VI ZR 174/68, NJW 1971, 564; v. 31. Januar 1984 - RiZ (R) 3/83, NJW 1984, 2531, 2533).
  • BVerwG, 15.09.1965 - VI C 37.64

    Möglichkeit der Ersetzung eines im ersten Rechtszug ergangenen Prozessurteils

    Auszug aus BGH, 05.10.1989 - IX ZR 265/88
    Von diesem Grundsatz sind auch für ihren Bereich das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 18, 181, 182; 22, 45, 46) [BVerwG 15.09.1965 - VI C 37/64]und das Bundesarbeitsgericht (BAGE 6, 300, 306) ausgegangen.
  • BGH, 11.05.1953 - IV ZR 170/52

    Grobe Fahrlässigkeit (§ 932 BGB)

    Auszug aus BGH, 05.10.1989 - IX ZR 265/88
    Unter grober Fahrlässigkeit wird im allgemeinen ein Handeln verstanden, bei dem die erforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in ungewöhnlich hohem Maße verletzt worden und bei dem dasjenige unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (BGHZ 77, 274, 276 [BGH 18.06.1980 - VIII ZR 119/79]; 10, 14, 16) [BGH 11.05.1953 - IV ZR 170/52].
  • BVerwG, 09.04.1964 - II C 47.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.10.1989 - IX ZR 265/88
    Von diesem Grundsatz sind auch für ihren Bereich das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 18, 181, 182; 22, 45, 46) [BVerwG 15.09.1965 - VI C 37/64]und das Bundesarbeitsgericht (BAGE 6, 300, 306) ausgegangen.
  • BGH, 08.12.1970 - VI ZR 174/68

    Rechtsfolgen teilweiser Unzuständigkeit des Gerichts bei mehreren Klagegründen

    Auszug aus BGH, 05.10.1989 - IX ZR 265/88
    Der Bundesgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, daß dann, wenn nur für einen von mehreren Klagegründen der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten gegeben ist, für eine Verweisung an eine andere Gerichtsbarkeit kein Raum bleibt (BGHZ 5, 105, 107; 13, 145, 153; BGH Urt. v. 8. Dezember 1970 - VI ZR 174/68, NJW 1971, 564; v. 31. Januar 1984 - RiZ (R) 3/83, NJW 1984, 2531, 2533).
  • BGH, 27.04.1954 - I ZR 239/52

    Requisitionsansprüche. Rechtsweg

    Auszug aus BGH, 05.10.1989 - IX ZR 265/88
    Der Bundesgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, daß dann, wenn nur für einen von mehreren Klagegründen der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten gegeben ist, für eine Verweisung an eine andere Gerichtsbarkeit kein Raum bleibt (BGHZ 5, 105, 107; 13, 145, 153; BGH Urt. v. 8. Dezember 1970 - VI ZR 174/68, NJW 1971, 564; v. 31. Januar 1984 - RiZ (R) 3/83, NJW 1984, 2531, 2533).
  • BGH, 25.09.1952 - IV ZR 22/52

    Veräußerung eines Erwerbsgeschäfts

    Auszug aus BGH, 05.10.1989 - IX ZR 265/88
    Dem von der Revision geltend gemachten petitorischen Herausgabeanspruch nach § 1007 Abs. 2 BGB (vgl. BGHZ 7, 208, 215) kann die Beklagte entgegenhalten, daß sie durch den Zuschlag in der Versteigerung gutgläubig Eigentümerin geworden und damit zum Besitz berechtigt ist (vgl. BGH Urt. v. 15. Mai 1952 - IV ZR 219/51, LM BGB § 855 Nr. 3).
  • BGH, 15.05.1952 - IV ZR 219/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.10.1989 - IX ZR 265/88
    Dem von der Revision geltend gemachten petitorischen Herausgabeanspruch nach § 1007 Abs. 2 BGB (vgl. BGHZ 7, 208, 215) kann die Beklagte entgegenhalten, daß sie durch den Zuschlag in der Versteigerung gutgläubig Eigentümerin geworden und damit zum Besitz berechtigt ist (vgl. BGH Urt. v. 15. Mai 1952 - IV ZR 219/51, LM BGB § 855 Nr. 3).
  • BAG, 09.10.1958 - 4 AZR 54/56

    Beginn der Verjährung - Erforderliche Kenntnis vom Schaden - Feststellungsklage -

  • BVerwG, 29.05.1957 - I C 212.54

    Rechtsmittel

  • LG Stuttgart, 18.01.2019 - 23 O 166/18

    Gutgläubiger Eigentumserwerb beim Gebrauchtwagenkauf: Voraussetzungen grober

    Die Nachprüfung durch das Revisionsgericht ist darauf beschränkt, ob der Rechtsbegriff der groben Fahrlässigkeit verkannt wurde oder ob Verstöße gegen § 286 ZPO, Denkgesetze oder Erfahrungssätze vorliegen (BGH NJW 1994, 2022 ff., Rn. 15; BGHZ 10, 14, 16; BGH NJW 1990, 899, 900 m.w.N.).
  • BGH, 16.11.2022 - VIII ZR 436/21

    Nichtigkeit kombinierter Kauf- und Mietverträge mit Verwertungsklausel

    Das Berufungsgericht hat - rechtsfehlerfrei und von keiner der Revisionsparteien angegriffen - angenommen, dass der Beklagten zwar der Zuschlag erteilt worden (§ 156 Satz 1 BGB), diese aber bei der Eigentumsübertragung (§§ 929 ff. BGB) nicht in gutem Glauben gewesen ist (§ 932 Abs. 2 BGB; vgl. zum Erfordernis der Gutgläubigkeit im Rahmen einer [öffentlichen] Versteigerung, BGH, Urteil vom 5. Oktober 1989 - IX ZR 265/88, NJW 1990, 899 unter II 3; Staudinger/C. Heinze, BGB, Neubearb. 2020, § 935 Rn. 27) und daher im Ergebnis nicht wirksam das Eigentum am Fahrzeug erworben hat.
  • BGH, 09.11.2005 - VIII ZR 116/05

    Begriff der öffentlichen Versteigerung

    Die herrschende Auffassung (Faust in Bamberger/Roth, BGB, § 474 Rdnr. 16; MünchKomm/Lorenz, BGB, 4. Aufl., § 474 Rdnr. 13; Palandt/Heinrichs, BGB, 64. Aufl., § 383 Rdnr. 4; Staudinger/Matusche-Beckmann, BGB, 2004, § 474 Rdnr. 46) hält anders als das Berufungsgericht die Legaldefinition der öffentlichen Versteigerung in § 383 Abs. 3 BGB für maßgeblich, nach der die Versteigerung durch einen für den Versteigerungsort bestellten Gerichtsvollzieher, durch einen zu Versteigerungen befugten anderen Beamten oder durch einen öffentlich angestellten Versteigerer, auch durch einen gemäß § 34b Abs. 5 GewO allgemein öffentlich bestellten Versteigerer (BGH, Urteil vom 5. Oktober 1989 - IX ZR 265/88, NJW 1990, 899, unter II 3), öffentlich zu erfolgen hat.

    Das ist bei dem im Hinblick auf besondere Sachkunde gemäß § 34b Abs. 5 GewO allgemein öffentlich bestellten Versteigerer anzunehmen; das Gewerberecht sieht die öffentliche Bestellung eines Versteigerers vor, um dem Publikum die Möglichkeit zu geben, sich solcher Personen zu bedienen, denen bei Ausübung ihres Gewerbes gesetzlich eine besondere Glaubwürdigkeit beigelegt ist oder die vermöge der öffentlichen Anstellung besondere Gewähr für Zuverlässigkeit und Tüchtigkeit bieten (BGH, Urteil vom 5. Oktober 1989, aaO).

  • BGH, 20.03.1997 - IX ZR 71/96

    Umfang der Pfändung der künftigen Ansprüche aus einem Girovertrag; Erstreckung

    Nach der Rechtsprechung hat in einem solchen Fall das angerufene Gericht insoweit sachlich zu entscheiden, als der Rechtsweg zu ihm gegeben ist, und im übrigen die Klage als unzulässig abzuweisen; der Anspruch kann dann in dem anderen Rechtsweg erneut geltend gemacht werden (Senatsurt. v. 5. Oktober 1989 IX ZR 265/88, WM 1989, 1902, 1904; vgl. jetzt § 17 Abs. 2 GVG).
  • OLG Köln, 17.02.2009 - 3 U 66/07

    Rückzahlung des Kaufpreises sowie Erstattung von Unterbringungskosten und

    Danach sind solche Versteigerungen erfasst, die durch einen für den Versteigerungsort bestellten Gerichtsvollzieher oder zu Versteigerungen befugten anderen Beamten oder öffentlich angestellten Versteigerer öffentlich erfolgen, wobei durch die "öffentlich angestellten" Versteigerer die öffentlich "bestellten" Versteigerer i.S.v. § 34b Abs. 5 GewO erfasst werden (BGH, aaO.; BGH Urt. v. 05.10.1989, IX ZR 265/88, NJW 1990, 899, 900); § 474 Abs. 1 S.2 BGB verlangt zusätzlich die Möglichkeit des Verbrauchers zu persönlicher Teilnahme an der Auktion, § 383 Abs. 3 S.2 BGB deren öffentliche Bekanntmachung.

    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes stellt entscheidend allein auf eine öffentliche Bekanntmachung und freien Zutritt zur Versteigerung ab (vgl. BGH Urt. v. 05.10.1989, IX ZR 265/88, NJW 1990, 899 f.); dem schließt sich der Senat an.

    Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung zum A. (BGH, Urt. v. 05.10.1989, IX ZR 265/88, NJW 1990, 899 f.) im Tatbestand festgehalten, dass Auktionskataloge versandt worden waren und auf die Versteigerung in (überregionalen) Tageszeitungen hingewiesen worden war.

    Davon, dass der Versteigerer nicht Vertragspartner des Käufers werden muss, damit von einer öffentlichen Versteigerung die Rede sein kann, ist schon nach dem Tatbestand der Entscheidung des Bundesgerichtshofes im Urteil vom 05.10.1989, IX ZR 265/88, NJW 1990, 899 ff., auszugehen.

  • BGH, 13.04.1994 - II ZR 196/93

    Prüfung der Verkaufsberechtigung des Veräußerers beim Erwerb eines aus dem

    Die Nachprüfung durch das Revisionsgericht ist darauf beschränkt, ob der Rechtsbegriff der groben Fahrlässigkeit verkannt wurde oder ob Verstöße gegen § 286 ZPO, gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze vorliegen (BGHZ 10, 14, 16 [BGH 11.05.1953 - IV ZR 170/52]; BGH, Urt. v. 5. Oktober 1989 - IX ZR 265/88, NJW 1990, 899, 900 m.w.N.; Sen.Urt. v. 11. März 1991, aaO. S. 1417 unter 3).
  • VG Köln, 20.03.1991 - 8 K 4501/89
    Der BGH hat mit Urteil vom 5.10.1989 (NJW 1990, 899) rechtskräftig entschieden, daß die Bekl. nach § 935 II BGB im Wege einer öffentlichen Versteigerung gutgläubig Eigentum an dem Siegeltypar erworben habe.

    Ebenso ist der BGH in seinem Urteil vorn 5.10.1989 (NJW 1990, 899) ausdrücklich davon ausgegangen, daß es sich bei dem Streitgegenstand um das Original des IV. Hamburger Stadtsiegels handelt.

  • AG Berlin-Schöneberg, 01.06.2004 - 2 C 204/02

    Versteigerung öffentliche - Begriff in § 474 BGB

    Die herrschende Auffassung (Faust in Bamberger/Roth, BGB, § 474 Rdnr. 16; MünchKomm/Lorenz, BGB, 4. Aufl., § 474 Rdnr. 13; Palandt/Heinrichs, BGB, 64. Aufl., § 383 Rdnr. 4; Staudinger/Matusche-Beckmann, BGB, 2004, § 474 Rdnr. 46) hält anders als das Berufungsgericht die Legaldefinition der öffentlichen Versteigerung in § 383 Abs. 3 BGB für maßgeblich, nach der die Versteigerung durch einen für den Versteigerungsort bestellten Gerichtsvollzieher, durch einen zu Versteigerungen befugten anderen Beamten oder durch einen öffentlich angestellten Versteigerer, auch durch einen gemäß § 34b Abs. 5 GewO allgemein öffentlich bestellten Versteigerer (BGH, Urteil vom 5. Oktober 1989 - IX ZR 265/88, NJW 1990, 899, unter II 3), öffentlich zu erfolgen hat.

    Das ist bei dem im Hinblick auf besondere Sachkunde gemäß § 34b Abs. 5 GewO allgemein öffentlich bestellten Versteigerer anzunehmen; das Gewerberecht sieht die öffentliche Bestellung eines Versteigerers vor, um dem Publikum die Möglichkeit zu geben, sich solcher Personen zu bedienen, denen bei Ausübung ihres Gewerbes gesetzlich eine besondere Glaubwürdigkeit beigelegt ist oder die vermöge der öffentlichen Anstellung besondere Gewähr für Zuverlässigkeit und Tüchtigkeit bieten (BGH, Urteil vom 5. Oktober 1989, aaO).

  • OLG Celle, 20.01.2004 - 16 U 109/03

    Nachteilsausgleichung im Falle freiwilliger öffentlicher Versteigerung des

    § 168 InsO findet auch im Fall einer wie hier für jedermann zugänglichen und öffentlich bekannt gemachten Versteigerung durch einen öffentlich bestellten Auktionator Anwendung (vgl. zur Definition der sog. freiwilligen öffentlichen Versteigerung: BGH NJW 1990, 899; zit. nach Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.1993 - 20 A 1289/91

    Verlust einer öffentlichen Sache; Anstalts-oder Verwaltungsgebrauch;

    In seinem Urteil vom 05.10.1989 - IX ZR 265/88 ging der BGH davon aus, daß die Bekl. gutgläubig im Wege der öffentlichen Versteigerung Eigentum erworben habe.
  • LG Düsseldorf, 22.02.2011 - 35 O 5/07

    Aufrechnungserklärung wird mit Eröffnung von Insolvenzverfahren unwirksam bei

  • LG Oldenburg, 30.03.2006 - 9 O 2979/05

    Öffentliche Versteigerung eines bereits gerittenen Pferdes

  • LG Berlin, 31.01.2008 - 27 O 89/07
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