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   BVerwG, 14.03.1991 - 5 C 70.86   

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https://dejure.org/1991,870
BVerwG, 14.03.1991 - 5 C 70.86 (https://dejure.org/1991,870)
BVerwG, Entscheidung vom 14.03.1991 - 5 C 70.86 (https://dejure.org/1991,870)
BVerwG, Entscheidung vom 14. März 1991 - 5 C 70.86 (https://dejure.org/1991,870)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 2305
  • NVwZ 1991, 998 (Ls.)
  • FamRZ 1991, 1046 (Ls.)
  • DÖV 1991, 1025
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 22.04.1970 - V C 98.69

    Aufstockung einer im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1991 - 5 C 70.86
    Aus der Aufgabenstellung der Sozialhilfe nach § 1 Abs. 2 Satz 1 BSHG folgt des weiteren - wovon auch das Berufungsgericht im Ansatz zutreffend ausgegangen ist -, daß bei der Hilfegewährung auf die jeweils herrschenden Lebensgewohnheiten und Erfahrungen (BVerwGE 35, 178 ) Rücksicht zu nehmen ist und die Hilfe es ihrem Empfänger ermöglichen soll, in der Umgebung von Nichthilfeempfängern ähnlich wie diese zu leben (BVerwGE 36, 256 ).
  • BVerwG, 03.11.1988 - 5 C 69.85

    Sozialhilfe - Notwendiger Lebensunterhalt - Schwarzweis-Fernsehgerät -

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1991 - 5 C 70.86
    Der Senat hat aber bereits klargestellt, daß dieser Maßstab sich nicht dazu eignet, der Sozialhilfe die Gewährleistung eines sozialen Mindeststandards und eine höchstmögliche Ausweitung der Hilfen aufzugeben (BVerwGE 80, 349 ).
  • BVerwG, 16.01.1986 - 5 C 72.84

    Hilfe zum Lebensunterhalt in Geld oder als Sachleistung für einen

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1991 - 5 C 70.86
    Aufgrund seiner Bindung an den gesetzlichen Zweck der Ermächtigung zum Ermessensgebrauch muß der Träger der Sozialhilfe bei seiner Entscheidung, in welcher Form er die - hier als einmalige Beihilfe im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt beantragte - Sozialhilfe gewährt, alle geschriebenen und ungeschriebenen Grundsätze beachten, die sich aus dem Bundessozialhilfegesetz, dem Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil - und gegebenenfalls aus dem Verfassungsrecht ergeben (BVerwGE 72, 354 ).
  • BVerwG, 11.11.1970 - V C 32.70

    Zur Versorgung von Behinderten mit Kraftfahrzeugen

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1991 - 5 C 70.86
    Aus der Aufgabenstellung der Sozialhilfe nach § 1 Abs. 2 Satz 1 BSHG folgt des weiteren - wovon auch das Berufungsgericht im Ansatz zutreffend ausgegangen ist -, daß bei der Hilfegewährung auf die jeweils herrschenden Lebensgewohnheiten und Erfahrungen (BVerwGE 35, 178 ) Rücksicht zu nehmen ist und die Hilfe es ihrem Empfänger ermöglichen soll, in der Umgebung von Nichthilfeempfängern ähnlich wie diese zu leben (BVerwGE 36, 256 ).
  • OVG Niedersachsen, 15.03.2005 - 12 LC 165/04

    Antrag eines Sozialhilfeempfängers auf Gewährung einer einmaligen Leistung zur

    Insbesondere muss er bei seiner Ermessensentscheidung gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BSHG den Besonderheiten des Einzelfalles und den angemessenen Wünschen der Hilfeempfänger Rechnung tragen, sowie der in § 1 Abs. 2 BSHG statuierten Aufgabe der Sozialhilfe entsprechen, den Hilfeempfängern die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht (BVerwG, Urt. v. 16.1.1986 - BVerwG 5 C 72.84 -, BVerwGE 72, 354, 355 ff.; Urt. v. 14.3.1991 - BVerwG 5 C 70.86 -, FEVS 41, 397, 398 ff.; Dauber, in: Mergler/ Zink , BSHG, Loseblattsammlung, Stand: August 2004, § 4, Rn. 46).

    Der Sozialhilfeträger ist deshalb auch durch die von ihm zu achtende Menschenwürde der Hilfeempfänger grundsätzlich nicht gehindert, diese - nicht zuletzt aus Gründen der Sparsamkeit im Umgang mit öffentlichen Haushaltsmitteln - auf zumutbare Sachleistungen zu verweisen; dies gilt auch im Hinblick auf Oberbekleidung und Bettwäsche (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.3.1994 - 6 S 1591/92 -, FEVS 45, 258, 260; Urt. v. 3.11.2003 - 7 S 1162/01 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 20.9.2000 - 12 A 1192/00 -, FEVS 52, 109 ff., W. Schellhorn/ H. Schellhorn, a.a.O., § 12 Rn. 52, jeweils unter Berufung auf: BVerwG, Urt. v. 14.3.1991, a.a.O. - gebrauchte Matratze als Sachleistung -).

    Zwar soll durch die Hilfegewährung auf die jeweils herrschenden Lebensgewohnheiten und Erfahrungen Rücksicht genommen und es den Hilfeempfängern ermöglicht werden, in der Umgebung von Nichthilfeempfängern ähnlich wie diese zu leben (BVerwG, Urt. v. 14.3.1991, a.a.O.; Urt. v. 9.2.1995 - BVerwG 5 C 2.93 -, BVerwGE 97, 376, 378; Wenzel, in: Fichtner/ Wenzel, a.a.O., § 12, Rn. 1; Kunz, in: Oestreicher/ Schelter/ Kunz/ Decker, BSHG, Loseblattsammlung, Stand: Juni 2003, § 12, Rn., 1).

    Was jedermann als unzumutbar erscheint und was nach den allgemeinen Lebensgewohnheiten und Lebensumständen deshalb gemieden zu werden pflegt, darf auch einem Hilfeempfänger nicht zugemutet werden (BVerwG, Urt. v. 14.3.1991, a.a.O. im Hinblick auf gebrauchte Matratzen).

  • OVG Niedersachsen, 11.07.2001 - 4 L 1030/00

    Angemessenheit; Barleistung; Beihilfe; Besonderheit; Betreuer; Betreuung;

    Der Träger der Sozialhilfe kann dem Hilfeempfänger die Hilfe (hier für die Anschaffung eines Herdes) auch ohne das Vorliegen besonderer Umstände durch Ausgabe eines Verpflichtungsscheins gewähren (im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 14.3.1991 - BVerwG 5 C 70.86 -, Buchholz 436.0 § 4 BSHG Nr. 4 = NJW 1991, 2305 = FEVS Bd. 41, 397).

    Die Achtung der Menschenwürde gebietet es nicht, es dem Hilfeempfänger im Rahmen der Gewährung von einmaligen Leistungen zum Lebensunterhalt (Beihilfen) durch Geldleistung für einen bestimmten Bedarf freizustellen, auf welche Weise er diesen Bedarf decken will (BVerwG, Urt. v. 14.3.1991 - BVerwG 5 C 70.86 -, Buchholz 436.0 § 4 BSHG Nr. 4 = NJW 1991, 2305 = FEVS Bd. 41, 397).

    Was nämlich allgemein als unzumutbar erscheint und was nach den allgemeinen Lebensgewohnheiten und Lebensumständen deshalb gemieden zu werden pflegt, darf auch einem Sozialhilfeempfänger nicht zugemutet werden (BVerwG, Urt. v. 14.3.1991 - BVerwG 5 C 70.86 -, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.6.1998 - 7 S 2308/97 -, FEVS Bd. 49, 168 = NDV-RD 1998, 111 = ZfSH/SGB 1998, 730).

    Dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hinsichtlich der Form der Gewährung einmaliger Leistungen mit Blick auf § 1 Abs. 2 Satz 1 BSHG ausschlaggebend ist, ob dem Hilfeempfänger die gewählte Form der Hilfe zugemutet werden kann, folgt aus der vorangestellten Erwägung, dass das Wunsch- und Wahlrecht des Hilfeempfängers gemäß § 3 Abs. 2 BSHG der Hilfegewährung durch unbare Leistung regelmäßig nicht entgegenstehe, weil nur Wünschen entsprochen werden solle, die angemessen seien und außerdem nicht zu unverhältnismäßigen Mehrkosten führten (BVerwG, Urt. v. 14.3.1991 - BVerwG 5 C 70.86 -, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.03.1994 - 6 S 1591/92

    Sozialhilfe: Bekleidungsbedarf - Gebrauchtkleidung aus einem Kleiderlager

    Hierdurch wird seine Menschenwürde nicht verletzt (vgl. § 1 Abs. 2 Satz 1 BSHG), denn deren Achtung verbietet es nicht, den Hilfeempfänger im Rahmen von einmaligen Beihilfen auf zumutbare Sachleistungen zu verweisen (vgl. Urt. des BVerwG v. 14.03.1991 - 5 C 70.86 -, NJW 1991, 2305 = NDV 1991, 260).

    Was jedermann als unzumutbar erscheint und was nach den allgemeinen Lebensgewohnheiten und Lebensumständen deshalb gemieden zu werden pflegt, darf auch einem Sozialhilfeempfänger nicht zugemutet werden (vgl. Urt. des BVerwG v. 14.03.1991 a.a.O.).

    Dies gilt um so mehr für die Lebensumstände der Bevölkerung in der Zeit ab 1991, in der die wirtschaftliche Lage Deutschlands von stagnierenden Einkommen bei steigenden Preisen und hoher Arbeitslosigkeit gekennzeichnet ist (für die Rechtmäßigkeit der Abgabe von gebrauchter Kleidung auch Schellhorn/ Jirasek/Seipp a.a.O. § 12 RdNr. 27; RdNr. 21.06 SHR; OVG Saarlouis, Beschl. v. 27.07.1990 - 1 W 121/90 -, FEVS 41, 71, OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 20.08.1990 - 24 A 1836/87 -, ZfSH/SGB 1990, 652; für Ausnahmefälle ebenfalls Knopp/Fichtner, BSHG, 7. Aufl., § 12 RdNr. 14; anderer Ansicht LPK-BSHG, 3. Aufl., § 12 RdNr. 43; OVG Lüneburg, Beschl. v. 15.04.1986 - 4 B 76/86 -, FEVS 36, 327; offengelassen von BVerwG, Urt. v. 14.03.1991 a.a.O.).

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