Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 11.01.1991

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   BVerwG, 09.01.1991 - 3 B 75.90   

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BVerwG, 09.01.1991 - 3 B 75.90 (https://dejure.org/1991,503)
BVerwG, Entscheidung vom 09.01.1991 - 3 B 75.90 (https://dejure.org/1991,503)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Januar 1991 - 3 B 75.90 (https://dejure.org/1991,503)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Widerruf der ärztlichen Approbation bei Unzuverlässigkeit oder Unwürdigkeit - Straftat für Widerruf der Approbation nicht ausreichend

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BÄO § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, § 5 Abs. 2 S. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 1557
  • NVwZ 1991, 675 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (79)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 27.10.1966 - I C 99.64

    Erteilung eines Berufsverbotes durch die Verwaltungsbehörde - Ehrlosigkeit eines

    Auszug aus BVerwG, 09.01.1991 - 3 B 75.90
    Die vom Kläger aufgeworfene Frage, ob der Widerruf der ärztlichen Approbation allein auf die Tatsache gestützt werden könne, daß der Betroffene bei Gelegenheit der Berufsausübung Straftaten begangen hat, ist schon vom Wortlaut der Bundesärzteordnung eindeutig zu verneinen, ohne daß es dafür eines Revisionsverfahrens bedarf (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 1966 - BVerwG 1 C 99.64 - BVerwGE 25, 201).

    Abgesehen davon, daß der vom Kläger genannten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 27. Oktober 1966 - BVerwG 1 C 99.64 - BVerwGE 25, 201) eine andere Vorschrift zugrunde lag, nämlich der vorliegend nicht einschlägige § 4 Abs. 1 Zahnheilkundegesetz vom Jahre 1952, findet sich in dem angefochtenen Berufungsurteil - entgegen der Auffassung des Klägers - keine Formulierung, die der dem genannten Urteil zugrundeliegenden Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts widerspricht.

  • BVerwG, 30.09.1976 - 1 C 29.75

    Unzuverlässigkeit eined Gastwirtes - Widerruf einer Gaststättenerlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 09.01.1991 - 3 B 75.90
    Der Begriff der "Unzuverlässigkeit" wird im Berufsrecht durch die Prognose gekennzeichnet, ob der Betroffene in Zukunft seine beruflichen Pflichten zuverlässig erfüllen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. September 1976 - BVerwG 1 C 29.75 - Buchholz 451.41 § 15 Nr. 3); "Unwürdigkeit" liegt - wie der vom Berufungsgericht beifällig zitierte Beschluß des VGH Kassel vom 4. März 1985 - 11 TH 2782/84 - (NJW 1986, 2390) zu Recht annimmt - dann vor, wenn der Arzt durch sein Verhalten nicht mehr das zur Ausübung des ärztlichen Berufs erforderliche Ansehen und Vertrauen besitzt.

    Gemeint ist augenscheinlich das Urteil vom 30. September 1976 - BVerwG 1 C 29.75 -, denn der auf der gleichen Seite des Gewerbearchivs abgedruckte Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. August 1976 kommt schon thematisch nicht in Betracht.

  • BVerwG, 17.01.1975 - VI CB 133.74

    Verwirkung von beamtenrechtlichen Ansprüchen - Nichtzulassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus BVerwG, 09.01.1991 - 3 B 75.90
    Ebensowenig ist für die Frage der Abweichung von Bedeutung, ob die Tatsachenwürdigung durch das Berufungsgericht zwingend oder zutreffend ist (BVerwG, Beschluß vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - Buchholz 310 § 132 Nr. 128).
  • VGH Hessen, 04.03.1985 - 11 TH 2782/84
    Auszug aus BVerwG, 09.01.1991 - 3 B 75.90
    Der Begriff der "Unzuverlässigkeit" wird im Berufsrecht durch die Prognose gekennzeichnet, ob der Betroffene in Zukunft seine beruflichen Pflichten zuverlässig erfüllen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. September 1976 - BVerwG 1 C 29.75 - Buchholz 451.41 § 15 Nr. 3); "Unwürdigkeit" liegt - wie der vom Berufungsgericht beifällig zitierte Beschluß des VGH Kassel vom 4. März 1985 - 11 TH 2782/84 - (NJW 1986, 2390) zu Recht annimmt - dann vor, wenn der Arzt durch sein Verhalten nicht mehr das zur Ausübung des ärztlichen Berufs erforderliche Ansehen und Vertrauen besitzt.
  • BVerwG, 31.03.1988 - 7 B 46.88

    Divergenz - Abweichung

    Auszug aus BVerwG, 09.01.1991 - 3 B 75.90
    Die - angeblich - unrichtige Anwendung eines vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten und vom Berufungsgericht nicht in Frage gestellten Rechtsgrundsatzes auf den zu entscheidenden Einzelfall ist keine Abweichung i.S. des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO (st. Rspr. des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Beschluß vom 31. März 1988 - BVerwG 7 B 46.88 - Buchholz 310 § 132 Nr. 260) und kann für sich genommen nicht zur Zulassung der Revision führen.
  • BVerwG, 26.09.2002 - 3 C 37.01

    Approbation, Widerruf der - eines Apothekers; Widerruf einer

    Es kann daher dahinstehen, ob der Kläger auch im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BApO unwürdig ist (vgl. hierzu Beschluss vom 4. August 1993 - BVerwG 3 B 5.93 - Buchholz 418.20 Nr. 28; vgl. zur Unwürdigkeit als Arzt: Beschlüsse vom 9. Januar 1991 - BVerwG 3 B 75.90 - Buchholz 418.00 Nr. 80, vom 2. November 1992 - BVerwG 3 B 87.92 - Buchholz 418.00 Nr. 83, vom 28. August 1995 - BVerwG 3 B 7.95 - Buchholz 418.00 Nr. 91 und vom 14. April 1998 - BVerwG 3 B 95.97 - Buchholz 418.00 Nr. 100).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.06.2019 - 13 A 897/17

    Rechtswidrige Anordnung des Ruhens der Approbation als Arzt; Anknüpfung

    vgl. zu alldem BVerfG, Beschluss vom 8. September 2017 - 1 BvR 1657/17 -, juris, Rn. 13, m.w.N.; BVerwG, Beschlüsse vom 27. Januar 2011 - 3 B 63.10 -, juris, Rn. 4, vom 28. Januar 2003 - 3 B 149.02 -, juris, Rn. 4, und vom 9. Januar 1991 - 3 B 75.90 -, juris, Rn. 3.

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. August 1995 -3 B 7.95 -, juris, Rn. 10, und vom 9. Januar 1991 - 3 B 75.90 -, juris, Rn. 5.

  • BVerwG, 02.11.1992 - 3 B 87.92

    Unwürdigkeitsprognose nach ärztlichem Standesrecht - Drogenverschreibung

    "Unwürdigkeit" zwingt nach Wortlaut und Sinn des § 5 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Bundesärzteordnung schon allein zum Widerruf der Approbation (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. Januar 1991 - BVerwG 3 B 75.90 - Buchholz 418.00 Nr. 80 und vom 26. Mai 1992 - BVerwG 3 B 82.91 -).

    Die Unwürdigkeit entbehrt nach der dem angefochtenen Beschluß zugrundeliegenden Rechtsauffassung des prognostischen Elements (ebenso im Ergebnis BVerwG, Beschluß vom 9. Januar 1991 - BVerwG 3 B 75.90 - Buchholz 418.00 Nr. 80), sie ist nicht vom künftigen Verhalten des Betroffenen abhängig.

    Damit unterscheidet sich der Begriff der "Unwürdigkeit" im Berufsrecht auch hinreichend vom Begriff der "Unzuverlässigkeit", der durch die Prognose gekennzeichnet ist, ob der Betroffene in Zukunft seine beruflichen Pflichten zuverlässig erfüllen wird (vgl. BVerwG, Beschluß vom 9. Januar 1991 - BVerwG 3 B 75.90 - Buchholz 418.00 Nr. 80; Urteil vom 30. September 1976 - BVerwG 1 C 29.75 - Buchholz 451.41 § 15 Nr. 3).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.01.1991 - 7 B 103.90   

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BVerwG, 11.01.1991 - 7 B 103.90 (https://dejure.org/1991,6122)
BVerwG, Entscheidung vom 11.01.1991 - 7 B 103.90 (https://dejure.org/1991,6122)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Januar 1991 - 7 B 103.90 (https://dejure.org/1991,6122)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nuklearmediziner - Nuklearmedizinische Geräte - Stahlenschutzbeauftragter

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 1557
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 11.01.1991 - 7 B 103.90
    Zweifelhaft ist bereits, ob die Beschwerdeschrift überhaupt den Anforderungen entspricht, die § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache stellt (vgl. dazu BVerwGE 13, 90 ).
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