Rechtsprechung
LG Göttingen, 30.01.1990 - 2 O 322/89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen einer Amtspflichtverletzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1991, 236
- NVwZ 1991, 205 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- LG Hamburg, 06.03.1987 - 3 O 229/86
Auszug aus LG Göttingen, 30.01.1990 - 2 O 322/89
Auch wenn diese Prozedur nicht die extreme Dauer hatte, der sich Versammlungsteilnehmer im Fall des sogenannten "Hamburger Kessels" ausgesetzt sahen (vgl. dazu LG Hamburg, NVwZ 1987, 833), liegt nach Auffassung der Kammer eine ähnlich gravierende Beeinträchtigung der persönlichen Rechte des Klägers vor, die die Zusprechung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 200 DM rechtfertigt. - BGH, 24.03.1966 - III ZR 220/64
Schadensersatz wegen schuldhafter Amtspflichtverletzung eines Beamten - …
Auszug aus LG Göttingen, 30.01.1990 - 2 O 322/89
Hierbei ist zunächst davon auszugehen, daß die Kammer eigene Feststellungen bezüglich der Rechtswidrigkeit des Vorgehens der am 1. Dezember 1986 ingesetzten Polizeikräfte nicht mehr zu treffen braucht, weil sie insofern an die rechtskräftigen verwaltungsgerichtlichen Feststellungen gebunden ist (vgl. BGH, NJW 1966, 1356).
- LG Hannover, 20.08.2021 - 8 O 1/21
Schmerzensgeld wegen Quarantänemaßnahme
Abzustellen ist vielmehr auf die konkrete Situation des Einzelfalls, bei der es insbesondere auch auf die Ausgestaltung und Intensität des Eingriffs sowie auf herabwürdigende Behandlungen und mögliche rufschädigende Wirkungen ankommt (vgl. LG Göttingen, Urteil vom 30. Januar 1990 - 2 O 322/89 -, NJW 1991, 236, beck-online).Daher kann aus dem bloßen Überschreiten der zeitlichen Grenzen, die in der Rechtsprechung als schmerzensgeldbegründend angesehen wurden (vgl. etwa OLG Koblenz, Beschluss vom 07. März 2018 - 1 U 1025/17 -, juris: 13 Stunden in psychiatrischem Krankenhaus; LG Göttingen, Urteil vom 30. Januar 1990 - 2 O 322/89 -, NJW 1991, 236, beck-online: 2 Stunden mit 400 weiteren Personen in einem Polizeikessel, s.a. NK-BGB/Christian Huber, 4. Aufl. 2021 § 253 Rn. 79), nicht abgeleitet werden, dass vorliegend allein wegen der mehrtätigen Dauer die Billigkeitsschwelle überschritten wurde.
- LG Frankfurt/Main, 16.12.2021 - 4 O 165/21
Kein Schmerzensgeld wegen Quarantäne nach Rückreise aus Risikogebiet
Daher kann aus dem bloßen Überschreiten einer zeitlichen Grenze (vgl. etwa BGH, NJW 2003, Seite 3693 [3697]: Untersuchungshaft von über einem Monat; OLG Koblenz, Beschluss vom 07. März 2018 - 1 U 1025/17 -, juris: 13 Stunden in psychiatrischem Krankenhaus; LG Göttingen, Urteil vom 30. Januar 1990 - 2 O 322/89 -, NJW 1991, 236, beck-online: 2 Stunden mit 400 weiteren Personen in einem Polizeikessel), nicht abgeleitet werden, dass vorliegend allein wegen der mehrtätigen Dauer die Billigkeitsschwelle überschritten würde (…LG Hannover, a.a.O.). - LG Hannover, 20.08.2021 - 8 O 2/21
Coronapandemie: Keine Staatshaftung für Quarantäneanordnung
Abzustellen ist vielmehr auf die konkrete Situation des Einzelfalls, bei der es insbesondere auch auf die Ausgestaltung und Intensität des Eingriffs sowie auf herabwürdigende Behandlungen und mögliche rufschädigende Wirkungen ankommt (vgl. LG Göttingen, Urteil vom 30. Januar 1990 - 2 O 322/89 -, NJW 1991, 236, beck-online).Daher kann aus dem bloßen Überschreiten der zeitlichen Grenzen, die in der Rechtsprechung als schmerzensgeldbegründend angesehen wurden (vgl. etwa OLG Koblenz, Beschluss vom 07. März 2018 - 1 U 1025/17 -, juris: 13 Stunden in psychiatrischem Krankenhaus; LG Göttingen, Urteil vom 30. Januar 1990 - 2 O 322/89 -, NJW 1991, 236, beck-online: 2 Stunden mit 400 weiteren Personen in einem Polizeikessel, s.a. NK-BGB/Christian Huber, 4. Aufl. 2021 § 253 Rn. 79), nicht abgeleitet werden, dass vorliegend allein wegen der mehrtätigen Dauer die Billigkeitsschwelle überschritten wurde.
- LG Magdeburg, 01.02.2022 - 10 O 715/21
Corona, Quarantäneanordnung, Fehler, Schmerzensgeld
Abzustellen ist vielmehr auf die konkrete Situation des Einzelfalls, bei der es insbesondere auch auf die Ausgestaltung und Intensität des Eingriffs sowie auf herabwürdigende Behandlungen und mögliche rufschädigende Wirkungen ankommt (vgl. LG Göttingen, Urteil vom 30. Januar 1990 - Aktenzeichen: 2 O 322/89 -, NJW 1991, 2.6, beck-online; LG Hannover, Urteil vom 20.08.2021 - Aktenzeichen: 8 O 2/21 -, zitiert nach juris).