Weitere Entscheidung unten: LG Aachen, 24.01.1991

Rechtsprechung
   LG Duisburg, 22.11.1990 - 2 S 161/90   

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https://dejure.org/1990,3124
LG Duisburg, 22.11.1990 - 2 S 161/90 (https://dejure.org/1990,3124)
LG Duisburg, Entscheidung vom 22.11.1990 - 2 S 161/90 (https://dejure.org/1990,3124)
LG Duisburg, Entscheidung vom 22. November 1990 - 2 S 161/90 (https://dejure.org/1990,3124)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 2159
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.07.1990 - IV ZR 160/89

    Partnerschaftsvermittlung - Zahlung mit Wechsel - § 656 BGB analog, § 656 Abs. 1

    Auszug aus LG Duisburg, 22.11.1990 - 2 S 161/90
    Die Kammer folgte dabei der Auffassung des Bundesgerichtshofs, der in seiner Entscheidung vom 11. Juli 1990 (NJW 1990, Seite 2550) die schon vorher in der Rechtsprechung weitgehend vertretene Rechtsauffassung bestätigt, daß die entsprechende Anwendung des an sich nur für den Ehemaklerlohn geltenden Rechtsgrundsatzes aus der Sozialbezogenheit dieser Norm im Rahmen einer freiheitlich verfaßten Grundordnung gerechtfertigt sei: Für den Gesetzgeber des BGB habe noch keine Veranlassung bestanden, den Fall der Partnervermittlung ausdrücklich zu regeln, da die entgeltliche Anbahnung außerehelicher sexueller Beziehungen nach der damaligen Regelung strafbar gewesen sei, mithin auch nicht Gegenstand eines gültigen Vertrages hätte sein können.
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Rechtsprechung
   LG Aachen, 24.01.1991 - 6 S 192/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,3267
LG Aachen, 24.01.1991 - 6 S 192/90 (https://dejure.org/1991,3267)
LG Aachen, Entscheidung vom 24.01.1991 - 6 S 192/90 (https://dejure.org/1991,3267)
LG Aachen, Entscheidung vom 24. Januar 1991 - 6 S 192/90 (https://dejure.org/1991,3267)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 2159
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • LG Frankfurt/Main, 10.06.2016 - 3 O 364/15

    Anforderungen an die AGB von Smart-TV-Geräten

    In der Rechtsprechung wurde insoweit hinsichtlich BTX-Seiten entschieden, dass die Möglichkeit zumutbarer Kenntnisnahme voraussetzt, dass es sich um relativ kurze Texte handelt, die übersichtlich und klar gegliedert sind und sich problemlos abrufen lassen, was bei sieben BTX-Seiten noch der Fall sein soll (OLG Köln NJW-RR 1998, 1277, 1278 [OLG Köln 21.11.1997 - 19 U 128/97] ), bei BTX-14 Seiten hingegen nicht mehr (LG Wuppertal NJW-RR 1991, 1148, 1149 [LG Wuppertal 16.05.1990 - 8 S 21/90] ; LG Aachen NJW 1991, 2159, 2160).
  • OLG Oldenburg, 11.01.1993 - 13 U 133/92

    Unbefugte Benutzung des Btx-Anschlusses; Btx-Teilnehmer; Haftung nach

    Auf die zwischen den Parteien streitige Frage der Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Verweisung auf die Möglichkeit ihres Abrufs auf der ersten Bildschirmseite (vgl. LG Wuppertal MDR 1991, 349; LG Aachen NJW NJW 1991, 2159; LG Bielefeld NJW-RR 1992, 1145; LG Dortmund NJW-RR 1991, 1529; LG Frankenthal NJW-RR 1992, 954) kommt es in diesem Fall nicht an, denn in dem auf der ersten Programmseite enthaltenen Angebot zum Vertragsabschluß war zugleich die pro Minute anfallende Vergütung unübersehbar aufgeführt und ist damit Vertragsbestandteil geworden, als die Programme nach einer Bestätigung der auf dieser Bildschirmtextseite angegebenen Ziffer abgerufen wurden.
  • OLG Köln, 21.11.1997 - 19 U 128/97

    Entgeltliche Benutzung von Sex-Dialog-Systemen per Bildschirmtext

    Die Möglichkeit zumutbarer Kenntnisnahme setzt deshalb voraus, daß es sich um relativ kurze Texte handelt, die übersichtlich und klar gegliedert sind und sich problemlos abrufen lassen (vgl. LG Freiburg NJW-RR 1992, 1118 f.; vgl. zu dieser Problematik auch LG Aachen NJW 1991, 2159 f; LG Bielefeld NJW-RR 1992, 955; LG Ravensburg CR 1992, 472 ff.; LG Frankenthal NJW-RR 1992, 954 f.).
  • LG Aachen, 31.10.1996 - 8 O 244/96
    Damit entsprechen die Teilnahmebedingungen und die Hinweise der Klägerin hierauf den Einbeziehungsvoraussetzungen des § 2 AGBG (vgl. hierzu auch LG Bielefeld, NJW-RR 1992, 955; LG Aachen, NJW 1991, 2159, 2160; Palandt-Heinrichs, AGB-Gesetz, § 2 Rn. 12).
  • LG Freiburg, 07.04.1992 - 9 S 139/90
    Schließlich ist es - anders als beim Blättern von Papierseiten - auch kaum möglich, bei der Bildschirmdarstellung von einer bestimmten Klausel der AGB ohne weiteres zu einer anderen (zurück) zu wechseln, um den Zusammenhang beider Klauseln zu prüfen (vgl. LG Aachen, NJW 91, 2159).
  • LG Frankenthal, 09.10.1991 - 2 S 167/91
    Deshalb konnte eine Einbeziehung der Geschäftsbedingungen der Klägerin nur gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 AGBG erfolgt sein und es erscheint bereits fraglich, ob es dem Beklagten zu 1) zumutbar war, das umfangreiche Klauselwerk der Klägerin mittels Bildschirmtextes zur Kenntnis zu nehmen (vgl. ablehnend: LG Aachen, NJW 1991, 2159, 2160).
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