Rechtsprechung
   BGH, 23.04.1991 - X ZR 77/89   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Alpmann Schmidt

    ZPO § 130 Nr. 3, § 253 Abs. 2 Nr. 2, § 256 Abs. 1

  • Jurion
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtliches Interesse einer Schadensersatzfeststellungsklage; Anforderungen an schlüssigen Sachvortrag; Zulässigkeit der Ablehnung eines Beweises für eine beweiserhebliche Tatsache,

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  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Gesellschaftsrecht - Substantiierung des Klagevortrags

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Rechtliches Interesse bei Feststellungsklagen für künftige Schadensfolgen

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1991, 2707
  • GRUR 1992, 559
  • WM 1991, 1737
  • BB 1991, 1670



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Wird zitiert von ... (227)  

  • BGH, 16.01.2001 - VI ZR 381/99  

    Feststellungsinteresse bei Klage auf Ersatz künftigen Schadens

    Ob darüber hinaus im Rahmen der Begründetheit eine gewisse Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts zu verlangen ist (vgl. dazu z.B. Senatsurteil vom 15. Juli 1997 - VI ZR 184/96 - VersR 1997, 1508, 1509 m.w.N.; BGH, Urteile vom 15. Oktober 1992 - IX ZR 43/92 - BGHR ZPO § 256 Abs. 1 Schadensersatz 2 und vom 23. April 1991 - X ZR 77/89 - NJW 1991, 2707, 2708), bedarf unter den Umständen des Streitfalls keiner abschließenden Entscheidung.
  • BGH, 10.10.1994 - II ZR 95/93  

    Immobilienanlagen - Emissionsprospekt für einen geschlossenen Immobilienfond

    Die Ablehnung eines Beweises für eine beweiserhebliche Tatsache ist nur dann zulässig, wenn die unter Beweis gestellten Tatsachen so ungenau bezeichnet sind, daß ihre Erheblichkeit nicht beurteilt werden kann (BGH, Urt. v. 23. April 1991 - X ZR 77/89, NJW 1991, 2707, 2709 m.w.N.).

    Darum können einzelne Unklarheiten, die der Berechnung der Kläger anhaften mögen, die aber keineswegs die Schlußfolgerung zulassen, daß es sich um eine aufs Geratewohl aufgestellte und darum unbeachtliche Behauptung handelt (vgl. BGH, Urt. v. 23. April 1991 aaO.), nicht die Ablehnung des Beweisangebots tragen.

  • BGH, 25.02.1992 - X ZR 88/90  

    Substantiierung des Klagevortrages; Ablehnung eines Beweisantrags

    Eine Beweisaufnahme zu einem bestrittenen erheblichen Vorbringen darf nicht abgelehnt werden, wenn die Behauptung konkret genug ist, um eine Stellungnahme des Gegners zu ermöglichen und die Erheblichkeit des Vorbringens zu beurteilen (Erg. zu BGH NJW 1991, 2707 ).«.

    Bei der Annahme von Willkür in diesem Sinne ist Zurückhaltung geboten; in der Regel wird sie nur das Fehlen jeglicher tatsächlicher Anhaltspunkte rechtfertigen können (vgl. Sen.Urt. v. 23.04.1991 - X ZR 77/89, NJW 1991, 2707, 2709 u. v. 01.10.1991 - X ZR 31/91; s. auch BGH, Urt. v. 12.07.1984 - VII ZR 123/83, MDR 1985, 315 ; v. 02.10.1988 - VI ZR 7/88, BGHR ZPO § 138 Abs. 1 - Unfalldaten 1; v. 13.12.1990 - III ZR 333/89, NJW-RR 1991, 439 - LM Nr. 11 zu § 627 BGB ).

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