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   OVG Rheinland-Pfalz, 06.06.1990 - 2 A 119/89   

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OVG Rheinland-Pfalz, 06.06.1990 - 2 A 119/89 (https://dejure.org/1990,3397)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06.06.1990 - 2 A 119/89 (https://dejure.org/1990,3397)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06. Juni 1990 - 2 A 119/89 (https://dejure.org/1990,3397)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beeinträchtigung dienstlicher Interessen; Rechtsanwalt; Niederlassung als Anwalt ; Ständiger Vertreter eines Finanzamtsvorstehers; Steuerberatende Tätigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 245
  • NVwZ 1991, 195 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 06.12.1989 - 6 C 52.87

    Soldatengesetz - Beschäftigungsuntersagung - Erwerbstätigkeit von

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.06.1990 - 2 A 119/89
    Schutzzweck der Vorschrift ist letztlich die Wahrung der Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes (vgl. BVerwG, Urteil vom 06. Dezember 1989 - 6 C 52.87 -, Umdr. S. 11 - zu § 20 a SG - Günther, DÖD 1989, 284 und DÖD 1990, 129), insbesondere des Vertrauens der Allgemeinheit in die Integrität der Verwaltung (vgl. Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, aaO).

    Es ist auf die in Art. 33 Abs. 2, 4 und 5 GG statuierten institutionellen Garantien und Schutznormen zurückzuführen, die u.a. eine integere und funktionsfähige Verwaltung sicherstellen sollen (vgl. BVerwG, Urteil vom 06. Dezember 1989, aaO, S. 17), und schränkt das Recht des Ruhestandsbeamten auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit sowie seine Berufsfreiheit, die ihn grundsätzlich zu einer beruflichen Tätigkeit nach dem Eintritt in den Ruhestand berechtigen, bei sachgerechter Auslegung nicht übermäßig ein (vgl. Keymer/Kolbe/Braun, aaO, Rdnr. 2; Günther, DÖD 1990, 129, 131).

    Dabei kommt es nicht entscheidend auf die im Einzelfall tatsächlich bestehenden Verhältnisse an, sondern darauf, ob der Eintritt eines derartigen Loyalitätskonflikts generell möglich erscheint; denn etwaigen Gefährdungen der Unparteilichkeit und Unbefangenheit der Beamten darf der Gesetzgeber "von vornherein", also schon im Vorfeld, begegnen (BVerwG, Urteil vom 06. Dezember 1989, aaO, S. 20 unter Hinweis auf das Urteil vom 26. Juni 1980, BVerwGE 60, 254, 257 f.).

    Auch ein sachlich denkender Bürger, auf dessen Sichtweise insoweit abzustellen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 06. Dezember 1989, aaO, S. 21), wird sich dieser Sicht der Dinge nicht von vornherein verschließen können, weil dies durchaus üblichen menschlichen Verhaltensweisen entspricht.

    Sie überläßt es nicht den Beteiligten, dieser Gefahr von sich aus im Einzelfall zu begegnen, sondern will es gar nicht erst zur Entstehung einer Gefährdungslage kommen lassen (vgl. Urteil des Senats vom 20. Dezember 1989, ZBR 1990, 185, 186 m.w.N.; siehe auch BVerwG, Urteil vom 06. Dezember 1989, aaO, S. 20).

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 37.78

    Versagung einer Genehmigung - Nebentätigkeit eines Steuerbeamten -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.06.1990 - 2 A 119/89
    Dabei kommt es nicht entscheidend auf die im Einzelfall tatsächlich bestehenden Verhältnisse an, sondern darauf, ob der Eintritt eines derartigen Loyalitätskonflikts generell möglich erscheint; denn etwaigen Gefährdungen der Unparteilichkeit und Unbefangenheit der Beamten darf der Gesetzgeber "von vornherein", also schon im Vorfeld, begegnen (BVerwG, Urteil vom 06. Dezember 1989, aaO, S. 20 unter Hinweis auf das Urteil vom 26. Juni 1980, BVerwGE 60, 254, 257 f.).

    Einerseits reicht die bloße - nicht auszuschließende - Möglichkeit, eine fernliegende Gefahr der Beeinträchtigung dienstlicher Interessen, nicht aus, andererseits muß die Beeinträchtigung aber auch nicht in absehbarer Zeit in hohem Maße wahrscheinlich sein (vgl. BVerwGE 60, 254, 256 f.; Fürst, GKÖD, K § 65 Rdnr. 13).

    Zum einen erscheint es nicht als eine fernliegende Gefahr, sondern als eine durchaus berechtigte Befürchtung, daß einzelne ehemalige Mitarbeiter des Klägers in den von diesem vertretenen Steuerangelegenheiten vor die Frage gestellt sein könnten, großzügiger mit den ihnen eröffneten Einschätzungsmöglichkeiten und Entscheidungsspielräumen umzugehen, als sie dies ohne die Einschaltung des Klägers täten (dazu vgl. auch BVerwGE 60, 254, 258 f.).

  • VGH Hessen, 10.10.1989 - 1 TG 2751/89

    Beamtenrecht: Auswahlentscheidung bei Beförderung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.06.1990 - 2 A 119/89
    Sie überläßt es nicht den Beteiligten, dieser Gefahr von sich aus im Einzelfall zu begegnen, sondern will es gar nicht erst zur Entstehung einer Gefährdungslage kommen lassen (vgl. Urteil des Senats vom 20. Dezember 1989, ZBR 1990, 185, 186 m.w.N.; siehe auch BVerwG, Urteil vom 06. Dezember 1989, aaO, S. 20).
  • VGH Bayern, 11.01.1988 - 3 CS 87.03322
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.06.1990 - 2 A 119/89
    Darüber hinaus besteht aber auch die Gefahr, daß bei den Steuerpflichtigen der Eindruck entsteht, die persönlichen Beziehungen des ehemaligen stellvertretenden Amtsleiters zu den Dienstkräften des Finanzamtes könnten Steuerangelegenheiten in einer nicht sachgemäßen Weise fördern (vgl. den Sachverhalt bei BayVGH, Beschluß vom 11. Januar 1988, NJW 1988, 1406).
  • VG Köln, 13.12.2013 - 19 L 1671/13

    Versagung der Ausübung einer Tätigkeit eines Ruhestandsbeamten im Falle der

    vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 06.06.1990 - 2 A 119/89 -, juris m.w.N.

    vgl. BayVGH, Beschluss vom 05.09.2012 - 3 CS 12.1241 -, juris; OVG Koblenz, Urteil vom 06.06.1990 - 2 A 119/89 -, juris.

    vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 06.06.1990 - 2 A 119/89 -, juris; VG Karlsruhe, Beschluss vom 23.11.2010 - 6 K 2145/10 -.

    vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 06.06.1990 - 2 A 119/89 -, juris.

  • VG Köln, 26.08.2019 - 19 L 1273/19
    vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 06.06.1990 - 2 A 119/89 -, juris m.X. .N.

    vgl. BayVGH, Beschluss vom 05.09.2012 - 3 CS 12.1241 -, juris; OVG Koblenz, Urteil vom 06.06.1990 - 2 A 119/89 -, juris.

    vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 06.06.1990 - 2 A 119/89 -, juris; VG Karlsruhe, Beschluss vom 23.11.2010 - 6 K 2145/10 -.

    vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 06.06.1990 - 2 A 119/89 -, juris.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2014 - 6 B 34/14

    Untersagung jeglicher steuerberatender Tätigkeit im Zuständigkeitsbereich des

    vgl. BVerwG, Urteile vom 6. Dezember 1989 - 6 C 52.87 - und vom 12. Dezember 1996 - 2 C 37.95 -, juris, jeweils zu § 20a SG a.F.; Bay.VGH, Beschluss vom 5. September 2012 - 3 CS 12.1241 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. Juni 1990 - 2 A 119/89 -, juris.
  • OVG Niedersachsen, 26.09.2016 - 5 ME 104/16

    Anschein; Beeinträchtigung; Besorgnis; dienstliche Interessen; Erwerbstätigkeit;

    Unter Berücksichtigung dieser Urteile des Bundesverwaltungsgerichts wird in der Rechtsprechung und auch im Schrifttum davon ausgegangen, dass die Vorschrift des § 41 BeamtStG nach ihrem Sinn und Zweck im Grundsatz darauf abzielt, mögliche Interessen- und Loyalitätskonflikte im Dienstbereich der Behörde zu vermeiden und auf diese Weise die Integrität des öffentlichen Dienstes und des Vertrauens in diesen zu schützen, was wiederum der Erhaltung der vollen Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes dient (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 2.3.2016 - 1 B 1375/15 -, juris Rn. 52; s. a. Bay. VGH, Beschluss vom 20.8.2013 - 3 CS 13.1110 -, juris Rn. 26, 37; OVG Saarl., Beschluss vom 13.3.2014 - 1 A 379/13 -, juris Rn. 8; Nds. OVG, Beschluss vom 11.6.2010 - 5 ME 78/10 -, juris Rn. 9; Bay. VGH, Beschluss vom 5.9.2012 - 3 CS 12.1241 -, juris Rn. 18, 20; VG Saarland, Beschluss vom 16.7.2012 - 2 L 419/12 -, juris Rn. 9 ff.; VG Düsseldorf, Beschluss vom 20.5.2016 - 13 L 1024/16 -, juris Rn. 11 ff; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 6.6.1990 - 2 A 119/89 -, juris Rn. 21 f. zu § 77 a LBG; siehe die Darstellung des Schrifttums in: OVG NRW, Beschluss vom 2.3.2016, a. a. O., Rn. 64, 65).

    Aufgrund der Nachwirkungen des gegenseitigen Dienst- und Treueverhältnisses kann der Dienstherr nach Beendigung des aktiven Dienstverhältnisses eine Rücksichtnahme auf die Wahrung dienstlicher Belange erwarten (OVG Rh.-Pf., Urteil vom 6.6.1990, a. a. O., Rn. 21).

  • VGH Hessen, 20.12.2017 - 1 B 1573/17

    Untersagung der Erwerbstätigkeit eines Ruhestandsbeamten

    Schon die bisherige obergerichtliche Rechtsprechung ging davon aus, dass einem Finanzbeamten steuerberatende Tätigkeiten untersagt werden können soweit sie sich auf den Zuständigkeitsbereich der ehemaligen Dienststelle beziehen, ohne dass zwischen der nach außen wahrnehmbaren Vertretung und einer reinen Hintergrundberatung unterschieden worden wäre (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. Juni 1990 - 2 A 119/89 -, juris; Nieders. OVG, Beschluss vom 11. Juni 2010 - 5 ME 78/10 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 22. April 2014 - 6 B 34/14 - , juris).
  • OLG Frankfurt, 15.11.2012 - 1 U 220/10

    Amtshaftung bei Klausurkorrektur 2. juristische Staatsprüfung

    Hinzu kommt ein vergleichbarer Fall eines ehemaligen stellvertretenden Vorstehers eines Finanzamts, der nunmehr als Rechtsanwalt auch steuerrechtliche Mandate bearbeiten wollte, und dem eine Bearbeitung solcher Mandate aus dem Bezirk seines ehemaligen Finanzamts nach dem mit § 83 a HBG gleich lautenden § 77 a LBG Rheinland-Pfalz untersagt wurde (s. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 06.06.1990, NJW 1991, 245 [juris Rn. 19 ff]).

    § 83 a HGB hat aber nicht derartige Gesichtspunkte zum Gegenstand, sondern setzt unter dem Gesichtspunkt dienstrechtlicher Nachwirkungen des Beamtenverhältnisses (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 06.06.1990, NJW 1991, 245 [juris Rn. 21 m.w.N.]) den Blickwinkel auf personenbezogene Loyalitätskonflikte zwischen ehemaligen Bediensteten der Verwaltung und ihren weiter im Dienst befindlichen Kollegen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, a.a.O., juris Rn. 22).

  • VG Düsseldorf, 20.05.2016 - 13 L 1024/16

    Untersagung jeglicher steuerberatender Tätigkeit durch einen Ruhestandsbeamten im

    vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1989 - 6 C 52/87 -, juris, Rz. 18 f.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. Juni 1990 - 2 A 119/89 -, juris, Rz. 21; BayVGH, Beschluss vom 5. September 2012 - 3 CS 12.1241 -, juris, Rz. 18.

    vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. Juni 1990 - 2 A 119/89 -, juris, Rz. 21 f.

  • VG Saarlouis, 16.07.2012 - 2 L 419/12

    Tätigkeitsverbot eines früheren Richters als Rechtsanwalt

    Vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 30.06.1983 - 2 C 57/82 - = BVerwGE 67, 287 - 300; BayVGH, Beschluss vom 26.02.2009 - 3 CS 08.3301, zitiert nach juris; BayVGH, Beschluss vom 11.01.1988 - 3 CS 87.03322 - in NJW 1988, 1406; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.06.1990 - 2 A 119/89 -, NJW 1991, 245 - 247; jeweils m. w. N.
  • VGH Bayern, 20.08.2013 - 3 CS 13.1110

    Ehemaliger Vorsitzender einer Kammer für Patentstreitigkeiten am Landgericht

    Auch wenn andere Gerichte darauf abstellen, dass der Frage, an welcher Stelle der Betroffene in der Hierarchie eingeordnet war, erhebliches Gewicht zukomme (vgl. OVG Koblenz v. 6.6.1990 - 2 A 119/89 - NJW 1991, 245; VG Karlsruhe v. 23.11.2010 - 6 K 2145/10 - juris; VG Saarland v. 16.7.2012 a.a.O.), ist entscheidend, ob der Beamte bzw. Richter bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand eine Funktion inne hatte, aufgrund der der Eindruck erweckt werden kann, dass seine persönlichen Beziehungen eine Rechtssache in unsachgemäßer Weise beeinflussen könnten.
  • VG Karlsruhe, 23.11.2010 - 6 K 2145/10

    Untersagung einer Tätigkeit eines ehemaligen Beamten

    8 Für die mit Blick auf diese Interessen des früheren Dienstherrn vorzunehmende Gefahrenprognose kommt der Frage, an welcher Stelle der Betroffene in der Verwaltungshierarchie seines früheren Dienstherrn eingeordnet war, ein ganz erhebliches Gewicht zu (OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 06.06.1990 - 2 A 119/89 - ).
  • VGH Bayern, 26.02.2009 - 3 CS 08.3301

    Richter im Ruhestand

  • VG Hannover, 15.03.2006 - 13 B 982/06

    Verbot anwaltlicher Betätigung gegenüber früherem Dienstherrn für ehemaligen

  • VG Aachen, 26.06.2008 - 1 K 1271/07

    Versagung der Aufnahme einer Tätigkeit eines Ruhestandsbeamten als freier

  • VG Oldenburg, 04.09.2002 - 6 B 3266/02

    Erwerbstätigkeit; Untersagung

  • VG Oldenburg, 20.08.2002 - 6 B 3156/02

    Anhörung; Erwerbstätigkeit; Sofortvollzug; Untersagung

  • VG Ansbach, 20.11.2008 - AN 1 S 08.01871

    Untersagung anwaltlichen Tätigwerdens vor dem Gericht, dem der Richter im

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