Rechtsprechung
BVerfG, 07.05.1991 - 2 BvR 215/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Effektivität des Rechtsschutzes in Zivilrechtsstreitigkeiten - Anspruch auf Verletzung des rechtlichen Gehörs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Rechtsstaat - Schriftsätze - Zugangsrisiko - Fristwahrung
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden, 10.01.1990 - 8 S 372/89
- BVerfG, 07.05.1991 - 2 BvR 215/90
Papierfundstellen
- NJW 1991, 2076
Wird zitiert von ... (34) Neu Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84
Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht
Auszug aus BVerfG, 07.05.1991 - 2 BvR 215/90
Das Bundesverfassungsgericht hat - für Straf- und Bußgeldverfahren sowie für den Rechtsweg gegen Maßnahmen der öffentlichen Gewalt gestützt auf Art. 19 Abs. 4 GG , für Zivilprozesse aufgrund des allgemeinen Gebots rechtsstaatlicher Verfahrensgestaltung (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip) - den Grundsatz entwickelt, daß der Zugang zu den Gerichten und den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden darf (vgl. BVerfGE 41, 23 [26]; 69, 381 [385]; ständige Rechtsprechung).Der Bürger ist insbesondere berechtigt, die ihm vom Gesetz eingeräumten prozessualen Fristen bis zu ihrer Grenze auszunutzen (vgl. BVerfGE 40, 42 [44]; 41, 323 [328]; 69, 381 [385]).
Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs eines fristwahrenden Schriftstücks ist allein entscheidend, daß es innerhalb der Frist tatsächlich in die Verfügungsgewalt des Gerichts gelangt (vgl. BVerfGE 52, 203 [209]; 57, 117 [120]; 69, 381 [385 f.]).
Etwaige Fristversäumungen die auf Verzögerungen der Entgegennahme der Sendung durch das Gericht beruhen, dürften dem Bürger nicht angelastet werden (vgl. BVerfGE 44, 302 [306]; 69, 381 [386]).
Die Grenze des Zumutbaren ist dann überschritten, wenn auf den Bürger die Verantwortung für Risiken und Unsicherheiten bei der Entgegennahme rechtzeitig in den Gewahrsam des Gerichts gelangender fristwahrender Schriftsätze abgewälzt wird und die Ursache hierfür allein in der Sphäre des Gerichts zu finden ist (vgl. BVerfGE 52, 203 [212]; 69, 381 [386]).
- BVerfG, 04.05.1977 - 2 BvR 616/75
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand …
Auszug aus BVerfG, 07.05.1991 - 2 BvR 215/90
Etwaige Fristversäumungen die auf Verzögerungen der Entgegennahme der Sendung durch das Gericht beruhen, dürften dem Bürger nicht angelastet werden (vgl. BVerfGE 44, 302 [306]; 69, 381 [386]).Das gilt für den ersten Zugang zum Gericht und auch für die Wahrnehmung aller Instanzen, die eine Prozeßordnung jeweils vorsieht (vgl. BVerfGE 40, 272 [274 f.]; 44, 302 [305 f.]).
Die Fachgerichte haben diese einander ergänzenden verfassungsrechtlichen Rechtsschutzgarantien, unbeschadet ihrer grundsätzlichen Kompetenz zur Auslegung und Anwendung des Verfahrensrechts, bei ihren Entscheidungen zu beachten (vgl. BVerfGE 42, 128 [130 f.]; 44, 302 [306]).
- BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 726/78
Fristgebundener Schriftsatz
Auszug aus BVerfG, 07.05.1991 - 2 BvR 215/90
Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs eines fristwahrenden Schriftstücks ist allein entscheidend, daß es innerhalb der Frist tatsächlich in die Verfügungsgewalt des Gerichts gelangt (vgl. BVerfGE 52, 203 [209]; 57, 117 [120]; 69, 381 [385 f.]).Dabei kommt es weder auf das Ende der Dienstzeit (vgl. BVerfGE 41, 323 [327]; 42, 128 [131 f.]) noch auf die fristgerechte Entgegennahme durch den zuständigen Bediensteten der Geschäftsstelle an (vgl. BVerfGE 52, 203 [209]; 57, 117 [120]).
Die Grenze des Zumutbaren ist dann überschritten, wenn auf den Bürger die Verantwortung für Risiken und Unsicherheiten bei der Entgegennahme rechtzeitig in den Gewahrsam des Gerichts gelangender fristwahrender Schriftsätze abgewälzt wird und die Ursache hierfür allein in der Sphäre des Gerichts zu finden ist (vgl. BVerfGE 52, 203 [212]; 69, 381 [386]).
- BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvR 847/75
Effektivität des Rechtsschutzes bei Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid
Auszug aus BVerfG, 07.05.1991 - 2 BvR 215/90
Dabei kommt es weder auf das Ende der Dienstzeit (vgl. BVerfGE 41, 323 [327]; 42, 128 [131 f.]) noch auf die fristgerechte Entgegennahme durch den zuständigen Bediensteten der Geschäftsstelle an (vgl. BVerfGE 52, 203 [209]; 57, 117 [120]).Die Fachgerichte haben diese einander ergänzenden verfassungsrechtlichen Rechtsschutzgarantien, unbeschadet ihrer grundsätzlichen Kompetenz zur Auslegung und Anwendung des Verfahrensrechts, bei ihren Entscheidungen zu beachten (vgl. BVerfGE 42, 128 [130 f.]; 44, 302 [306]).
- BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 652/75
Effektivität des Rechtsschutzes - Frist zur Einspruchseinlegung gegen einen …
Auszug aus BVerfG, 07.05.1991 - 2 BvR 215/90
Der Bürger ist insbesondere berechtigt, die ihm vom Gesetz eingeräumten prozessualen Fristen bis zu ihrer Grenze auszunutzen (vgl. BVerfGE 40, 42 [44]; 41, 323 [328]; 69, 381 [385]).Dabei kommt es weder auf das Ende der Dienstzeit (vgl. BVerfGE 41, 323 [327]; 42, 128 [131 f.]) noch auf die fristgerechte Entgegennahme durch den zuständigen Bediensteten der Geschäftsstelle an (vgl. BVerfGE 52, 203 [209]; 57, 117 [120]).
- BVerfG, 29.04.1981 - 1 BvR 159/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beurteilung des Zugangs von …
Auszug aus BVerfG, 07.05.1991 - 2 BvR 215/90
Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs eines fristwahrenden Schriftstücks ist allein entscheidend, daß es innerhalb der Frist tatsächlich in die Verfügungsgewalt des Gerichts gelangt (vgl. BVerfGE 52, 203 [209]; 57, 117 [120]; 69, 381 [385 f.]).Dabei kommt es weder auf das Ende der Dienstzeit (vgl. BVerfGE 41, 323 [327]; 42, 128 [131 f.]) noch auf die fristgerechte Entgegennahme durch den zuständigen Bediensteten der Geschäftsstelle an (vgl. BVerfGE 52, 203 [209]; 57, 117 [120]).
- BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvR 99/74
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Postlaufzeiten
- BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem …
Auszug aus BVerfG, 07.05.1991 - 2 BvR 215/90
Das gilt für den ersten Zugang zum Gericht und auch für die Wahrnehmung aller Instanzen, die eine Prozeßordnung jeweils vorsieht (vgl. BVerfGE 40, 272 [274 f.]; 44, 302 [305 f.]). - BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvR 854/75
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …
Auszug aus BVerfG, 07.05.1991 - 2 BvR 215/90
Das Bundesverfassungsgericht hat - für Straf- und Bußgeldverfahren sowie für den Rechtsweg gegen Maßnahmen der öffentlichen Gewalt gestützt auf Art. 19 Abs. 4 GG , für Zivilprozesse aufgrund des allgemeinen Gebots rechtsstaatlicher Verfahrensgestaltung (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip) - den Grundsatz entwickelt, daß der Zugang zu den Gerichten und den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden darf (vgl. BVerfGE 41, 23 [26]; 69, 381 [385]; ständige Rechtsprechung). - BGH, 25.01.1984 - IVb ZR 43/82
Berechnung des Trennungsunterhalts; Wahrung der Einspruchsfrist durch Einwurf der …
Auszug aus BVerfG, 07.05.1991 - 2 BvR 215/90
Das entspricht auch der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, NJW 1984, S. 1237 ).
- BGH, 06.07.2017 - IX ZB 73/16
Öffentliche Bekanntmachung der Ablehnung einer Insolvenzverfahrenseröffnung: …
Bei der gebotenen umfassenden Würdigung durch das Beschwerdegericht ist indes angemessen zu berücksichtigen, dass einem Rechtsmittelführer nicht die Beweislast für Vorgänge aufgebürdet werden darf, die er nicht aufklären kann, weil sie sich ausschließlich im gerichtsinternen Bereich abgespielt haben und ihm daher unbekannt sind, und deren Unaufklärbarkeit allein in den Verantwortungsbereich des Gerichts fällt (zur Berufung BGH, Urteil vom 25. Oktober 1979 - III ZB 13/79, VersR 1980, 90, 91; zur Versäumung der Einspruchsfrist BGH, Urteil vom 5. Dezember 1980 - I ZR 51/80, NJW 1981, 1673, 1674; allgemein BVerfG NJW 1991, 2076 unter III. 1.). - BGH, 25.11.2004 - VII ZR 320/03
Verschulden eines Rechtsanwalts an Fristversäumung wegen unerwartet langer …
Der Bürger ist berechtigt, die ihm vom Gesetz eingeräumten prozessualen Fristen bis zu ihrer Grenze auszunutzen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 7. Mai 1991 - 2 BvR 215/90, NJW 1991, 2076 m.w.N.). - BGH, 10.10.2006 - XI ZB 27/05
Anforderungen an die Büroorganisation und die Ausgangskontrolle bei Übermittlung …
Nach diesem Grundsatz ist der Bürger berechtigt, die ihm vom Gesetz eingeräumten prozessualen Fristen bis zu ihrer Grenze auszunutzen (vgl. BVerfGE 40, 42, 44; 69, 381, 385; BVerfG NJW 1991, 2076; BGH, Beschluss vom 25. November 2004 - VII ZR 320/03, NJW 2005, 678, 679).
- BGH, 07.04.2022 - V ZR 165/21
Wohnungseigentum: Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses über eine Dachsanierung
Hat der Rechtssuchende alles getan, was das Gesetz ihm auferlegt, kann ein Rechtsverlust aufgrund von Fehlern des Gerichts allenfalls in besonderen Ausnahmefällen dann in Betracht kommen, wenn für die Partei klar und eindeutig erkennbar ist, dass sie eine Mitwirkungsobliegenheit trifft; gerade in Fristfragen muss schon aus verfassungsrechtlichen Gründen für den Rechtsuchenden klar erkennbar sein, was er zu tun hat, um einen Rechtsverlust zu vermeiden (BVerfG, NJW 2005, 3346, 3347; NJW 1991, 2076). - BSG, 16.11.2000 - B 13 RJ 3/99 R
Schriftliche Einlegung der Berufung im Sinne von § 151 Abs. 1 SGG im …
Denn die Verantwortung für Risiken und Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Entgegennahme rechtzeitig in den Gewahrsam des Gerichts gelangter fristwahrender Schriftsätze darf nicht auf den Bürger abgewälzt werden, wenn die Ursache hierfür allein in der Sphäre des Gerichts zu finden ist (vgl BVerfG, Beschluß vom 7. Mai 1991, NJW 1991, 2076 f; vgl auch BVerfGE 52, 203, 212; 69, 381, 386). - BGH, 08.05.2018 - VI ZB 5/17
Schadensersatzanspruch gegen ein Krankenhausträger wegen ärztlicher …
Nach diesem Grundsatz ist der Bürger berechtigt, die ihm vom Gesetz eingeräumten prozessualen Fristen bis zu ihrer Grenze auszunutzen (vgl. BVerfGE 69, 381, 385; BVerfGE 40, 42, 44; BVerfG NJW 1991, 2076; BGH, Beschluss vom 25. November 2004 - VII ZR 320/03, NJW 2005, 678). - OLG Köln, 24.11.2023 - 6 U 76/23 Hat der Rechtssuchende alles getan, was das Gesetz ihm auferlegt, kann ein Rechtsverlust aufgrund von Fehlern des Gerichts allenfalls in besonderen Ausnahmefällen dann in Betracht kommen, wenn für die Partei klar und eindeutig erkennbar ist, dass sie eine Mitwirkungsobliegenheit trifft; gerade in Fristfragen muss schon aus verfassungsrechtlichen Gründen für den Rechtsuchenden klar erkennbar sein, was er zu tun hat, um einen Rechtsverlust zu vermeiden (BVerfG, NJW 2005, 3346, 3347; NJW 1991, 2076).
- BGH, 17.01.2012 - VIII ZB 95/11
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungsbegründungsfrist …
Grundsätzlich dürfen Fristen bis zum letzten Tag ausgeschöpft werden (BVerfG, NJW 1991, 2076 mwN). - BVerfG, 29.08.2005 - 1 BvR 2138/03
Ablehnung eines Antrags auf Zulassung der Berufung wegen Fristversäumnis; …
Gerade in Fristfragen muss für den Rechtsuchenden klar erkennbar sein, was er zu tun hat, um einen Rechtsverlust zu vermeiden (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Mai 1991, NJW 1991, S. 2076). - OVG Niedersachsen, 09.09.2003 - 7 LA 42/03
Berufung; Eingang; Frist; Gericht; Gerichtsfach; Postaustauschfach; Schriftsatz; …
Ob und wann ein Schriftsatz in die Verfügungsgewalt des Gerichts gelangt, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7.5.1991 - 2 BvR 215/90 -, NJW 1991, 2076; Beschl. v. 20.4.1982 - 1 BvR 944/80 -, BVerfGE 60, 243, 246).Die Grenze des einem Beteiligten Zumutbaren ist allerdings dann überschritten, wenn auf den Rechtssuchenden die Verantwortung für Risiken und Unsicherheiten bei der Entgegennahme rechtzeitig in den Gewahrsam des Gerichts gelangender fristwahrender Schriftsätze abgewälzt wird und die Ursache hierfür allein in der Sphäre des Gerichts zu finden ist (BVerfG, Beschl. v. 7.5.1991, aaO).
- BVerwG, 15.12.1999 - 3 B 36.99
Anforderungen an die Revision rechtfertigende Rechtssache von grundsätzlicher …
- OLG Celle, 30.06.2003 - 14 U 49/03
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der …
- BGH, 05.07.2000 - XII ZB 110/00
Rechtzeitigkeit des Eingangs einer Berufungsbegründungsschrift
- BGH, 23.04.1998 - I ZB 2/98
Anforderungen an die Sorgfaltspflicht des Prozeßbevollmächtigten bei Ausnutzung …
- OLG Stuttgart, 28.05.2014 - 2 U 147/13
Anspruch auf Übertragung einer eu-Domain nach Schiedsspruch im ADR-Verfahren
- BFH, 24.03.1995 - VIII B 62/94
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache …
- FG Nürnberg, 08.07.2010 - 7 K 938/09
Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung - keine Wiedereinsetzung bei …
- BGH, 28.07.2005 - III ZB 80/04
Versäumung der Berufungsfrist wegen bettlägriger Erkrankung des …
- VG Karlsruhe, 28.03.2018 - 12 K 2714/16
Pflicht zur Aufbahrung einer Leiche in einer Leichenhalle als Verpflichtung der …
- OVG Berlin, 19.12.2002 - 8 N 155.02
Zulassungsantrag, Begründung, Frist, Adressat, Einreichung, gemeinsame …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2007 - 10 A 1851/04
- BayObLG, 29.10.1998 - 1Z BR 7/98
Unabänderbarkeit eines Beschlusses, der die Annahme als Kind ausspricht
- VerfGH Sachsen, 22.02.2007 - 91-IV-06
Darlegung der Möglichkeit der Verletzung eigener Grundrechte als Voraussetzung …
- FG Saarland, 25.09.2002 - 1 K 361/01
Wiedereinsetzung bei rechtsirrtümlicher Unkenntnis der Ausschlussfrist für eine …
- LSG Hamburg, 07.03.2017 - L 2 R 2/17
Rente wegen Erwerbsminderung
- FG Hamburg, 08.04.2010 - 3 K 220/09
Abgrenzung zwischen Vertragsaufhebung und -übernahme; Zugang eines …
- OLG Düsseldorf, 22.09.2009 - 21 U 132/08
Beweiswürdigung bzgl. des Vorliegens eines Mangels bei der Verlegung einer …
- BayObLG, 30.09.1997 - 2Z BR 24/97
Zustellung an Rechtsanwalt - Keine Einreichung einer Rechtsmittelschrift durch …
- OLG Köln, 16.03.1995 - 7 U 136/94
Endgültige Erledigung eines Rechtsstreit durch einen Prozessvergleich; …
- BPatG, 08.05.2012 - 24 W (pat) 518/11
Markenbeschwerdeverfahren - "WAXLITE" - per Telefax übermittelte …
- BPatG, 08.05.2012 - 24 W (pat) 517/11
Markenbeschwerdeverfahren - "WAXLIGHT" - per Telefax übermittelte …
- OLG Hamm, 26.11.1998 - 16 U (Baul) 10/98
Sonderzuweisung der Berufungen in Baulandsachen für das Land Nordrhein-Westfalen
- BayObLG, 20.11.1997 - 1Z BR 140/97
Wiedereinsetzung bei Eingang per Telefax abgesandter sofortiger Beschwerde …
- LAG Bremen, 16.06.1995 - 4 Sa 114/95
Zugang einer Berufungsschrift bei Zustellung an das falsche Gericht und …