Rechtsprechung
OLG Hamm, 05.12.1990 - 11 U 76/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 826
Papierfundstellen
- NJW 1991, 1361
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Hamm, 18.09.2000 - 22 W 26/00
Durchbrechung der Rechtskraft eines Vollstreckungsbescheids - Zinsanspruch - …
Des weiteren müssen besondere Umstände hinzutreten, die sich aus der Art und Weise der Titelerlangung oder der beabsichtigten Vollstreckung ergeben und die das Vorgehen des Gläubigers als sittenwidrig prägen, so daß es letzterem zugemutet werden muß, die ihm unverdient zugefallene Rechtsposition aufzugeben (BGH, MDR 1999, 566; BGH, LM § 826 [Fa.] BGB Nr. 25; BGH, NJW 1998, 2818; OLG Hamm, NJW 1991, 1361, 1362;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 20. Aufl., Vor § 322 Rdnr. 74 m.w.N.).Von dem Erfordernis zusätzlicher besonderer Umstände kann schließlich auch nicht deshalb abgesehen werden, weil es sich um einen sogenannten Extremfall handelt, in dem die materielle Unrichtigkeit des Titels aufgrund der Sittenwidrigkeit des Vertrags bereits so eindeutig und so schwerwiegend ist, daß jede Vollstreckung allein schon deswegen das Rechtsgefühl in schlechthin unerträglicher Weise verletzen würde (BGH, NJW 1987, 3256, 3258; BGH, NJW 1991, 30; OLG Hamm, NJW 1991, 1361, 1362 m.w.N.).
- OLG Stuttgart, 01.03.1996 - 9 W 61/95
Voraussetzungen für eine Vollstreckungsabwehrklage einer einkommens- und …
Diesen Gedanken hat sodann das OLG Hamm aufgegriffen und vertieft (NJW 91, 1361 ff.).Bei diesem kommt aber eine auf § 826 BGB gestützte Klage nur dann in Betracht, wenn sich die Ausnutzung des materiell unrichtigen Titels als Extremfall darstellt, bei dem jede Vollstreckung allein schon wegen einer evidenten Sittenwidrigkeit des dem Urteil zugrundeliegenden Rechtsgeschäfts das Rechtsgefühl in schlechthin unerträglicher Weise verletzen würde (BGH - III. ZS - NJW 87, 3256; BGH - XI. ZS - NJW 91, 30; OLG Hamm NJW 91, 1361).
- OLG Celle, 28.10.2005 - 3 U 137/05
Sittenwidrigkeit von Darlehensverträgen, insbesondere dem Kauf von Aktien …
Etwas anderes kann nur ausnahmsweise gelten, und zwar namentlich dann, wenn im Einzelfall ein besonderes Aufklärungs- und Schutzbedürfnis des Kreditnehmers besteht bzw. nach Treu und Glauben ein Hinweis der Bank geboten ist, z. B. weil diese selbst einen zusätzlichen Gefährdungstatbestand gesetzt hat oder über einen relevanten Wissensvorsprung verfügt (vgl. BGH, NJW 1991, 1361, 1362).