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   BayObLG, 22.03.1991 - RReg. 1 St 240/90   

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https://dejure.org/1991,1468
BayObLG, 22.03.1991 - RReg. 1 St 240/90 (https://dejure.org/1991,1468)
BayObLG, Entscheidung vom 22.03.1991 - RReg. 1 St 240/90 (https://dejure.org/1991,1468)
BayObLG, Entscheidung vom 22. März 1991 - RReg. 1 St 240/90 (https://dejure.org/1991,1468)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Strafklageverbrauch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafprozeßrecht: Strafklageverbrauch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Strafklageverbrauch; Betäubungsmittel; Erwerb; Urteil; Fahrt; Fahruntüchtigkeit; Rauschgiftgenuss; Anklageschrift; Mitsichführen; Rauschgifteinfluß

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 2360
  • MDR 1991, 1190
  • NStZ 1993, 202 (Ls.)
  • NZV 1991, 358 (Ls.)
  • BayObLGSt 1991, 51
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80

    Das Verbot paralleler strafrechtlicher Ermittlungsverfahren bzw. die (zeitlich

    Auszug aus BayObLG, 22.03.1991 - RReg. 1 St 240/90
    Denn der Begriff der Tateinheit (§ 52 StGB ) ist von dem Tatbegriff nach Art. 103 Abs. 3 GG , § 264 Abs. 1 StPO , der den Umfang der Rechtskraft bestimmt, zu trennen (BVerfGE 56, 22/29; BGHSt 29, 288/292).

    "Tat" im verfahrensrechtlichen Sinn ist der geschichtliche Vorgang, auf welchen Anklage und Eröffnungsbeschluß hinweisen und innerhalb dessen der Angeklagte als Täter oder Teilnehmer sich strafbar gemacht haben soll (BVerfG NJW 1978, 414 ; BGHSt 29, 288/292).

    In seiner Entscheidung vom 11.6.1980 (BGHSt 29, 288 ) hat der Bundesgerichtshof bei rechtskräftiger Aburteilung wegen einer Dauerstraftat nach § 129 StGB einen Strafklageverbrauch für Straftaten, die der Täter in Verfolgung der Ziele einer kriminellen Vereinigung begangen hat, nicht angenommen.

    Die Grundsätze des fairen Verfahrens gebieten nur, daß die Angeklagten im Ergebnis so gestellt werden müssen, als wäre nur ein Strafverfahren gegen sie durchgeführt worden (vgl. BGHSt 29, 288/297).

  • BVerfG, 07.09.1977 - 2 BvR 674/77

    RAF

    Auszug aus BayObLG, 22.03.1991 - RReg. 1 St 240/90
    "Tat" im verfahrensrechtlichen Sinn ist der geschichtliche Vorgang, auf welchen Anklage und Eröffnungsbeschluß hinweisen und innerhalb dessen der Angeklagte als Täter oder Teilnehmer sich strafbar gemacht haben soll (BVerfG NJW 1978, 414 ; BGHSt 29, 288/292).
  • BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvR 873/80

    Kriminelle Vereinigung

    Auszug aus BayObLG, 22.03.1991 - RReg. 1 St 240/90
    Denn der Begriff der Tateinheit (§ 52 StGB ) ist von dem Tatbegriff nach Art. 103 Abs. 3 GG , § 264 Abs. 1 StPO , der den Umfang der Rechtskraft bestimmt, zu trennen (BVerfGE 56, 22/29; BGHSt 29, 288/292).
  • BGH, 05.11.1969 - 4 StR 519/68

    zwei Unfälle - §§ 315c, 142 StGB; § 264 StPO, Strafklageverbrauch; § 52 StGB,

    Auszug aus BayObLG, 22.03.1991 - RReg. 1 St 240/90
    Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 23, 141, 148 ff.) können mehrere voneinander unabhängige Unfallgeschehen durch die Dauerstraftat der Trunkenheitsfahrt nach § 316 StGB nicht zu einer Tat im Sinne von § 264 StPO verbunden werden, weil die natürliche Betrachtung und der Grundsatz gerechter Gesetzesanwendung eine getrennte Würdigung und Aburteilung der in sich abgeschlossenen Vorgänge verlangen.
  • BGH, 21.02.1974 - 1 StR 588/73

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei

    Auszug aus BayObLG, 22.03.1991 - RReg. 1 St 240/90
    Eine Verurteilung wegen Besitzes kommt nur dann in Betracht, wenn die anderen Tatbegehungsweisen nicht nachgewiesen werden können (BGHSt 25, 290 f.).
  • BGH, 23.08.1988 - 1 StR 136/88

    Strafklageverbrauch bei gleichzeitiger Einfuhr von Waffen und Betäubungsmitteln -

    Auszug aus BayObLG, 22.03.1991 - RReg. 1 St 240/90
    In der Entscheidung vom 23.8.1988 (NStZ 1989, 38) hat der Bundesgerichtshof bei gleichzeitiger Einfuhr von Waffen und Betäubungsmitteln hinsichtlich des Strafklageverbrauchs darauf abgestellt, daß beide durch ein und dieselbe Handlung in die Bundesrepublik eingeschmuggelt wurden.
  • BGH, 17.03.1982 - 2 StR 818/81

    Verurteilung wegen des gemeinschaftlichen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln -

    Auszug aus BayObLG, 22.03.1991 - RReg. 1 St 240/90
    a) Der Besitz von Betäubungsmitteln nach § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG ist ein Dauerdelikt (vgl. BGH StV 1982, 366 ; StV 1984, 286 ).
  • BGH, 29.04.1981 - 5 StR 187/81

    Konkurrenzen zwischen Betäubungsmitteldelikten - Unerlaubter Besitz von

    Auszug aus BayObLG, 22.03.1991 - RReg. 1 St 240/90
    Bei diesem Delikt handelt es sich nämlich lediglich um einen reinen Auffangstatbestand (BGH StV 1981, 625 ).
  • BGH, 23.03.1984 - 2 StR 107/84

    Annahme des mittelbaren Besitzes von Betäubungsmitteln bei Begründung des

    Auszug aus BayObLG, 22.03.1991 - RReg. 1 St 240/90
    a) Der Besitz von Betäubungsmitteln nach § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG ist ein Dauerdelikt (vgl. BGH StV 1982, 366 ; StV 1984, 286 ).
  • BGH, 13.12.1995 - XII ZR 194/93

    Ansprüche des Vermieters bei unberechtigter Untervermietung

    bb) Insoweit bedarf es hier keiner Entscheidung, ob die Auslegung von Prozeßerklärungen, Parteivorbringen und Parteihandlungen der freien Nachprüfung des Revisionsgerichts unterliegt (so die wohl h.M., vgl. BGH, Urteile vom 23. September 1959 - V ZR 37/58 - NJW 1959, 2119, vom 14. November 1989 - XI ZR 97/88 - NJW-RR 1990, 366, 367 und vom 26. Juni 1991 - VIII ZR 231/90 - NJW 1991, 2360, 2361 a.E.; RGRK/Krüger-Nieland/Zöller, BGB, 12. Aufl. § 133 Rdn. 70 m.N.; Rosenberg/Gottwald, Zivilprozeßrecht 15. Aufl. § 65 III; Wieczorek/Rössler, ZPO 2. Aufl. § 549 Anm. B III c 3 m.w.N.), oder ob die Auslegung von Prozeßerklärungen zumindest insoweit, als es um deren sachlichrechtlichen Inhalt geht, wie bei sonstigen privatrechtlichen Erklärungen nur daraufhin nachzuprüfen ist, ob der Tatrichter gegen Denkgesetze, Erfahrungssätze oder allgemeine Auslegungsregeln verstoßen hat (vgl. BGH, Urteil vom 4. April 1968 - VII ZR 152/65 - MDR 1968, 576 m.N.; Stein/Jonas/Grunsky aaO. §§ 549, 550 Rdn. 45).
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