Weitere Entscheidungen unten: BGH, 27.02.1990 | BGH, 27.02.1990 | OLG Hamburg, 13.06.1989

Rechtsprechung
   BGH, 20.02.1990 - 5 StR 48/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2081
BGH, 20.02.1990 - 5 StR 48/90 (https://dejure.org/1990,2081)
BGH, Entscheidung vom 20.02.1990 - 5 StR 48/90 (https://dejure.org/1990,2081)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 1990 - 5 StR 48/90 (https://dejure.org/1990,2081)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,2081) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vorläufige Einstellung des Verfahrens - Anhängigkeit bei mehreren Gerichten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO §§ 12 Abs. 1, 154 Abs. 2, 260 Abs. 3
    Wirksamkeit der Einstellung bei anderweitiger Anklageerhebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 36, 361
  • NJW 1990, 1613
  • NJW 1990, 1675
  • MDR 1990, 561
  • NStZ 1990, 290
  • Rpfleger 1990, 385
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.06.1960 - 2 ARs 76/60

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen einen Steuerstrafbescheid - Änderung

    Auszug aus BGH, 20.02.1990 - 5 StR 48/90
    Die Regelung des § 12 Abs. 1 StPO, wonach dem Gericht der Vorzug gebührt, das die Untersuchung zuerst eröffnet hat, gilt für das Verfahrensstadium zwischen Anklageerhebung und Eröffnungsbeschluß nicht (vgl. BGHSt 14, 343, 344; 21, 212, 215 [BGH 07.03.1967 - 2 ARs 60/67] ; KK-Pfeiffer, StPO 2. Aufl., § 12 Rdn. 2; KMR-Paulus, StPO 7. Aufl., § 12 Rdn. 5; Kleinknecht/Meyer, StPO 39. Aufl., § 12 Rdn. 1; LR-Wendisch, StPO 24. Aufl., § 12 Rdn. 10 ff; SK/StPO-Rudolphi § 12 Rdn. 8 f).
  • BGH, 09.09.1981 - 3 StR 290/81

    Strafschärfende Berücksichtigung einer vorläufigen Einstellung des Verfahrens

    Auszug aus BGH, 20.02.1990 - 5 StR 48/90
    Die vorläufige Einstellung des Verfahrens nach § 154 Abs. 2 StPO hat ein Verfahrenshindernis begründet, das die Staatsanwaltschaft durch eine Rücknahme ihrer Anklage nicht beseitigen konnte (vgl. BGHSt 30, 197, 198; LR-Rieß § 154 Rdn. 50).
  • BGH, 07.03.1967 - 2 ARs 60/67

    Verhinderung der Gerichte - Möglichkeit für eine Übertragung der gerichtlichen

    Auszug aus BGH, 20.02.1990 - 5 StR 48/90
    Die Regelung des § 12 Abs. 1 StPO, wonach dem Gericht der Vorzug gebührt, das die Untersuchung zuerst eröffnet hat, gilt für das Verfahrensstadium zwischen Anklageerhebung und Eröffnungsbeschluß nicht (vgl. BGHSt 14, 343, 344; 21, 212, 215 [BGH 07.03.1967 - 2 ARs 60/67] ; KK-Pfeiffer, StPO 2. Aufl., § 12 Rdn. 2; KMR-Paulus, StPO 7. Aufl., § 12 Rdn. 5; Kleinknecht/Meyer, StPO 39. Aufl., § 12 Rdn. 1; LR-Wendisch, StPO 24. Aufl., § 12 Rdn. 10 ff; SK/StPO-Rudolphi § 12 Rdn. 8 f).
  • BGH, 13.03.2019 - 2 StR 380/18

    Inhalt der Anklageschrift (Tatkonkretisierung); Inhalt des Strafbefehls

    Ebenso ohne Bedeutung ist die - vom Landgericht bejahte (UA S. 24 f.) - Frage, ob die Staatsanwaltschaft trotz vorläufiger Einstellung des Strafbefehlsverfahrens und ohne vorherige Wiederaufnahme des Verfahrens (vgl. § 154 Abs. 5 StPO) ihren Antrag auf Erlass eines Strafbefehls wirksam zurücknehmen konnte (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Februar 1990 - 5 StR 48/90, BGHSt 36, 361, 363).
  • OLG Düsseldorf, 10.05.1999 - 2b Ss 64/99
    a) Die vorläufige Einstellung des Verfahrens nach § 154 Abs. 2 StPO beendet die gerichtliche Anhängigkeit (BGHSt 10, 88, 90; 30, 197; OLG Düsseldorf MDR 1983, 252; 1988, 164) und schafft ein Verfahrenshindernis (BGHSt 30, 197, 198; BGH NJW 1990, 1675 ), so daß, solange ein Wiederaufnahmebeschluß nicht ergangen ist und das Hindernis besteht, eine Verurteilung wegen des eingestellten Falles nicht erfolgen darf.

    aa) Dazu hätte es nach § 154 Abs. 5 StPO eines Gerichtsbeschlusses des Gerichts bedurft, dessen Einstellungsbeschluß rückgängig gemacht werden soll (BGH NJW 1990, 1675 ), hier also des Amtsgerichts.

  • OLG Düsseldorf, 29.10.2007 - 2 Ss 168/07

    Anforderungen an die Wiederaufnahme eines mangels hinreichenden Tatverdachts

    Dazu hätte es nach § 154 Abs. 5 StPO eines Beschlusses des Gerichts bedurft, dessen Einstellungsbeschluss rückgängig gemacht werden soll (vgl. BGH NJW 1990, 1675; NStZ 2007, 476; BayObLG a.a.O., OLG Düsseldorf a.a.O.), hier also des Amtsgerichts Remscheid.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 27.02.1990 - 5 StR 56/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2143
BGH, 27.02.1990 - 5 StR 56/90 (https://dejure.org/1990,2143)
BGH, Entscheidung vom 27.02.1990 - 5 StR 56/90 (https://dejure.org/1990,2143)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 1990 - 5 StR 56/90 (https://dejure.org/1990,2143)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,2143) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Letztes Wort - Abwesenheit wegen Verhandlungsunfähigkeit

  • rechtsportal.de

    StPO § 231 Abs. 2, § 258 Abs. 2, 3
    Fortsetzung der Hauptverhandlung gegen den zeitweilig abwesenden Angeklagten; Erteilung des letzten Worts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 1613
  • MDR 1990, 561
  • NStZ 1990, 291
  • StV 1990, 247
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.02.1986 - 5 StR 731/85

    Zum Recht zum letzten Wort des Angeklagten - Anwendbarkeit des

    Auszug aus BGH, 27.02.1990 - 5 StR 56/90
    Das ist angesichts der Bedeutung dieses Rechts auch dann erforderlich, wenn das Gericht das Beweisergebnis schon abschließend beraten hat und zur Verkündung des Urteils bereit ist (Senat in NStZ 1986, 372 = StV 1986, 285).
  • BGH, 12.10.1962 - 4 StR 332/62

    Unterlassen der Befragung des Angeklagten zu seiner Verteidigung nach nochmaligem

    Auszug aus BGH, 27.02.1990 - 5 StR 56/90
    Dem Recht des Angeklagten auf das letzte Wort entspricht die Verpflichtung des Gerichts, nach § 258 Abs. 3 StPO dem Angeklagten von Amts wegen Gelegenheit zu geben, sich als Letzter persönlich abschließend zur Sache zu äußern (BGHSt 18, 84, 86, 87; 22, 278, 279).
  • BGH, 15.11.1968 - 4 StR 190/68

    Beweiskraft eines Kraftfahrzeugscheins hinsichtlich der Angaben zur Person des

    Auszug aus BGH, 27.02.1990 - 5 StR 56/90
    Dem Recht des Angeklagten auf das letzte Wort entspricht die Verpflichtung des Gerichts, nach § 258 Abs. 3 StPO dem Angeklagten von Amts wegen Gelegenheit zu geben, sich als Letzter persönlich abschließend zur Sache zu äußern (BGHSt 18, 84, 86, 87; 22, 278, 279).
  • BGH, 18.04.2023 - 3 StR 10/23

    Recht des Angeklagten auf das letzte Wort (keine Verwirkung durch vorherige

    Das ist angesichts der Bedeutung dieses Rechts selbst dann erforderlich, wenn das Gericht das Beweisergebnis schon abschließend beraten hat und zur Verkündung des Urteils bereit ist (s. insgesamt BGH, Beschluss vom 27. Februar 1990 - 5 StR 56/90, BGHR StPO § 258 Abs. 3 Letztes Wort 2 mwN; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 258 Rn. 20).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 27.02.1990 - 5 StR 56/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,14956
BGH, 27.02.1990 - 5 StR 56/89 (https://dejure.org/1990,14956)
BGH, Entscheidung vom 27.02.1990 - 5 StR 56/89 (https://dejure.org/1990,14956)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 1990 - 5 StR 56/89 (https://dejure.org/1990,14956)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,14956) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Hauptverhandlung - Abwesender Angeklagter - Letzte Wort - Verkündung des Urteils - Mitangeklagter

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 1613
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 13.06.1989 - 13 W 75/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,5150
OLG Hamburg, 13.06.1989 - 13 W 75/89 (https://dejure.org/1989,5150)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 13.06.1989 - 13 W 75/89 (https://dejure.org/1989,5150)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 13. Juni 1989 - 13 W 75/89 (https://dejure.org/1989,5150)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,5150) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 1613
  • NVwZ 1990, 798 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 28.01.1993 - IX ZR 259/91

    Formwidrigkeit der Telefax-Bürgschaftserklärung

    Auch sie ist deshalb der Erteilung einer schriftlichen Bürgschaftserklärung nicht gleichzuachten und wird mithin dem Formerfordernis des § 766 Satz 1 BGB nicht gerecht (so auch OLG Frankfurt am Main WM 1991, 1714 f [OLG Frankfurt am Main 16.11.1990 - 24 U 236/89] = NJW 1991, 2154 mit zustimmender Anm. Vollkommer in EWiR 1991, 973 f; Palandt/Heinrichs, BGB 52. Aufl. § 126 Rdn. 7; Schürmann NJW 1992, 3005, 3006 [BGH 17.10.1991 - 4 StR 465/91]; vgl. auch OLG Hamburg NJW 1990, 1613 [OLG Hamburg 13.06.1989 - 13 W 75/89]; OLG Hamm NJW 1991, 1185 [OLG Hamm 26.10.1990 - 20 U 71/90] m. Anm. Hensen in EWiR 1991, 123 f; Buckenberger DB 1980, 289, 291; Scherer/Rutke, Telekommunikation und Wirtschaftsrecht 1988 S. 139, 146; Tschentscher CR 1991, 141, 143; nicht ganz eindeutig Ebnet NJW 1992, 2985, 2989 f) [BGH 17.10.1991 - 4 StR 465/91].
  • BayObLG, 23.02.1995 - 5St RR 79/94

    eidesstattliche Versicherung per Telefax - § 156 StGB, grundsätzlich genügt für

    c) Darüber hinaus werden durch Telefax übermittelte Erklärungen von der Rechtsprechung in folgenden Fällen als ausreichend und wirksam erachtet: Für die Kündigung eines VOB -Vertrages (OLG Düsseldorf NJW 1992, 1050 ), für eine Gegendarstellung im Presserecht (OLG München NJW 1990, 2895 ; a. A. aber OLG Hamburg NJW 1990, 1613 ), für den Nachweis einer Vollmacht nach § 174 BGB (LSG Essen CR 1991, 232; a. A. aber OLG Hamm NJW 1991, 1185 ).

    e) Mit der hier vertretenen Auffassung setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu den Entscheidungen, die eine per Telefax abgegebene, insbesondere empfangsbedürftige Willenserklärung nicht als ausreichend erachten, z. B. bei einer Bürgschaftserklärung (BGH NJW 1993, 1126 ; OLG Frankfurt NJW 1991, 2154 ; zum Übereilungsschutz in diesem Falle s. jedoch Cordes NJW 1993, 2427 f.), bei einer presserechtlichen Gegendarstellung gemäß § 11 Abs. 2 HbgPresseG (OLG Hamburg NJW 1990, 1613 ), für den Nachweis der Vollmacht gemäß § 174 BGB (OLG Hamm NJW 1991, 1185 ), bei der Erklärung der Lizenzbereitschaft nach § 23 Abs. 1 PatG (BPatG GRUR 1992, 44).

  • OLG Hamburg, 18.05.2010 - 7 U 121/09

    Gegendarstellungsanspruch in Hamburg: Unverzüglichkeit des Zugangs einer

    Die verzögerte Übermittlung des Originals der Gegendarstellung an die Antragsgegnerin kann auch nicht deshalb als nicht schuldhaft angesehen werden, weil die Antragstellerin aufgrund des Beschlusses des 3. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 13.6.1989 (NJW 1990, S. 1613) darauf hätte vertrauen können, dass sich ein Mangel der unverzüglichen Zusendung des Originals durch Nachholung dieser Zusendung würde heilen lassen.
  • OLG Düsseldorf, 30.01.1992 - 5 U 133/91

    Kündigung eines Bauvertrags durch Telefax wirksam?

    Die vom OLG Hamburg [NJW 1990, 1613] dargelegten Bedenken gegen die Zulässigkeit der Übermittlung einer Gegendarstellung durch Telefax vermag der Senat, jedenfalls was die Einhaltung der Schriftform des § 8 Nr. 5 VOB/B anbelangt, nicht zu teilen.«.
  • LG Düsseldorf, 16.12.1992 - 12 O 641/92

    Anspruch auf Abdruck einer Gegendarstellung gegen einen Fernsehveranstalter;

    Der Inanspruchgenommene aber kann eine solche Überprüfung nur dann zuverlässig durchführen, wenn ihm die Gegendarstellung im Original zugeht (vgl. OLG Hamburg, NJW 1990, 1613 ; OLG Köln, AfP 1985, 151; Seitz/Schmidt/Schoener, a.a.O., Rn. 175).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht