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   OLG Hamm, 11.09.1990 - 7 U 69/90   

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https://dejure.org/1990,5345
OLG Hamm, 11.09.1990 - 7 U 69/90 (https://dejure.org/1990,5345)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.09.1990 - 7 U 69/90 (https://dejure.org/1990,5345)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. September 1990 - 7 U 69/90 (https://dejure.org/1990,5345)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 345; ZPO § 513
    Zur Zulässigkeit der Berufung gegen Versäumnisurteile

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 1067
  • MDR 1991, 796
  • VersR 1991, 1193
  • BB 1991, 164
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 12.07.2016 - VIII ZB 25/15

    Verfahren bei Säumnis: Erlass eines Versäumnisurteils bei Nichtverhandeln einer

    Einerseits wird die Auffassung vertreten, die Fiktion des § 333 ZPO komme im Rahmen des § 337 ZPO von vornherein nicht zum Tragen, weil § 337 ZPO einen Anwendungsfall des Schutzes der unverschuldet nicht erschienenen Partei in ihrem Anspruch auf rechtliches Gehör darstelle und deshalb nur auf die Partei, die tatsächlich nicht erscheint, anwendbar sei (OLG Hamm, NJW 1991, 1067; Musielak/Voit/Stadler, ZPO, 13. Aufl., § 337 Rn. 1; Zöller/Herget, ZPO, 31. Aufl., § 337 Rn. 1; Prütting/Gehrlein/Czub, ZPO, 8. Aufl., § 337 Rn. 3).
  • BGH, 06.05.1999 - V ZB 1/99

    Berufung gegen zweites Versäumnisurteil

    Sie kann gerade nicht mehr darauf vertrauen, daß das Gericht in dem auf den Einspruch bestimmten Termin zur mündlichen Verhandlung die Schlüssigkeit der Klage nunmehr anders beurteilen werde (OLG Hamm, NJW 1991, 1067; MünchKomm-ZPO/Rimmelspacher, aaO, § 513 Rdn. 18; a.M. BAG, NJW 1974, 1103, 1104).
  • OLG Düsseldorf, 25.05.2015 - 24 W 24/15

    Zulässigkeit der Vertagung des Rechtsstreits wegen Nichtverhandelns der beklagten

    So wird vertreten, dass § 337 ZPO nur den Fall des tatsächlichen Fernbleibens vom Termin erfasst und auf den Fall des Nichtverhandelns bereits keine Anwendung finden kann (OLG Hamm NJW 1991, 1067; Zöller/Herget, ZPO, 30. Auflage, § 337 Rnr. 1; Musielak/Voit, ZPO 12. Auflage § 337 Rnr. 1; a.A . BeckOK ZPO/Toussaint, ZPO, § 337 Rnr. 1.1; Münchener Kommentar / Prütting, ZPO, 4. Auflage, § 337 Rnr. 6; OLG Köln, Beschluss v. 04.01.2000 - 6 W 82/99; BeckRS 2000, 02092).
  • OLG Köln, 16.03.1998 - 8 U 76/97

    Zulässigkeit der Berufung gegen ein Versäumnisurteil; Begriff der Säumnis im

    Die fehlende Schlüssigkeit des Klagevorbringens gehört nicht zu den Voraussetzungen der Säumnis (vgl. nur BAG NZA 1994, 1102, 1103 unter Hinweis auf § 331 Abs. 2 ZPO m.w.N.; OLG Hamm NJW 1991, 1067; OLG Düsseldorf MDR 1987, 769, 770).
  • KG, 18.10.1999 - 12 U 6654/98

    Begründetheit der Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil

    ff) Das BAG (NZA 1994, 1102 = JZ 1995, 523) und nunmehr auch der BGH (MDR 1999, 1017) haben dagegen ausdrücklich entschieden, dass die Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil nach § 513 Abs. 2 Satz 1 ZPO nicht auf die fehlende Schlüssigkeit der Klage in erster Instanz gestützt werden kann (so auch OLG Hamm NJW 1991, 1067 = VersR 1991, 1193; Baumbach/Albers, ZPO, 57. Aufl., § 513 Rdn. 6; MüKo-Rimmelspacher, ZPO, 513 Rdn. 18).
  • LAG Hamm, 21.01.1999 - 12 Sa 1067/98

    Klage einer Arbeitnehmerin auf Zahlung eines Arbeitsentgelt auf der Grundlage

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