Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 11.07.1990

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   BVerfG, 30.11.1990 - 2 BvR 591/90   

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BVerfG, 30.11.1990 - 2 BvR 591/90 (https://dejure.org/1990,2154)
BVerfG, Entscheidung vom 30.11.1990 - 2 BvR 591/90 (https://dejure.org/1990,2154)
BVerfG, Entscheidung vom 30. November 1990 - 2 BvR 591/90 (https://dejure.org/1990,2154)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; OWiG § 46; StPO § 44
    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung wesentlicher Tatsachenbehauptungen und durch Überspannen der Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Tatsachen - Wesentlich - Begründung - Rechtliches Gehör - Vorheriger Stand - Wiedereinsetzung - Abholfach - Zugang - Rechtsanwalt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 1167
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus BVerfG, 30.11.1990 - 2 BvR 591/90
    Wenngleich aus Art. 103 Abs. 1 GG keine Verpflichtung herzuleiten ist, jedes Vorbringen zu bescheiden (vgl. BVerfGE 22, 267 [274]), müssen die wesentlichen der Rechtsverfolgung dienenden Tatsachenbehauptungen jedenfalls in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden (vgl. BVerfGE 47, 182 [189]).
  • BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvR 118/71

    Anspruch auf rechtliches Gehör und Ummfang der Rechtsmittelbelehrung

    Auszug aus BVerfG, 30.11.1990 - 2 BvR 591/90
    Selbst wenn die angegriffene Entscheidung aber den Einwurf in das Abholfach der Stadtverwaltung berücksichtigt, verstößt sie gegen Art. 103 Abs. 1 GG , weil sie dann die Anforderungen an das, was zur Erlangung einer Wiedereinsetzung zu veranlassen ist, überspannt hat (vgl. BVerfGE 31, 388 [390]).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerfG, 30.11.1990 - 2 BvR 591/90
    Wenngleich aus Art. 103 Abs. 1 GG keine Verpflichtung herzuleiten ist, jedes Vorbringen zu bescheiden (vgl. BVerfGE 22, 267 [274]), müssen die wesentlichen der Rechtsverfolgung dienenden Tatsachenbehauptungen jedenfalls in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden (vgl. BVerfGE 47, 182 [189]).
  • BVerfG, 06.05.1986 - 1 BvR 677/84

    Schwerer und unabwendbarer Nachteil i.S. von § 93c Satz 2 BVerfGG

    Auszug aus BVerfG, 30.11.1990 - 2 BvR 591/90
    Der angegriffene Beschluß läßt nicht erkennen, ob der Amtsrichter das Vorbringen betreffend den Einwurf in den Briefkasten am Freitag, dem 26. Mai 1989, überhaupt zur Kenntnis genommen und erwogen (vgl. BVerfGE 72, 119 [121]) hat; denn zur Begründung stützt er sich ausschließlich auf den Beschluß vom 9. August 1989.
  • BVerfG, 02.03.2014 - 2 BvR 53/13

    Wiederaufnahme eines Bußgeldverfahrens wegen Nichtentrichtung von Beiträgen zur

    Jedenfalls wenn es um eine Wiedereinsetzung im Strafverfahren - einschließlich des Wiederaufnahmeverfahrens - geht, widerspräche die Zurechnung anwaltlichen Mitverschuldens an der Fristversäumung wie auch die Annahme, dass im Falle anwaltlicher Vertretung eine sonst gebotene Belehrung über die Wiedereinsetzung entbehrlich wird, offenkundig den verfassungsrechtlichen Anforderungen, die für die Zurechnung anwaltlichen Verschuldens bei der Wiedereinsetzung aus den Besonderheiten des Strafverfahrens folgen (vgl. BVerfGE 60, 253 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. November 1990 - 2 BvR 591/90 -, juris; vom 11. April 1991 - 2 BvR 1996/89 -, juris), und den demgemäßen Wertungen des Strafprozessrechts.
  • OLG Köln, 04.02.1999 - Ss 45/99
    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, die Ausführungen von Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen; die wesentlichen der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung dienenden Tatsachen und Behauptungen müssen in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden (BVerfG NJW 1991, 1167, 1168 und 1996, 2785, 2786; Senatsentscheidungen VRS 87, 207; 94, 123; NZV 1998, 476 = VRS 95, 383).
  • OLG Köln, 17.07.1998 - Ss 351/98
    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, die Ausführungen vom Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen; die wesentlichen der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung dienenden Tatsachenbehauptungen müssen in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden (BVerfG NJW 1991, 1167, 1168 und 1996, 2785, 2786; Senatsentscheidungen VRS 87, 207; 94, 123).
  • OLG Köln, 12.04.2002 - Ss 141/02

    Zulassung einer Rechtsbeschwerde wegen Versagung des Anspruchs auf rechtliches

    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, die Ausführungen von Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen; die wesentlichen der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung dienenden Tatsachenbehauptungen müssen in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden (BVerfG NJW 1991, 1167, 1168 und 1996, 2785, 2786; ständige Senatsrechtsprechung vgl. Senatsentscheidungen VRS 87, 207; 94, 123; 95, 383; 96, 451).
  • OLG Dresden, 06.10.2005 - Ss OWi 715/05

    Einspruch; Bußgeldbescheid

    Der Grundsatz rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, die Ausführungen von Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen; die wesentlichen der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung dienenden Tatsachen müssen in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden (BVerfG NJW 1991, 1167 (1168)).
  • OLG Köln, 16.10.2012 - 1 RBs 265/12

    Zu den Voraussetzungen für die Entpflichtung des Betroffenen vom persönlichen

    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzubeziehen (BVerfG NJW 1978, 413; BVerfG NJW 1979, 413; BVerfG NJW 1991, 1167 [1168]; BVerfG NJW 1996, 2785 [2786]; BGHSt 28, 44 [46] = NJW 78, 1984 = VRS 55, 440; SenE v. 12.04.2002 - Ss 141/02 Z - = VRS 102, 469 [470]).
  • OLG Köln, 24.03.1994 - Ss 114/94
    Das Gebot des rechtichen Gehörs verlangt ferner, daß wesentliche der Rechtsverfolgung dienende Tatsachen in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden (BVerfG NJW 1991, 1167, 1168; Senatsentscheidung vom 29.06.1993 - Ss 235/93).
  • OLG Köln, 16.10.2001 - Ss 427/01

    Geldbuße wegen fahrlässiger Verkehrsordnungswidrigkeit aufgrund Missachtung eines

    Das Gericht ist im Rahmen der Gewährung rechtlichen Gehörs zwar verpflichtet, die Ausführungen des Betroffenen zur Kenntnis zu nehmen und in die Entscheidungsüberlegungen einzubeziehen (BVerfG NJW 1991, 1167 [1168]; BVerfG NJW 1996, 2785 [2786]; BGHSt 28, 44 [46] = NJW 1978, 1984 = VRS 55, 440; SenE v. 23.04.1994 - Ss 114/94 Z - = VRS 87, 207 [208]; SenE v. 22.08.1997 - Ss 483/97 Z - = VRS 94, 123 [124 f.]; SenE v. 04.02.1999 = NZV 1999, 264 = VRS 96, 451 [453]; SenE v. 17.07.1998 - Ss 351/98 Z - = NStZ-RR 1998, 345 [346] m. w. Nachw.; SenE v. 20.09.1999 - Ss 452/99 - = VRS 98, 150 [152]).
  • OLG Köln, 19.11.1996 - Ss 343/96

    Geschwindigkeitsmessung mit Lasermessgeräten

    Das Gebot des rechtlichen Gehörs verlangt ferner, daß wesentliche der Rechtsverfolgung dienende Tatsachen in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden (vgl. BVerfG NJW 1991, 1167, 1168; Senat a. a. O.).
  • OLG Braunschweig, 30.09.2011 - Ss (OWiZ) 154/11

    Darlegunganforderungen des Betroffenen bei Rüge der Verletzung des rechtlichen

    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, die Ausführungen von Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen; die wesentlichen der Rechtsverfolgung und der Rechtsverteidigung dienenden Tatsachenbehauptungen müssen in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden (BVerfG, NJW 1991, 1167, 1168 und 1196, 2785, 2786; OLG Köln, a. a. 0., Rn. 15).
  • OLG Köln, 24.03.1994 - Ss 114/94 (Z) 60

    Rechtliches Gehör; Verletzung; Rüge; Entscheidungserhebliche Tatsachen und

  • VG Frankfurt/Oder, 19.11.2015 - 2 K 344/14
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Rechtsprechung
   BVerfG, 11.07.1990 - 1 BvR 570/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,5346
BVerfG, 11.07.1990 - 1 BvR 570/90 (https://dejure.org/1990,5346)
BVerfG, Entscheidung vom 11.07.1990 - 1 BvR 570/90 (https://dejure.org/1990,5346)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Juli 1990 - 1 BvR 570/90 (https://dejure.org/1990,5346)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versicherungsaufsicht - Übertragung eines Versicherungsbestandes - Genehmigung durch Bundesaufsichtsamt

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 1167
  • NJW-RR 1991, 668 (Ls.)
  • VersR 1991, 757
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 11.01.1994 - 1 A 72.89

    Wahrung der Versichertenbelange bei Genehmigung der Bestandsübertragung

    Da diese Gesellschaft nicht das gesamte Vermögen der übertragenden Gesellschaft erhält und somit niedrigere Gewinne zu erwarten hat als der bisherige Vertragspartner, läßt sich nicht ausschließen, daß der Kläger in seinem vertraglichen Recht auf Beteiligung an den Überschüssen seines Vertragspartners verletzt ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluß vom 11. Juli 1990 - 1 BvR 570/90 - NJW 1991, 1167 = VerBAV 1991, 339).

    Danach kann namentlich keine Rede davon sein, daß hier der Anspruch auf Überschußbeteiligung infolge der von der Beklagten genehmigten Bestandsübertragung entwertet oder ausgehöhlt wird (vgl. BVerfG, Kammerbeschluß vom 11. Juli 1990, a.a.O.).

  • BAG, 14.12.1999 - 3 AZR 675/98

    Übertragung eines Versicherungsbestandes in der betrieblichen Altersversorgung

    Die Vorschrift stellt so einen zureichenden Eigentumsschutz im Rahmen des Bestandsübertragungsvertrages sicher (BVerfG 11. Juli 1990 - 1 BvR 570/90 - VersR 1991, 757).
  • VerfGH Bayern, 24.08.2009 - 20-VII-08

    Die Umwandlung der Pensionsanstalt für die Rechtsanwälte Bayerns von einer

    Die Rechtsposition der Versicherten erschöpft sich im Status der Anstaltsbenutzer (VerfGH 49, 111/117; BVerfG vom 11.7.1990 = NJW 1991, 1167; BVerfG vom 30.6.1994 = NJW 1995, 514/515).
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