Rechtsprechung
   BGH, 26.04.1990 - 4 StR 147/90   

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https://dejure.org/1990,3764
BGH, 26.04.1990 - 4 StR 147/90 (https://dejure.org/1990,3764)
BGH, Entscheidung vom 26.04.1990 - 4 StR 147/90 (https://dejure.org/1990,3764)
BGH, Entscheidung vom 26. April 1990 - 4 StR 147/90 (https://dejure.org/1990,3764)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine Ablehnung der Vernehmung eines Zeugen wegen Unerreichbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 186
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.03.1968 - 4 StR 615/67

    Rechtmäßigkeit der Verlesung einer Niederschrift über die richterliche Vernehmung

    Auszug aus BGH, 26.04.1990 - 4 StR 147/90
    Wenn ein Zeuge, dessen Aufenthalt bekannt ist, für eine Vernehmung in der Hauptverhandlung nicht erreichbar ist, muß geprüft werden, ob eine kommissarische Vernehmung möglich und sinnvoll ist (BGHSt 22, 118, 122; BGH NStZ 1983, 276, 277; Herdegen in KK 2. Aufl. § 244 StPO Rdn. 81 m. w. Nachweisen).
  • BGH, 18.01.1983 - 5 StR 818/82

    Beweisantrag - Ablehnung - Beweismittel - Erreichbarkeit - Beweisaufnahme -

    Auszug aus BGH, 26.04.1990 - 4 StR 147/90
    Wenn ein Zeuge, dessen Aufenthalt bekannt ist, für eine Vernehmung in der Hauptverhandlung nicht erreichbar ist, muß geprüft werden, ob eine kommissarische Vernehmung möglich und sinnvoll ist (BGHSt 22, 118, 122; BGH NStZ 1983, 276, 277; Herdegen in KK 2. Aufl. § 244 StPO Rdn. 81 m. w. Nachweisen).
  • BGH, 30.10.1959 - 1 StR 432/59
    Auszug aus BGH, 26.04.1990 - 4 StR 147/90
    Das Landgericht ist nicht davon ausgegangen, daß eine Vernehmung durch einen beauftragten oder ersuchten Richter nutzlos und überflüssig gewesen wäre, etwa weil durch die Verlesung der Niederschrift über die kommissarische Vernehmung das Beweisergebnis nicht hätte beeinflußt werden können (vgl. BGHSt 13, 300, 302; Herdegen aaO).
  • BGH, 15.09.1999 - 1 StR 286/99

    Urteil des Bundesgerichtshofs zur audiovisuellen Vernehmung von Zeugen, die sich

    die Vernehmung durch ein US-amerikanisches Rechtshilfegericht für ohne Beweiswert und damit für ein völlig ungeeignetes Beweismittel (vgl. BGH NJW 1991, 186).

    das der Tatrichter nicht als für die Wahrheitsfindung wertlos erachtet (vgl. BGHSt 22, 118, 122; BGH NJW 1991, 186; BGH NStZ 1983, 277; SK-Schlüchter § 244 Rdn. 113).

  • BGH, 23.11.2006 - 4 StR 33/06

    Konfrontationsrecht (fehlerhafte Annahme der Unerreichbarkeit von Auslandszeugen:

    Das Landgericht hätte nämlich auch ohne entsprechenden Antrag prüfen müssen, ob die Zeuginnen, deren ladungsfähige Anschriften bekannt waren, durch kommissarische oder audiovisuelle Vernehmungen erreicht werden konnten (vgl. BGHSt 45, 188; BGH NJW 1991, 186; BGH NStZ 1985, 375, 376).
  • BGH, 05.06.1991 - 2 StR 555/90

    Aufklärungsrüge wegen Unterlassung der kommissarischen Vernehmung von sich im

    Ob die Zeugenvernehmungen durch Rechtshilferichter im Ausland und die Verlesung der von diesen gefertigten Vernehmungsniederschriften eine für die Aufklärung des Sachverhalts geeignete Beweiserhebung war, hatte das Tatgericht nach seinem pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden (BGHSt 13, 300, 302; 22, 118, 122; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Unerreichbarkeit 10; Herdegen in KK 2. Aufl. § 244 Rdn. 81).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 26.09.1990 - 2 Ss 208/90 - 41/90 III   

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https://dejure.org/1990,8117
OLG Düsseldorf, 26.09.1990 - 2 Ss 208/90 - 41/90 III (https://dejure.org/1990,8117)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.09.1990 - 2 Ss 208/90 - 41/90 III (https://dejure.org/1990,8117)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. September 1990 - 2 Ss 208/90 - 41/90 III (https://dejure.org/1990,8117)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 186
  • JR 1992, 165
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Wuppertal, 20.05.2015 - 17 O 108/15

    Wer ein Hausverbot nicht befolgt, begeht Hausfriedensbruch!

    Derjenige Mieter indessen, der seinen Besitz erkennbar aufgrund eines neuen Entschlusses nicht mehr aus einem (früheren) Vertragsverhältnis ableitet, sondern auf eine angemaßte und nicht schützenswerte vermeintliche Rechtsposition stützt, verdient keinen besonderen Schutz (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 26.09.1990 - 2 Ss 208/90 - 41/90 III).
  • OLG Hamburg, 02.03.2006 - III-3/06

    Hausfriedensbruch: Hausrechtsinhaber bei Nichtverlassen eines zum Aufstellen von

    Eine nicht mehr aus dem früheren Vertragsverhältnis abgeleitete, sondern auf eine angemaßte und nicht schützenswerte vermeintliche Rechtsposition gestützte Besitznahme (vgl. OLG Düsseldorf, NJW 1991, 186) liegt nicht vor, wenn die Nutzer die vollziehbare Anordnung zur Entfernung der Wohnwagen erfüllen, sich aber gleichwohl weigern, ohne Räumungstitel das Grundstück zu verlassen, weil sie eine Verlängerung des Nutzungsvertrages erreichen wollen.

    Allerdings hat das Oberlandesgericht Düsseldorf (NJW 1991, 186 ff) in einem Fall, in dem nach abgeschlossenem Räumungsprozess die Räumung durch den Gerichtsvollzieher mit der Besetzung der Wohnung verhindert werden sollte, Hausfriedensbruch der Besetzer angenommen, weil jene ihren Besitz nicht mehr auf das frühere Vertragsverhältnis stützen, sondern den Besitz aufgrund eines angemaßten Besitzrechtes unter Verdrängung des Berechtigten fortsetzen und notfalls mit Gewalt verteidigen wollen.

  • KG, 15.12.2008 - 1 Ss 316/08

    Hausfriedensbruch: Wirksamkeit des Strafantrags eines Vermieters gegen

    dd) Entgegen der Auffassung der Revision steht diesem Ergebnis nicht das Urteil des OLG Düsseldorf vom 26. September 1990 - 2 Ss 208/90-41/90 III - (NJW 1991, 186 = JR 1992, 165 m. Anm. Dölling) entgegen; eine Vorlagepflicht gemäß § 121 Abs. 1 GVG besteht nicht.
  • KG, 08.05.2001 - 1 Ss 180/99

    Zulässigkeit der Sachentscheidung durch das Revisionsgericht trotz

    Die Verurteilung eines vom Tatrichter freigesprochenen Angeklagten durch das Revisionsgericht unter Zurückverweisung zur Festsetzung der Strafe wird unter bestimmten, engen Voraussetzungen ganz überwiegend für zulässig erachtet (vgl. BGHSt 36, 277 [282 f]; BGH NJW 1952, 1263 [1264]; OLG Düsseldorf NJW 1991, 186 [187]; OLG Oldenburg JR 1990, 127 [128]; KG JR 1987, 257 [258]; OLG Hamburg NJW 1980, 1007 [1009]; OLG Karlsruhe NJW 1976, 902 [904]; OLG Saarbrücken VRS 44, 446 [448]; Senat, Urteil vom 28. September 2000 - (4) 1 Ss 44/00 (50/00) - m. w. N.).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 10.07.1990 - Ss 320/90   

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https://dejure.org/1990,3801
OLG Köln, 10.07.1990 - Ss 320/90 (https://dejure.org/1990,3801)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.07.1990 - Ss 320/90 (https://dejure.org/1990,3801)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. Juli 1990 - Ss 320/90 (https://dejure.org/1990,3801)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 186 (Ls.)
  • NStZ 1990, 594
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.04.1962 - 4 StR 32/62

    Ehescheidungsklage - §§ 153, 26, 13 StGB, Garantenstellung

    Auszug aus OLG Köln, 10.07.1990 - Ss 320/90
    Ein garantenpflichtbegründendes Verhalten der Partei zur Verhinderung des Meineids wird heute - nach früher weiterreichender Ausdehnung der Strafbarkeit (z.B. BGH 3, 18 unter Berufung auf RGSt 75, 271) - nur noch dann angenommen, wenn die Partei die Aussageperson in eine besondere, dem Prozeß nicht mehr eigentümliche (inadäquate) Gefahr der Falschaussage gebracht hat (BGHSt 17, 321, 323 mit weiteren Nachweisen; Willms a.a.O., Randnr. 17; Lenkner, a.a.O., Randnr. 39; Dreher/Tröndle, StGB , 44. Auflage, § 154 Randnr. 24; Lackner, a.a.O.; Otto, a.a.O.).
  • BGH, 21.12.1951 - 1 StR 431/51

    Verbrechen - Beihilfe - Meineidsbeihilfe - Beihilfehandlung

    Auszug aus OLG Köln, 10.07.1990 - Ss 320/90
    Es ist heute allgemein anerkannt, daß eine solche Rechtspflicht für die Partei eines Zivilprozesses nicht bereits durch die aus § 138 ZPO folgende Pflicht zur Wahrheit begründet wird (BGHSt 2, 129, 134; 4, 327, 329; g, 322, 323; OLG Hamm vom 11.12.1987, 2 Ss 13 51/87 - bei Juris - Willms in: Leipnizer Kommentar, StGB , 10. Auflage, § 154 Randnr. 17; Lenkner, a.a.O., Randnr. 38; Lackner, StGB , 18. Auflage, vor § 153 Anmerkung 4).
  • BGH, 20.08.1953 - 1 StR 88/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Köln, 10.07.1990 - Ss 320/90
    Es ist heute allgemein anerkannt, daß eine solche Rechtspflicht für die Partei eines Zivilprozesses nicht bereits durch die aus § 138 ZPO folgende Pflicht zur Wahrheit begründet wird (BGHSt 2, 129, 134; 4, 327, 329; g, 322, 323; OLG Hamm vom 11.12.1987, 2 Ss 13 51/87 - bei Juris - Willms in: Leipnizer Kommentar, StGB , 10. Auflage, § 154 Randnr. 17; Lenkner, a.a.O., Randnr. 38; Lackner, StGB , 18. Auflage, vor § 153 Anmerkung 4).
  • BGH, 29.04.1960 - 4 StR 105/60
    Auszug aus OLG Köln, 10.07.1990 - Ss 320/90
    Eine solche Gefahrenlage ist z.B. darin gesehen worden, daß die Partei während eines Scheidungsprozesses das ehewidrige Verhalten mit dem Zeugen fortsetzt und intensiviert und diesen dadurch in besonderer Weise der Versuchung zu einer Falschaussage aussetzt (BGHSt 2, 134; 14, 229, 230, 231 - zusätzlich Versuchung durch Versprechen der Heirat nach Scheidung - Schönke/Schröder, a.a.O., Randnr. 39) oder daß sie den Zeugen durch schlüssiges Verhalten in Sicherheit wiegt, sie werde ihn nicht durch widersprechende Angaben in Schwierigkeiten bringen (BGHSt 14, 231, 232; Schönke/Schröder, a.a.O. Randnr. 39).
  • RG, 26.06.1941 - 3 D 30/41

    1. Beihilfe zum Meineide des Zeugen kann die Partei eines bürgerlichen

    Auszug aus OLG Köln, 10.07.1990 - Ss 320/90
    Ein garantenpflichtbegründendes Verhalten der Partei zur Verhinderung des Meineids wird heute - nach früher weiterreichender Ausdehnung der Strafbarkeit (z.B. BGH 3, 18 unter Berufung auf RGSt 75, 271) - nur noch dann angenommen, wenn die Partei die Aussageperson in eine besondere, dem Prozeß nicht mehr eigentümliche (inadäquate) Gefahr der Falschaussage gebracht hat (BGHSt 17, 321, 323 mit weiteren Nachweisen; Willms a.a.O., Randnr. 17; Lenkner, a.a.O., Randnr. 39; Dreher/Tröndle, StGB , 44. Auflage, § 154 Randnr. 24; Lackner, a.a.O.; Otto, a.a.O.).
  • OLG Hamm, 29.01.1992 - 3 Ss 1128/91
    Insgesamt stellt sich so das Verhalten der Angekl. als sozial unerträglich und verwerflich dar, indem sie den Zeugen in eine dem Prozeß nicht mehr eigentümliche - inadäquate - Gefahr der Falschaussage brachten (OLG Köln, NStZ 1990, 594 m. w. Nachw.).
  • KG, 28.03.2001 - 1 Ss 261/99
    Eine Pflicht des Täters zum Einschreiten setze voraus, daß er den Zeugen in eine dem Prozeß nicht mehr eigentümliche, also inadäquate besondere Gefahr der Falschaussage oder des Meineides gebracht habe (vgl. BGHSt 4, 327, 329; BGH NJW 1954, 1818, 1819; OLG Köln NStZ 1990, 594 ; OLG Düsseldorf aa0).
  • LG Münster, 24.01.1992 - 7 Qs 216/91
    In der Rspr. ist anerkannt, daß Beihilfe auch durch Unterlassen und gerade auch zu Falschaussagen nach §§ 153 ff. StGB geleistet werden kann (BGHSt 17, 321; OLG Köln NStZ 1990, 594).
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   BGH, 26.04.1990 - 4 StR 147/89   

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https://dejure.org/1990,12446
BGH, 26.04.1990 - 4 StR 147/89 (https://dejure.org/1990,12446)
BGH, Entscheidung vom 26.04.1990 - 4 StR 147/89 (https://dejure.org/1990,12446)
BGH, Entscheidung vom 26. April 1990 - 4 StR 147/89 (https://dejure.org/1990,12446)
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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vernehmung - Alibizeuge - Unerreichbarkeit

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 186
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   OLG Düsseldorf, 26.09.1990 - 2 Ss 208/90 Ä 41/90 III   

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OLG Düsseldorf, 26.09.1990 - 2 Ss 208/90 Ä 41/90 III (https://dejure.org/1990,14927)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.09.1990 - 2 Ss 208/90 Ä 41/90 III (https://dejure.org/1990,14927)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. September 1990 - 2 Ss 208/90 Ä 41/90 III (https://dejure.org/1990,14927)
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Papierfundstellen

  • NJW 1991, 186
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