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   BayObLG, 28.02.1991 - RReg. 5 St 14/91   

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https://dejure.org/1991,2781
BayObLG, 28.02.1991 - RReg. 5 St 14/91 (https://dejure.org/1991,2781)
BayObLG, Entscheidung vom 28.02.1991 - RReg. 5 St 14/91 (https://dejure.org/1991,2781)
BayObLG, Entscheidung vom 28. Februar 1991 - RReg. 5 St 14/91 (https://dejure.org/1991,2781)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 32
    Notwehr gegen Ehrangriffe; Erforderlichkeit der Verteidigung gegenüber dem Angriff eines Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 2031
  • NStZ 1991, 433
  • JR 1992, 162
  • BayObLGSt 1991, 45
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 29.05.1974 - 3 StR 117/74

    Rechtswidrigkeit der tätlichen Abwehr eines ehrverletzenden Angriffs durch Worte

    Auszug aus BayObLG, 28.02.1991 - RReg. 5 St 14/91
    Gegenüber Kindern und anderen ohne Schuld Handelnden kann es geboten sein, auf Abwehr zu verzichten (Dreher/Tröndle StGB 45. Aufl. § 32 Rn. 19 m.w.Nachw.), weil das Recht zur Verteidigung überall da entfällt, wo der Angegriffene die Rechtsverletzung auf andere weise abwenden kann, ohne seiner eigenen Ehre etwas zu vergeben oder sonst seine Belange zu verletzen (BGESt 5, 245/248; BGH bei Dallinger MDR 1975, 194 f.).

    Ferner ist gegenüber einem ehrverletzenden Angriff allein durch Worte nur ausnahmsweise tätliche Abwehr die erforderliche Verteidigung (BGHSt 3, 217/218; BGH bei Dallinger MDR 1975, 194 f.).

  • BGH, 10.05.1968 - 4 StR 16/68

    Beurteilung der vermeintlichen Notwehr nach den allgemeinen Regeln des § 59 StGB

    Auszug aus BayObLG, 28.02.1991 - RReg. 5 St 14/91
    Ob eine Abwehr erforderlich ist, bestimmt sich nach der Stärke und Hartnäckigkeit des Angriffs, nach den zur Verfügung stehenden Abwehrmitteln und nach dem Maß an wirksamer Verteidigung, das der Angegriffene aufwenden muss, um den Angriff schnell und ungefährlich von sich abwehren zu können (vgl. insbesondere BGH GA 1969, 23 f.; NJW 1968, 1885).

    Ein solcher Irrtum würde die Verurteilung des Angeklagten wegen vorsätzlicher Körperverletzung ausschließen und lediglich bei Vermeidbarkeit zu einer Bestrafung wegen fahrlässiger Körperverletzung führen können (BGHSt 3, 194/196; BGH NJW 1968, 1885; BGH GA 1969, 23 f.).

  • BGH, 01.07.1952 - 1 StR 119/52

    Hammerschlag - § 32 StGB: Erforderlichkeit, Affekt, Putativnotwehr, Notwehrexzeß,

    Auszug aus BayObLG, 28.02.1991 - RReg. 5 St 14/91
    Ein solcher Irrtum würde die Verurteilung des Angeklagten wegen vorsätzlicher Körperverletzung ausschließen und lediglich bei Vermeidbarkeit zu einer Bestrafung wegen fahrlässiger Körperverletzung führen können (BGHSt 3, 194/196; BGH NJW 1968, 1885; BGH GA 1969, 23 f.).
  • BGH, 10.09.1957 - 5 StR 230/57
    Auszug aus BayObLG, 28.02.1991 - RReg. 5 St 14/91
    Wie § 199 StGB (BGHSt 10, 373/374; BayObLGSt 1958, 244/246) ist § 233 StGB auch dann anwendbar, wenn die Gegenbeleidigung nicht erwiesen ist, denn §§ 199, 233 StGB gehören in den Bereich der Rechtsfolgen, in dem mögliche Milderungsgründe, die zwar nicht feststellbar, aber auch nicht auszuschließen sind, zugunsten des Angeklagten wirken (BGHSt 10, 373/374).
  • BGH, 14.02.1952 - 5 StR 1/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BayObLG, 28.02.1991 - RReg. 5 St 14/91
    Ferner ist gegenüber einem ehrverletzenden Angriff allein durch Worte nur ausnahmsweise tätliche Abwehr die erforderliche Verteidigung (BGHSt 3, 217/218; BGH bei Dallinger MDR 1975, 194 f.).
  • BayObLG, 15.10.1958 - RReg. 1 St 468/57
    Auszug aus BayObLG, 28.02.1991 - RReg. 5 St 14/91
    Wie § 199 StGB (BGHSt 10, 373/374; BayObLGSt 1958, 244/246) ist § 233 StGB auch dann anwendbar, wenn die Gegenbeleidigung nicht erwiesen ist, denn §§ 199, 233 StGB gehören in den Bereich der Rechtsfolgen, in dem mögliche Milderungsgründe, die zwar nicht feststellbar, aber auch nicht auszuschließen sind, zugunsten des Angeklagten wirken (BGHSt 10, 373/374).
  • RG, 06.02.1906 - 839/05

    1. Zum Begriffe "der Erwiderung einer Beleidigung auf der Stelle" im Sinne des §

    Auszug aus BayObLG, 28.02.1991 - RReg. 5 St 14/91
    Schon das RG (RGSt 38, 339/341) hat darauf hingewiesen, dass die Erwiderung nicht "Zug um Zug" geschehen müsse.
  • RG, 17.09.1936 - 2 D 148/36

    1. Wann kann bei wechselseitigen Beleidigungen der für straffrei erklärt werden,

    Auszug aus BayObLG, 28.02.1991 - RReg. 5 St 14/91
    Auch muss nicht ein örtlicher Zusammenhang der ersten Tat mit der zweiten bestehen (RGSt 70, 329/331).
  • OLG Hamm, 05.11.1999 - 9 U 157/98
    Der Senat verkennt nicht, daß gegenüber einem ehrverletzenden Angriff allein durch Worte nur ausnahmsweise eine tätliche Abwehr die erforderliche Verteidigung ist (vgl. BGH VersR 1963, 730 BayObLG NJW 1991, 2031).
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