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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 08.11.1990 - 1 U 113/90   

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https://dejure.org/1990,2966
OLG Oldenburg, 08.11.1990 - 1 U 113/90 (https://dejure.org/1990,2966)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 08.11.1990 - 1 U 113/90 (https://dejure.org/1990,2966)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 08. November 1990 - 1 U 113/90 (https://dejure.org/1990,2966)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 195; BGB § 477
    Verjährung bei Sachwalterhaftung eines Agenturhändlers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 195 BGB; § 477 BGB
    Kauf eines gebrauchten Kfz; Schadensersatzanspruch; Sachwalter; Agenturhändler; Verjährungsfrist; Verletzung kaufvertraglicher Nebenpflichten; Sachwalterhaftung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kauf eines gebrauchten Kfz; Schadensersatzanspruch; Sachwalter; Agenturhändler; Verjährungsfrist; Verletzung kaufvertraglicher Nebenpflichten; Sachwalterhaftung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 195, 477

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 1187
  • MDR 1991, 249
  • VersR 1991, 1148
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.03.1977 - VIII ZR 283/75

    Umfang der Aufklärungspflicht eines Gebrauchtwagenhändlers

    Auszug aus OLG Oldenburg, 08.11.1990 - 1 U 113/90
    Arglist auch im Sinne der hier einschlägigen kaufrechtlichen Gewährleistungsvorschriften setzt aber voraus, daß in einer dem Verkäufer zuzurechnenden Weise der Kaufinteressent mindestens bedingt vorsätzlich (BGH NJW 1977, 1055 f) getäuscht wurde, um ihn durch das damit erweckte falsche Vorstellungsbild von dem Angebot zum Vertragsschluß zu bewegen.
  • BGH, 03.03.1982 - VIII ZR 78/81

    Anfechtung eines Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung - Verheimlichung eines

    Auszug aus OLG Oldenburg, 08.11.1990 - 1 U 113/90
    Denn nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 1982, 1386; NJW-RR-1987, 436) handelt es sich allenfalls dann um einen nicht offenbarungspflichtigen "Bagatellschaden", wenn nur ganz geringfügige, äußere (Lack-) Schäden vorliegen und nicht auch andere (Blech-) Schäden, auch wenn diese keine weitergehenden Folgen hatten und der Reparaturaufwand relativ geringfügig war.
  • BGH, 29.01.1975 - VIII ZR 101/73

    Haftung des Gebrauchtwagenverkäufers aufgrund uneingeschränkter

    Auszug aus OLG Oldenburg, 08.11.1990 - 1 U 113/90
    Eine der Gewährleistungshaftung inhaltlich entsprechende Einstandspflicht der Beklagten ergibt sich jedoch als Schadensersatzfolge einer sogenannten "Sachwalterhaftung" nach den Grundsätzen der culpa in contrahendo (zu dieser Haftung des Agenturhändlers: BGH NJW 1975, 642; 1981, 922 f und 1983, 217).
  • BGH, 28.01.1981 - VIII ZR 88/80

    Zugesicherte Generalüberholung - Cic, Haftung des Vertreters

    Auszug aus OLG Oldenburg, 08.11.1990 - 1 U 113/90
    Eine der Gewährleistungshaftung inhaltlich entsprechende Einstandspflicht der Beklagten ergibt sich jedoch als Schadensersatzfolge einer sogenannten "Sachwalterhaftung" nach den Grundsätzen der culpa in contrahendo (zu dieser Haftung des Agenturhändlers: BGH NJW 1975, 642; 1981, 922 f und 1983, 217).
  • BGH, 30.05.1990 - VIII ZR 367/89

    Verjährung von Schadensersatzpflichten aus einem Beratervertrag

    Auszug aus OLG Oldenburg, 08.11.1990 - 1 U 113/90
    Soweit der Händler dabei kaufvertragliche Nebenpflichten verletzt, und dadurch einen wenigstens in unmittelbarem Zusammenhang mit dem später streitverursachenden Sachmangel stehenden Schaden verursacht, ist es nach der Rechtsprechung des BGH gerechtfertigt, auch im Verhältnis zu dem nicht unmittelbar nach den kaufvertraglichen Gewährleistungsvorschriften, sondern nach den Regeln der culpa in contrahendo haftenden "Sachwalter" die kurze Verjährungsfrist des § 477 BGB gelten zu lassen (zuletzt Urteil vom 30.5.1990 - VIII ZR 367/89 Seite 7 f).
  • OLG Düsseldorf, 21.01.2008 - 1 U 152/07

    Rücktritt vom Kaufvertrag wegen sporadischem Defekt am elektrischen Verdeck eines

    In Anlehnung an die sogenannte Karlsruher Formel (OLG Karlsruhe OLGR 2002, 248; NJW 2003, 1950, ebenso OLG Oldenburg NJW 1991, 1187) gibt sie lediglich den Betrag pro Kilometer an.
  • LG Gießen, 11.11.2004 - 4 O 269/04

    Offenbarungspflichten des Verkäufers bei der Veräußerung eines fabrikneuen

    Entscheidend ist auch nicht, ob die Arglisthaftung im vorliegenden Fall auf den Rechtsgedanken des § 166 II 1 BGB gestützt wird (so LG München I, ZIP 1988, 924) oder ein Organisationsverschulden angenommen wird, weil die Beklagte einen ausreichenden Informationsstand hinsichtlich des Verkäufers nicht hergestellt hat (so OLG Oldenburg, MDR 1991, 249, Reinking, ZIP 1988, 924).
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Rechtsprechung
   OLG München, 15.05.1990 - 1 U 3482/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,5174
OLG München, 15.05.1990 - 1 U 3482/90 (https://dejure.org/1990,5174)
OLG München, Entscheidung vom 15.05.1990 - 1 U 3482/90 (https://dejure.org/1990,5174)
OLG München, Entscheidung vom 15. Mai 1990 - 1 U 3482/90 (https://dejure.org/1990,5174)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Zurechenbares Verschulden einer Anwaltsgehilfin hinsichtlich einer fehlerhaften Fristenkontrolle

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 1187 (Ls.)
  • NJW-RR 1990, 191
  • NJW-RR 1991, 191
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