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Rechtsprechung
   BGH, 15.01.1991 - 5 StR 492/90   

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BGH, 15.01.1991 - 5 StR 492/90 (https://dejure.org/1991,197)
BGH, Entscheidung vom 15.01.1991 - 5 StR 492/90 (https://dejure.org/1991,197)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 1991 - 5 StR 492/90 (https://dejure.org/1991,197)
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Hafturlaub

§ 25 Abs. 2 StGB, konkludenter gemeinsamer Tatentschluß

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Mittäterschaft - Mord in Mittäterschaft - Mitwirkung - Aufgabe der Mitwirkung

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Mittäterschaft durch Mitvorbereitung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StGB § 25 Abs. 2
    Mord in Mittäterschaft bei Aufgabe eines Mittäters während der Tatausführung

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Mittäterschaft durch bloße Tatortanwesenheit?

Papierfundstellen

  • BGHSt 37, 289
  • NJW 1991, 1068
  • NJW 1991, 1692
  • MDR 1991, 456
  • NStZ 1991, 280
  • StV 1993, 410
  • JR 1991, 205
 
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Wird zitiert von ... (104)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 15.05.1984 - 1 StR 169/84

    Voraussetzungen des Begriffs des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln -

    Auszug aus BGH, 15.01.1991 - 5 StR 492/90
    Wesentliche Anhaltspunkte können der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft sein (BGH JR 1955, 304,305; BGH NStZ 1984, 413; BGH GA 1984, 287).

    b) Die gemeinschaftliche Ausführung der Tat setzt nicht voraus, daß jeder Mittäter selbst ein gesetzliches Tatbestandsmerkmal verwirklicht hat; es genügt aber nach ständiger Rechtsprechung eine andere Mitwirkung, zu der auch eine Vorbereitungshandlung gehört, durch die der Mittäter den tatausführenden Genossen in dessen Tatentschluß bestärkt (BGHSt 11, 268,272; BGH NStZ 1984, 413; BGH StV 1986, 384).

  • BGH, 26.10.1984 - 3 StR 438/84

    Anforderungen an Mittäterschaft

    Auszug aus BGH, 15.01.1991 - 5 StR 492/90
    Er hat nicht nur fremdes Tun gefördert, sondern einen eigenen Tatbeitrag derart in eine gemeinschaftliche Tat eingefügt, daß sein Beitrag als Teil der Tätigkeit des anderen und umgekehrt dessen Tun als Ergänzung seines eigenen Tatanteils erscheint (BGHSt 6, 248, 249 [BGH 08.07.1954 - 4 StR 350/54]; 8, 393, 396; BGH NJW 1951, 410; 1985, 1035; BGH StV 1985, 106,107; BGHR StGB § 25 Abs. 2 Tatherrschaft 3, 4 und Mittäter 2).
  • BGH, 27.04.1989 - 1 StR 632/88

    Strafbarkeit wegen Betrugs - Werbung von Kapitalanlegern als Kommanditisten mit

    Auszug aus BGH, 15.01.1991 - 5 StR 492/90
    Er hat nicht nur fremdes Tun gefördert, sondern einen eigenen Tatbeitrag derart in eine gemeinschaftliche Tat eingefügt, daß sein Beitrag als Teil der Tätigkeit des anderen und umgekehrt dessen Tun als Ergänzung seines eigenen Tatanteils erscheint (BGHSt 6, 248, 249 [BGH 08.07.1954 - 4 StR 350/54]; 8, 393, 396; BGH NJW 1951, 410; 1985, 1035; BGH StV 1985, 106,107; BGHR StGB § 25 Abs. 2 Tatherrschaft 3, 4 und Mittäter 2).
  • BGH, 23.01.1958 - 4 StR 613/57

    Falscher Verfolger - § 25 Abs. 2, § 15 StGB, error in persona bei Mittätern, § 22

    Auszug aus BGH, 15.01.1991 - 5 StR 492/90
    b) Die gemeinschaftliche Ausführung der Tat setzt nicht voraus, daß jeder Mittäter selbst ein gesetzliches Tatbestandsmerkmal verwirklicht hat; es genügt aber nach ständiger Rechtsprechung eine andere Mitwirkung, zu der auch eine Vorbereitungshandlung gehört, durch die der Mittäter den tatausführenden Genossen in dessen Tatentschluß bestärkt (BGHSt 11, 268,272; BGH NStZ 1984, 413; BGH StV 1986, 384).
  • BGH, 26.04.1990 - 4 StR 143/90

    Maßstäbe zur Abgrenzung zwischen Täterschaft und Beihilfe - Unzureichende

    Auszug aus BGH, 15.01.1991 - 5 StR 492/90
    Er hat nicht nur fremdes Tun gefördert, sondern einen eigenen Tatbeitrag derart in eine gemeinschaftliche Tat eingefügt, daß sein Beitrag als Teil der Tätigkeit des anderen und umgekehrt dessen Tun als Ergänzung seines eigenen Tatanteils erscheint (BGHSt 6, 248, 249 [BGH 08.07.1954 - 4 StR 350/54]; 8, 393, 396; BGH NJW 1951, 410; 1985, 1035; BGH StV 1985, 106,107; BGHR StGB § 25 Abs. 2 Tatherrschaft 3, 4 und Mittäter 2).
  • BGH, 10.01.1956 - 5 StR 529/55

    Beil - §§ 25, 27 StGB, Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme, Mitbeherrschung des

    Auszug aus BGH, 15.01.1991 - 5 StR 492/90
    Er hat nicht nur fremdes Tun gefördert, sondern einen eigenen Tatbeitrag derart in eine gemeinschaftliche Tat eingefügt, daß sein Beitrag als Teil der Tätigkeit des anderen und umgekehrt dessen Tun als Ergänzung seines eigenen Tatanteils erscheint (BGHSt 6, 248, 249 [BGH 08.07.1954 - 4 StR 350/54]; 8, 393, 396; BGH NJW 1951, 410; 1985, 1035; BGH StV 1985, 106,107; BGHR StGB § 25 Abs. 2 Tatherrschaft 3, 4 und Mittäter 2).
  • BGH, 29.01.1986 - 2 StR 613/85

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit

    Auszug aus BGH, 15.01.1991 - 5 StR 492/90
    b) Die gemeinschaftliche Ausführung der Tat setzt nicht voraus, daß jeder Mittäter selbst ein gesetzliches Tatbestandsmerkmal verwirklicht hat; es genügt aber nach ständiger Rechtsprechung eine andere Mitwirkung, zu der auch eine Vorbereitungshandlung gehört, durch die der Mittäter den tatausführenden Genossen in dessen Tatentschluß bestärkt (BGHSt 11, 268,272; BGH NStZ 1984, 413; BGH StV 1986, 384).
  • BGH, 14.02.1984 - 1 StR 849/83

    Abgrenzung von direktem und bedingtem Tötungsvorsatz - Strafbefreiender Rücktritt

    Auszug aus BGH, 15.01.1991 - 5 StR 492/90
    Wesentliche Anhaltspunkte können der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft sein (BGH JR 1955, 304,305; BGH NStZ 1984, 413; BGH GA 1984, 287).
  • BGH, 13.03.1979 - 1 StR 739/78

    Dreierbande - § 24 Abs. 2 StGB, 'Rücktritt' eines im Vorbereitungsstadium

    Auszug aus BGH, 15.01.1991 - 5 StR 492/90
    Nur dann wäre es geeignet gewesen, einen Einfluß auf das weitere Handeln des D. zu nehmen (vgl. BGHSt 28, 346,347 [BGH 13.03.1979 - 1 StR 739/78]; BGHR § 25 Abs. 2 Tatherrschaft 1).
  • BGH, 08.07.1954 - 4 StR 350/54

    Textilvertreter - § 242 StGB, §§ 25 Abs. 1, 27 StGB, Abgrenzung Mittäterschaft -

    Auszug aus BGH, 15.01.1991 - 5 StR 492/90
    Er hat nicht nur fremdes Tun gefördert, sondern einen eigenen Tatbeitrag derart in eine gemeinschaftliche Tat eingefügt, daß sein Beitrag als Teil der Tätigkeit des anderen und umgekehrt dessen Tun als Ergänzung seines eigenen Tatanteils erscheint (BGHSt 6, 248, 249 [BGH 08.07.1954 - 4 StR 350/54]; 8, 393, 396; BGH NJW 1951, 410; 1985, 1035; BGH StV 1985, 106,107; BGHR StGB § 25 Abs. 2 Tatherrschaft 3, 4 und Mittäter 2).
  • BGH, 06.03.1951 - 1 StR 75/50
  • LG Berlin, 27.02.2017 - 535 Ks 8/16

    Raser erstmals wegen Mordes verurteilt

    Voraussetzung für die Zurechnung fremden Handelns als eigenes mittäterschaftliches Tun ist ein zumindest konkludentes Einvernehmen der Mittäter (BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 10, 40; NStZ 2003, 253, 254; NStZ-RR 2004, 40, 41).
  • BGH, 01.03.2018 - 4 StR 399/17

    Ku'Damm-Raser-Fall: Mordurteil aufgehoben

    Der gemeinsame Tatplan muss nicht ausdrücklich geschlossen sein, vielmehr genügt eine konkludente Übereinkunft; diese kann auch - in Erweiterung des ursprünglichen Tatplans - im Rahmen arbeitsteiliger Tatausführung getroffen werden (BGH, Urteile vom 1. Dezember 2011 - 5 StR 360/11, NStZ-RR 2012, 77, 78; vom 15. Januar 1991 - 5 StR 492/90, BGHSt 37, 289, 292; vom 9. März 1994 - 3 StR 711/93, NStZ 1994, 394; Beschluss vom 18. Mai 1995 - 5 StR 139/95, BGHSt 41, 149, 151).
  • BGH, 18.06.2020 - 4 StR 482/19

    Revisionen der Angeklagten gegen das zweite Urteil im "Berliner Raser-Fall"

    Der gemeinsame Tatplan muss nicht ausdrücklich geschlossen sein, vielmehr genügt eine konkludente Übereinkunft; diese kann auch - in Erweiterung des ursprünglichen Tatplans - im Rahmen arbeitsteiliger Tatausführung getroffen werden (vgl. BGH, Urteile vom 1. Dezember 2011 - 5 StR 360/11, NStZ-RR 2012, 77, 78; vom 15. Januar 1991 - 5 StR 492/90, BGHSt 37, 289, 292; Beschluss vom 18. Mai 1995 - 5 StR 139/95, BGHSt 41, 149, 151).
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Rechtsprechung
   BGH, 23.01.1991 - 3 StR 365/90   

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https://dejure.org/1991,682
BGH, 23.01.1991 - 3 StR 365/90 (https://dejure.org/1991,682)
BGH, Entscheidung vom 23.01.1991 - 3 StR 365/90 (https://dejure.org/1991,682)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 1991 - 3 StR 365/90 (https://dejure.org/1991,682)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Befangenheit durch Urteilsabsprache

  • Wolters Kluwer

    Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit - Vorliegen von Misstrauensgründen gegen die Unparteilichkeit - Rüge der Verwerfung des Gesuchs zur Ablehnung beteiligter Richter - Voraussetzungen der Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

  • opinioiuris.de

    Befangenheit durch Urteilsabsprache

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 37, 298
  • NJW 1991, 1692
  • MDR 1991, 552
  • NStZ 1991, 346
  • NJ 1991, 280
  • JR 1991, 424
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 08.11.1989 - 3 StR 368/89

    Betäubungsmittel - Drogen - Unerlaubtes Handeltreiben - Sittenwidriges

    Auszug aus BGH, 23.01.1991 - 3 StR 365/90
    Auf die Sachrüge der Staatsanwaltschaft ist jedenfalls zur Strafzumessung zu bemerken, daß sich das Landgericht in seinem Bestreben um einen "kurzen Prozeß" den Blick für die Tatschwere verstellt hat (vgl. BGH MDR 1990, 169; ferner Schmidt-Hieber NJW 1990, 1884; DRiZ 1990, 321, 323).
  • BGH, 11.05.1988 - 3 StR 566/87

    Befangenheitsbesorgnis bei Kontakten des Richters mit Verteidiger des

    Auszug aus BGH, 23.01.1991 - 3 StR 365/90
    Dabei muß er die gebotene Zurückhaltung wahren, um jeden Anschein der Parteilichkeit zu vermeiden (BGH, Beschl. vom 4. Mal 1977 3 StR 93/77; BGH NStZ 1985, 36, 37; BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 1).
  • BGH, 04.05.1977 - 3 StR 93/77

    Pficht des Vorsitzenden zur Hinwirkung auf die volle Wahrnehmung der

    Auszug aus BGH, 23.01.1991 - 3 StR 365/90
    Dabei muß er die gebotene Zurückhaltung wahren, um jeden Anschein der Parteilichkeit zu vermeiden (BGH, Beschl. vom 4. Mal 1977 3 StR 93/77; BGH NStZ 1985, 36, 37; BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 1).
  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus BGH, 23.01.1991 - 3 StR 365/90
    Das ist der Fall, wenn der Ablehnende bei verständiger Würdigung des ihm bekannten Sachverhalts Grund zu der Annahme hat, der Richter nehme ihm gegenüber eine innere Haltung ein, die dessen Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussen kann (BGHSt 21, 334 [341]).
  • OLG Frankfurt, 13.07.1989 - 3 Ws 490/89
    Auszug aus BGH, 23.01.1991 - 3 StR 365/90
    Eine Bindung des Gerichts, sei es auch nur der Anschein einer Bindung, vor dem letzten Wort des Angeklagten bewirkt aber die Befangenheit des Gerichts (Jähnke, Absprachen im Strafprozeß, Bericht über das Symposium am 20./21.11.1986 in Triberg S. 151 f.; vgl. ferner Niemöller StV 1990, 34, 37; Rönnau, Die Absprache im Strafprozeß 1990 S. 243 ff., insbesondere S. 248 f.; Baumann NStZ 1987, 157, 160; Schünemann, Gutachten in Verhandlungen des 58. Deutschen Juristentages München 1990 Band I B 117 f.; Rex, DRiZ 1991, 31, 32).
  • BGH, 07.06.1989 - 2 StR 66/89

    Nichteinhaltung einer Strafmaßzusicherung

    Auszug aus BGH, 23.01.1991 - 3 StR 365/90
    Der Entscheidung in BGHSt 36, 210 [214] kann nichts anderes entnommen werden.
  • BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88

    Umfang des Gesamtvorsatzes; Prozessualer Tatbegriff bei falschen Angaben

    Auszug aus BGH, 23.01.1991 - 3 StR 365/90
    Den Fragen, ob es sich tatsächlich um einen fortgesetzten Betrug (zum Gesamtvorsatz vgl. BGHSt 36, 105, 110 und 320 f sowie BGHR StGB vor § 1 fH Gesamtvorsatz 8-26) handelt und ob die versuchte Steuerhinterziehung in Tateinheit hiermit steht, braucht mangels Beschwer des Angeklagten nicht nachgegangen zu werden.
  • BVerfG, 27.01.1987 - 2 BvR 1133/86

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensabsprache im Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 23.01.1991 - 3 StR 365/90
    Entgegen der im Zurückweisungsbeschluß des Landgerichts geäußerten Ansicht gibt es kein "rechtsstaatliches Verfahren bei Absprachen zu dem Prozeßergebnis"; vielmehr ist es dem Gericht untersagt, "sich auf einen 'Vergleich' im Gewande des Urteils, auf einen 'Handel mit der Gerechtigkeit' einzulassen" (BVerfG wistra 1987, 134).
  • BGH, 07.12.1959 - GSSt 1/59

    Inkasso - § 246 StGB, 'Tatbestandslösung'

    Auszug aus BGH, 23.01.1991 - 3 StR 365/90
    Wenn sich der Täter die Verfügungsgewalt über eine Sache verschafft, indem er vorgibt, daß ein Treueverhältnis begründet werde, handelt er aber in Wirklichkeit von vorneherein in dem Willen, die Sache für sich zu verwerten, so ist in der späteren Verwertung keine Untreue zu sehen, vielmehr handelt es sich nur um einen Betrug (vgl. BGHSt 14, 38).
  • BGH, 07.07.1989 - 2 StR 227/89

    Rechtsfehlerhafter Strafausspruch im Falle eines Betruges - Veranlassung eines

    Auszug aus BGH, 23.01.1991 - 3 StR 365/90
    Dabei wird der neue Tatrichter bei dem versuchten (hinsichtlich der Besitzerlangung am Grundstück wohl vollendeten) Betrug im Fall IV 10 der Urteilsgründe die Entscheidung in BGHR StGB § 263 I Vermögensschaden 19 zu beachten haben.
  • BGH, 22.06.1990 - 3 StR 471/89

    Definition des Begriffs "Grober Eigennutz" - Indizielle Wirkung einer

  • BGH, 21.03.1984 - 2 StR 634/83

    Zur Unverzüglichkeit des Ablehnungsgesuchs als Voraussetzung des

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Nachdem der Bundesgerichtshof gegenüber Verständigungen (in dessen früherer Terminologie: "Absprachen") außerhalb der Hauptverhandlung anfänglich eine ablehnende Haltung eingenommen hatte (vgl. etwa BGHSt 37, 298 ; BGH, Beschlüsse vom 19. Oktober 1993 - 1 StR 662/93 -, NJW 1994, S. 1293 f., und vom 25. Oktober 1995 - 2 StR 529/95 -, wistra 1996, S. 68; BGHSt 42, 46 ), wurden Verständigungen innerhalb der Hauptverhandlung zunächst durch den 4. Strafsenat und sodann durch den Großen Senat für Strafsachen grundsätzlich gebilligt.
  • LG Koblenz, 19.12.2012 - 12 KLs 2090 Js 29752/10

    Besorgnis der Befangenheit durch das Hinlegen von zwei "Schokoladenikoläusen" auf

    Dabei ist entscheidend auf den nach außen deutlich gewordenen Eindruck von der inneren Haltung des Richters abzustellen (BGHSt 37, 298, 302 = NJW 1991, 1692 ), ohne dass dieser Eindruck tatsächlich der inneren Haltung des Richters entsprechen müsste (BGH NStZ-RR 2012, 211 f).
  • BGH, 28.08.1997 - 4 StR 240/97

    Verständigung im Strafverfahren

    Die vom Gericht in einem Urteil zu verkündende Strafe darf nicht ohne die vom Gesetz gewährten Garantien der Anwesenheit und Mitwirkung aller Verfahrensbeteiligten, der Unmittelbarkeit und Mündlichkeit der Hauptverhandlung sowie nicht unter Umgehung des Öffentlichkeitsgrundsatzes gefunden werden ... Welche Strafe angemessen ist, kann das Gericht grundsätzlich erst beurteilen, wenn die Hauptverhandlung ergeben hat, was von dem Vorwurf gegen den Angeklagten in welchem Umfang festgestellt ist, welche Umstände das begangene Unrecht kennzeichnen und welches Maß an Schuld anzunehmen ist" (BGHSt 37, 298, 304).
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