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   BGH, 21.03.1991 - III ZR 94/89   

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https://dejure.org/1991,729
BGH, 21.03.1991 - III ZR 94/89 (https://dejure.org/1991,729)
BGH, Entscheidung vom 21.03.1991 - III ZR 94/89 (https://dejure.org/1991,729)
BGH, Entscheidung vom 21. März 1991 - III ZR 94/89 (https://dejure.org/1991,729)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Pferdewette RennQuintett - Ausschlußfrist von 13 Wochen - Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen - Zustellungsverzögerung - Prozeßkostenhilfeverweigerung - Beschwerde nach acht Wochen - Zustellung i.S.d. § 270 Abs. 3 ZPO

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AGBG § 3; AGBG § 9; BGB § 242; ZPO § 270
    Wirksamkeit von Ausschlußklauseln in Teilnahmebedingungen für Pferdewetten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG § 3, § 9; BGB § 242; ZPO § 270
    Formularmäßiger Ausschlußfrist in Teilnahmebedingungen für Rennquintett; Zustellung demnächst bei verzögerter Einlegung einer Beschwerde gegen die Verweigerung von Prozeßkostenhilfe

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 1745
  • MDR 1991, 595
  • VersR 1991, 594
  • WM 1991, 1280
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 01.10.1986 - IVa ZR 108/85

    Wahrung der Klagefrist durch Anbringung eines Prozeßkostenhilfegesuchs

    Auszug aus BGH, 21.03.1991 - III ZR 94/89
    Abgesehen davon, daß Verjährungsfristen nach § 225 BGB abgekürzt werden können, sind die Rechtseinrichtung der Verjährung und die Bestimmung einer Klagefrist unabhängig voneinander und zu verschiedenartig, als daß sie gleichbehandelt werden könnten (vgl. BGHZ 98, 295, 298).

    Diese Grundsätze gelten auch bei Verzögerungen durch ein Prozeßkostenhilfeverfahren (vgl. Senatsurteil vom 27. September 1973 - III ZR 197/71 = BGWarn 1973 Nr. 223 = NJW 1974, 57; s.a. BGHZ 98, 295).

    In der Rechtsprechung wird insoweit allgemein auf den Zeitraum abgestellt, den ein Rechtsanwalt bei angemessener Sachbehandlung für eine ordnungsgemäße Prozeßführung benötigt (vgl. BGHZ 98, 295, 301).

    Für eine Beschwerde gegen die Verweigerung von Prozeßkostenhilfe, die im Gegensatz zur Vorbereitung einer Klage keine Entschließung darüber voraussetzt, ob das Prozeßkostenrisiko getragen werden soll und wie der Prozeßkostenvorschuß aufgebracht werden kann, wird mit Rücksicht auf die schutzwürdigen Belange des Gegners regelmäßig nur ein Zeitraum von höchstens zwei Wochen als angemessen angesehen, auch wenn das Rechtsmittel nach § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO nicht fristgebunden ist (vgl. BGHZ 98, 295, 301 = VersR 1987, 39, 41 - zum Teil in BGHZ nicht abgedruckt; s. ferner BGH Urteil vom 9. Januar 1991 XII ZR 85/90 = zur Veröffentlichung vorgesehen m.w.Nachw.).

  • BGH, 19.01.1978 - II ZR 124/76

    Hemmung der Verjährung durch Einreichung eines Armenrechtsgesuchs

    Auszug aus BGH, 21.03.1991 - III ZR 94/89
    Der Bundesgerichtshof hat einem Kläger, dessen Armenrechtsgesuch abgelehnt worden war, in Anwendung des Rechtsgedankens von § 234 Abs. 1 ZPO eine mindestens zweiwöchige Frist zur Vorbereitung der Klage zugebilligt (BGHZ 70, 235, 240).
  • BGH, 09.01.1991 - XII ZR 85/90

    Hemmung der Verjährung durch Beantragung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus BGH, 21.03.1991 - III ZR 94/89
    Für eine Beschwerde gegen die Verweigerung von Prozeßkostenhilfe, die im Gegensatz zur Vorbereitung einer Klage keine Entschließung darüber voraussetzt, ob das Prozeßkostenrisiko getragen werden soll und wie der Prozeßkostenvorschuß aufgebracht werden kann, wird mit Rücksicht auf die schutzwürdigen Belange des Gegners regelmäßig nur ein Zeitraum von höchstens zwei Wochen als angemessen angesehen, auch wenn das Rechtsmittel nach § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO nicht fristgebunden ist (vgl. BGHZ 98, 295, 301 = VersR 1987, 39, 41 - zum Teil in BGHZ nicht abgedruckt; s. ferner BGH Urteil vom 9. Januar 1991 XII ZR 85/90 = zur Veröffentlichung vorgesehen m.w.Nachw.).
  • BGH, 24.10.1960 - III ZR 132/59

    Rechtsnatur der Frist zur Erhebung der Klage

    Auszug aus BGH, 21.03.1991 - III ZR 94/89
    Auch eine Hemmung der 13wöchigen Ausschlußfrist kommt deshalb grundsätzlich nicht in Betracht (vgl. BGH aaO; s.a. Senatsurteile BGHZ 33, 360, 362 und BGHZ 79, 1, 2 ff.) [BGH 16.10.1980 - III ZR 94/79].
  • BGH, 27.09.1973 - III ZR 197/71

    Armenrecht - Arme Partei - Klagefrist - Fristenwesen - Fristwahrung

    Auszug aus BGH, 21.03.1991 - III ZR 94/89
    Diese Grundsätze gelten auch bei Verzögerungen durch ein Prozeßkostenhilfeverfahren (vgl. Senatsurteil vom 27. September 1973 - III ZR 197/71 = BGWarn 1973 Nr. 223 = NJW 1974, 57; s.a. BGHZ 98, 295).
  • BGH, 16.10.1980 - III ZR 94/79

    Ausschlußfrist für Entschädigungsansprüche wegen Strafverfolgung

    Auszug aus BGH, 21.03.1991 - III ZR 94/89
    Auch eine Hemmung der 13wöchigen Ausschlußfrist kommt deshalb grundsätzlich nicht in Betracht (vgl. BGH aaO; s.a. Senatsurteile BGHZ 33, 360, 362 und BGHZ 79, 1, 2 ff.) [BGH 16.10.1980 - III ZR 94/79].
  • OLG Celle, 26.11.1985 - 20 U 40/85

    Ausschlussfrist für Ansprüche aus der Spielteilnahme in den Teilnahmebedingungen

    Auszug aus BGH, 21.03.1991 - III ZR 94/89
    Sie ist insbesondere weder überraschend noch benachteiligt sie den Spielteilnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen (vgl. §§ 3, 9 AGBG, § 242 BGB; ebenso OLG Celle NJW-RR 1986, 833 f. [OLG Celle 26.11.1985 - 20 U 40/85]; Ulmer in Ulmer/Brandner/Hensen AGBG 6. Aufl. Anh. §§ 9-11 Rn. 483; Palandt/Heinrichs BGB 50. Aufl. § 9 AGBG Rn. 108; Erman/Hefermehl BGB 8. Aufl. § 9 AGBGB Rn. 259; zweifelnd Staudinger/Engel BGB 12. Aufl. § 763 Rn. 31; a.A. Horn in Wolf/Horn/Lindacher AGBG 2. Aufl. § 23 Rn. 230).
  • BGH, 18.05.1989 - III ZR 182/88

    Nichtannahme der Revision

    Auszug aus BGH, 21.03.1991 - III ZR 94/89
    Die Zustellung ist dagegen nicht mehr "demnächst" erfolgt, wenn die Partei, der die Fristwahrung obliegt, oder ihr Prozeßbevollmächtigter durch nachlässiges - auch leicht fahrlässiges - Verhalten zu einer nicht bloß geringfügigen Zustellungsverzögerung beigetragen hat (vgl. Senatsurteil vom 7. April 1983 - III ZR 193/81 = VersR 1983, 831, 832 und Senatsbeschluß vom 2. November 1989 - III ZR 182/88 = BGHR ZPO § 270 Abs. 3 demnächst 4; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann aaO § 270 Anm. 4 D m.w.Nachw.).
  • BGH, 07.04.1983 - III ZR 193/81

    Übersetzung der für die Auslandszustellung einer Wechselklage erforderlichen

    Auszug aus BGH, 21.03.1991 - III ZR 94/89
    Die Zustellung ist dagegen nicht mehr "demnächst" erfolgt, wenn die Partei, der die Fristwahrung obliegt, oder ihr Prozeßbevollmächtigter durch nachlässiges - auch leicht fahrlässiges - Verhalten zu einer nicht bloß geringfügigen Zustellungsverzögerung beigetragen hat (vgl. Senatsurteil vom 7. April 1983 - III ZR 193/81 = VersR 1983, 831, 832 und Senatsbeschluß vom 2. November 1989 - III ZR 182/88 = BGHR ZPO § 270 Abs. 3 demnächst 4; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann aaO § 270 Anm. 4 D m.w.Nachw.).
  • BGH, 12.06.2001 - XI ZR 274/00

    Zur Gültigkeitsbefristung von Telefonkarten

    Solche Ausschlußfristen sind, obwohl im Gesetz in aller Regel nicht vorgesehen, in weiten Bereichen üblich und werden unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der beiderseits Beteiligten häufig als nicht unangemessen anzusehen sein (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 21. März 1991 - III ZR 94/89, NJW 1991, 1745).
  • OLG München, 22.06.2006 - 29 U 2294/06

    Zur Wirksamkeit von AGB-Klauseln eines Mobilfunkanbieters im Zusammenhang mit

    bb) Es kann hier dahinstehen, ob formularmäßige Verfallsklauseln prinzipiell eine nicht hinnehmbare Verletzung des Äquivalenzprinzips enthalten und eine unangemessene Benachteiligung des Kunden darstellen (vgl. BGH MMR 2001, 806, 808 zu Berechtigungskarten und Gutscheinen sowie BGH NJW 1991, 1745 zu einer Ausschlussfrist in den Teilnahmebedingungen für die Pferdewette "RennQuintett"; ferner Köhler aaO S. 223).
  • BGH, 30.11.2006 - III ZB 22/06

    Wahrung der Klagefrist für die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen durch

    Deshalb wahrt die Einreichung der Klageschrift auch in diesem Fall rückwirkend die Frist, wenn die Klage nur unverzüglich nach der vom Kläger nicht verzögerten (positiven oder negativen) Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag zugestellt wird (vgl. Senatsurteil vom 21. März 1991 - III ZR 94/89 - NJW 1991, 1745, 1746).

    Verlangt die in Rede stehende Vorschrift darüber hinaus die Erhebung der Klage oder - dem weitgehend gleichbedeutend - die gerichtliche Geltendmachung eines Anspruchs (vgl. BGHZ 98, 295; Senatsurteil vom 21. März 1991 - III ZR 94/89 - NJW 1991, 1745), muss hinzukommen, dass die unbemittelte Partei, soweit noch nicht geschehen, alsbald die Klage einreicht, sobald über das Prozesskostenhilfegesuch entschieden worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 8. März 1989 aaO).

  • OLG Köln, 13.06.2023 - 3 U 148/22

    Befristung der Gültigkeitsdauer "Mobiler Briefmarken" auf 14 Tage unwirksam

    Denn solche Ausschlussfristen sind, obwohl im Gesetz in aller Regel nicht vorgesehen, in weiten Bereichen üblich und werden unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der beiderseits Beteiligten häufig als nicht unangemessen angesehen (vgl. BGH NJW 2001, 2635 Rn. 29 unter Verweis auf die Entscheidung BGH NJW 1991, 1745, in der eine 13-wöchige Ausschlussfrist für die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen aus der Spielteilnahme bei der Pferdewette "RennQuintett" als wirksam erachtet wurde).
  • BGH, 30.11.2006 - III ZB 23/06

    Wahrung der Frist zur Stellung eines Antrags auf Entschädigung für eine

    Deshalb wahrt die Einreichung der Klageschrift auch in diesem Fall rückwirkend die Frist, wenn die Klage nur unverzüglich nach der vom Kläger nicht verzögerten (positiven oder negativen) Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag zugestellt wird (vgl. Senatsurteil vom 21. März 1991 - III ZR 94/89 - NJW 1991, 1745, 1746).

    Verlangt die in Rede stehende Vorschrift darüber hinaus die Erhebung der Klage oder - dem weitgehend gleichbedeutend - die gerichtliche Geltendmachung eines Anspruchs (vgl. BGHZ 98, 295; Senatsurteil vom 21. März 1991 - III ZR 94/89 - NJW 1991, 1745), muss hinzukommen, dass die unbemittelte Partei, soweit noch nicht geschehen, alsbald die Klage einreicht, sobald über das Prozesskostenhilfegesuch entschieden worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 8. März 1989 aaO).

  • BGH, 11.12.1991 - XII ZR 269/90

    Kurze Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen Kfz-Mieter bei

    Die Zustellung ist hingegen nicht mehr "demnächst" erfolgt, wenn die Partei, der die Fristwahrung obliegt, durch nachlässiges - auch leicht fahrlässiges - Verhalten zur einer nicht bloß geringfügigen Zustellungsverzögerung beigetragen hat (vgl. etwa Senatsurteil vom 8. Juni 1988 - IVb ZR 92/87 - FamRZ 1988, 1154; BGH, Urteil vom 21. März 1991 - III ZR 94/89 - NJW 1991, 1745, jeweils m.w.N.).
  • OLG München, 06.09.2004 - 1 W 1660/04

    Zur Frage der Fristwahrung durch Prozesskostenhilfegesuch

    Diese Grundsätze gelten auch bei Verzögerungen durch ein Prozesskostenhilfeverfahren (BGH, Urteil vom 21.3.1991, III ZR 94/89 = NJW 1991, 1745, m.w.N.).

    Die Frist ist rückwirkend nur dann gewahrt, wenn die Klage unverzüglich nach der vom Kläger nicht verzögerten (positiven oder negativen) Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag zugestellt wird (BGH, Urteil vom 21.3.1991, III ZR 94/89 = NJW 1991, 1745 [1746]).

    Für eine Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe hat der BGH unter anderem mit dem Argument, sie setze im Gegensatz zur Vorbereitung einer Klage keine Entschließung darüber voraus, ob das Prozesskostenrisiko getragen werden soll und wie der Prozesskostenvorschuss aufgebracht werden kann, und mit Rücksicht auf die schutzwürdigen Belange des Gegners aus dem Rechtsgedanken des § 234 Abs. 1 ZPO (zweiwöchige Wiedereinsetzungsfrist) regelmäßig nur einen Zeitraum von höchstens zwei Wochen als angemessen angesehen, "obwohl das Rechtsmittel nach § 127 Abs. 2, Satz 2 ZPO nicht fristgebunden ist" (BGH, Entscheidung vom 1.10.1986, IV a ZR 108/85 = VersR 1987, 39 = NJW 1987, 255 = .BGHZ 98, 295; auch BGH, Urteil vom 21.3.1991, III ZR 94/89 = NJW 1991, 1745[1746]; BGH, Urteil vom 9.1.1991, XII ZR 85/90 = NJW-RR 1991, 573, m.w.N.; so auch OLG Hamm, Beschluss vom 24.7.1992, 11 W 83/91 = MDR 1993, 385; Zöller/Greger, ZPO, 23. Aufl. RdNr. 15 zu § 167 ZPO).

  • LG München I, 26.01.2006 - 12 O 16098/05

    Kein Verfall von Prepaid-Guthaben

    Solche Ausschlussfristen sind, obwohl im Gesetz in aller Regel nicht vorgesehen, in weiten Bereichen üblich, und werden unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der beiderseits Beteiligten häufig als nicht unangemessen anzusehen sein (vgl. z. B. BGH, Urt. v. 21.03.1991 - III ZR 94/89, NJW 1991, 1745; BGH, NJW 2001, 2635 ).
  • BGH, 21.10.2004 - IX ZR 71/02

    Anfechtung der Verrechnung der Beitragsansprüche von Sozialkassen des Baugewerbes

    Die Zustellung hat daher trotz mehrmonatiger Verspätung bei wertender Betrachtung nach § 270 Abs. 3 ZPO a.F. infolge Rückwirkung auf den Einreichungstag die Anfechtungsfrist hier noch gewahrt (vgl. BGHZ 145, 358, 362 m.w.N.; zur verzögerten Prozeßkostenhilfegewährung auch BGH, Urt. v. 21. März 1991 - III ZR 94/89, NJW 1991, 1745, 1746).
  • OLG Köln, 05.03.2001 - 16 U 93/00

    Mängelhaftung beim Gebrauchtwagenkauf; Rüge mangelnder Funktionstauglichkeit des

    Es darf kein nachlässiges, auch kein leicht fahrlässiges Verhalten zu einer nicht bloß geringfügigen Zustellungsverzögerung beigetragen haben (vgl. BGH, NJW 92, 1820; NJW 93, 2615; 91, 1745).

    Im Rahmen des § 270 Abs. 3 ZPO ist ihm lediglich Verschulden seines Prozessvertreters anzulasten, § 85 Abs. 2 ZPO (vgl. BGH, NJW 91, 1745).

  • OLG Köln, 28.02.2002 - 8 U 81/01

    In "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und

  • BVerfG, 28.07.1993 - 1 BvR 1464/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Gebot fairer Verfahrensgestaltung

  • KG, 23.02.2006 - 8 U 164/05

    Mietzahlungsklage: Wirkung der Streitverkündung des auf Mietzahlung in Anspruch

  • OLG Koblenz, 20.12.2004 - 12 U 1365/03

    Haftung und Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Rückgriff auf Gutachten im

  • OLG Brandenburg, 24.04.2008 - 12 U 194/07

    Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag: Versagung von Deckungsschutz wegen der

  • OLG Schleswig, 10.10.2001 - 2 W 53/01

    Fristgerechte Anfechtung eines Beschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung

  • BGH, 01.07.1992 - XII ZB 82/91

    Ausschluß des Versorgungsausgleichs durch notariellen Vertrag

  • BGH, 17.06.2003 - IX ZR 400/00

    Wahrung der Berufungsbegründungsfrist durch Bezugnahme auf

  • OLG Schleswig, 16.01.2003 - 2 W 139/02

    Rechtzeitige Beschlussanfechtung in Wohnungseigentumssachen

  • OLG Köln, 07.03.2003 - 6 U 137/02

    Formularmäßige Vereinbarung der Gültigkeitsbefristung einer Telefonkarte

  • OLG Oldenburg, 16.06.1999 - 2 U 78/99

    Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides mit Angabe eines Rechtsformzusatzes;

  • OLG Jena, 07.01.2015 - 2 U 317/14

    GmbH: Nichtigerklärung von den Ausschluss des klagenden Gesellschafters

  • OLG Brandenburg, 17.07.2008 - 10 WF 139/08

    Zustellungsverzögerung durch Prozesskostenhilfeverfahren

  • OLG Köln, 23.06.1999 - 6 W 12/99

    Fristgerechte Erhebung einer Hauptsacheklage; Zustellung "demnächst"

  • OLG Brandenburg, 04.12.2002 - 4 U 24/02

    Zustellung "demnächst" im Sinne von § 270 Abs. 3 ZPO; Anspruch auf Auskehr des

  • OLG Karlsruhe, 27.07.1999 - 2 WF 61/99

    Zustellung - Verjährung

  • LAG Niedersachsen, 25.03.1999 - 16a Ta 119/99

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für Klage auf Zahlung restlichen Entgelts und

  • OLG Brandenburg, 14.08.1998 - 2 W 33/97

    Beschwerde gegen einen Prozesskostenhilfebeschluss; Hinreichende

  • LG Dortmund, 23.06.2010 - 2 O 512/07

    Unfallversicherung, Verjährung, Zustellung, "demnächst", Prozeßkostenhilfe,

  • LAG Hessen, 03.08.1992 - 11 Sa 1544/91

    Frist für die Verjährung des Anspruchs auf Erstattung von tarifvertraglich

  • OLG Hamm, 24.07.1992 - 11 ZR 88/91
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