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   BSG, 25.10.1990 - 12/3 RK 13/88   

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BSG, 25.10.1990 - 12/3 RK 13/88 (https://dejure.org/1990,1266)
BSG, Entscheidung vom 25.10.1990 - 12/3 RK 13/88 (https://dejure.org/1990,1266)
BSG, Entscheidung vom 25. Oktober 1990 - 12/3 RK 13/88 (https://dejure.org/1990,1266)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Krankenkasse - Studentische Mitgliedschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ende der Mitgliedschaft eines versicherungspflichtigen Studenten bei einer Ersatzkasse, Feststellungsinteresse der Krankenkasse zur Zuständigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 67, 286
  • NJW 1991, 1132
  • NJW-RR 1991, 605 (Ls.)
  • BB 1991, 555
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 20.07.1976 - 3 RK 20/75

    Rentner - Versicherungspflicht - Ende - Aufnahme einer versicherungspflichtigen

    Auszug aus BSG, 25.10.1990 - 3 RK 13/88
    In diesem Sinne hat schon der 3. Senat des BSG in einem Urteil vom 20. Juli 1976 (BSGE 42, 113, 115 = SozR 2200 § 165 Nr. 13) für den Fall der Aufnahme einer Beschäftigung durch einen versicherungspflichtigen Rentner entschieden; dem hat sich für Studenten der 8. Senat (aaO, 187) angeschlossen.

    Denn der in dieser Vorschrift zum Ausdruck gelangte Kontinuitätsgrundsatz galt nicht, wenn die bisherige Mitgliedschaft bei der ErsK durch eine vorrangige Pflichtmitgliedschaft verdrängt wurde (BSGE 42, 113, 115 f).

  • BSG, 30.08.1979 - 8b RK 2/79

    Versicherungsberechtigung - Ersatzkasse - Ende einer Mitgliedschaft - Aufnahme

    Auszug aus BSG, 25.10.1990 - 3 RK 13/88
    Die Mitgliedschaft eines versicherungspflichtigen Studenten bei einer Ersatzkasse für Angestellte endet auch dann mit der Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung als Arbeiter, wenn er die Mitgliedschaft nach Art. 2 § 4 IV der 12. AufbauV erworben hatte (Ergänzung zu BSGE 55, 185; Abgrenzung zu BSGE 49, 19).

    Dem Kassenwechsel des Klägers zum 10. Dezember 1984 stand auch nicht das Urteil des 8b-Senats vom 30. August 1979 (BSGE 49, 19 = SozR 2200 § 517 Nr. 4) entgegen.

  • BSG, 28.06.1983 - 8 RK 18/81

    Versicherungspflichtiger Student - Ersatzkasse - Versicherungspflichtige

    Auszug aus BSG, 25.10.1990 - 3 RK 13/88
    Die Mitgliedschaft eines versicherungspflichtigen Studenten bei einer Ersatzkasse für Angestellte endet auch dann mit der Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung als Arbeiter, wenn er die Mitgliedschaft nach Art. 2 § 4 IV der 12. AufbauV erworben hatte (Ergänzung zu BSGE 55, 185; Abgrenzung zu BSGE 49, 19).

    Der 8. Senat des BSG hat schon im Urteil vom 28. Juni 1983 (BSGE 55, 185 = SozR 2200 § 517 Nr. 6) entschieden, daß die Mitgliedschaft versicherungspflichtiger Studenten, die als solche Mitglieder einer ErsK geworden sind, mit der Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung endet und deshalb nicht zur Befreiung von der Mitgliedschaft bei der gesetzlichen Krankenkasse (KK) berechtigt.

  • BSG, 09.12.1987 - 8 RK 11/87

    Rechtsschutzinteresse - Gesetzliche Krankenkasse - Zuständigkeit - Ersatzkasse -

    Auszug aus BSG, 25.10.1990 - 3 RK 13/88
    Auch nach dem Ausscheiden eines Versicherten bei einer Ersatzkasse hat eine andere Kasse noch ein berechtigtes Interesse an der Feststellung, daß sie zuständig war, wenn damit zu rechnen ist oder es mindestens möglich erscheint, daß die Zuständigkeitsfrage später erneut streitig werden wird (Abw. von BSG, SozR 1500 § 55 Nr. 33).

    Der 8. Senat des BSG hat allerdings in einem Urteil vom 9. Dezember 1987 (SozR 1500 § 55 Nr. 33) entschieden, daß das Rechtsschutzinteresse für eine solche Klage in der Regel mit der Beendigung des zugrundeliegenden Beschäftigungsverhältnisses entfällt.

  • BSG, 09.09.1975 - 7 RAr 5/73

    Kompetenz des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Arbeit (BA) zur Aufhebung

    Auszug aus BSG, 25.10.1990 - 3 RK 13/88
    Wenn eine solche "Wiederholungsgefahr" besteht, hat die Rechtspr auch für eine Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines - inzwischen erledigten - Verwaltungsaktes (sog Fortsetzungsfeststellungsklage nach § 131 Abs. 1 Satz 3 SGG) ein Feststellungsinteresse anerkannt (vgl BSGE 40, 190, 196 = SozR 4100 § 116 Nr. 1; 42, 212, 217; Meyer-Ladewig, SGG, 3. Aufl, § 131 RdNr 10 mwN).
  • BSG, 22.09.1976 - 7 RAr 107/75

    Einmalige Leistung - Arbeitserlaubnis - Versagung - Verwaltungsakt - Erledigung

    Auszug aus BSG, 25.10.1990 - 3 RK 13/88
    Wenn eine solche "Wiederholungsgefahr" besteht, hat die Rechtspr auch für eine Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines - inzwischen erledigten - Verwaltungsaktes (sog Fortsetzungsfeststellungsklage nach § 131 Abs. 1 Satz 3 SGG) ein Feststellungsinteresse anerkannt (vgl BSGE 40, 190, 196 = SozR 4100 § 116 Nr. 1; 42, 212, 217; Meyer-Ladewig, SGG, 3. Aufl, § 131 RdNr 10 mwN).
  • BSG, 09.11.2011 - B 12 KR 3/10 R

    Krankenkassenwahlrecht - Zeitpunkt des Wechsels der Mitgliedschaft - verweigerte

    Die Klägerin hat iS von § 55 Abs. 1 SGG ein berechtigtes Interesse an der baldigen Feststellung, ob die Beigeladene im hier streitigen Zeitraum Mitglied der IKK geworden ist, auch wenn die Frage der Mitgliedschaft nur für die Vergangenheit umstritten ist (vgl BSG SozR 4-2500 § 175 Nr. 2 RdNr 18 unter Hinweis auf BSG SozR 3-2500 § 175 Nr. 3; vgl auch BSG SozR 3-5428 § 4 Nr. 2) .
  • BSG, 19.03.2002 - B 1 KR 34/00 R

    Betriebskrankenkassen - länderübergreifender Landesverband - Kündigung - Austritt

    Auf diesen Fall ist jedoch der Rechtsgedanke des § 131 Abs. 1 Satz 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG) entsprechend anwendbar (für Verpflichtungsklagen: BSG 14. März 2001 - B 6 KA 49/00 R - zur Veröffentlichung in SozR bestimmt; BSG SozR 3-1200 § 53 Nr. 9 jeweils mwN; für eine Klage auf Abschluss eines Versorgungsvertrags: BSGE 78, 243, 249 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 2 S 18 f; auf Feststellung der zuständigen Krankenkasse: BSGE 67, 286, 287 = SozR 3-5428 § 4 Nr. 2 S 10 f).
  • BSG, 27.01.1999 - B 4 RA 20/98 R

    Anrechnung von Erwerbseinkommen auf Hinterbliebenenrente - Wirklichkeitsmaßstab -

    Dieses liegt ua dann vor, wenn die Gefahr besteht, daß die Verwaltung unter im wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen einen gleichartigen Verwaltungsakt wie den erledigten erlassen wird (zur Wiederholungsgefahr vgl BSGE 74, 257, 258; BSGE 67, 286 = SozR 3-5428 § 4 Nr. 2; Pawlak in: Hennig, SGG, § 131 RdNrn 63 ff).
  • BSG, 08.10.1998 - B 12 KR 3/98 R

    Krankenversicherung - Wahlrecht - Mitglied - Bindung - Kündigungsfrist -

    Gleichwohl besteht ein berechtigtes Interesse an der baldigen Feststellung der Kassenzuständigkeit für einen in der Vergangenheit liegenden Sachverhalt, wenn damit zu rechnen ist, daß die Zuständigkeitsfrage erneut streitig werden kann, solange sie nicht letztinstanzlich geklärt ist (vgl BSGE 67, 286, 287 = SozR 3-5428 § 4 Nr. 2 S 10/11).
  • BSG, 21.09.1993 - 12 RK 26/91

    Versicherungspflichtiger Angestellter - Versicherungspflichtiger Rentner -

    Bedenken gegen die Zulässigkeit der Feststellungsklage bestehen nicht deswegen, weil das Beschäftigungsverhältnis, für das die Zuständigkeit umstritten ist, abgeschlossen in der Vergangenheit liegt (BSGE 67, 286 [BSG 25.10.1990 - 12 RK 13/88] = SozR 3-5428 § 4 Nr. 2).
  • OLG Saarbrücken, 19.12.2006 - 4 U 669/05

    Wirkung einer Baumängelanzeige auf Verjährung der Gewährleistungsansprüche

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteile v. 21.1.1993 - VII ZR 127/91, NJW 1993, 1131; VII ZR 221/91, NJW 1991, 1132) ist der Unternehmer, der Sicherheiten geleistet hat, nur in gleicher Weise schützenswert, wie wenn er den Werklohn noch nicht vollständig erhalten hätte.
  • BSG, 21.09.1993 - 12 RK 38/91

    Angestellter - Versicherungspflicht - Mitgliedschaft - Arbeiter

    Bedenken gegen die Zulässigkeit der Feststellungsklage bestehen nicht deswegen, weil das Beschäftigungsverhältnis, für das die Zuständigkeit umstritten ist, abgeschlossen in der Vergangenheit liegt (BSGE 67, 286 = SozR 3-5428 § 4 Nr. 2).
  • BSG, 21.09.1993 - 12 RK 19/93

    Ermittlung der Zuständigkeit von Krankenkassen - Voraussetzungen für die

    Bedenken gegen die Zulässigkeit der Feststellungsklage bestehen nicht deswegen, weil das Beschäftigungsverhältnis, für das die Zuständigkeit umstritten ist, abgeschlossen in der Vergangenheit liegt (BSGE 67, 286 [BSG 25.10.1990 - 12 RK 13/88] = SozR 3-5428 § 4 Nr. 2).
  • BSG, 12.12.1990 - 3 RK 16/88

    Buchbinder; Feintäschner; Hamburgische Zimmererkrankenkasse;

    Wie der erkennende Senat in seinem zur Veröffentlichung vorgesehenen Urteil vom 25. Oktober 1990 (12/3 RK 13/88) entschieden hat, hat bei Zuständigkeitsstreitigkeiten der vorliegenden Art die klagende Krankenkasse unabhängig von etwaigen Folgen für die Vergangenheit ein berechtigtes Interesse an der Feststellung ihrer Zuständigkeit, wenn - wie hier - damit zu rechnen ist oder zumindest möglich erscheint, daß die Zuständigkeitsfrage, solange sie nicht letztinstanzlich geklärt ist, später in anderen Fällen erneut streitig wird.
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