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   BGH, 29.05.1991 - 3 StE 4/91 - StB 11/91   

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https://dejure.org/1991,12093
BGH, 29.05.1991 - 3 StE 4/91 - StB 11/91 (https://dejure.org/1991,12093)
BGH, Entscheidung vom 29.05.1991 - 3 StE 4/91 - StB 11/91 (https://dejure.org/1991,12093)
BGH, Entscheidung vom 29. Mai 1991 - 3 StE 4/91 - StB 11/91 (https://dejure.org/1991,12093)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation/Auszüge/Volltext)
  • Wolters Kluwer

    DDR-Spionage - Wiedervereinigung - Generalmajor - Staatssicherheit - Stasi-Mitarbeiter - Nachrichtendienst - Haftbefehl - Fluchtgefahr - Beschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 94 Abs. 1
    Strafbarkeit von MfS-Angehörigen wegen Landesverrats

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 2498
  • MDR 1991, 882
  • NStZ 1991, 429
  • StV 1991, 415
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, Ermittlungsrichter, 30.01.1991 - 2 BGs 38/91

    Zulässigkeit von Strafverfahren gegen frühere hauptamtliche Mitarbeiter der

    Auszug aus BGH, 29.05.1991 - 3 StE 4/91
    Auf die (entsprechende) Anwendung des § 5 Nr. 4 StGB und des ihn rechtfertigenden Schutzprinzips, auf welche die Geltung der Vorschriften über Landesverrat und die Gefährdung der äußeren Sicherheit sowie der ihnen entsprechenden früheren Regelungen für außerhalb der Bundesrepublik begangene Taten bisher nach der in der Rechtsprechung weit überwiegenden Meinung allein oder ergänzend gestützt worden ist (vgl. BGH, Beschluß vom 30. Januar 1991 - 2 BGs 38/91, zum Abdruck in BGHSt bestimmt, auszugsweise abgedruckt in NStZ 1991, 231 = StV 1991, 157; BGHSt 30, 1, 3 [BGH 26.11.1980 - 3 StR 393/80 S]; 13, 46, 50 [BGH 13.03.1959 - 9 BJs 384/58]; 6, 349; BGH bei Wagner GA 1968, 289, 295; 1961, 129, 141, insoweit in BGHSt 7, 234 [BGH 27.01.1955 - StE 22/54] nicht abgedruckt; vgl. weitere Rechtsprechungsnachweise bei Wagner ZStrW Bd. 80, 284, 288/289), kommt es demnach nicht an.

    Auch wenn der Angeklagte selbst nur außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik tätig und für die zumindest entsprechende Anwendung der Regeln des sogenannten internationalen Strafrechts als Ausländer anzusehen war (vgl. BGH StV 1991, 157; BGHSt 3O, 1; 32, 293, 298), folgt dies bei Wertung seines Verhaltens als Beihilfe zum Landesverrat daraus, daß nach § 9 Abs. 2 StGB die Teilnahme auch am Begehungsort der Haupttat begangen ist.

    Dazu bedarf es keiner abschließenden Stellungnahme zu der im völkerrechtlichen Schrifttum nicht eindeutig geklärten Frage, ob das völkerrechtliche Gewohnheitsrecht lediglich die Aussage zuläßt, daß Spionage in Friedenszeiten kein völkerrechtliches Unrecht darstellt, oder ob darüber hinaus auch festgestellt werden kann, daß sie völkerrechtlich erlaubt, "legal" ist (vgl. dazu BGH StV 1991, 157; Doehring in Verfassungsschutz in der Demokratie 1990 S. 307/308; Hinz in Schlochauer, Wörterbuch des Völkerrechts 2. Aufl. Stichwort Spionage; Gusy NzWehrr.

    Entscheidend für die Frage der Rechtsanwendung ist vielmehr allein, daß es einem Staat nach gemeinsamer Rechtsüberzeugung der Staatengemeinschaft völkerrechtlich nicht untersagt ist, die gegen ihn gerichtete Spionage in Verwirklichung des sogenannten Schutzprinzips auch dann innerstaatlich unter Strafe zu stellen, wenn sie von Ausländern im Ausland begangen ist (vgl. BGH StV 1991, 157, 158; Doehring aaO S. 312 f.; Gusy aaO S. 191; Simma/Volk aaO S. 872/873; vgl. auch Herrmann, Die Anwendbarkeit des politischen Strafrechts auf Deutsche im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR 1960 S. 93).

    Dies hat der Bundesgerichtshof im Beschluß vom 30. Januar 1991 - 2 BGs 38/91 (NStZ 1991, 231 = StV 1991, 157) im einzelnen zutreffend dargelegt; der Senat schließt sich diesen Ausführungen an.

  • BGH, 07.12.1990 - 3 StR 289/90

    Strafzumessung - Persönliche Verhältnisse des Täters - Richterliche Pflichten

    Auszug aus BGH, 29.05.1991 - 3 StE 4/91
    Auf die (entsprechende) Anwendung des § 5 Nr. 4 StGB und des ihn rechtfertigenden Schutzprinzips, auf welche die Geltung der Vorschriften über Landesverrat und die Gefährdung der äußeren Sicherheit sowie der ihnen entsprechenden früheren Regelungen für außerhalb der Bundesrepublik begangene Taten bisher nach der in der Rechtsprechung weit überwiegenden Meinung allein oder ergänzend gestützt worden ist (vgl. BGH, Beschluß vom 30. Januar 1991 - 2 BGs 38/91, zum Abdruck in BGHSt bestimmt, auszugsweise abgedruckt in NStZ 1991, 231 = StV 1991, 157; BGHSt 30, 1, 3 [BGH 26.11.1980 - 3 StR 393/80 S]; 13, 46, 50 [BGH 13.03.1959 - 9 BJs 384/58]; 6, 349; BGH bei Wagner GA 1968, 289, 295; 1961, 129, 141, insoweit in BGHSt 7, 234 [BGH 27.01.1955 - StE 22/54] nicht abgedruckt; vgl. weitere Rechtsprechungsnachweise bei Wagner ZStrW Bd. 80, 284, 288/289), kommt es demnach nicht an.

    Durch den staatsvertraglich vorbereiteten und geregelten Beitritt der DDR zur Bundesrepublik ist in der Strafbarkeit und Verfolgbarkeit des dem Angeklagten zur Last gelegten Verhaltens, wie sich aus den Bestimmungen des sogenannten Einigungsvertrages (Gesetz zu dem Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands und der Vereinbarung vom 18. September 1990 in der Fassung des Gesetzes vom 23. September 1990 - BGBl. II S. 885 ff.) und auch aus Artikel 315 Abs. 4 EGStGB entnehmen läßt, keine Änderung eingetreten (vgl. BGH NStZ 1991, 231 = StV 1991, 157; Simma/Volk NJW 1991, 871, 873; Samson NJW 1991, 335, 339).

    Dies hat der Bundesgerichtshof im Beschluß vom 30. Januar 1991 - 2 BGs 38/91 (NStZ 1991, 231 = StV 1991, 157) im einzelnen zutreffend dargelegt; der Senat schließt sich diesen Ausführungen an.

  • BGH, 05.04.1990 - 1 StR 68/90

    Aussetzung der Hauptverhandlung wegen fehlender Bekanntgabe des Wohnortes eines

    Auszug aus BGH, 29.05.1991 - 3 StE 4/91
    Eine derartige - nicht eingehaltene - Zusage der Staatsanwaltschaft würde zudem kein Verfahrenshindernis begründen, sondern wäre nur im Rahmen der Strafzumessung von Bedeutung (vgl. BGHSt 37, 1 [BGH 05.04.1990 - 1 StR 68/90]O, 13/14).
  • BGH, 26.09.1978 - VI ZR 267/76

    Uneingeschränkte Immunität von souveränen Staaten nach Völkergewohnheitsrecht -

    Auszug aus BGH, 29.05.1991 - 3 StE 4/91
    Völkerrechtliche Immunität in personaler und funktionaler Hinsicht (sogenannte Act of State-Doktrin), die grundsätzlich nur für Staatsoberhäupter (vgl. BGHSt 33, 97) gilt, unter besonderen Voraussetzungen aber auch für amtliches Handeln anderer Organe eines fremden Staates in Betracht kommen kann (vgl. Ipsen, Völkerrecht 3. Aufl. S. 344/345 mit Nachweisen; für den zivilrechtlichen Bereich vgl. BGH NJW 1979, 1101), konnte der Angeklagte schon vor dem Beitritt der DDR aus seiner amtlichen Stellung und dienstlichen Tätigkeit nicht ableiten.
  • BGH, 13.03.1959 - 9 BJs 384/58

    Möglichkeit der Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens aus tatsächlichen

    Auszug aus BGH, 29.05.1991 - 3 StE 4/91
    Auf die (entsprechende) Anwendung des § 5 Nr. 4 StGB und des ihn rechtfertigenden Schutzprinzips, auf welche die Geltung der Vorschriften über Landesverrat und die Gefährdung der äußeren Sicherheit sowie der ihnen entsprechenden früheren Regelungen für außerhalb der Bundesrepublik begangene Taten bisher nach der in der Rechtsprechung weit überwiegenden Meinung allein oder ergänzend gestützt worden ist (vgl. BGH, Beschluß vom 30. Januar 1991 - 2 BGs 38/91, zum Abdruck in BGHSt bestimmt, auszugsweise abgedruckt in NStZ 1991, 231 = StV 1991, 157; BGHSt 30, 1, 3 [BGH 26.11.1980 - 3 StR 393/80 S]; 13, 46, 50 [BGH 13.03.1959 - 9 BJs 384/58]; 6, 349; BGH bei Wagner GA 1968, 289, 295; 1961, 129, 141, insoweit in BGHSt 7, 234 [BGH 27.01.1955 - StE 22/54] nicht abgedruckt; vgl. weitere Rechtsprechungsnachweise bei Wagner ZStrW Bd. 80, 284, 288/289), kommt es demnach nicht an.
  • BGH, 07.03.1984 - 3 StR 550/83

    Verurteilung wegen politischer Verdächtigung - Verfahrenshindernis der

    Auszug aus BGH, 29.05.1991 - 3 StE 4/91
    Auch wenn der Angeklagte selbst nur außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik tätig und für die zumindest entsprechende Anwendung der Regeln des sogenannten internationalen Strafrechts als Ausländer anzusehen war (vgl. BGH StV 1991, 157; BGHSt 3O, 1; 32, 293, 298), folgt dies bei Wertung seines Verhaltens als Beihilfe zum Landesverrat daraus, daß nach § 9 Abs. 2 StGB die Teilnahme auch am Begehungsort der Haupttat begangen ist.
  • BGH, 22.01.1971 - 3 StR 3/70

    Verschließen der Tür zum Sitzungssaal während der Urteilsbegründung in einem

    Auszug aus BGH, 29.05.1991 - 3 StE 4/91
    Im Sinne dringenden Tatverdachts ist nämlich nicht nur davon auszugehen, daß die Tätigkeit des Angeklagten als tatbestandlich erhebliche Auswirkung eine sich im Inland verwirklichende Gefährdung der äußeren Sicherheit gegenüber der DDR zur Folge hatte, sondern es sprechen auch dringende Gründe dafür, daß die Unterlagen, die auf Grund vorläufiger Beurteilung als Staatsgeheimnisse gewertet werden können (vgl. dazu BGHSt 24, 72, 74 f.), unter maßgeblicher Beteiligung des Angeklagten auch dem KGB der Sowjetunion zugeleitet werden, so daß auch gegenüber dieser fremden Macht eine Sicherheitsgefährdung eintrat.
  • BGH, 26.11.1980 - 3 StR 393/80

    Inland - Gebiet der DDR - DDR - DDR-Straftaten - Geltung des deutschen

    Auszug aus BGH, 29.05.1991 - 3 StE 4/91
    Auf die (entsprechende) Anwendung des § 5 Nr. 4 StGB und des ihn rechtfertigenden Schutzprinzips, auf welche die Geltung der Vorschriften über Landesverrat und die Gefährdung der äußeren Sicherheit sowie der ihnen entsprechenden früheren Regelungen für außerhalb der Bundesrepublik begangene Taten bisher nach der in der Rechtsprechung weit überwiegenden Meinung allein oder ergänzend gestützt worden ist (vgl. BGH, Beschluß vom 30. Januar 1991 - 2 BGs 38/91, zum Abdruck in BGHSt bestimmt, auszugsweise abgedruckt in NStZ 1991, 231 = StV 1991, 157; BGHSt 30, 1, 3 [BGH 26.11.1980 - 3 StR 393/80 S]; 13, 46, 50 [BGH 13.03.1959 - 9 BJs 384/58]; 6, 349; BGH bei Wagner GA 1968, 289, 295; 1961, 129, 141, insoweit in BGHSt 7, 234 [BGH 27.01.1955 - StE 22/54] nicht abgedruckt; vgl. weitere Rechtsprechungsnachweise bei Wagner ZStrW Bd. 80, 284, 288/289), kommt es demnach nicht an.
  • BGH, 27.01.1955 - StE 22/54
    Auszug aus BGH, 29.05.1991 - 3 StE 4/91
    Auf die (entsprechende) Anwendung des § 5 Nr. 4 StGB und des ihn rechtfertigenden Schutzprinzips, auf welche die Geltung der Vorschriften über Landesverrat und die Gefährdung der äußeren Sicherheit sowie der ihnen entsprechenden früheren Regelungen für außerhalb der Bundesrepublik begangene Taten bisher nach der in der Rechtsprechung weit überwiegenden Meinung allein oder ergänzend gestützt worden ist (vgl. BGH, Beschluß vom 30. Januar 1991 - 2 BGs 38/91, zum Abdruck in BGHSt bestimmt, auszugsweise abgedruckt in NStZ 1991, 231 = StV 1991, 157; BGHSt 30, 1, 3 [BGH 26.11.1980 - 3 StR 393/80 S]; 13, 46, 50 [BGH 13.03.1959 - 9 BJs 384/58]; 6, 349; BGH bei Wagner GA 1968, 289, 295; 1961, 129, 141, insoweit in BGHSt 7, 234 [BGH 27.01.1955 - StE 22/54] nicht abgedruckt; vgl. weitere Rechtsprechungsnachweise bei Wagner ZStrW Bd. 80, 284, 288/289), kommt es demnach nicht an.
  • BGH, 17.05.1954 - StE 3/54
    Auszug aus BGH, 29.05.1991 - 3 StE 4/91
    Auf die (entsprechende) Anwendung des § 5 Nr. 4 StGB und des ihn rechtfertigenden Schutzprinzips, auf welche die Geltung der Vorschriften über Landesverrat und die Gefährdung der äußeren Sicherheit sowie der ihnen entsprechenden früheren Regelungen für außerhalb der Bundesrepublik begangene Taten bisher nach der in der Rechtsprechung weit überwiegenden Meinung allein oder ergänzend gestützt worden ist (vgl. BGH, Beschluß vom 30. Januar 1991 - 2 BGs 38/91, zum Abdruck in BGHSt bestimmt, auszugsweise abgedruckt in NStZ 1991, 231 = StV 1991, 157; BGHSt 30, 1, 3 [BGH 26.11.1980 - 3 StR 393/80 S]; 13, 46, 50 [BGH 13.03.1959 - 9 BJs 384/58]; 6, 349; BGH bei Wagner GA 1968, 289, 295; 1961, 129, 141, insoweit in BGHSt 7, 234 [BGH 27.01.1955 - StE 22/54] nicht abgedruckt; vgl. weitere Rechtsprechungsnachweise bei Wagner ZStrW Bd. 80, 284, 288/289), kommt es demnach nicht an.
  • BGH, 14.12.1984 - 2 ARs 252/84

    Ausschluss einer Gerichtsstandsbestimmung wegen Fehlens der Gerichtsbarkeit -

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.05.1990 - 2 A 114/89

    Erkrankung des Beamten ; Antritt des Erziehungsurlaubs ; Hemmung des

  • RG, 14.11.1922 - IV 561/22

    1. Zur Beurteilung der Frage, wann eine Tat im Inland begangen ist. 2. Zur

  • BGH, 22.05.1957 - 2 StR 181/57

    Vorschriften des allgemeinen Verfahrensrechts als Entscheidugnsgrundlage bzgl.

  • BGH, 28.01.2021 - 3 StR 564/19

    Zur Immunität eines staatlichen Hoheitsträgers bei Kriegsverbrechen

    (8) Der Senat selbst hat in einer früheren Entscheidung zunächst auf sich beruhen lassen, ob der Grundsatz der Staatenimmunität mit gleicher Geltungskraft wie im Zivilprozessrecht "für die Strafverfolgung Bedeutung hat und fremde Staatsorgane über den Kreis der sogenannte persönliche Immunität genießenden Personen (Staatsoberhäupter, Diplomaten) hinaus schützt' (BGH, Urteil vom 30. Juli 1993 - 3 StR 347/92, BGHSt 39, 260, 263; vgl. auch Beschluss vom 29. Mai 1991 - StB 11/91, NJW 1991, 2498, 2499).
  • BVerfG, 15.05.1995 - 2 BvL 19/91

    DDR-Spione

    Mit seiner Rechtsmeinung setzt sich das Kammergericht in Widerspruch zur Auffassung der Bundesregierung und zu Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa BGHSt 37, 305; BGH, NJW 1991, S. 2498).

    Darüber hinaus räumt das völkerrechtlich allgemein anerkannte Schutzprinzip den Staaten die Befugnis ein, im Ausland von In- oder Ausländern begangene Delikte zu bestrafen, welche die Existenz oder andere wichtige Rechtsgüter des Staates bedrohen (vgl. BGH, NJW 1991, S. 2498 f.; Oehler, Internationales Strafrecht, 2. Aufl., 1983, Rn. 111; Schuster, ZaöRV Bd. 51 , S. 651 ; Verdross/Simma, Universelles Völkerrecht, 3. Aufl., 1984, §§ 1183 f.; Dahm/Delbrück/Wolfrum, Völkerrecht, 2. Aufl., 1989, Bd. I/1, S. 322; Jescheck, "Strafrecht, Internationales", in: Strupp/Schlochauer, Wörterbuch des Völkerrechts, Dritter Band, 1962, S. 396 ; Langkau, Völker- und landesrechtliche Probleme der Kriegs- und Friedensspionage - unter besonderer Berücksichtigung der Ausspähung aus dem Luft-, See- und Weltraum -, 1970, S. 289; Wengler, Völkerrecht Bd. II, 1964, S. 938 Fußn. 2, S. 939 Fußn. 1, S. 941 Fußn. 1; Herrmann, Die Anwendbarkeit des politischen Strafrechts auf Deutsche im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik, 1959, S. 93; Eser in: Schönke/Schröder, StGB, 24. Aufl., 1991, Vorbem. §§ 3 bis 7, Rn. 3; Oxman, "Jurisdiction of States", in: Bernhardt , Encyclopedia of Public International Law, Inst.

  • BGH, 23.10.2018 - 1 StR 234/17

    Untreue (Pflichtverletzung: Voraussetzungen eines tatbestandsauschließenden

    Teilnahme ist nach § 9 Abs. 2 StGB auch an dem Ort begangen, an dem nach § 9 Abs. 1 StGB die (Haupt-)Tat begangen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Mai 1991 - StB 11/91 Rn. 5, NJW 1991, 2498).
  • BGH, 30.07.1993 - 3 StR 347/92

    Strafverfolgung früherer hauptamtlicher Mitarbeiter der Geheimdienste der

    Die Strafverfolgung früherer hauptamtlicher Mitarbeiter der Geheimdienste der Deutschen Demokratischen Republik wegen Landesverrats ist weder durch allgemeine Regeln des Völkerrechts noch durch Verfassungsrecht ausgeschlossen (Bestätigung von BGH, 29. Mai 1991, StB 11/91, NJW 1991, 2498 und BGH, 4. Oktober 1991, StB 22/91, BGHR StGB § 99 Agent 2).
  • OLG Brandenburg, 17.12.2003 - 13 U 141/03

    Anspruch auf Wertersatz gegen die Bundesrepublik Deutschland für an den

    Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht im Wege der Gesamtrechtsnachfolge Rechtsnachfolgerin der DDR geworden (vgl. BVerfG, DÖV 1991, 603; BGH, NJW 1991, 2498, 2500; OLG Dresden, VIZ 2001, 575; KG, DtZ 1996, 149, 150; BrbOLG, OLG-NL 1994, 130, 132).
  • KG, 27.08.1993 - 3 StE 2/93

    Günther Kratsch

    Außerdem wird beim Landesverrat dem in der ehemaligen DDR handelnden Mittäter ( § 25 Abs. 2 StGB ) das Verhalten des Tatbeteiligten im Inland zugerechnet mit der Folge, daß auch für ihn der Tatort in der Bundesrepublik Deutschland liegt (vgl. BGHR StGB § 94 Beihilfe 1 S. 2 = NJW 1991, 2498 [BGH 29.05.1991 - 3 StE 4/91 - StB 11/91] ; Tröndle in LK a.a.O., Rdn. 3; Eser a.a.O., Rdn. 4).
  • LG Leipzig, 01.06.1993 - 8 O 135/92
    Das Bundesverfassungsgericht und der Bundesgerichtshof gehen deshalb auch in den Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Beitritt der DDR nicht von einer Gesamtrechtsnachfolge, sondern von einer partiellen Rechtsnachfolge aus (BVerfG NJW 1991, 1667 ff; 1991, 1597 ff.; BGH NJW 1991, 2498 ff).
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