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   BGH, 12.06.1990 - 5 StR 614/89   

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BGH, 12.06.1990 - 5 StR 614/89 (https://dejure.org/1990,779)
BGH, Entscheidung vom 12.06.1990 - 5 StR 614/89 (https://dejure.org/1990,779)
BGH, Entscheidung vom 12. Juni 1990 - 5 StR 614/89 (https://dejure.org/1990,779)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Prostitution als Erwerbstätigkeit im Sinne des Ausländergesetzes - Aufenthalt eines Ausländers im Geltungsbereich des Ausländergesetzes ohne eine erforderliche Aufenthaltserlaubnis - Beihilfe zum Aufenthalt eines Ausländers im Geltungsbereich des Ausländergesetzes ohne ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 2, § 47 Abs. 1 Nr. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 2207
  • MDR 1990, 841
  • NVwZ 1990, 1206 (Ls.)
  • NStZ 1990, 443
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 03.07.1962 - 2 BvR 15/62

    Gesetzesgebundenheit im Strafrecht

    Auszug aus BGH, 12.06.1990 - 5 StR 614/89
    Bei der Auslegung der den Straftatbestand ergänzenden Rechtsverordnung hat der Strafrichter aber den Grundsatz zu beachten, daß die Voraussetzungen der Strafbarkeit schon aufgrund des Gesetzes, nicht erst aufgrund der darauf gestützten Verordnung vorhersehbar sein müssen (BVerfGE 14, 174, 185; 75, 329, 342; BVerfG NJW 1989, 1663 [BVerfG 22.06.1988 - 2 BvR 234/87]).
  • BVerfG, 27.03.1979 - 2 BvL 7/78

    Verfassungsmäßigkeit der § 21 Abs. 1 Nr. 1 erste Alternative, Abs. 2 Nr. 1 und §

    Auszug aus BGH, 12.06.1990 - 5 StR 614/89
    Der Gesetzgeber ist durch das Bestimmtheitsgebot (Art. 103 Abs. 2 GG) nicht gehindert, den Straftatbestand an das Fehlen einer "erforderlichen" Erlaubnis zu knüpfen und die frage, wann diese Erlaubnis erforderlich ist, einer Rechtsverordnung zu überlassen (BVerfGE 51, 60, 69) [BVerfG 27.03.1979 - 2 BvL 7/78].
  • BVerfG, 06.05.1987 - 2 BvL 11/85

    Verwaltungsakzessorietät im Umweltstrafrecht

    Auszug aus BGH, 12.06.1990 - 5 StR 614/89
    Bei der Auslegung der den Straftatbestand ergänzenden Rechtsverordnung hat der Strafrichter aber den Grundsatz zu beachten, daß die Voraussetzungen der Strafbarkeit schon aufgrund des Gesetzes, nicht erst aufgrund der darauf gestützten Verordnung vorhersehbar sein müssen (BVerfGE 14, 174, 185; 75, 329, 342; BVerfG NJW 1989, 1663 [BVerfG 22.06.1988 - 2 BvR 234/87]).
  • BVerfG, 22.06.1988 - 2 BvR 234/87

    Verfassungswidrigkeit des § 15 Abs. 2 Buchstabe a FAG

    Auszug aus BGH, 12.06.1990 - 5 StR 614/89
    Bei der Auslegung der den Straftatbestand ergänzenden Rechtsverordnung hat der Strafrichter aber den Grundsatz zu beachten, daß die Voraussetzungen der Strafbarkeit schon aufgrund des Gesetzes, nicht erst aufgrund der darauf gestützten Verordnung vorhersehbar sein müssen (BVerfGE 14, 174, 185; 75, 329, 342; BVerfG NJW 1989, 1663 [BVerfG 22.06.1988 - 2 BvR 234/87]).
  • BVerfG, 02.05.1980 - 2 BvR 1449/79

    Gebot der Gesetzesbestimmtheit - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus BGH, 12.06.1990 - 5 StR 614/89
    Eine solche Gesetzgebungstechnik ist im Zusammenhang mit § 47 Abs. 1 Nr. 2 AuslG hinzunehmen, weil die Aufenthaltserlaubnis grundsätzlich erforderlich ist (§ 2 Abs. 1 AuslG), die Rechtsverordnung also nur "zur Erleichterung des Aufenthalts" (§ 2 Abs. 3 AuslG) Ausnahmen vom dem Grundsatz bestimmt (Dreierausschuß des BVerfG EuGRZ 1980, 683).
  • BGH, 02.09.2009 - 5 StR 266/09

    Unerlaubter Aufenthalt eines Ausländers (Beihilfe; omissio libera in causa);

    cc) Soweit der Bundesgerichtshof eine Ausnahme für den Fall erwogen hat, dass der Gehilfe dem Haupttäter eine Unterbringung in menschenunwürdigen Verhältnissen ersparen will (BGH NJW 1990, 2207, 2208), ist vorliegend nicht ersichtlich, dass sich der Angeklagte von derartigen Motiven hat leiten lassen.
  • BayObLG, 25.02.2022 - 201 StRR 95/21

    Freispruch bei Gewährung von Kirchenasyl bestätigt

    b) Der Senat kann offenlassen, ob das reine Verpflegen eines Geflüchteten aus humanitären Gründen bereits keine tatbestandsmäßige Beihilfehandlung darstellt, weil rein humanitäre Leistungen lediglich der Verhinderung menschenunwürdiger Existenz dienen und nicht der Vertiefung des ohnehin unerlaubten Aufenthalts (so Mosbacher NStZ 2010, 457, 458; Kretschmer ZAR 2013, 278, 280; Hartmann ZStW 116, 603 f.; Schönke/Schröder/Heine/Weißer StGB 30. Aufl. § 27 Rn. 16; MüKo/Joecks/Scheinfeld StGB 4. Aufl. § 27 Rn. 98; bei omnimodo facturus auch BGH NJW 1990, 2207, 2208; OLG Frankfurt NStZ-RR 2005, 184).

    Dahinstehen kann nach alledem, ob eine Garantenpflicht durch Wohnungsgabe nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch bereits deshalb ausscheiden könnte, weil die Unterbringung lediglich aus humanitären Gründen zur Verhinderung menschenunwürdiger Existenz erfolgt (BGH NJW 1990, 2207, 2208; König NJW 2002, 1623, 1624).

  • OLG Hamm, 01.06.2010 - 3 RVs 310/09

    Strafbarkeit der Unterstützung eines ausreisepflichtigen Ausländers;

    Das Landgericht verwies darüber hinaus auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12.06.1990 (NJW 1990, 2207), wonach eine Strafbarkeit wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt ausscheide, wenn der Ausländer in jedem Fall entschlossen sei, seiner Ausreisepflicht zuwider zu handeln und wenn der Angeklagte sich darauf beschränkt, ihm durch Beherbergung eine Unterbringung in menschenunwürdigen Verhältnissen zu ersparen.

    Der Bundesgerichtshof hat bei der Unterkunftsgewährung an einen Ausländer, der sich unerlaubt in der Bundesrepublik Deutschland aufhält, allerdings die Möglichkeit einer straflosen Unterstützungshandlung für den Fall in Erwägung gezogen hat, dass sich der Unterstützende darauf beschränkt, dem Ausländer eine Unterbringung in menschenunwürdigen Verhältnissen ersparen, und zwar unter der zusätzlichen Voraussetzung, dass der Ausländer in jedem Fall entschlossen gewesen wäre, seiner Ausreisepflicht zuwiderzuhandeln (vgl. BGH NJW 1990, 2207).

  • AG Kitzingen, 26.04.2021 - 1 Cs 882 Js 16548/20

    Glaubensfreiheit als Entschuldigungsgrund bei Kirchenasyl

    Gemessen an diesen Maßstäben kann das bloße Betreuen, Beherbergen, Verpflegen, Bekleiden eines ausreisepflichtigen Ausländers aus humanitären Gründen für sich genommen nach Auffassung der Kammer keine Beihilfehandlung darstellen (in diese Richtung auch BGH Urteil vom 12.06.1990, Az.: 5 StR 614/89, NJW 1990, 2207), und zwar unabhängig davon, ob sich diese Hilfeleistung auf eine akute Notsituation bezieht oder sogar drüber hinaus geht (a.A. OLG Hamm, Beschluss vom 01.06.2010, Az.: 3 RVs 310/09).

    Abgesehen davon, dass es eines erheblichen Aufwands an juristischer Kreativität bedarf, die Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 12.06.1990, Az.: 5 StR 614/89, NJW 1990, 2207, so zu verstehen, wie das Landgericht Bad Kreuznach dies getan hat, erschöpfte sich die Tätigkeit des Angeklagten gerade nicht im Betreuen, Beherbergen, Verpflegen, Bekleiden des .

  • BGH, 11.02.2000 - 3 StR 308/99

    Auslegung des Merkmals "erforderlich" in § 58 Abs. 1 Nr. 1 AuslG; Einschleusen

    Als Beihilfehandlung i.S.d. § 27 StGB kommt jede denkbare Hilfeleistung in Betracht, sofern sie dazu beiträgt, daß der Haupttäter unrichtige Angaben macht, um für sich oder einen anderen eine Aufenthaltsgenehmigung zu beschaffen (vgl. Senat NStZ 1999, 464, 465; BGH NStZ 1990, 443; BayObLG NStZ 1999, 627; Nissen in GK-AuslR § 92 a Rdn. 5 AuslG; Senge in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze § 92 a Rdn. 4 AuslG; Stoppa aaO § 92 a Rdn. 23; Hailbronner, Ausländerrecht § 92 a Rdn. 9 f AuslG).
  • BVerwG, 18.09.2001 - 1 C 17.00

    Ausweisung einer Prostituierten aus einem EU-Mitgliedstaat

    Weiter stellt die Prostitution nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 12. Juni 1990 - 5 StR 614/89 - NJW 1990, 2207) eine Erwerbstätigkeit im Sinne von § 1 Abs. 2 DVAuslG dar, ohne dass es darauf ankomme, wie sie in anderen Rechtsbereichen behandelt werde.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.04.2000 - 11 S 1387/99

    Geltung der Freizügigkeitsregelung für Erwerbsprostitution

    Prostitution ist auch als Erwerbstätigkeit im Sinne des Ausländerrechts anzusehen, da sie eine Möglichkeit entgeltlicher Tätigkeit darstellt (s. BGH, Urteil vom 12.6.1990, NJW 1990, 2207; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.9.1997, Die Justiz 1998, 78).
  • OLG Karlsruhe, 14.01.2009 - 2 Ss 53/08

    Voraussetzungen für die Annahme von Beihilfe zum illegalen Aufenthalt

    Werden einem solchen in seinem Tatentschluss gefestigten Täter Wohn- und Arbeitsmöglichkeiten geboten, die ihm den Aufenthalt zwar erleichtern, von denen er sein ungesetzliches Verbleiben im Inland aber nicht abhängig macht, vermag dies die durch den Täter verwirklichte Rechtsgutsverletzung, nämlich die Verbotswidrigkeit seines Aufenthaltes, nicht zu fördern (BGH NStZ 1990, 443; BayObLG NStZ 1999, 627; NJW 2002, 1663; KG (4) 1 Ss 263/00, bei JURIS; OLG Düsseldorf StV 2002, 312).

    Die bloße Gewährung einer Wohnmöglichkeit konnte unter diesen Voraussetzungen einen unerlaubten Aufenthalt nicht fördern (BGH NStZ 1990, 443).

  • BayObLG, 21.05.1999 - 4St RR 86/99

    Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt durch Gewähren von Unterkunft und/oder

    Das Gewähren von Unterkunft und Verpflegung wie auch das Entlohnen für eine Arbeitsleistung gegenüber einem Ausländer, der sich ohne die erforderliche Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsberechtigung oder Duldung im Bundesgebiet aufhält, stellt aber für sich alleine in objektiver Hinsicht noch keine Beihilfe zu einem Vergehen nach § 92 Abs. 1 Nr. 1 AuslG dar (BGH NJW 1990, 2207).

    In diesem Sinne ist die Bewertung zu verstehen, an einer Beihilfehandlung durch Gewähren von Wohnung könne es bereits in objektiver Hinsicht fehlen, wenn der Haupttäter auf jeden Fall entschlossen war, seiner Ausreisepflicht zuwiderzuhandeln (so BGH NJW 1990, 2207/2208 und ihm folgend der Senat in ständiger Rechtsprechung, so zuletzt Urteil v. 9.3.1999 - 4St RR 42/99).

  • OLG Düsseldorf, 31.08.2001 - 2a Ss 149/01

    Beihilfevoraussetzungen; Aufenthalt eines Ausländers; Beihilfe zum illegalen

    Das Gewähren von Unterkunft und Verpflegung wie auch das Entlohnen für eine Arbeitsleistung gegenüber einem Ausländer, der sich ohne die erforderliche Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsberechtigung oder Duldung im Bundesgebiet aufhält, stellt aber für sich alleine in objektiver Hinsicht noch keine Beihilfe zu einem Vergehen nach § 92 Abs. 1 Nr. 1 AuslG dar (BGH NJW 1990, 2207 zu §§ 47, 47 a AuslG aF; Pfälz. OLG Zweibrücken MDR 1992, 894).

    In diesem Sinne ist die Bewertung zu verstehen, an einer Beihilfehandlung durch Gewähren von Wohnung o.a. könne es bereits in objektiver Hinsicht fehlen, wenn der Haupttäter in jedem Fall entschlossen war, seiner Ausreisepflicht zuwiderzuhandeln (so BGH NJW 1990, 2207 f; BayObLG NStZ 1999, 627 f).

  • BGH, 20.04.2004 - 4 StR 67/04

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes nach § 338 Nr. 6 StPO (mögliche Prüfung

  • LG Bad Kreuznach, 05.04.2019 - 2 Qs 42/19

    Beschwerde gegen einen Durchsuchungsbeschluss bei Gewährung von Kirchenasyl:

  • LG Freiburg, 23.01.2008 - 7 Ns 630 Js 23306/06

    Strafbarkeit wegen Einschleusens von Ausländern: Gewährung von Unterkunft und

  • OLG Frankfurt, 25.02.2005 - 1 Ss 9/04

    Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt von Ausländern: Duldungsanspruch des

  • KG, 09.09.2005 - 1 Ss 229/05

    Beihilfe zum illegalen Aufenthalt: Strafbarkeit durch Beherbergung eines

  • BVerfG, 22.03.2000 - 2 BvR 426/00

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen strafgerichtliche Verurteilung wegen

  • OLG Köln, 25.03.2003 - Ss 92/03
  • BayObLG, 20.12.2004 - 4St RR 184/04

    Förderung des unerlaubten Aufenthalts von Ausländern durch Gewährung

  • BayObLG, 25.06.2001 - 4St RR 77/01

    Aufhalten im Bundesgebiet ohne Aufenthaltsgenehmigung; Beihilfehandlung im Sinne

  • LG Landshut, 24.06.2008 - 4 Qs 196/08

    Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt: Gewähren von Unterkunft für peruanischen

  • OLG Frankfurt, 04.03.2003 - 1 Ss 42/02

    Unerlaubter Aufenthalt im Bundesgebiet: Verstoß gegen das Ausländergesetz;

  • OLG Karlsruhe, 23.09.1997 - 2 Ss 123/97

    Zuwiderhandeln gegen eine vollziehbare ausländerrechtliche Auflage;

  • BayObLG, 13.02.1997 - 4St RR 203/96

    Keine Arbeitserlaubnis für Einweisung und Abnahme bestellter Anlagen -

  • OLG Köln, 25.03.2003 - Ss 93/02
  • LG Münster, 16.09.2004 - 3 Qs 51/04

    Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt nach dem Ausländergesetz; Erleichterung des

  • BayObLG, 10.12.2002 - 4St RR 118/02

    Visumpflicht für rumänische Reinigungskräfte

  • KG, 23.08.2000 - 1 Ss 157/00
  • KG, 04.07.2001 - 1 Ss 263/00
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