Rechtsprechung
BGH, 31.01.1991 - 1 StR 338/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Geldbuße - Beschwerde - Rechtsbeschwerde - Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde - Wertgrenze
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)
OWiG § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Nr. 3
Wertgrenze für Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft
Papierfundstellen
- BGHSt 37, 316
- NJW 1991, 1367
- MDR 1991, 555
- NStZ 1991, 289
- NZV 1991, 278 (Ls.)
Wird zitiert von ... (14) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Zweibrücken, 08.02.1989 - 1 Ss 19/89
Auszug aus BGH, 31.01.1991 - 1 StR 338/90
Das Bayerische Oberste Landesgericht hält die Rechtsbeschwerde nach § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG für zulässig und will sich sachlich mit ihr befassen, sieht sich aber durch den Beschluß des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 8. Februar 1989 - 1 Ss 19/89 (NStZ 1989, 234; in gleichem Sinn OLG Karlsruhe Justiz 1990, 300) daran gehindert.
- OLG Köln, 16.07.1993 - Ss 278/93
Amtsgericht; Erhöhung; Geldbuße; Verzicht; Fahrverbot; Vielfahrer; Überschreitung …
Die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft, gegen deren Zulässigkeit im Hinblick auf die Höhe der verhängten Geldbuße keine Bedenken bestehen (vgl. BGH NJW 1991, 1367 = VRS 81, 41; Senatsentscheidung vom 19.06.1990 - Ss 233/90 -) bleibt ohne Erfolg. - OLG Bamberg, 02.07.2018 - 3 Ss OWi 754/18
Voraussetzungen für Abkürzung nach BKAtV - verwirkte Fahrverbotsdauer
Die nach § 79 I 1 Nr. 1 OWiG ohne weiteres statthafte (BGH, Beschluss vom 31.01.1991 - 1 StR 338/90 = BGHSt 37, 316 = NJW 1991, 1367 = NStZ 1991, 289 = wistra 1991, 229 = VRS 81 [1991], 41 = VM 1991, Nr. 77;… vgl. u.a. auch Göhler/Seitz OWiG 17. Aufl. § 79 Rn. 3;… KK/Hadamitzky OWiG 5. Aufl. § 79 Rn. 11;… BeckOK-OWiG/Bär [Stand: 01.03.2018] § 79 Rn. 14) und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde ist begründet und zwingt den Senat zur Aufhebung des angefochtenen Urteils. - BayObLG, 16.05.2022 - 201 ObOWi 483/22
Gewinnabschöpfung bei Verstoß gegen Zweckentfremdungsverbot
Die nach § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG statthafte (zur Anwendung der Vorschrift auf Rechtsbeschwerden der Staatsanwaltschaft vgl. nur BGH NJW 1991, 1367) und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft, die infolge der wirksamen Beschränkung des Einspruchs des Betroffenen auf den Rechtsfolgenausspruch nur noch diesen betreffen kann, hat mit der Sachrüge - zumindest vorläufig - Erfolg.
- OLG Karlsruhe, 09.01.1995 - 3 Ss 176/94
Fahrverbot; Pflichtverletzung; Anordnung
Die gem. § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 0WiG statthafte (BGHSt 37, 316 = NStZ 1991, 289 = NJW 1991, 1367 ) Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft ist zulässig und wirksam auf den Rechtsfolgenausspruch des Urteils beschränkt; das Rechtsmittel erstreckt sich wegen des Zusammenhanges bzw. der Wechselwirkung zwischen der Bemessung der Geldbuße und der Nebenfolge eines Fahrverbotes (…vgl. nur Göhler 0WiG 10. Aufl. § 79 Rdnr. 9 m.w.N.) auf den gesamten Rechtsfolgenausspruch. - OLG Karlsruhe, 15.05.1995 - 3 Ss 81/95 Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen und die ebenfalls zulässige Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft (BGHSt 37, 316 = NStZ 1991, 289 = NJW 1991, 1367 ) haben jeweils mit dem Hilfsantrag den aus der Beschlußformel ersichtlichen-vorläufigen - Erfolg.
- OLG Köln, 11.02.1994 - Ss 26/94
Warneffekt einer bereits erfolgten Verurteilung; Höchstmaß der Geldbuße; Schwere …
Die im Hinblick auf die Höhe der verhängten Geldbuße zulässige Rechtsbeschwerde (vgl. BGH NJW 1991, 1367 ), die wirksam auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt ist, führt in diesem Umfange zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung. - OLG Zweibrücken, 13.12.1993 - 1 Ss 202/93
Konkrete Gefährdung; Querverkehr; Regelfahrverbot; Mißachtung; Sekunde; Rotlicht; …
Das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft ist zulässig, ohne daß es der Feststellung der besonderen Voraussetzungen nach § 80 0WiG bedarf (vgl. BGH NJW 1991, 1367 ). - OLG Karlsruhe, 28.01.1994 - 2 Ss 151/93
Fahrverbot; Regelfahrverbot; Rotlichtverstoß; Rote Ampel
Die gemäß § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG statthafte (BGHSt 37, 316 ff.) und wirksam auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkte Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft hat vorläufigen Erfolg. - BayObLG, 27.08.1997 - 3 ObOWi 93/97
Keine Anrechnung von Zahlungen an gemeinnützige Einrichtungen infolge …
Die zuungunsten des Betroffenen eingelegte Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft ist statthaft (§ 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG ; vgl. dazu BGH NJW 1991, 1367 ) und auch sonst zulässig. - OLG Köln, 11.02.1994 - Ss 26/94 (B) 16 Die im Hinblick auf die Höhe der verhängten Geldbuße zulässige Rechtsbeschwerde (vgl. BGH NJW 1991, 1367), die wirksam auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt ist, führt in diesem Umfange zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung.
- BayObLG, 17.04.1991 - 2 ObOWi 144/91
- BayObLG, 19.06.1991 - 2 ObOWi 149/91
- BayObLG, 10.06.1991 - 1 ObOWi 92/91
- OLG Hamm, 26.11.1996 - 3 Ss OWi 1199/96
Geschwindigkeitsüberschreitung, Rechtsbeschwerde, Sicherung der einheitlichen …
Rechtsprechung
BGH, 15.01.1991 - 5 StR 605/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verschlafen - Eigenmächtiges Ausbleiben - Fortsetzungsverhandlung - Angeklagter
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Auszüge)
StPO § 231
Kein eigenmächtiges Ausbleiben des Angeklagten in der Fortsetzungsverhandlung bei Verschlafen
Papierfundstellen
- NJW 1991, 1367
- StV 1991, 147
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Karlsruhe, 21.06.1990 - 3 Ss 90/90
Auszug aus BGH, 15.01.1991 - 5 StR 605/90
Hierzu muß dem Angeklagten nachgewiesen werden können, versucht zu haben, durch Mißachtung seiner Anwesenheitspflicht den Gang der Rechtspflege zu stören (vgl. BGH, MDR 1991, 361 = DRsp IV (455) 125 a-b; OLG Karlsruhe, MDR 1990, 1035 [OLG Karlsruhe 21.06.1990 - 3 Ss 90/90] = DRsp IV (455) 121 a-b). - BGH, 30.11.1990 - 2 StR 44/90
Begriff des eigenmächtigen Fortbleibens
Auszug aus BGH, 15.01.1991 - 5 StR 605/90
Hierzu muß dem Angeklagten nachgewiesen werden können, versucht zu haben, durch Mißachtung seiner Anwesenheitspflicht den Gang der Rechtspflege zu stören (vgl. BGH, MDR 1991, 361 = DRsp IV (455) 125 a-b; OLG Karlsruhe, MDR 1990, 1035 [OLG Karlsruhe 21.06.1990 - 3 Ss 90/90] = DRsp IV (455) 121 a-b).
- OLG Jena, 08.10.2008 - 1 Ss 120/08 Die vorliegende Fallgestaltung ist nicht vergleichbar mit den Fällen, in denen ein Angeklagter verschlafen hat (vgl. BGH [5 StR 605/90 und 3 StR 225/90] NJW 1991, 1367 und StV 1988, 185).
Rechtsprechung
BGH, 08.02.1991 - 3 StR 225/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Revision wegen der Verfahrensrüge der vorschriftswidrigen Abwesenheit des Angeklagten - Voraussetzungen für die Fortsetzung einer unterbrochenen Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten - Erfordernis der Mißachtung der Anwesenheitspflicht zum Zweck der Störung des ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1991, 1367
- StV 1991, 244
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.01.1986 - 2 StR 735/85
Strafaussetzung - Gesamtstrafe - Einzelstrafen - Bewährung - Revision gegen die …
Auszug aus BGH, 08.02.1991 - 3 StR 225/90
Vorsorglich weist der Senat für die neue Verhandlung auf die unzureichende, pauschale Begründung im angefochtenen Urteil zu § 56 Abs. 2 StGB hin (vgl. BGH wistra 1986, 105 f.).
- BGH, 17.03.1999 - 3 StR 507/98
Fortsetzung einer unterbrochenen Hauptverhandlung ohne den Angeklagten
Eigenmächtiges Handeln liegt danach nicht vor, wenn der Angeklagte einen Fortsetzungstermin etwa verschlafen (BGHR StPO § 231 II Abwesenheit, eigenmächtige 7) oder sich über seinen Zeitpunkt geirrt hat (BGH StV 1981, 393). - OLG Jena, 08.10.2008 - 1 Ss 120/08 Die vorliegende Fallgestaltung ist nicht vergleichbar mit den Fällen, in denen ein Angeklagter verschlafen hat (vgl. BGH [5 StR 605/90 und 3 StR 225/90] NJW 1991, 1367 und StV 1988, 185).